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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

1.079 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Freiburg, Kindesmissbrauchsring ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

15.01.2018 um 14:30
@johndryden
Es gibt dafür Gesetze in jedem Land eigene.

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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

15.01.2018 um 14:32
Zitat von S_CS_C schrieb:Das hat Prävention so an sich: Freiwilligkeit. Wenn du einen Zwang einführen möchtest, wäre das nicht Zielführend.
Und Du postulierst, dass man die Pädophilen ruhig stigmatisieren sollte, weil sie dann ganz bestimmt viel freiwilliger eine Therapie beginnen? Es ist ja nur liberales Geschwätz, wenn man dem Aufrechten die Meinung madig macht, man solle Pädophile möglichst ausgrenzen. Denn Prävention funktioniert bestimmt viel besser, wenn diese Leute möglichst lange ihre Neigung verheimlichen *daumendrück*.


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15.01.2018 um 14:34
@DoctorWho

die Urteilsgründe sind mir in diesem Fall schnuppe da ich es einfach von Grund auf als irrsinnig empfinde.

ich lege daher auch keinerlei Wert darauf das jetzt mit Dir bis ins letzte Detail zu zerpflücken.


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Kindesmissbrauchsring in Freiburg zerschlagen

15.01.2018 um 14:36
@242

Verstehe ... lieber Stammtischparolen schwingen statt wissen- und faktenbasiert zu argumentieren ... Ich liebe dieses Forum ...


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15.01.2018 um 14:37
Die Polizei gab im März 2017 dem Jugendamt einen Hinweis.

Auf welcher Informationsgrundlage darf ein solcher Hinweis erfolgen.Weiß das zufällig jemand ?


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15.01.2018 um 14:41
@kleinundgrün
Ich glaube, du bringst da ewas durcheinander.
Wenn es um Präventivprogramme für Pädophile geht, da ist bekannt, es die bereits gibt. Jeder der glaubt die nutzen zu müssen, kann das auch tun und zwar vollkommen freiwillig, ohne Zwang und Konsequenzen. Willst du aber über den Weg der Liberalisierung und Entkriminalisierung eine Art Pflichttherapie einführen, dann stellst du doch alle Betroffenen auf die Schiene der potenziellen Sexualstraftäter und das ist definitiv falsch. Auf das will ich hinaus.


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15.01.2018 um 14:43
Habe gelesen das Verwante nichts bemerkten und den Kleinen als pfiffig und schlau beschrieben

Die Schwester und die Mutter des vorbestraften Täter haben in dem Fall gewusst , dass er wieder in der Nähe eines Kindes lebt. Ja sogar zusammen in einem Haushalt



https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.paedophilenring-in-freiburg-angehoerige-haben-kind-nichts-angemerkt.a166ba59-7f5c-4306-8efa-8e17345b6056.html


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15.01.2018 um 14:45
Zitat von 242242 schrieb:Die Polizei gab im März 2017 dem Jugendamt einen Hinweis.

Auf welcher Informationsgrundlage darf ein solcher Hinweis erfolgen.Weiß das zufällig jemand ?
§8a SGB VIII.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/8a.html


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15.01.2018 um 14:47
@DoctorWho

du kannst dir das Provozieren sparen - wenn du meine Meinung als Stammtischniveau empfindest dann ist das eben so und damit kann ich ganz gut leben.


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15.01.2018 um 14:56
http://www.badische-zeitung.de/polizei-fand-computer-festplatte-von-tatverdaechtigem-im-staufener-stadtsee
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung bemerkten die Fahnder, dass bei einem der genutzten Computer die Festplatte fehlte. Zweimal sollen nach BZ-Informationen Polizeitaucher den Stadtsee durchsucht haben – ohne Erfolg. Am Morgen des 23. November wurde dann das Wasser abgepumpt. Das zahlte sich aus: Das gesuchte Beweismittel konnte gefunden werden.



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15.01.2018 um 15:01
Zitat von S_CS_C schrieb:Wenn es um Präventivprogramme für Pädophile geht, da ist bekannt, es die bereits gibt.
Ja.
Zitat von S_CS_C schrieb:Jeder der glaubt die nutzen zu müssen, kann das auch tun und zwar vollkommen ohne Zwang und Konsequenzen.
Tatsächlich? So ganz ohne Konsequenzen aus seinem Umfeld, das nicht zwischen "pädophil" und "Kinderficker" differenziert? Das solltest Du noch etwas näher ausführen, wie das sein kann, dass man eher geneigt ist, sich einer Therapie zu unterwerfen, die gar nicht effektiv im Umfeld geheim gehalten werden kann, wenn man befürchten muss, damit sozial ausgegrenzt zu werden.
Zitat von S_CS_C schrieb:Willst du aber über den Weg der Liberalisierung und Entkriminalisierung eine Art Pflichttherapie einführen
Seit wann ist pädophil zu sein, kriminell? Ich dachte, wenn diese Neigung in einer Form ausgelebt wird, die anderen schadet, also indem Kinderpornografie gefördert wird oder gar Kinder sexuell missbraucht werden, wäre es strafbar.
Auch hier besteht Deierseits Erklärungsbedarf.
Zitat von S_CS_C schrieb:Ich glaube, du bringst da ewas durcheinander.
Ich glaube, Du hast nicht richtig gelesen oder verstanden, was ich geschrieben habe. Vielleicht liest Du die Beiträge noch mal in Ruhe durch?
Ich schrieb weder etwas von einer Pflichttherapie (so etwas gibt es, aber ich hatte recht ausdrücklich deren Nutzen in Relation zu einer freiwilligen Therapie in Zweifel gezogen) und ich schrieb nichts zu einer Entkriminalisierung. Wie gesagt, lies einfach noch mal in aller Ruhe nach.


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15.01.2018 um 15:06
Zitat von johndrydenjohndryden schrieb:Nein das darf es nicht, es darf erst ab 18 zustimmen.
Aber es darf vorher heiraten :troll:
Du redest einen Müll, ich glaub's ja nicht.


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15.01.2018 um 15:07
Zitat von 242242 schrieb:du kannst dir das Provozieren sparen - wenn du meine Meinung als Stammtischniveau empfindest dann ist das eben so und damit kann ich ganz gut leben.
Er hat aber Recht. Die Urteilsbegründung sagt eben, warum das Urteil so ausfällt, wie es eben ausgefallen ist. Der Richter erklärt, warum z.B. bei widerstreitende Interessen er einer Seite mehr Gewicht beigemessen hat als der anderen.
Es gibt quasi nie Entscheidungen, die absolut eindeutig und einseitig gefällt werden können. Es gibt nahezu immer mehrere Aspekte einer Situation, die bedacht und gegeneinander abgewogen werden müssen. Die elterliche Fürsorge ist ein wichtiges Recht, der Schutz der Kinder auch. Aber beides kann im Widerspruch stehen und dann muss individuell eine Lösung gefunden werden, was überwiegt.
Deswegen darf man die Urteilsbegründung nicht ausblenden, eine Meinung, die ohne Kenntnis der Problematik erfolgt, ist eben nicht belastbar.


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15.01.2018 um 15:09
@johndryden... Oh man, was soll das denn heißen? Deine beiden letzten Posts sind - gelinde gesagt - unverständlich. Eine konkretere Auseinandersetzung mit Deinen Äußerungen verbieten, nach meiner Auffassung, die Forenregeln.


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15.01.2018 um 15:13
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Tatsächlich? So ganz ohne Konsequenzen aus seinem Umfeld, das nicht zwischen "pädophil" und "Kinderficker" differenziert? Das solltest Du noch etwas näher ausführen, wie das sein kann, dass man eher geneigt ist, sich einer Therapie zu unterwerfen, die gar nicht effektiv im Umfeld geheim gehalten werden kann, wenn man befürchten muss, damit sozial ausgegrenzt zu werden.
Warum sollte sich eine derartige Therapie denn nicht geheimhalten lassen? Wenn die Therapie von einer Krankenkasse finanziert wird, dann hast du vielleicht recht. Aber die wird keine Liste führen, auf der die Namen der Patienten veröffentlicht wird.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Seit wann ist pädophil zu sein, kriminell? Ich dachte, wenn diese Neigung in einer Form ausgelebt wird, die anderen schadet, also indem Kinderpornografie gefördert wird oder gar Kinder sexuell missbraucht werden, wäre es strafbar.
Auch hier besteht Deierseits Erklärungsbedarf.
Lies' mal nach, dann wirst du sehen, dass nicht ICH die von verschiedenen Seiten angestrebte Liberalisierung und Entkriminalisierung der Pädophilie erreichen will. Und du wirst auch feststellen, dass nicht ICH diese Begriffe mit Pädophilie assoziiert habe. Ich spreche nur darüber.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ich glaube, Du hast nicht richtig gelesen oder verstanden, was ich geschrieben habe. Vielleicht liest Du die Beiträge noch mal in Ruhe durch?
Ich schrieb weder etwas von einer Pflichttherapie (so etwas gibt es, aber ich hatte recht ausdrücklich deren Nutzen in Relation zu einer freiwilligen Therapie in Zweifel gezogen) und ich schrieb nichts zu einer Entkriminalisierung. Wie gesagt, lies einfach noch mal in aller Ruhe nach.
Habe ich. Und nun? Wo hakt es?

Das hattest du geschrieben:
Und Du postulierst, dass man die Pädophilen ruhig stigmatisieren sollte, weil sie dann ganz bestimmt viel freiwilliger eine Therapie beginnen? Es ist ja nur liberales Geschwätz, wenn man dem Aufrechten die Meinung madig macht, man solle Pädophile möglichst ausgrenzen. Denn Prävention funktioniert bestimmt viel besser, wenn diese Leute möglichst lange ihre Neigung verheimlichen *daumendrück*.



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15.01.2018 um 15:19
@kleinundgrün

Das hattest du geschrieben:
Und Du postulierst, dass man die Pädophilen ruhig stigmatisieren sollte, weil sie dann ganz bestimmt viel freiwilliger eine Therapie beginnen? Es ist ja nur liberales Geschwätz, wenn man dem Aufrechten die Meinung madig macht, man solle Pädophile möglichst ausgrenzen. Denn Prävention funktioniert bestimmt viel besser, wenn diese Leute möglichst lange ihre Neigung verheimlichen *daumendrück*.
Ich habe weder davon gesprochen, dann man Pädophile an den öffentlichen Pranger stellen sollte, noch davon, dass man sie ausgrenzen sollte oder die ihre Neigung verheimlichen oder veröffentlichen sollten. Mein Standpunkt ist klar und deutlich formuliert.


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15.01.2018 um 15:19
@Nuxe

ich meinte die Berechtigung der Polizei Informationen zum Lebensgefährten an das Jugendamt weiterzugeben.


das dürfte die Rechtsgrundlage sein nach der ich suchte.


http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_12112015_RB414313R21742015.htm (Archiv-Version vom 21.02.2018)

Anordnung über die Mitteilungen in Strafsachen
(MiStra)



" 35
Mitteilungen zum Schutz von Minderjährigen

§ 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 5, § 17 Nr. 5 EGGVG

(1) Werden in einem Strafverfahren – gleichgültig, gegen wen es sich richtet – Tatsachen bekannt, deren Kenntnis aus der Sicht der übermittelnden Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefährdung von Minderjährigen erforderlich ist, sind diese der zuständigen öffentlichen Stelle mitzuteilen.

(2) Mitteilungen erhalten insbesondere

1.
das Jugendamt und das Familiengericht, wenn gegen Minderjährige eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Dreizehnter Abschnitt des Besonderen Teils des StGB) oder nach den §§ 171, 225, 232 bis 233a StGB begangen oder versucht worden ist,
2.
die zuständige Aufsichtsbehörde für betriebserlaubnispflichtige Kinder- oder Jugendeinrichtungen nach § 45 SGB VIII, wenn der Schutz von Minderjährigen deren Unterrichtung erfordert,
3.
das Jugendamt und die für die Gewerbeaufsicht zuständige Stelle, wenn eine Verurteilung wegen Zuwiderhandlungen gegen §§ 27, 28 JuSchG ausgesprochen worden ist,
4.
das Familiengericht, wenn familiengerichtliche Maßnahmen nach § 1666 BGB oder die Anordnung einer Vormundschaft (Pflegschaft) notwendig erscheinen,
5.
die für die Gewerbeaufsicht zuständige Stelle, das Landesjugendamt sowie die sonst zuständigen Stellen, wenn der Schutz von Minderjährigen die Unterrichtung dieser Stellen erfordert (vgl. §§ 28, 29, 32 BBiG, §§ 22, 22a, 23 HwO, §§ 25, 27 JArbSchG),
6.
das Jugendamt in sonstigen Fällen, wenn sein
Tätigwerden zur Abwendung einer erheblichen Gefährdung von Minderjährigen erforderlich erscheint.
(3) In Strafsachen gegen einen Elternteil wegen einer an seinem minderjährigen Kind begangenen rechtswidrigen Tat ist die Erhebung der öffentlichen Klage oder die Einstellung des Verfahrens wegen Schuldunfähigkeit dem Familiengericht und dem Jugendamt mitzuteilen.

(4) In Strafsachen, die eine erhebliche Gefährdung von Minderjährigen erkennen lassen, sowie in Jugendschutzsachen (§ 26 Abs. 1 Satz 1 GVG) werden dem Jugendamt Ort und Zeit der Hauptverhandlung mitgeteilt.

(5) Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. "



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15.01.2018 um 15:22
Zitat von S_CS_C schrieb:Warum sollte sich eine derartige Therapie denn nicht geheimhalten lassen?
Dann erläutere mal, wie Du eine solche Therapie effektiv im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis über Jahre hinweg geheimhalten willst? Solange es sozial geächtet ist, diese Neigung zu haben, ist eine Therapie erheblich erschwert.
Zitat von S_CS_C schrieb:Lies' mal nach, dann wirst du sehen, dass nicht ICH die von verschiedenen Seiten angestrebte Liberalisierung und Entkriminalisierung der Pädophilie erreichen will.
Es gibt keine angestrebte Entkriminalisierung der Pädophilie. Sie ist nämlich gar nicht strafbar.
Zitat von S_CS_C schrieb:Und nun? Wo hakt es?
Das kann ich Dir nicht beantworten, wo Dein Verständnis hakt.
Du darfst mir gerne die Textstellen nennen, an denen ich Dinge von mir gebe, die Dich zu Deiner Textinterpretation bringen. Denn wie gesagt, das was Du hier anführst, habe ich nicht gesagt. Warum Du das anders liest, kann ich leider nicht beantworten.

Pädophilie ist eine Neigung, eine psychische Störung, die nicht strafrechtlich relevant ist. So wie es nicht strafrechtlich relevant ist, wenn Du eine Psychose hast oder wenn du Dir ein Bein brichst. Das sind im weitesten Sinne krankhafte Veränderungen, die behandelt werden müssen.
Zitat von S_CS_C schrieb:Mein Standpunkt ist klar und deutlich formuliert.
Nicht so recht. Du sprichst Dich immer wieder gegen eine "Entkriminalisierung" aus. Aber wo ist das denn kriminell? Damit vertrittst Du offenkundig den Standpunkt, pädophile Neigungen zu kriminalisieren.


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15.01.2018 um 15:35
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Dann erläutere mal, wie Du eine solche Therapie effektiv im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis über Jahre hinweg geheimhalten willst? Solange es sozial geächtet ist, diese Neigung zu haben, ist eine Therapie erheblich erschwert.
Ein Beispiel:
Meine Schwester ist Psychotherapeutin mit eigener Praxis. Interessanterweise ist es so, dass die allermeisten ihrer Patienten nicht aus der näheren Umgebung kommen, sondern vielmehr aus dem weiteren Umkreis. Die Einheimischen hingegen ziehen es vor, sich lieber nach Auswärts zu begeben um sich von Leuten therapieren zu lassen, denen sie persönlich nicht bekannt sind. So ticken Menschen! Aber: zum einen werden sie höchstwahrscheinlich nicht dabei gesehen, wenn sie eine entsprechende Praxis aufsuchen und zum anderen ist es eher unwahrscheinlich, dass ihr Umfeld von der Therapie erfährt, weil der TherapeutIn keinen persönlichen Bezug zum Umfeld des Patienten hat. Dass die der Schweigepflicht unterliegen, beachten diese Patienten erst gar nicht. Getreu dem Motto: Sicher ist sicher.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es gibt keine Angestrebte Entkriminalisierung der Pädophilie. Sie ist nämlich gar nicht strafbar.
Na gut. Wenn du das so sagst. Bemühe doch bitte mal eine Suchmaschine mit den Schlagwörtern "entkriminalisierung der pädophilie" und lies dort nach. Vielleicht erkennst du dann, in welchem Zusammenhand dieser Begriff verwendet wird.

Ansonsten kann es immer wieder vorkommen, dass zwei oder mehr Leutchen aneinander vorbeidiskutieren. Ist auch nicht so schlimm. Wir müssen nur wieder einen neuen Startpunkt finden, dann klappt das wieder ;)

Ach ja:
Nicht so recht. Du sprichst Dich immer wieder gegen eine "Entkriminalisierung" aus. Aber wo ist das denn kriminell? Damit vertrittst Du offenkundig den Standpunkt, pädophile Neigungen zu kriminalisieren.
Diese Feststellung ist definitiv falsch. Und zwar ganz gewaltig. Aber wie gesagt...


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15.01.2018 um 15:36
warum geht ihr nicht z.B. in diesem Thread weiter ins Detail ?

Pädophilie (Seite 87)

Ich finde es wird langsam zu sehr OT hier.


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