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Zakia M. (28), 1994 tot in einem Wasserloch bei Gifhorn gefunden

870 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Leiche, Ungeklärt, Unbekannt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Zakia M. (28), 1994 tot in einem Wasserloch bei Gifhorn gefunden

02.07.2020 um 13:39
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Wie kann ein Behörde im Herkunftsland einer Person diese vermissen wenn sie illegal das Land verlässt?
Ich meinte in diesem Fall die deutschen Behörden.
Im Falle einer legalen Einreise mit einem Urlaubsvisum/Besuchsvisum wäre ihre Einreise registriert worden und es wär irgendwann aufgefallen, dass sie nicht ausgereist ist, obwohl ihr
Visum abgelaufen ist. Ich vermute, dass es ein Register gibt für Ausländer, die mit einem befristeten Visum einreisen und nicht fristgemäß ausreisen.
Im Falle einer wie auch immer organisierten illegalen Einreise wäre Zakia M. bei keiner deutschen Behörde registriert gewesen und niemandem in einer deutschen Behörde wäre ihre Nicht-Ausreise aufgefallen.

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Zakia M. (28), 1994 tot in einem Wasserloch bei Gifhorn gefunden

02.07.2020 um 14:02
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Ich vermute, dass es ein Register gibt für Ausländer, die mit einem befristeten Visum einreisen und nicht fristgemäß ausreisen.
Im Falle einer wie auch immer organisierten illegalen Einreise wäre Zakia M. bei keiner deutschen Behörde registriert gewesen und niemandem in einer deutschen Behörde wäre ihre Nicht-Ausreise aufgefallen.
Ich vermute, dass solche Personen zur Fahndung ausgeschrieben werden. Zakias Einreise könnte aber auch mit der Identität einer in Deutschland legal wohnenden Person, die regulär zwischen Tunesien und Deutschland hin und her reisen kann, erfolgt sein. Dann wäre den Behörden in D überhaupt nichts aufgefallen.


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Zakia M. (28), 1994 tot in einem Wasserloch bei Gifhorn gefunden

02.07.2020 um 14:08
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Zakias Einreise könnte aber auch mit der Identität einer in Deutschland legal wohnenden Person, die regulär zwischen Tunesien und Deutschland hin und her reisen kann, erfolgt sein
Das ist doch das, was ich vorhin geschrieben habe.
Jeder mit deutschem Pass kann und konnte problemlos zwischen Deutschland und Tunesien hin- und her reisen.
Nur bei der Ausreise aus Tunesien braucht man den Stempel vom Einreisevisum, der natürlich nicht vorhanden ist, wenn nur der Pass und nicht die dazu gehörige Person eingereist ist.
Das ist die einzige Hürde, die zu nehmen war, wenn man mit Hilfe eines echten deutschen Passes eine tunesische Person aus Tunesien herausschmuggeln wollte.


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Zakia M. (28), 1994 tot in einem Wasserloch bei Gifhorn gefunden

02.07.2020 um 14:28
Genauergesagt braucht man kein Visum, ich meinte den Einreisestempel im Pass* und noch viel wichtiger, den Einreisenachweis.
Dieser kleine Zettel, den man bei der Einreise bekommt, ist wichtig und man muss ihn bei der Ausreise wieder aushändigen.
Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis „Carte de visiteur non-résident“ ist aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tunesien-node/tunesiensicherheit/219024

*entfällt wahrscheinlich, wenn man mit einem Personalausweis einreist, was im Rahmen einer Pauschalreise zumindest heutzutage möglich ist.
Ob das 1994 schon möglich war, weiß ich nicht.


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Zakia M. (28), 1994 tot in einem Wasserloch bei Gifhorn gefunden

02.07.2020 um 15:28
Zitat von brennanbrennan schrieb:Wie hätten denn die Personen festgestellt werden können, die ihr Visum überzogen hatten?
Wenn du die Situation in Deutschland damals meinst, dann vermute ich, dass es Listen gab, die mit den Ausreisen abgeglichen wurden. Heute dürfte das alles digitalisiert sein.


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02.07.2020 um 16:24
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Ich vermute, dass es ein Register gibt für Ausländer, die mit einem befristeten Visum einreisen und nicht fristgemäß ausreisen.
Reist eine Person in ein Visumspflichtiges Land ein, so ist am Zoll der Pass und das Visum vorzulegen.
Der Zoll bestätigt die Einreise mit einem Stempel im Pass.
Bei verschärfter Einreiskontrolle wird neben dem Stempel im Pass auch die Person in ein Einreiseregister eingetragen. Mit Aufenthaltsdauer.

Somit ist bei einer Ausreise immer erkenntlich wann die Person eingereist ist.

Für die Einhaltung der Aufenthaltsdauer ist der Reisende selbst verantwortlich. Eine Visumsverlängerung gibt es nicht.


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Zakia M. (28), 1994 tot in einem Wasserloch bei Gifhorn gefunden

02.07.2020 um 16:30
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Reist eine Person in ein Visumspflichtiges Land ein, so ist am Zoll der Pass und das Visum vorzulegen.
Für deutsche Staatsangehörige ist Tunesien kein visumspflichtiges Land.

Zumindest nicht, wenn man weniger als drei Monate aus touristischen oder geschäftlichen Zwecken einreist. Dies dürfte auf die allermeisten deutschen Tunesien-Besucher zutreffen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise zu touristischen und geschäftlichen Zwecken und einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten kein Visum.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tunesien-node/tunesiensicherheit/219024


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Zakia M. (28), 1994 tot in einem Wasserloch bei Gifhorn gefunden

02.07.2020 um 16:44
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Für deutsche Staatsangehörige ist Tunesien kein visumspflichtiges Land.
Demnach gilt die Visumsbefreiung auch für tunesische Staatsbürger welche nach Deutschland einreisen.


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Zakia M. (28), 1994 tot in einem Wasserloch bei Gifhorn gefunden

02.07.2020 um 16:45
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Demnach gilt die Visumsbefreiung auch für tunesische Staatsbürger welche nach Deutschland einreisen.
Das verstehe ich nicht. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?


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Zakia M. (28), 1994 tot in einem Wasserloch bei Gifhorn gefunden

02.07.2020 um 16:55
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Das verstehe ich nicht. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Die Visumsbefreiung versteht sich doch gegenseitig.

Also konnte Zakia M. problemlos nach Deutschland einreisen. Und in ihren Land weiterhin gemeldet bleiben. Das heisst solang keine Vermisstenmeldung vorliegt wird die Person auch nicht vermisst.

Kein wunder konnte die Identität von Zakia M. solange nicht ermittelt werden.


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Zakia M. (28), 1994 tot in einem Wasserloch bei Gifhorn gefunden

02.07.2020 um 16:58
@schluesselbund
Nein, das ist absolut falsch was du schreibst.
Selbstverständlich benötigen tunesische Staatsangehörige ein Visum bei der Einreise nach Deutschland.
Für die Einreise nach Deutschland benötigen tunesische Staatsangehörige ein Visum.
https://tunis.diplo.de/tn-de/service/05-VisaEinreise/-/1514892


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Zakia M. (28), 1994 tot in einem Wasserloch bei Gifhorn gefunden

02.07.2020 um 17:03
@Kreuzbergerin

Alles klar. Wusste ich nicht.
Erfolgt für tunesische Staatsbürger ein Registratur? Oder gibt es nur den Stempel in den Pass?


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Zakia M. (28), 1994 tot in einem Wasserloch bei Gifhorn gefunden

02.07.2020 um 17:12
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Erfolgt für tunesische Staatsbürger ein Registratur? Oder gibt es nur den Stempel in den Pass?
Gute Frage, interessant ist es vor allem wie es 1994 war.
Vielleicht kann das jemand hier beantworten.


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Zakia M. (28), 1994 tot in einem Wasserloch bei Gifhorn gefunden

03.07.2020 um 04:50
Es gibt inzwischen eine Menge Datenbanken, die teilweise vernetzt sind, in welchen Ausländer, Visaantragsteller usw. gespeichert werden und deren Daten dann zu grenzpolizeilichen, ausländerpolizeilichen und generell polizeilichen Zwecken genutzt werden können.

In Deutschland gibt es in erster Linie das Ausländerzentralregister, das neben der Hauptdatenbank in der alle längerfristig in Deutschland lebenden Ausländer registriert sind, auch die sog. Visadatei, in der alle Visaantragsteller erfasst werden, enthält.

https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Auslaenderrecht/AuslaenderrechtArtikel/Auslaenderzentralregister.html

Im Laufe der Zeit kamen dann noch weitere Systeme dazu, die alten landesbezogenen POLAS (Polizeiauskunftssystem) die schliesslich im neuen INPOL (Informationssystem der Polizei) endeten, und freilich das im Hinblick auf Ausländer wichtige SIS (Schengen Information System) mit seinem VIS (Visa Information System).

Ziel des ganzen Aufwands ist es, den Aufenthalt eines Ausländers in den Schengenstaaten von der Visumantragstellung bis zur schliesslichen Ausreise durch elektronische Datenverarbeitung erfassen und verfolgen zu können, und zwar Europaweit. 1994 war es noch nicht so vernetzt wie heute, aber im Aufbau.

Allerdings ist es nicht so, dass eine abgelaufene Aufenthaltserlaubnis automatisch zu einer "Fahndung" führt, also z.B. zu einem Eintrag in INPOL. Dazu muss eine "aufenthaltsbeendende Massnahme" angeordnet sein. Aber wenn ein Polizeibeamter bei einer Kontrolle mit einem Ausländer zu tun hat kann er über die oben genannten Datenbanken i.d.R. herausfinden, wie der aufenthaltsrechtliche Status ist und ggf. der Ausländerbehörde Meldung erstatten.

Wäre also Zakia 1994 mit einem deutschen Visum und ihrem tunesischen Pass in Hannover eingereist, wäre diese Einreise zwar registriert worden, aber es hätte bei Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer nirgends gleich ein Alarm getönt und es wären auch keine schwarzen Hubschrauber mit schwerbewaffneten Agenten aufgestiegen, um sie zu suchen. Ohne eine zufällige Kontrolle wäre sie unbehelligt geblieben.

Eine Ausreise hätte grundsätzlich auch erfasst werden sollen, aber da war die Vernetzung der europäischen Länder untereinander noch sehr schwach. Eine unbemerkte Ausreise z.B. nach Frankreich hätte durchaus gelingen können, da es damals schon nur Stichprobenkontrollen an den Grenzen gab. Dann wäre der deutsche Datenbestand dementsprechend falsch gewesen, d.h. z.B. als noch im Inland befindlich. Solche Probleme gab es damals oft, sie stellten sich meist bei einer erneuten Visumbeantragung heraus, wenn der Konsulatsbeamte in Tunis dem Ausländer sagt: "Sie sind doch gar nicht hier, Sie sind doch immer noch in Deutschland!"

All das ist aber hier nicht unbedingt relevant, denn Zakia gelangte nun mal nach Deutschland und hat es ja leider niemals mehr verlassen können.


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Zakia M. (28), 1994 tot in einem Wasserloch bei Gifhorn gefunden

03.07.2020 um 07:16
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Aus irgendeinem Grund war es so, dass sie auch von Seiten der Behörden nirgendwo registriert war. Eine illegale Einreise würde diesen Sachverhalt erklären.
Oder aber, wurde ja auch schon öfter diskutiert, es ist tatsächlich jemand mit ihrem Pass wieder ausgereist. Visum abgehakt, nichts Auffälliges registriert.


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03.07.2020 um 08:18
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Eine Ausreise hätte grundsätzlich auch erfasst werden sollen, aber da war die Vernetzung der europäischen Länder untereinander noch sehr schwach. Eine unbemerkte Ausreise z.B. nach Frankreich hätte durchaus gelingen können, da es damals schon nur Stichprobenkontrollen an den Grenzen gab. Dann wäre der deutsche Datenbestand dementsprechend falsch gewesen, d.h. z.B. als noch im Inland befindlich. Solche Probleme gab es damals oft
Das überrascht mich überhaupt nicht. Wenn sie nicht weiter auffällig geworden wäre, hätte sie Jahrzehnte unbehelligt in Deutschland leben können mit einem abgelaufenen Touristenvisum. Auch heute hätte sie im Schengenraum unkontrolliert das Land wechseln können.


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03.07.2020 um 08:32
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:In Deutschland gibt es in erster Linie das Ausländerzentralregister, das neben der Hauptdatenbank in der alle längerfristig in Deutschland lebenden Ausländer registriert sind, auch die sog. Visadatei, in der alle Visaantragsteller erfasst werden, enthält.
Geht diese Datenbank bis ins Jahr 1994 zurück?
Läßt sich nachvollziehen, mit welcher Art Visum sie eingereist ist und ob sie überhaupt ein Visum hatte?


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Zakia M. (28), 1994 tot in einem Wasserloch bei Gifhorn gefunden

03.07.2020 um 15:36
Zitat von sören42sören42 schrieb:Wenn sie nicht weiter auffällig geworden wäre, hätte sie Jahrzehnte unbehelligt in Deutschland leben können mit einem abgelaufenen Touristenvisum. Auch heute hätte sie im Schengenraum unkontrolliert das Land wechseln können.
So ist es. Und 1994 hätte sie in einen Nachbarstaat vermutlich ohne Probleme einreisen können. Da es nur noch large Grenzkontrollen gabe. Kleiner Zollstationen waren in der Nacht schon nicht mehr bedient.

Hat eine Person Wohnsitz in einem Land welches dem Schengenraum angehört, kann sie sich in einem zweiten Land des Schengenraums unbegrenzt lange aufhalten ohne sich dort anzumelden.
Wird nun eine Person in einem Land des Schengenraums ohne Ausweise Tod aufgefunden, wird Identifikation des Herkunftslandes durch die gegebene Rechtslage auch erschwert.
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Geht diese Datenbank bis ins Jahr 1994 zurück?
Den Antrag für ein Visum muss man beim entsprechenden Land stellen. Da wurde sicher eine Datenbank geführt.


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Zakia M. (28), 1994 tot in einem Wasserloch bei Gifhorn gefunden

03.07.2020 um 16:02
Zitat von sören42sören42 schrieb:Das überrascht mich überhaupt nicht. Wenn sie nicht weiter auffällig geworden wäre, hätte sie Jahrzehnte unbehelligt in Deutschland leben können mit einem abgelaufenen Touristenvisum. Auch heute hätte sie im Schengenraum unkontrolliert das Land wechseln können.
Na ja, aber eben nur illegal mit entsprechenden Abhängigkeiten, wie Ausbeutung auf dem illegalen Arbeitsmarkt, als was auch immer. Auch eine offizielle Ehe mit einem Mann in Deutschland bzw. das Nachholen des Sohnes nach Deutschland, wie es ja Zakia angeblich vorhatte, wäre auf diesem Wege nicht möglich gewesen. Da müsste sie aber schon ziemlich verzweifelt gewesen sein, wenn sie einen solchen Weg gewählt hätte.


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04.07.2020 um 02:48
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Geht diese Datenbank bis ins Jahr 1994 zurück?
Läßt sich nachvollziehen, mit welcher Art Visum sie eingereist ist und ob sie überhaupt ein Visum hatte?
Es gab Datenbanken seit den 60er Jahren, aber am Anfang waren das Karteikästen und man verliess sich z.B. am Flughafen schon auf die Papiere, also Pass, Visum, usw. und das damals noch echte papierne Fahndungsbuch. Schritt für Schritt wurde das dann alles elektronischer, aber wo genau man sich 1994 befand weiss ich nicht mehr so genau.

Mit einem tunesischen Pass hätte sie in Deutschland offiziell ohne Visum nicht einreisen dürfen, das bedeutet, wenn sie ganz korrekt in Hannover durch die Passkontrolle am Flughafen eingereist ist, hatte sie ein Visum (oder einen falschen Pass). Denkbar ist auch, dass sie ein Visum für einen anderen Staat, z.B. Frankreich, hatte, und dann ohne Kontrolle von diesem Staat nach Deutschland gereist ist. Vor Schengen brauchte man ja für jeden Staat ein eigenständiges Visum.

Ich denke das Thema ist hier aber ausgereizt. Die Informationen, die uns vorliegen sagen, sie ist in Hannover am Flughafen eingereist, dann liegt nahe, dass sie einen Pass und ein Visum hatte. Der Rest dieser Thematik ist dann irrelevant in Hinblick auf ihren traurigen Tod.


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