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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

211 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 13, Bad Schmiedeberg, Fabian S ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 18:41
@Sauffenberg es kommt natürlich darauf an ob der Angreifer nicht vielleicht schon 14 oder älter ist. Bisher gab es ja noch keine Aussage über etwas derartiges. Ist er unter 14 gibt es dennoch Maßnahmen bspw Psychiatrie o.ä. Fraglich, ob er im Elternhaus bleiben dürfte..

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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 18:43
Stopp ihr habt da was missverstanden @xTrina meinte ein 16 jähriger könnte z.B einen 13 jährigen erschlagen.
Daraufhin habe ich geschrieben was auch ein 13 jähriger einem 16 jährigen schlimmes getan haben könnte...habe mich da falsch ausgedrückt.


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 19:02
Also für mich schaut das auch so aus, als sei der 'Minderjährige' Zeuge:
(...) Es gebe inzwischen Angaben eines Minderjährigen zu dem Geschehen, die aber noch überprüft werden müssten. Einzelheiten nannten die Ermittler nicht. (...)
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bad-schmiedeberg-tot-aufgefundener-13-jaehriger-wurde-opfer-eines-verbrechens-a-1081311.html


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 19:09
Es kann auch Täterwissen überprüft werden, für mich kann es beides bedeuten...


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 19:22
Eine schreckliche Wende in diesem Fall - ich bin eher von einem Unfall ausgegangen...auch furchtbar, aber sein Kind durch eine Gewalttat zu verlieren hat irgendwie noch ein anderes Format :´-(

@oBARBIEoCUEo
sehe ich auch so


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 19:33
Mir macht es auch eher den Eindruck, als dass die Bildzeitung, sich nur die Frage stellt, ob es ein Kumpel war. Ich denke es ist da noch nichts vermeldet worden, was für eine Rolle dieser spielt, ob Zeuge oder gar Täter oder Mitwisser ect.


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 19:54
@obskur
Tendenziell würde ich die Angaben in der Presse als Tatverdacht werten. Weil die besagte Person offenbar unter 14 J. alt ist, wird letztlich vermutlich die "Strafmündigkeit" ein Thema sein.


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 20:26
Vielleicht kann man einfach mal abwarten was noch veröffentlicht wird anstatt hier Seite über Seite mit unnötigen Spekulationen zu füllen?
Bei ungeklärten Krininalfällen ist das vielleicht sinnvoll aber doch nicht bei einem brandaktuellen Fall bei dem klar ist, dass wir bald alle mehr wissen....


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 20:27
Der MDR hat wieder aktualisiert:
Der in Bad Schmiedeberg tot aufgefundene 13-jährige Junge ist möglicherweise erschlagen worden. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilten, hat die Obduktion Fremdeinwirkung mit massiver Gewalt ergeben. Ausgeschlossen würden ein Unfall oder ein Sexualdelikt.
Polizei prüft Angaben eines Minderjährigen

Zudem gebe es inzwischen Angaben eines Minderjährigen zum Geschehen, die aber noch überprüft werden müssten. Ob der Minderjährige ein Tatverdächtiger oder nur Zeuge sei, wollte der Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht sagen. Er habe Angaben gemacht, die jetzt weitere Ermittlungen erforderten. Weil die Person unter 14 Jahre alt sei, sei sie auch nicht strafmündig. Die Polizei ermittele im Umfeld des Opfers.

Zum Obduktionsergebnis sagte der Sprecher, die massive Gewalt sei Richtung Kopf ausgeübt worden. Eine Mordkommission habe den Fall übernommen.
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/ermittlungen-tod-junge-bad-schmiedeberg-100.html (Archiv-Version vom 10.03.2016)


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 20:38
Schon allein das hier ein Kind ermordet wurde und wenn ich mir dann noch vorstelle das das ein Kind gemacht haben könnte...mir blutet echt mein Mutterherz :(


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 20:50
Sollte es ein unter 14 Jähriger sein der die Tat begangen hat wird die Polizei und Staatsanwaltschaft so lang wie möglich still bleiben. Sie werden kein Kind der Presse und Allgemeinheit ausliefern ohne dass dieses sicher untergebracht ist, Zeuge oder Täter. Ich hoffe die Medien fangen dann nicht an wild zu spekulieren


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 20:55
Zitat von doandoan schrieb:Sollte es ein unter 14 Jähriger sein der die Tat begangen hat wird die Polizei und Staatsanwaltschaft so lang wie möglich still bleiben. Sie werden kein Kind der Presse und Allgemeinheit ausliefern
Was ich auch für absolut richtig halte !
Alles schon schlimm genug.


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Dill ehemaliges Mitglied

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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 21:36
Kinder sind strafunmündig.
Aber sollte der TV noch Kind sein, so ist im Rahmen des SGB IIX, KJHG das örtlich zuständige Jugendamt in der Pflicht geeignete Massnahmen beim Familiengericht zu beantragen, wenn nicht schon im Vorfeld geschehen. Das Kind wird nicht in der Familie verbleiben können. Es erfolgt ggflls. ein vom Gericht beschlossener Sorgerechtsentzug, der die Erziehungsberechtigten ( Eltern? ) von der Personensorge und dem Aufenthaltbestimmungsrecht ihres Kindes entbindet. Beide Rechtsbezüge obliegen sodann dem Jugendamt.



Mit der Vollendung des 14. Lj. wird das Kind ein Jugendlicher und untersteht dem JGG, Jugendgerichtsgesetz.
Aber er ist noch minderjährig. Im Einzelfall könnte das Prozedere ähnlich sein.


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 21:45
Zitat von DillDill schrieb:Kinder sind strafunmündig.
Hier geht es um einen unter 14 Jährigen und dieser ist nicht strafmündig.

Die Fassung des Jugendgerichtsgesetzes vom 1. Oktober 1953 weist die heutige noch gültige Grenze mit 14 Jahren aus. Das Gesetz ist über 60 Jahre alt. Hier könnte man über ein Update nachdenken und weniger seinen Frühlingsgefühlen frönen, Herr Justizminister.


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 21:48
Steht es denn schon fest daß der Minderjährige der Täter ist ?


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Dill ehemaliges Mitglied

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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 21:50
@Nina75
@all

Wenn wegen Strafunmündigkeit keine Anklage erfolgen kann, ist die ( Polizei und ) Staatsanwaltschaft draussen vor.
Geeignete Massnahmen werden dann, soweit dies möglich ist, im Einvernehmen mit den Eltern, Jugendamt und Gericht vollzogen werden.


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 21:54
Zitat von DillDill schrieb:Wenn wegen Strafunmündigkeit keine Anklage erfolgen kann, ist die ( Polizei und ) Staatsanwaltschaft draussen vor.
Geeignete Massnahmen werden dann, soweit dies möglich ist, im Einvernehmen mit den Eltern, Jugendamt und Gericht vollzogen werden.
Wer jünger als 14 Jahre ist, gilt strafrechtlich als Kind. Ein solches ist schuldunfähig und kann nicht Beschuldigter in einem Strafverfahren sein. Gegen ein Kind kann also kein Ermittlungsverfahren geführt werden. Untersuchungen und erkennungsdienstliche Behandlungen scheiden aus.


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 21:55
@Dill
Es gibt für unter 14 jährige auch wegen Mord oder Totschlag kein Gerichtsverfahren/Gerichtsverhandlung ?


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 21:59
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:Es gibt für unter 14 jährige auch wegen Mord oder Totschlag kein Gerichtsverfahren/Gerichtsverhandlung ?
Nein, gibt es nicht.
Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor (§ 19 StGB). Dabei benutzt das Gesetz selbst den Begriff „Strafmündigkeit“ nicht, sondern spricht von Schuldunfähigkeit des Kindes.

Personen, die zur Tatzeit jünger als 14 Jahre sind (also „Kinder“ im Sinne des Gesetzes), können somit nicht bestraft werden. Das Familiengericht kann jedoch außerhalb des Strafverfahrens bestimmte Maßnahmen anordnen.
Zitat von obskurobskur schrieb:Zudem gebe es inzwischen Angaben eines Minderjährigen zum Geschehen, die aber noch überprüft werden müssten. Ob der Minderjährige ein Tatverdächtiger oder nur Zeuge sei, wollte der Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht sagen. Er habe Angaben gemacht, die jetzt weitere Ermittlungen erforderten. Weil die Person unter 14 Jahre alt sei, sei sie auch nicht strafmündig. Die Polizei ermittele im Umfeld des Opfers.
Warum sollte die Polizei auf die Strafunmündigkeit hinweisen, wenn es sich nur um einen Zeugen handeln würde?


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Dill ehemaliges Mitglied

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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 22:00
@Nina75

Ein klares NEIN


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 22:00
@Nina75
Richtig, kein Gerichtsverfahren, wegen fehlender Strafmündigkeit
Zitat von SauffenbergSauffenberg schrieb:Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor (§ 19 StGB). Dabei benutzt das Gesetz selbst den Begriff „Strafmündigkeit“ nicht, sondern spricht von Schuldunfähigkeit des Kindes.
Wikipedia: Strafmündigkeit
Ein Kind unter 14 ist, so wie es da steht, schuldunfähig. Allerdings sieht das mit 14 anders aus


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