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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

1.079 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Freiburg, Kindesmissbrauchsring ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

02.02.2018 um 11:45
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:Richtig versagt hat aber vor allem die Mutter - das muss man wohl auch deutlich sagen.
1)
Die Vorsitzende Richterin war Eva Voßkuhle – dieselbe Richterin, die bei der ersten Verurteilung des Christian L. als Vorsitzende Richterin am Freiburger Landgericht ein vergleichsweise mildes Urteil gefällt hatte. Sie hatte damals auch den Antrag des Anwalts der Nebenkläger abgelehnt, den Täter nach Verbüßung der Strafe in Sicherheitsverwahrung zu nehmen. Sie wollte dem Täter „eine zweite Chance geben“, wie es heißt.
und weiter:

2)
Nun war sie wiederum Richterin in Sachen Christian L. Und wieder lehnte sie eine Maßnahme ab, die geholfen hätte, die realen Verhältnisse in der Partnerschaft und die realen Leiden des Kindes in den Blick zu bekommen: Es gab kein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit der Mutter. Das Kontaktverbot des Christian L. mit dem Jungen wurde zwar bekräftigt, aber die ganze Durchsetzung weiterhin allein der Mutter überlassen. Damit war jede Möglichkeit, die Behörden zu einer Intervention zu veranlassen, definitiv blockiert.


Ich sehe in dem Fall nur eine Person, die die Katastrophe hätte verhindern können, das ist die Richterin. Die Mutter war hierzu ebenso wenig in der Lage wie die anderen Täter. Es ist Aufgabe der Justiz, Menschen, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen können, daran zu hindern, weiteren Schaden anzurichten. Und in diesem Fall wurde mehrere Möglichkeiten hierzu in arroganter Art und Weise nicht genutzt.

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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

02.02.2018 um 11:57
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Wo ist Dein Problem?
Dieses oberflächliche Gelaber, ohne mal irgendwelche handfesten juristischen Fakten, sprich §§ zu nennen, Braun ist halt nicht so meine Farbe. Mit sowas befasse ich mich erst gar nicht, dann wird es auch nicht zum Problem für mich.


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

02.02.2018 um 12:16
Ist die politische Gesinnung hier nicht völlig fehl am Platze, um nicht zu sagen OT?

Ich habe es auch nicht mit denen - na und?



War es abzusehen oder nicht, dass da was in Gange ist?
War klar, dass dieser Mann bereits missbrauchte?
Ist's nicht ungewöhnlich, dass eine Mutter sich mit 'nem Triebtäter abgibt?

Und dann ... naja, das mit den Instanzen habe ich ja oben schon geschrieben und trailhamster auch.

Wenn andere das auch so sehen, die aber anders wählen, als ich, dann bin ich so tolerant, wie ich es von anderen erwarte:
Sie dürfen ihre Meinung äußern und wenn sich diese als richtig erachte, dann gebe ich denen Recht.

Oberflächlich ist es, wenn man die Ursachen dieser Katastrophe nicht suchen mag und alles als "rechtlich betrachtet richtig erachtet".


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

02.02.2018 um 12:32
@emz




Weder der Blog "Achse des Guten" noch der Wissenschaftsjournalist Dirk Maxheimer als Person sind auch nur im entferntesten "braun", außer für Menschen mit einer schwerwiegenden Farbblindheit. Die Unterstellung ist völlig absurd, wovon sich jeder selbst überzeugen kann.

Und zum Autor des von mir verlinkten sehr guten Artikels:
Gerd Held
Dr. rer. pol. Gerd Held wurde 1951 in Osnabrück geboren. Nach Facharbeiterlehre und Berufstätigkeit ab 1984 Studium der Sozialwisschenschaften (Abschluss Diplom) und der Sozialphilosophie (Abschluss Maitrise) in Hannover und Paris. Wissenschaftliche und publizistische Tätigkeiten in Paris und Valencia (Spanien), Von 1993 bis 2003 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät Raumplanung der Universität Dortmund – dort Promotion und Habilitation, danach dort Privatdozent. 2006 und 2007 wissenschaftlicher Mitarbeiter am IRS Erkner/Berlin. Seit 2008 als freier Publizist (u.a. „Die Welt“) und Privatdozent (TU Berlin) tätig. Wohnt in Berlin.
Du betreibst hier justiziable üble Nachrede. Das mag für Dich nichts Neues sein, aber ich würde etwas aufpassen.


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

02.02.2018 um 12:51
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:Ist's nicht ungewöhnlich, dass eine Mutter sich mit 'nem Triebtäter abgibt?
Kommt auf ihre eigenen sexuellen Vorlieben drauf an. Mag sein, dass sich ihre und seine Vorstellungen in Bezug auf den Missbrauch gedeckt haben. Wer weiß, vielleicht wurde der Sohn schon vorher von ihr missbraucht und der neue Freund hat das nur perfektioniert und finanziell ausgeschlachtet. Wer die treibende Kraft war, ob Mutter oder Liebhaber, wir wissen es nicht.


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

02.02.2018 um 13:00
@emz
Das klingt sehr sehr übel.

Es "mag sein"... und
"der neue Freund hat das nur perfektioniert" -> NUR ????



Genau diese Art und Weise so etwas SO zu betrachten kennt man.
"Vielleicht war es nur so, dass" und schon hat wieder keiner was geahnt, gewusst und mitbekommen.
Ich hatte Deine Empathie(UN)fähigkeit schon längst erkannt.

Da bin ich doch so frei und stelle die Frage erneut in den Raum:
Wer empfindet es denn hier nicht ungewöhnlich, wenn eine Mutter sich mit einem Triebtäter abgibt?


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

02.02.2018 um 13:10
@emz

Das JA hatte ja schon eine Herausnahme durchgeführt und sicherlich auch begründet. Nein, die Prozessakten liegen mir nicht vor, aber das JA wird eine Begründung gehabt haben. Im Rückblick völlig zurecht.

Und da hätte der Richter, auf den Gründen fußend, eine Hilfe installieren können und die Rückkehr zur 'Mutter' unter eine Auflage stellen können.

Warum sollten die dort unter Polizeischutz hin? Wäre dies erforderlich, hätte auch dies ganz klar für eine Herausnahme gesprochen.

Aber wie fast immer im deutschen Familien"recht" ist Mutterwunsch dem Richter Befehl. Wohin das führen kann, zeigt das Schicksal dieses Jungen.


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

02.02.2018 um 13:17
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Warum sollten die dort unter Polizeischutz hin?
Weil die Mutter jegliche Unterstützung abgelehnt hatte und deshalb davon auszugehen ist, dass sie freiwillig niemanden reingelassen hätte. Hatte ich aber alles schon verlinkt.


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02.02.2018 um 13:32
@emz
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und da hätte der Richter, auf den Gründen fußend, eine Hilfe installieren können und die Rückkehr zur 'Mutter' unter eine Auflage stellen können.
Wenn das hier gegeben gewesen wäre, hätte die Mutter sich so ablehnend äußern können, wie sie wollte - sie hätte sich fügen müssen, wenn sie das Kind wieder hätte haben wollen. PUNKT.

So, wie Du das beleuchtest @emz, würden ja keinerlei Organe einen Einfluss nehmen können, wenn eine Mutter keinen Bock hat, dem Folge zu leisten.


@sacredheart
hat doch ganz klar formuliert, dass es Auflagen hätte geben können (ich ändere das mal ab in "müssen")
Da kann man sich drauf beziehen, muss man aber nicht, wenn man einer Diskussion mit einer gewissen Taktik begegnen möchte.


Man kann auch den zweiten Satz nach Deinem kommentierten Zitat
Zitat von emzemz schrieb:sacredheart schrieb:
Warum sollten die dort unter Polizeischutz hin?
weglassen, muss man aber nicht, wenn man gewillt wäre, anderer Leutes Überlegung zu folgen.
Dieser lautete: " Wäre dies erforderlich, hätte auch dies ganz klar für eine Herausnahme gesprochen."


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

02.02.2018 um 13:50
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:Wenn das hier gegeben gewesen wäre, hätte die Mutter sich so ablehnend äußern können, wie sie wollte - sie hätte sich fügen müssen, wenn sie das Kind wieder hätte haben wollen. PUNKT.

So, wie Du das beleuchtest @emz, würden ja keinerlei Organe einen Einfluss nehmen können, wenn eine Mutter keinen Bock hat, dem Folge zu leisten.
Wie ich schon sagte. Es wäre sinnvoll darzulegen, auf welchen §§ dieser Druck hätte aufgebaut werden können.
Damit könnte man die Vorwürfe untermauern und so etwas mehr Sachlichkeit in die Diskussion bringen.
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:Ich hatte Deine Empathie(UN)fähigkeit schon längst erkannt.
Du wirst doch nicht etwa persönlich werden wollen?


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

02.02.2018 um 14:10
Als Beispiel
AZ 248 F 2508/12, Familiengericht Gießen
"Den Kindeseltern wird aufgegeben, umgehend für die kinderärztliche und therapeutische Versorgung des Kindes in erreichbarer Nähe ihres Wohnortes Sorge zu tragen.

Den Kindeseltern wird weiter aufgegeben, die aus Sicht des Jugendamtes unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Sachverständigen „…“ in seinem Gutachten vom 31.5.2013 erforderlichen Anträge auf Hilfe zur Erziehung zu stellen."


Welchen Paragrafen sollte ich suchen, wenn ein Familiengericht Auflagen an eine Entscheidung knüpft?



Das Spielchen "Beweise !!!" kenne ich. Man muss aber nicht alles schriftlich beweisen - auch nicht anhand irgendwelcher Paragrafen.
Hier ist ein Forum, in dem sich Menschen austauschen, wir sind hier nicht bei einer Prüfung irgend eines Studiums der Justiz.


Nein, niemals würde ich je nicht... überlies das, was in der Klammer steht und schon siehst Du, was ich wirklich meinte: Ich glaube, dass Du eine ganz besonders hohe Empathiefähigkeit hast. Du hast das sicherlich nur in den falschen Hals bekommen.


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

02.02.2018 um 14:30
@emz

Das wäre ja der Vorteil einer Auflage gewesen, dass eben keine Freiwilligkeit erforderlich wäre. Wenn sie das nicht akzeptiert hätte, dann hätte das für sie Kosequenzen gehabt. Sie hätte ihr Kind nicht weiter verkaufen können.


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02.02.2018 um 14:32
@emz

Es wissen zwar hoffentlich die Allermeisten Mütter, was gut für ihr Kind ist, einige jedoch nicht. Diese Mutter wusste es ganz sicher nicht.

Leider bekommen Mütter vor Gerichten häufig eine Sonderstellung zu Lasten ihrer Kinder. Das galt in diesem Fall sehr extrem und gilt in zahllosen Umgangsprozessen täglich in Deutschland.


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02.02.2018 um 14:51
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:Nein, niemals würde ich je nicht... überlies das, was in der Klammer steht und schon siehst Du, was ich wirklich meinte: Ich glaube, dass Du eine ganz besonders hohe Empathiefähigkeit hast. Du hast das sicherlich nur in den falschen Hals bekommen.
Da bin aber jetzt beruhigt. ich habe dich nur missverstanden :troll:
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:Welchen Paragrafen sollte ich suchen, wenn ein Familiengericht Auflagen an eine Entscheidung knüpft?
Suchen? Abschreiben hätte es schon getan.
https://openjur.de/u/704798.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/1666.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/1666a.html
Dieser Fall scheint nun schon (vergeblich) durch diverse Gerichte gegangen zu sein, soweit der veröffentlichte Text eine Beurteilung zulässt.

In unserem Fall heißt es aber nun
Der Junge kommt nach einer Entscheidung des Familiengerichts zurück zur Mutter. Das Gericht habe "eine Trennung des Kindes von der Mutter nicht für erforderlich" erachtet, teilt eine Justizsprecherin mit. Es verweist laut dem Landratsamt auf eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach zunächst niedrigschwellige Maßnahmen zu ergreifen seien.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/freiburg-missbrauchsfall-tragischerweise-hat-man-der-mutter-geglaubt-a-1187916-amp.html


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

02.02.2018 um 18:32
@emz
Du weißt es ganz genau:

Es ging um mögliche Auflagen durch gerichtliche Entscheidung
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:@emz sacredheart schrieb:Und da hätte der Richter, auf den Gründen fußend, eine Hilfe installieren können und die Rückkehr zur 'Mutter' unter eine Auflage stellen können.
und ich habe auf Wunsch von Dir mögliche Auflagen durch Gerichte belegt. Deiner Aufgabenstellung Dir Paragrafen nennen zu müssen, bin ich nicht gefolgt,
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:Welchen Paragrafen sollte ich suchen, wenn ein Familiengericht Auflagen an eine Entscheidung knüpft?
-> weil ich wusste, dass Du es selber kannst. Ich muss ja zum Glück nicht alles tun, was Du gerne hättest, damit ich
Zitat von emzemz schrieb:Damit könnte man die Vorwürfe untermauern
-> meine Vorwürfe untermauere.



Zu Deinem Zitat aus dem Spiegel:
"niedrigschwellende Maßnahmen" anstatt der Trennung von Mutter und Kind ... eine erneute Herausnahme des Jungen wäre erst Schritt 2, wenn die Mutter sich an Auflagen gehalten hätte, die da am 11.4.17 lauteten:
"L. dürfe die Wohnung nicht mehr betreten, die Mutter müsse darauf achten, dass es "keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten mehr zwischen dem Kind und ihrem Lebensgefährten gibt" - nun auch nicht mehr bei Anwesenheit der Mutter. Diese müsse sich außerdem Hilfe von einem Psychologen bei der Erziehung holen. Die Frau legt gegen die Auflagen Beschwerde ein, das Oberlandesgericht bestätigte laut Landratsamt das Kontaktverbot."

und am 27.7.2017: "Das OLG bestätigt, dass L. nicht in die Wohnung der Mutter und keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten mit dem Kind ausüben darf. Die Mutter akzeptiert dies."

Ist sie dem nachgekommen oder hat sie den Mann weiter in die Wohnung gelassen?


Leider dauerte der Missbrauch hier schon etwa 2 Jahre an.

Weiter aus dem Spiegel-Bericht: "im August 2016: Das Landgericht Freiburg lehnt Christian L.s Antrag ab, mit seiner Lebensgefährtin zusammenzuziehen. L. zieht trotzdem zu der heute 47-Jährigen in den Ort im südlichen Breisgau."

Also hätte das Unglück wenigstens nach etwa einem Jahr beendet sein können, wenn die Mühlen im Anschluss nicht derartig langsam gemahlen hätten, denn im März 17 hat die Polizei dann dem Landratsamt mitgeteilt, was der Mann für "eine Sorte ist", woraufhin das JA auch handelte, als sie den Jungen aus diesem Umfeld herausnahmen.
Als die Mutter dann der Inobhutnahme widerspricht und der Junge zurück zu ihr musste, kam das mit den niedrigschwelligen Maßnahmen... über diesen Punkt haben wir hier schon diskutiert. Das Familiengericht hat eine für den Jungen fatale Entscheidung getroffen.

Trotzdem hätte der Kerl sich nicht dort aufhalten und seit 08/16 bekanntermaßen schon gar nicht wohnen dürfen.
8 Monate später wurde dieses der Frau klar und deutlich gemacht: Der Typ hat bei Dir in der Wohnung nichts zu suchen und mit Deinem Kind auch sonst nichts zu unternehmen.
Weitere 2 Monate später hat sie das angeblich begriffen, akzeptiert, aber weiterhin nicht danach gehandelt.

Die Mutter war bisher nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten - jetzt werden wir sehen, wie ihr Lebenslauf demnächst aussieht.
Das Kind wird ihr nun wohl nicht mehr zurück gegeben werden.


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02.02.2018 um 19:33
Zitat von emzemz schrieb:In unserem Fall heißt es aber nun
Der Junge kommt nach einer Entscheidung des Familiengerichts zurück zur Mutter. Das Gericht habe "eine Trennung des Kindes von der Mutter nicht für erforderlich" erachtet, teilt eine Justizsprecherin mit. Es verweist laut dem Landratsamt auf eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach zunächst niedrigschwellige Maßnahmen zu ergreifen seien.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/freiburg-missbrauchsfall-tragischerweise-hat-man-der-mutter-geglaubt-a-1187916-amp...
Mir scheint, Du weißt nicht so Recht, wovon Du schreibst, auch wenn Du mit allerlei Paragraphenverlinkungen um Dich schmeißt.

Natürlich ist eine Trennung des Kindes von der Mutter wenn möglich zu vermeiden. "Wenn möglich" bedeutet aber keinesfalls, dass zwangsläufig zuvor alle anderen "niederschwelligen Maßnahmen" durchexerziert werden müssen.

Das BVG fordert keineswegs, dass ein Kind tot geprügelt wird, bevor man es den Eltern entzieht.

"Wenn möglich" bedeutet, dass es nach Ermessen des Gerichts ausreichend wahrscheinlich ist, dass eine niederschwelligere Maßnahme das Kindeswohl nicht gefährdet.

Dies war aber hier ganz offensichtlich nicht der Fall. Die Ergreifung einer "niederschwelligen Maßnahme" war im vorliegenden Fall - wie tragischer Weise dokumentiert wurde - eben ZU niederschwellig.

Das Gericht hätte aufgrund der vorliegenden Informationen zur höherschwelligen Maßnahme greifen müssen, um das Kindswohl nicht zu gefährden.


Und eine "niederschwellige Maßnahme" zu ergreifen und gleichzeitig das mindeste an Kontrollmaßnahmen zu unterlassen, ist in meinen Augen unverantwortlich, grob fahrlässig und sollte eigentlich dienstrechtlich aufgearbeitet werden. Was natürlich nie passieren wird, der Ehemann der betreffenden Richterin ist nämlich der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes.

Die bittere Ironie ist, dass die betreffende Richterin erst die Taten dadurch ermöglicht hat, dass sie eine frühere Sicherheitsverwahrung des Haupttäters ablehnte und dann nochmals dadurch, dass sie das Kind hilflos in die Black box zurückschickte, in der der Haupttäter mit der ebenfalls als Täterin aktiven Mutter unkontrolliert das Kind an Pädophile vermieten konnte. Das stinkt zum Himmel.





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02.02.2018 um 19:54
@Brownie1970
@trailhamster

Die einzige Möglichkeit, den Jungen vor Missbrauch zu schützen, wäre gewesen, ihn in Obhut zu nehmen. Nur war damals lediglich etwas von den Neigungen des Partners der Mutter bekannt, also richteten sich die präventiven Maßnahmen nur gegen ihn, denn es bestand noch kein Missbrauchsverdacht gegen die Mutter. Der ergab sich durch die Videos.

Ob nun der Lover der Mutter Zugang zu Wohnung hatte oder nicht, das ist, so wie sich der Fall jetzt darstellt, eigentlich sekundär. Selbst wenn der erfolgreich durchgesetzt worden wäre, der wirklich schlimme Missbrauch wäre kaum verhindert worden. Das Kind wurde ausgeliehen und dieser Missbrauch fand nicht in der heimischen Wohnung statt, sondern an anderen Orten in und um Freiburg herum. Das Gericht hatte seinerzeit davon keine Kenntnisse und ergriff folglich "niederschwellige Maßnahmen".


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02.02.2018 um 22:10
Sicher, es konnte niemand ahnen was für eine Rolle die Mutter hatte. Wir wissen auch nicht ob es eest begann , als der c ins sein Leben trat.

Ich habe irgendwo gelesen, das Deutschland die Gesetze bei Missbrauch an Kindern ändern möchte. Auch präventiv sich was ändern muss.
Schauen wir was da raus kommt.

@emz
Naja, wir wissen nicht ob der Missbrauch nicht in der heimischen Wohnung stattfand.
Und der kleine hat sich einem Schulfreund offenbart

Ich kann auch nicht verstehen, weshalb niemand mit dem Jungen gearbeitet hat, um herauszufinden wie es ihm wirklich geht.
Kann es überhaupt nicht verstehen.
Natürlich konnte niemand ahnen was für eine perverse , abgebrühte Mutter der kleine hat, doch niemand hat sich die Mühe gemacht, ihm zu Helfen :(


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02.02.2018 um 23:50
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und da hätte der Richter, auf den Gründen fußend, eine Hilfe installieren können und die Rückkehr zur 'Mutter' unter eine Auflage stellen können.
Hat er aber nicht, nichts ahnend wohlgemerkt.

Die Mutter war ihrem Partner hörig und stellte ihren Sohn zur Verfügung.

Der Partner konnte somit über ihren Sohn verfügen, wie er wollte .

Aus der Gesamtsituation ergaben sich finanzielle Vorteile.

Der Sohn ist das Opfer, Mutter und LG würde ich als Kriminelle bezeichnen.


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03.02.2018 um 10:50
@Sunrise76

Nichta ahnend bedeutet hier wohl eher mit fahrlässig bis vorsätzlich verschlossenen Augen. Immerhin hat das JA das Kind zuvor herausgenommen, da kann man schon eine leise Ahnung haben, dass da etwas nicht stimmte.

Das mit dem 'hörig' ist eine oft verwendete - zumeist lächerliche - Verteidiungsstrategie, mit denen weiblichen Intensivtätern eine Opferinszenierung ermöglicht werden soll. Wer sich aktiv an Misshandlungen beteiligt und sein Kind verkauft, ist aber kein Opfer, sondern das exakte Gegenteil.

Insofern wünsche ich dem Kind eine Perspektive in einer guten Familie

Ich wünsche allen beteiligten Offziellen, denen man nach einer gründlichen Überprüfung versagen attestieren muss, eine sofortige Entlassung und den Wegfall aller Pensionsansprüche.

Ich wünsche allen an den Taten Beteiliten, dass sie ihr Leben in einer Strafanstalt zu Ende führen müssen, auch der Mutter.


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