@Suinx Suinx schrieb:Du hast mir immer noch nicht geantwortet, wie gewährleistet wird, dass der Angeklagte den Spieß nicht umdreht und den Zeugen beschuldigt? Erkläre mir das mal rechtlich bitte.
Ich verstehe nicht, was das mit der Frage der Anonymität der Zeugenaussage zu tun hat. Es gibt keine Gewährleistung dafür, dass der Angeklagte den Zeugen nicht fälschlicherweise beschuldigt. Die muss es ja auch nicht geben. Es gibt ja auch keine Gewährleistung dafür, dass der Zeuge den Angeklagten nicht falsch beschuldigt. Die muss auch nicht geben. Entscheidend ist, dass der Angeklagte zB darauf verweisen kann, dass es zwischen ihm und dem Zeugen zB bereits einen Zwist gegeben hat. Es liegt nun am Richter, ob er dem Angeklagten glaubt oder nicht. Anders als beim Zeugen weiß der Richter aber natürlich bei jedem Angeklagten, dass dieser ein Motiv hat zu lügen. Beim Zeugen weiß er das erst, wenn er von dem Angeklagten dazu eine entsprechenden Sachverhalt präsentiert bekommt. Streitet der Zeuge die Behauptungen des Angeklagten ab, liegt es am Richter, wessen Aussage er für glaubhaft hält. Da hängt viel davon ab, wie die konkreten Aussagen formuliert wurden und sich Zeuge und Angeklagter in der jeweiligen Vernehmung präsentiert haben. Möglicherweise kann der Verteidiger auch handfeste Beweise für den Zwist zwischen Zeugen und Angeklagtem vorlegen.
Suinx schrieb:Zum Zivilrecht. Das Zivilrecht ist das Recht des Stärkeren -als keiner Mann da was zu gewinnen grenzt an Wunder. Klar das Anwälte hier die meisten Dollar-Zeichen in den Augen haben -denn hier "gewinnen" sie dank BRAGO immer, auch wenn sie verlieren. In Amerika dagegen kann ein Anwalt auch erfolgsabhängig bezahlt werden.
Das ist in jeder Hinsicht völliger Blödsinn.
1. Ich habe schon haufenweise Fälle kleine Verbraucher gegen große Unternehmen vertreten und die Prozesse gewonnen.
2. Die BRAGO ist schon seit langer Zeit vom RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgelöst worden.
3. Das deutsche System ist dem amerikanischen deutlich überlegen. Und um das mal deutlich zu machen, mit den Gebühren des RVG wird man als Rechtsanwalt nicht reich.
4. Einen Sieg im Prozess kann man aus verschiedenen Gründen nicht garantieren, genausowenig wie ein Arzt garantieren kann, dass der Patient gesund wird, weil das in beiden Fällen auch von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von Anwalt und Arzt abhängig ist. Trotzdem hat man als Anwalt und Arzt gearbeitet und diese Arbeitszeit muss eben auch vergütet werden. Das gilt im Übrigen für alle Dienstleister. Hat der Anwalt schlecht gearbeitet und Fehler gemacht, gibt es die Möglichkeit den Anwalt zu verklagen. Dafür hat jeder Anwalt eine Berufshaftpflichtversicherung. Ferner ist es möglich, schwerwiegende Verfehlungen des Anwalts vor die Anwaltskammer zu bringen.
Suinx schrieb:Und was die Schwarzarbeiter angeht, so lebt die Gerichtskasse von solchen Tippgebern.
Diese Tippgeber sind sicher hilfreich. Aber ohne Beweise kommt es nicht zur Verzurteilung, und da gehören eben auch je nach konkretem Einzelfall Zeugenaussagen dazu. Davon "lebt" die "Gerichtskasse" aber sicher nicht. Erstens geht das Geld, nicht in die "Gerichtskasse", sondern in die Staatskasse (von der natürlich auch die Richter und Staatsanwälte bezahlt werden) oder die Sozialversicherungen. Zweitens finanziert sich die Staatskasse primär durch Steuern, wenn auch natürlich eine erfolgreiche Steuerfahndung hilfreich ist, die Steuermoral hoch und die Steuerausfälle gering zu halten.