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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

211 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 13, Bad Schmiedeberg, Fabian S ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 22:01
@Nina75 Nein es kann keine Strafe verhängt werden, egal was geschah. Das Kind kann "schlimmstenfalls" den Eltern entzogen werden und/oder stationäre psychiatrische Hilfe erhalten in einer entsprechenden Einrichtung für Kinder. Angesichts der Tatsache wie weit 13 jährige heutzutage sind, könnte man jedoch mal über eine Reform nachdenken.

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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 22:03
Mal schaun , ob der Fundort auch der Tatort ist .

Dazu ist bisher nichts bekannt , oder ?


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 22:05
@Ollie
Wird wohl, wie soll ein Gleichaltriger ihn da hinbekommen haben, mit dem Fahrrad?


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 22:10
Achso: Es gibt in Deutschland auch Heime für straffällig gewordene Kinder, wo sie betreut leben aber nicht eingesperrt sind


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 22:19
Nochmal OT- Hier auch bspw nachzulesen, wie es sich strafrechtlich und zivilrechtlich mit Kindern unter 14 verhält:
Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Diese Strafunmündigkeit ist ein absolutes Prozesshindernis, führt somit nicht zu einem "bloßen Freispruch" sondern zur kompletten Einstellung des Verfahrens. Wird ein Kind straffällig, so wird die Polizei ermitteln, die Ermittlungen zur Staatsanwaltschaft weiterreichen und diese wird das Verfahren dann wegen der Strafunmündigkeit des Täters einstellen, sodass es gar nicht erst zu einer Verhandlung kommt, zumindest nicht gegen das Kind. Eine andere Frage ist dann selbstverständlich, ob und wie sich gegebenenfalls die Eltern des kindlichen Täters oder sonstige erziehungsberechtigte oder aufsichtsverpflichtete Personen strafbar gemacht haben können und ob durch Einschaltung des Jugendamtes die Straffälligkeit des Kindes familiäre Konsequenzen haben wird. Zudem kann das Jugendamt eine Akte anlegen, in der Straftaten festgehalten werden. Sollte jemand später noch einmal durch die Begehung von Straftaten bei der Polizei auffallen, weiß man, dass er sich auch früher schon etwas hat zu Schulden kommen lassen.
Ein Straftäter unter 14 Jahren ist somit strafrechtlich für sein Handeln nicht verantwortlich. Wird das Fehlen der Strafmündigkeit, also die Strafunmündigkeit erst nach Anklageerhebung festgestellt, so stellt das Gericht das Verfahten in- oder außerhalb der Hauptverhandlung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft durch Beschluss ein oder spricht das angeklagte Kind in der verhandlung durch Urteilsspruch frei.
Ob dieses sachgerecht ist, ist durchaus umstritten und eine Herabsetzung der Altersgrenze zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit war und ist immer wieder in der öffentliches Diskussion zu hören. Ob und wie das möglicherweise sinnvoll sein könnte oder nicht, möchte ich an dieser Stelle nicht besprechen.
Eine andere Frage ist die zivilrechtliche Verantwortlichkeit, die für einen deliktischen Schadenersatzanspruch von Relevanz ist. Zivilrechtlich ist ein Kind für einen angerichtet Schaden nicht verantwortlich, wenn es das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 828 BGB). Das heißt, dass ein siebenjähriges oder jüngeres Kind für einen Schaden nicht haftet. Eine andere Frage ist jedoch auch hier, inwieweit die Eltern oder andere Aufsichtspersonen dann für den Schaden einzustehen haben. Ein Kind, dass älter als sieben aber nicht älter als 18 Jahre ist, ist für den angerichteten Schaden in der Regel dann verantwortlich, wenn es im Zeitpunkt der Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Reife hat. Grundsätzlich geht man also davon aus, das ein Kind, das das siebente Lebensjahr überschritten hat, weiß was es tut und auch weiß, was man tun darf und was nicht, sodass das Gesetzt diese Kinder zwar strafrechtlich noch nicht zur Verantwortung zieht, jedoch vorsieht, dass sie für den entstandenen Schaden einzustehen haben. In der Praxis kommt natürlich in der Regel nicht das Kind, sondern die Eltern oder gegebenenfalls die Haftpflichtversicherung für den entstandenen finanziellen Schaden auf, wobei auch wichtig ist, dass die Eltern oder andere aufsichtsverpflichtete oder erziehungsberechtigte Personen unter Umständen ebenfalls selber -neben dem Kind- zum Schadenersatz verpflichtet sind. So bestimmt zum Beispiel § 832 BGB ,dass Personen, die die Aufsicht über eine Person übernommen haben, die Aufgrund ihrer Minderjährigkeit oder psychischen oder physischen Zustandes diese Beaufsichtigung benötigt, für den Schaden, den diese Person verursacht unter bestimmten Vorraussetzungen zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Wenn also der Täter unter 14 Jahren ist hat die Tat für ihn selber keine strafrechtlichen, wohl aber -in der Regel- zivilrechtliche Konsequenzen.
Ein Täter zwischen 14 und 18 Jahren ist für seine Taten strafrechtlich nach Maßgabe des JGG für sein Handeln verantwortlich, was bedeutet, dass er bestraft wird, jedoch nach dem milderen JGG das seinen Schwerpunkt in Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln hat und nur unter ganz besonderen Umständen eine Jugendstrafe (Haftstrafe) vorsieht./ZITAT]

http://www.kinderschreie-rechtliches.de/fragen/7.htm (Archiv-Version vom 13.03.2016)



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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 22:24
Vielleicht sollte die Strafunmündigkeits-Grenze auf 12 Jahre senken. In UK und Schweiz liegt sie sie zum Bsp. bei 10 Jahren. Mit 13 Jahren sollte man über die nötige geistige Reife verfügen, dass man kein Kind tot schlägt, und sich dafür auch vor Gericht verantworten.
Wie die Strafen dann aussehen sollen - wird dann wohl mehr oder weniger auf symbolischen Rehabilitations-Firlefanz hinauslaufen.
Wobei in UK auch 10-Jährige in den Jugendknast kommen (in dem Fall 8 Jahre - Respekt!)
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/hilflose-justiz-wenn-kinder-zu-taetern-werden-a-683194.html

Aber die Gewissheit, dass sich der Mörder von Fabian nicht verantworten muss, ist der dritte Schicksalsschlag für diese Eltern. (Kind tot, ermordet und der Täter wird nicht belangt)

Bleibt die Frage, inwiefern die Floskel "Im Namen des Volkes" überhaupt vertretbar ist.


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 22:29
@Comtesse

Welches Tatwerkzeugkommt denn infage , an diesem Ort ?

Ich würde erstmal einen dicken Ast /Stock. vermuten .

Ich bin sehr viel mit meinem Hund unterwegs .....am Boden liegen meist nur morsche Äste ....eine " brauchbare Waffe" müsste man in dem Gebiet auch erst mal suchen / finden


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 22:30
Es weiß hier doch noch niemand, ob der Täter minderjährig ist? Es kann sich bei dem Minderjährigen doch einfach nur um einen Zeugen handeln! Vorverurteilungen gefallen mir nicht.


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 22:33
Zitat von OllieOllie schrieb:Welches Tatwerkzeugkommt denn infage , an diesem Ort ?
Kommt drauf an, ob die Tat geplant war und der Täter sein Tatwerkzeug mitgebracht hat (Hammer, Totschläger, ...) oder was da bei den Gartenlauben so rum lag. Äste, Steine, Schaufel, Axt ...


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 22:34
@BMVimes Vorverurteilung? Es kam doch nur die Frage was im Falle eines Täters u14 wäre. Nicht dass der Täter hier u14 ist


Kann es nicht bspw ein "Unfall" gewesen sein? Man streitet sich, einer schubst den anderen, oder wirft etwas? Ich will mich hier bis zum Schluss gegen Vorsetzlichkeit wehren. Wer läuft/fährt denn mitm Hammer durch die Gegend und erschlägt ein Kind?


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 22:44
@doan

Eine " massive Kopverletzung" geschieht nicht einfach so .

Ich frage mich , wie kam die zustande .

Da muss man schon nach einer geeigneten "Tatwaffe" auf die Suche gehen , an diesem Ort .

Es sei denn , man hatte eine dabei


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 22:53
Zitat von doandoan schrieb:Kann es nicht bspw ein "Unfall" gewesen sein? Man streitet sich, einer schubst den anderen, oder wirft etwas? Ich will mich hier bis zum Schluss gegen Vorsetzlichkeit wehren. Wer läuft/fährt denn mitm Hammer durch die Gegend und erschlägt ein Kind?
Massive Kopfverletzungen, die zum Tode führen! Der menschliche Kopf ist nicht aus Porzellan - weil man mal ein Stöckchen, einen Kieselstein wirft oder mal schubst, so dass man mit der Nase im Waldboden landet, davon stirbt man nicht.
Und wenn durch einen dummen Zufall ein Kumpel bewusstlos am Boden liegt - dann rufe ich Krankenwagen oder renne auf Straße und warte bis Auto kommt, aber ich lass ein Kind nicht im Wald sterben.

Falls der Täter wirklich ein Gleichaltriger war, dann kann es aus Opferschutzgründen sein, dass gar nichts weiter von der Tat veröffentlicht wird.


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 22:58
BAD SCHMIEDEBERG
Die Polizei konzentriert ihre Ermittlungen im Fall des am Montagnachmittag bei Bad Schmiedeberg (Landkreis Wittenberg) erschlagen aufgefundenen Schülers offenbar auf einen minderjährigen Bekannten des Opfers. Nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung aus Polizeikreisen habe der Teenager, der noch keine 14 Jahre alt und auch noch nicht strafmündig ist, „Angaben zum Geschehen“ gemacht. „Diese werden derzeit überprüft“, bestätigte ein Sprecher der Ermittlungsbehörden. Ob der Minderjährige Tatverdächtiger oder Zeuge ist, wollte er nicht sagen. Nach MZ-Informationen habe er sich in seiner Befragung allerdings in Widersprüche verwickelt.
http://mobil.mz-web.de/landkreis-wittenberg/bad-schmiedeberg-was-hat-ein-minderjaehriger-bekannter-mit-dem-tod-des-schuelers-zu-tun--23690380 (Archiv-Version vom 11.03.2016)


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 23:00
@seli Nein, das steht nicht fest! bisher alles Diskussionen über ungelegte Eier. Wir werden über die Medien morgen sicher mehr erfahren.


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 23:03
@Sauffenberg eine Tat im Affekt mit einem großen Ast oder Stein ist aber etwas anderes als irgendwo mal einen Hammer zu suchen oder mitzubringen. Es haben Menschen schon durch stürze schädelbasisbruch erlitten. Wenn das kräfteverhältnis ungünstig ist kann da vieles passieren, v.a. Wenn sich einer nicht unter Kontrolle hat. Und wenn einem Kumpel was passiert woran du schuld wärst, wobei es ja immernoch nicht klar ist was geschehen ist und wer beteiligt war, ruft nicht jedes Kind einen Krankenwagen sondern bekommt vor allem mal Angst vor den Konsequenzen. Aber genug davon, ich find nicht, dass man in die Richtung spekulieren muss, v.a. nicht wie es getan wurde bzw womit


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 23:10
@Lumina85
Danke, genau darauf wollte ich hinaus, es ist nicht schön, jetzt schon darüber zu lesen, ob und wie der Täter bestraft werden(kann)
Wir wissen noch gar nichts, kann ja sogar sein, daß der in den Medien angesprochene nur den wahren Täter schützen will und sich deshalb in Widersprüche verstrickt ?
Es wäre einfach besser, weitere Ermittlungsergebnisse abzuwarten.


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 23:23
Zitat von doandoan schrieb:Es haben Menschen schon durch stürze schädelbasisbruch erlitten.
Wenn man auf Beton knallt okay - aber dort Waldboden und Bäume. Und wenn ein Kind so gegen einen Baum gestoßen wird, dass es sich den Schädel bzw. Genick bricht - dann ist das wohl kein harmloses Schubsen "aus Versehen".
Der 13-Jährige starb laut Obduktionsbericht durch „massive Gewalteinwirkung“. Wie Staatsanwalt Braun bestätigte, sei die Gewalt „gegen den Kopf ausgeübt worden“.
---------
Zitat von doandoan schrieb: ruft nicht jedes Kind einen Krankenwagen sondern bekommt vor allem mal Angst vor den Konsequenzen.
Da kann ich zwar nicht für die Allgemeinheit sprechen - aber ICH mit 13 hätte einen schwerverletzten Kumpel mit Sicherheit nicht alleine im Gebüsch liegen lassen, (außer natürlich ,wenn man seinen Tod beabsichtigt hätte oder eine 3. Person mit am Tatort war, die mich zum Gehen gezwungen hätte und evtl. für den Mord verantwortlich war)


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 23:27
@Ollie fyi ein mittleres Schädelhirntrauma gilt bereits als massive Kopfverletzung, also kann damit vieles gemeint sein. Stumpfe Gewalteinwirkung mit Todesfolge benötigt nicht mal ein tatwerkzeug. Tritte und Schläge reichen völlig aus.

@Sauffenberg es geht mir auch nicht zwangsläufig um ein versehen aber zumindest auch nicht um vorsätzlichen Mord. Ich denke wenn es unter Kumpels sein sollte war es eine Affekthandlung. Gerade mit 13 sind viele auf unterschiedlichem Stand.


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 23:31
@seli

Ich könnte mir auch vorstellen, dass er sich in Widersprüche verstrickt hat, weil er sich vielleicht dafür schämt, weggelaufen zu sein und seinen Freund in einer Gefahrensituation alleine gelassen zu haben. Überfällt auf Kinder und Jugendliche sind nicht mehr so selten. Und dass massive Gewalt angewendet wird, wenn nicht gleich einer seine Barschaft und sein Mobile rausrückt, ist fast auch schon an der Tagesordnung. Dass da ein Kind wegrennt aus Angst, sich nachher für diese Angst schämt, kann ich mir auch vorstellen.

Vielleicht will er auch jemanden schützen, den er kennt.

Wir werden morgen sicherlich mehr wissen.

Alle Spekulationen bringen nichts.

Fabian sah so lieb, so harmlos, so goldig aus. Ich möchte nicht darüber nachdenken, wieviel Gewalt man ausüben muss, um jemanden den Schädel zu zertrümmern.

Danke für Deinen Beitrag.


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Fabian S. (13) aus Bad Schmiedeberg

08.03.2016 um 23:43
@Sauffenberg
Zitat von SauffenbergSauffenberg schrieb:Da kann ich zwar nicht für die Allgemeinheit sprechen - aber ICH mit 13 hätte einen schwerverletzten Kumpel mit Sicherheit nicht alleine im Gebüsch liegen lassen
Wir wissen nicht, was da passiert ist. Zwei 13-jährige, die albernd auf dem Heimweg sind und plötzlich überfallen werden. Einer rennt weg, der andere rutscht aus und fällt hin. Und der, der weggerannt ist, schämt sich im Nachhinein dafür, seinen Freund alleine gelassen zu haben.

Ich glaube, in Bad Schmiedeberg spielen sich gerade Dramen ab.

@doan
Als ich von den massiven Schädelverletzungen gelesen habe, habe ich schon nicht mehr an einen Unfall geglaubt. Ein Hirntrauma lässt sich äußerlich nicht feststellen. Dass jemand auf dem Waldboden so unglücklich stürzt, dass er stirbt, kommt leider Gottes vor, aber massive Schädelverletzungen bekommt man nicht von einem Sturz auf Waldboden. Vielleicht eine massive Hirnverletzung, aber keine massive Schädelverletzung.


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