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Doppelmord in Gersthofen - Beate N. und Elke W.

408 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2016, Doppelmord, Raubmord ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Gymli ehemaliges Mitglied

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Doppelmord in Gersthofen - Beate N. und Elke W.

28.11.2017 um 14:11
@Suinx
Die Richterin bejahte auch die Schuldfähigkeit , basierend auf dem Gutachten des Dr. Gruber.
Aber es stimmt schon. So dämlich (Schlüssel) am Fundort, muss man erstmal sein.
Ich habe mich sehr eingehend mit dem Fall beschäftigt und glaube, der Schlüssel zum Motiv liegt in diesen Reichsbürger-Theorien.
Der kleine Waldi ist noch durch jede Polizeikontrolle gekommen. Dem kann keiner was. Das Strafgesetzbuch gilt für ihn nicht. Vielleicht auch ein kranker Gedanke, dass es um ein lesbisches Paar nicht schade ist. Oder ein Stückweit Neid, weil die Vieles hatten und er nichts?
Er sagt einfach nichts und die Beweise werden nicht langen....
Das funktioniert noch nicht mal, wenn man geblitzt wurde, geschweige denn, in einem Tötungsdelikt.
Aber in seinem einfach gestrickten Rechtsverständnis mag das so sein
Nur ein Gedanke.

Wenn man nochmal hört, dass der Adventskalender noch nicht geöffnet wurde am Tattag, an die weihnachtlich geschmückte Wohnung denkt, die in 360-Grad-Fotos dargestellt wurden, dann ist man hin und hergerissen zwischen unendlicher Trauer und einer Stunkwut.
Dieses blasse Würstchen hat die beiden Frauen, die keiner Menschenseele etwas getan haben, die sich auf die Adventszeit und Weihnachten freuten, auf purer Geldgier abgeschlachtet.
Nur, weil er es nicht schafft, ein Leben nach seinen Möglichkeiten zu organisieren....


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Doppelmord in Gersthofen - Beate N. und Elke W.

28.11.2017 um 14:11
@Siegessicher

Es wundert mich halt. Und "egoistische Gründe" finde ich sehr verharmlosend -klingt für mich wie einen vollen Einkaufswagen auf dem Parkplatz gestohlen haben um endlich was zwischen den Zähnen zu bekommen. Hier hätte man eher von "Kaltblütigkeit", "abschlachten" oder von "quälen" sprechen müssen aber doch nicht von egoistischen Gründen.

P.S. Wenn ich nur daran denke wie die Anwälte von Jens Söring niedergemacht wurden weil sie nichts zu seiner Verteidigung beigetragen haben....Hier hätten die Anwälte wenigstens versuchen müssen irgendwie was mit der Kindheit zu machen, die Naivität des Täters nicht entdeckt zu werden und die recht kindisch hinterlassenen Spuren usw.


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Doppelmord in Gersthofen - Beate N. und Elke W.

28.11.2017 um 14:22
Zitat von GymliGymli schrieb:Ich habe mich sehr eingehend mit dem Fall beschäftigt und glaube, der Schlüssel zum Motiv liegt in diesen Reichsbürger-Theorien.
Natürlich verstehen sich viele Russland-Deutsche als die deutschesten Deutschen -aber Reichsbürger ist eine ganz andere Geschichte. Auf der Suche nach einem Motiv könnte ich mir eher eine konservative Erziehung in der ehemaligen Sowjetunion vorstellen wo es gewisse Vorstellungen von Familienleben gab. Und nun wächst ein Waldi hier auf und sieht zu wie das "falsche Familienmodell" Erfolg hat und prosperiert während er nur die Peanuts im Leben kriegt. Also ein Motiv aus Neid und Hass zugleich.


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Gymli ehemaliges Mitglied

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Doppelmord in Gersthofen - Beate N. und Elke W.

28.11.2017 um 15:01
@Suinx
Er kam mit 5 nach Deutschland und ist seit Geburt Deutscher Staatsbürger.
Ich beziehe mich auf die Punkte, die im Prozess genannt wurden. Seine Schwester selbst bekundete, dass der Täter sich mit den Theorien der Reichsbürger beschäftigt habe.
Ich nicht. Seine Herkunft wurde im Prozess meines Wissens nie thematisiert.

Aber seine Theorie zum "falschen Lebensmodell" ist sicher denkbar.
Vielleicht provozierten die beiden Damen ihn mit vielen Reisen und einfach einem schönen Leben, frei von finanziellen Sorgen. Und obendrein erbt eine von beiden dann auch noch.
Und der kleine Waldi rudert.


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Doppelmord in Gersthofen - Beate N. und Elke W.

28.11.2017 um 15:36
Zitat von GymliGymli schrieb:Er kam mit 5 nach Deutschland und ist seit Geburt Deutscher Staatsbürger.
Das hat überhaupt nichts zu bedeuten. Viele wachsen in ihren sowjetgeprägten Familien auf und verkehren überwiegend in solchen Russen-Deutsche-Kreisen wo auch viel ältere dabei sind und sich diese Mentalität auf die jüngeren überträgt. Insofern kann man durch solche Umstände nicht völlig anders eine Person bewerten, zumal dieser Personenkreis (weit weg vom öffentlichen Fokus) ebenso wie andere häufig in den Medien erwähnten sich überhaupt nicht integriert und lieber unter sich bleibt.
Zitat von GymliGymli schrieb:Seine Schwester selbst bekundete, dass der Täter sich mit den Theorien der Reichsbürger beschäftigt habe.
Ich glaube nicht dass man solche Sympathien ernst nehmen sollte -in meinen Augen ist das eher Wichtigtuerei einer verlorenen Identität.
Zitat von GymliGymli schrieb:Vielleicht provozierten die beiden Damen ihn mit vielen Reisen und einfach einem schönen Leben, frei von finanziellen Sorgen. Und obendrein erbt eine von beiden dann auch noch.
Und der kleine Waldi rudert.
Es ist ein denkbares Motiv ala "Was ist bloß aus dieser Welt geworden?" und eine Rechtfertigung dass sie es anders nicht verdient hätten.
Zitat von GymliGymli schrieb:Ich nicht. Seine Herkunft wurde im Prozess meines Wissens nie thematisiert.
Sicher, war ja eine 0815-Strafsache. Wir aber, können uns dennoch Gedanken machen wieso jemand 2 Menschenleben auslöscht?


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28.11.2017 um 15:46
Zitat von SuinxSuinx schrieb:Viele wachsen in ihren sowjetgeprägten Familien auf und verkehren überwiegend in solchen Russen-Deutsche-Kreisen wo auch viel ältere dabei sind und sich diese Mentalität auf die jüngeren überträgt.
absolut dacor
Zitat von SuinxSuinx schrieb:war ja eine 0815-Strafsache
absolut nicht dacor

Hallo? wenn das 0815 war, was ist denn ein besonders brutaler Mord?


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Gymli ehemaliges Mitglied

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Doppelmord in Gersthofen - Beate N. und Elke W.

28.11.2017 um 16:06
Ich finde die Zahlenfolge 0815 passt hier nicht.
Es wurden zwei Frauen wegen ein paar Euro brutal niedergemetzelt, teilweise mit kompletter Durchdringung des Körpers.
An Spekulationen, die seine Herkunft betreffen, beteilige ich mich nicht.
Es gibt bei "Deutschrussen" Gute und Böse. Wie bei allen Anderen auch.


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Doppelmord in Gersthofen - Beate N. und Elke W.

28.11.2017 um 16:41
Zitat von SuinxSuinx schrieb:Das Urteil geht natürlich völlig in Ordnung. Was mich aber wundert ist, dass ihm nur "egoistische Gründe seine beiden Nachbarinnen" umgebracht zu haben vorwirft und dass er bei sooo vielen dummen Spuren überhaupt noch für zurechnungsfähig gehalten wird. Ich meine wir erleben es oft, dass brutalste Mörder/Kinderschänder für unzurechnungsfähig erklärt werden und eher therapiert werden und praktisch davon kommen....
Aber keine Therapie kann den IQ steigern.
Vielleicht ist er dumm?
Dann bleibt er es auch nach der Therapie.

Er sollte richtig von falsch unterscheiden können.
Daran hapert es bei ihm und darum wird er die nächste Zeit im Gefängnis verbringen müssen.


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Doppelmord in Gersthofen - Beate N. und Elke W.

28.11.2017 um 17:00
@Gymli
@Siegessicher

Die Zahlenfolge 0815 bzw. 0815-Strafsache im Sinne von ein ganz gewöhnlicher Mordprozess jedoch mit erdrückender Beweislast wo es auf Profiling und dem Lebensweg des Täters gar nicht ankam. Und Mordprozesse haben es in sich dass sie halt "besonders brutal" sind -sonst würde ja das StGB von Tötungsdelikt reden. Es wäre sowohl juristisch als auch gesellschaftlich völlig absurd Morde in "brutale Morde" und "weniger brutale" nochmals aufzuteilen -denn Mord ist Mord!!!

Und was die Herkunft des Täters angeht, spielt sie insofern keine Rolle denn hätte der Täter vorher "Alahu akbar" gerufen würden wir nicht vom 2fachen Mord reden, sondern von einem Terroranschlag und die Ermittlungen hätte der Staatsschutz geführt. Insofern ist die Zahlenfolge 0815 keine Wertung des Verbrechens, sondern lediglich ein Hinweis darauf dass dieses Verfahren wie hunderte andere Verfahren geführt wurde.


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Doppelmord in Gersthofen - Beate N. und Elke W.

28.11.2017 um 17:10
Gottseidank haben die Richter so entschieden! Ich kannte beide Frauen persönlich.


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28.11.2017 um 17:10
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Aber keine Therapie kann den IQ steigern.
Vielleicht ist er dumm?
Darum ging es mir nicht! Ich bin einfach überrascht, dass die Verteidigung nichts in dieser Richtung gemacht hat und wohl auch das Gericht nicht auf dieser "psychologischer Gutachter-Schiene" gefahren ist. Das ist alles.

Natürlich wurde er gerecht bestraft, aber halt komisch im Vergleich zu anderen brutalen Taten die oft in einer Psychiatrie münden -also kein Gefängnis. ;)


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Doppelmord in Gersthofen - Beate N. und Elke W.

28.11.2017 um 17:14
Zitat von SuinxSuinx schrieb:Und Mordprozesse haben es in sich dass sie halt "besonders brutal" sind -sonst würde ja das StGB von Tötungsdelikt reden. Es wäre sowohl juristisch als auch gesellschaftlich völlig absurd Morde in "brutale Morde" und "weniger brutale" nochmals aufzuteilen -denn Mord ist Mord!!!
Das sehe ich auch nicht so.
Mord bedeutet niedriger Beweggrund.
Dabei kann ein Täter auch so vorgehen, dass das Opfer möglichst wenig leidet.
Und es gibt Täter, die sich an den Qualen ihres Opfers ergötzen.

Du schreibst es sei absurd Morde gesellschaftlich in brutal und weniger brutal aufzuteilen.
Dann guck dir die langen Schlangen vor dem Gericht an, in dem über den mutmaßlichen Mörder von Maria L. verhandelt wird.
Dieses Opfer hat unfassbar gelitten.

Der Prozess gegen die Opfer von Rupperswil in der Schweiz hat die Menschen auch sehr mitgenommen.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Angehörigen der Opfer solcher brutalen Taten, das Gefühl haben, sie werden von den Mitmenschen unterstützt.
(Obwohl ihnen auch klar sein wird, dass viele Sensations-Schaulustige darunter sind)


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Doppelmord in Gersthofen - Beate N. und Elke W.

28.11.2017 um 17:37
Zitat von SuinxSuinx schrieb: Ich bin einfach überrascht, dass die Verteidigung nichts in dieser Richtung gemacht hat und wohl auch das Gericht nicht auf dieser "psychologischer Gutachter-Schiene" gefahren ist. Das ist alles.
Wenn, dann geht es nicht um das Gutachten eines Psychologen, sondern das eines Arztes (Psychiaters).
Ist das gesichert, dass es kein psychiatrisches Gutachten gab, dass die Schuldfähigkeit feststellte und das schon am Beginn des Prozesses? Das wäre dann allerdings sehr ungewöhnlich und böte dem Verteidiger einige Möglichkeiten.


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28.11.2017 um 17:43
@frauZimt

Das mag ja alles richtig sein, aber wo soll der Rechtsstaat enden wenn er Morde in "erträglich" und "qualvoll" einstuft? Soweit mir bekannt ist kommt nach Mord juristisch nur noch Verbrechen gegen die Menschlichkeit. So traurig die Geschichte dieser 2 Frauen auch ist, wie muss sich dann ein Richter fühlen wenn Taeter kleine Kinder missbrauchen und im Intrnet veröffentlichen oder Menschen im Internet Bekannschaften suchen, Sex mit ihnen haben, sie dann zerstückeln und dann aufessen?


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Doppelmord in Gersthofen - Beate N. und Elke W.

28.11.2017 um 17:50
@Suinx


du machst es dir zu einfach. Mord ist nicht gleich Mord. und selbstverständlich gibt es auch juristisch Abstufungen in wie du es schreibst
Zitat von SuinxSuinx schrieb: "erträglich" und "qualvoll"
..., die in das Urteil mit einfließen.
Zitat von SuinxSuinx schrieb:wie muss sich dann ein Richter fühlen wenn Taeter kleine Kinder missbrauchen und im Intrnet veröffentlichen oder Menschen im Internet Bekannschaften suchen, Sex mit ihnen haben, sie dann zerstückeln und dann aufessen?


Diese Frage versteh ich nun überhaupt nicht. Was hat n das mit diesem Fall zu tun. Hier geht es weder um Kinderschändung noch um
Zitat von SuinxSuinx schrieb:Verbrechen gegen die Menschlichkeit
...

Hier geht es um einen brutalen un0815-Mord!


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28.11.2017 um 17:58
ja, wie siegessicher schreibt.

@Suinx
außerdem gibt es die formulierung "besondere schwere der Schuld".

Die wurde hier erkannt. ALSO KEIN 0815-MORD

Das bedeutet, dass lebenslänglich tatsächlich lebenslang bedeuten kann.
Musst dich mal einlesen.
Eine userin "Lena"? hat hier vor kurzem ausführlich drüber geschrieben.

Ich glaube, da kann nicht nach 15 Jahren Bewährung beantragt werden.
(Aber ich bin da keine Spezialistin. Musst dich selber belesen)


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Doppelmord in Gersthofen - Beate N. und Elke W.

28.11.2017 um 18:33
Besondere Schwere der Schuld bedeutet, es gibt keine Möglichkeit der Bewährung nach 15 Jahren, so wie es bei einem Mord ohne Schwere der Schuld möglich ist, wenn sich der Täter anständig benommen hat im Knast, um es etwas flapsig zu sagen.

Eine wirkliche lebenslange Inhaftierung gibt es nicht. Die Höchstdauer liegt bei 25 Jahren.

Eine mögliche anschließende Sicherungsverwahrung ist keine Haftstrafe. Die Sicherungsverwahrung wird alle zwei Jahre auf ihren Fortbestand hin überprüft.

https://www.juraforum.de/lexikon/lebenslange-freiheitsstrafe


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Doppelmord in Gersthofen - Beate N. und Elke W.

28.11.2017 um 18:48
@emz

Du darfst nicht nur die Einleitung des Wiki-Artikels lesen.

Das ist etwas koplizierter

Da steht weiter:

Es darf keine besondere Schwere der Schuld vorliegen. Hat das Gericht bei seinem Urteil über die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe eine solche festgestellt, so kann der Straftäter nicht mit einer vorzeitigen Entlassung nach 15 Jahren, sondern allerfrühestens nach 17 Jahren rechnen.[3] In diesem Fall legt die Strafvollstreckungskammer nach 15 Jahren fest, wie viel Strafe noch wegen der Schuld verbüßt werden muss, bis der Verurteilte auf Bewährung entlassen werden kann, wenn dies dann unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit (siehe oben) verantwortet werden kann. Dabei gibt es keine feste Obergrenze. Beispielsweise wurde beim RAF-Terroristen Christian Klar eine Mindestverbüßungszeit von 26 Jahren und bei dem Frauenmörder der 1950er-Jahre Heinrich Pommerenke von 42 Jahren festgelegt.[4] Meist werden aber nicht mehr als 10 zusätzliche Jahre verhängt. Besondere Schuldschwere ist zu bejahen, wenn gegenüber vergleichbaren Taten ein deutlich höheres Maß an Schuld vorliegt – aufgrund der Tat (mehrfacher Mord, erbarmungslose Brutalität, höchst grausame bzw. qualvolle Behandlung des Opfers), der Motive (besondere Verwerflichkeit) oder der Täterpersönlichkeit (abartige sexuelle oder gewalttätige Neigungen). Allerdings ist zu beachten, dass es bis dato keinerlei gesetzliche Normierung des Begriffes „besondere Schwere der Schuld“ gibt. Gerichte müssen sich bei der Entscheidung daher meist an Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofes orientieren. Soweit die lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe erlassen wurde, werden alle Taten zusammengenommen bewertet (§ 57b StGB).


Wikipedia: Lebenslange Freiheitsstrafe

Der artikel ist lesenwert


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Doppelmord in Gersthofen - Beate N. und Elke W.

28.11.2017 um 18:53
Ich habe auch was gefunden, liest sich besser:

Nichtsdestotrotz gibt es für die Richter gewisse Anhaltspunkte. So wiegt zum Beispiel ein Doppelmord schwerer als ein einfacher. Auch eine besonders brutale oder qualvolle Behandlung des Opfers wiegt schwerer. Das Motiv und die Persönlichkeit des Täters spielen ebenfalls eine Rolle. So legen zum Beispiel abartige sexuelle oder gewalttätige Neigungen eine besondere Schuldschwere nahe.

https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/lebenslang-besondere-schwere-schuld-sicherungsverwahrung-100.html#sprung1 (Archiv-Version vom 13.07.2017)


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28.11.2017 um 19:07
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Du darfst nicht nur die Einleitung des Wiki-Artikels lesen.
Eigentlich ziehe ich es vor, in juristischen Angelegenheiten gar kein Wikipedia zu lesen.


https://www.juraforum.de/lexikon/lebenslange-freiheitsstrafe
Besondere Schwere der Schuld

In einem Fall, in dem der Täter bereits 15 Jahre abgebüßt hat, wird die Strafvollzugskammer darüber entscheiden, welches Strafmaß zuzüglich dieser 15 Jahre noch abzubüßen ist. Hier existiert keine fixe Obergrenze, regelmäßig verhängen die Gerichte jedoch nicht mehr als 10 zusätzliche Jahre. Das bedeutet, in der Bundesrepublik wird eine sogenannte 'lebenslange' Haftstrafe immer nur im Extremfall höchstens 25 Jahre dauern.



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