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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

1.353 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Weihnachtsmarkt, Augsburg, Feuerwehrmann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

10.12.2019 um 14:19
@sacredheart
ich glaube das durch die videoaufzeichnung die taten relativ eindeutig sind.
die anwälte können ihre mandanten nur ins büsserhemd stecken was sie eigenetlich für liebe nette jungs sind.
geht ja heute in der presse schon los und natürlich kommt dann auch noch alkohol ins spiel.

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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

10.12.2019 um 14:23
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:kann man doch wohl annehmen, dass sie auch den ersten Schlag vom Haupttäter gegen das verstorbene Opfer zumindest gebilligt haben.
Das finde das eine abenteuerliche Argumentation. Ich sehe nicht, wie man die Mittäter für die Handlung des Hauptäters verantwortlich machen kann. Der 1. Schlag hat alle Beteiligten völlig überrascht!

PS
Beihilfe bedeutet:
"Eine strafrechtlich relevante Beihilfe im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB, wenn der sogenannte Gehilfe vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat (erfolgreich) unterstützt."
https://www.juraforum.de/lexikon/beihilfe-strafrecht

Zumindest bei dem 1. Schlag liegt offensichtlich keine Beihilfe vor. Trotzdem wurden die "Mittäter" wegen Beihilfe zum Totschlag in Haft geschickt. Ich finde das ehrlich gesagt fast gruseligerr als die Tat selbst!


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

10.12.2019 um 14:24
Zitat von phil77phil77 schrieb:Ich finde es immer noch unfassbar, dass gegen alle 7 Täter Haftbefehl erlassen wurde. Das ist als wäre das deutsche Individualstrafrecht in Augsburg gestern abgeschafft worden. Mehr als seltsam!
nein, das ist nicht seltsam und hier wurde nichts abgeschafft. Was soll das? Hast du die Pressekonferenz nicht gesehen/gehört?

Das spätere Totesopfer wurde von der Gruppe eingekreist (er hat sich aus eigenem Antrieb auf die Gruppe zubewegt).
Der Schlag, der den ersten Mann tötete, wurde von einer Person ausgeführt (Haupttäter ).
Nachdem das Opfer auf den Boden stürzte, ging die Gruppe ein paar Schritte weiter (unterlassene Hilfeleistung) und schnitt dem zweiten Mann, der seinem Freund zu Hilfe kommen wollte, den Weg ab. Dieser zweite Mann wurde aus der Gruppe heraus ebenfalls attackiert und dabei schwer im Gesicht verletzt.

aktueller Tatvorwurf/dringende Tatverdacht:

gegen den Haupttäter: Totschlag und gefährliche Körperverletzung
gegen die weiteren 6 Gruppenmitglieder:
Beihilfe zum Totschlag und gemeinschaftl. begangene gefährliche Körperverletzung

es mag sein, dass man die Halbstarken in anderen Bundesländern bei diesem Tatvorwurf/Tatverdacht nicht mit Haftbefehlen behelligen würde. Wer weiß, ob man die Gruppe in einem anderen Bundesland überhaupt schon ausfindig gemacht hätte binnen 48 Stunden.

ich allerdings bevorzuge zur Klärung des Tatherganges, dass sich die Typen nicht untereinander beim Bier oder bei anderen Drogen noch absprechen können oder gar ins Ausland absetzen können.
es gibt einen ganz klaren, dringenden Tatverdacht, einen ganz klaren Tatvorwurf und die Voraussetzungen für U Haft liegen wohl auch vor:

https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html

die Konzequenz muss daher lauten:
U-HAFT

Hier war (leider) nicht nur ein Jugendlicher am Werk!!

Youtube: Nach tödlichem Angriff von Augsburg: Pressekonferenz der Ermittler
Nach tödlichem Angriff von Augsburg: Pressekonferenz der Ermittler
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Zitat von phil77phil77 schrieb:Die Tat hat vlt. wenige Sekunden gedauert. Hätten die "Täter" zusammen auf die beiden Opfer eingeprügelt würde die Sache anders aussehen, aber das ist hier wohl nicht der Fall.
du solltest dir wirklich die PK anschauen!


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

10.12.2019 um 14:24
Zitat von fleetwoodfleetwood schrieb:geht ja heute in der presse schon los und natürlich kommt dann auch noch alkohol ins spiel.
Dieser Punkt dürfte allerdings wirklich Relevanz bekommen und zwar wenn mehr zu Gunsten der Gruppe als umgekehrt. (Hoffentlich nicht!)

Kommt natürlich auf den genauen Zustand aller Beteiligten einschließlich des Totschlägers an.
Die genaue Promillezahl währenddessen ist/wäre ja nur eine Seite der Medaille, der eigentliche Zustand/die Verfassung währenddessen nochmal eine andere.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

10.12.2019 um 14:26
Zitat von phil77phil77 schrieb:Ich finde das ehrlich gesagt fast gruseligerr als die Tat selbst!
SO kann man einen Totschlag und gefährliche Körperverletzung auch relativieren.
""fremdschäm""


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

10.12.2019 um 14:29
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:SO kann man einen Totschlag und gefährliche Körperverletzung auch relativieren.
""fremdschäm""
Politische Justiz, die den aufgebrachten Bürger beruhigen will, ist das schlimmste was in einem Rechtsstaat überhaupt passieren kann. Vlt. einfach mal die Emotionen wieder in den Griff kriegen und darüber nachdenken!


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

10.12.2019 um 14:31
Zitat von phil77phil77 schrieb:Das halte ich -zumindest außerhalb Bayerns- für juristich nicht haltbar. Im Grunde genommen ist diese Ansicht sogar hanebüchen. Ein Täter muss ja zumindest mit bedingtem Vorsatz handeln. Wo soll denn hier bei den 5-6 Tätern -die nicht geschlagen haben- Vorsatz bzgl. dem Schlag gegen das Opfer vorliegen? Es ist wohl eher so, dass diese 5-6 "Mittäter" genau wie das Opfer von dem plötzlichen und einzigen Schlag völlig überracht worden sind.PSIch finde es immer noch unfassbar, dass gegen alle 7 Täter Haftbefehl erlassen wurde. Das ist als wäre das deutsche Individualstrafrecht in Augsburg gestern abgeschafft worden. Mehr als seltsam!
Ein Täter hat den Mann, der gestorben ist zu Fall gebracht. Die Gruppe konnte in dem Moment ja noch nicht zweifelsfrei wissen, ob der Mann tot ist. Der andere Mann will ihm erste Hilfe leisten. Offensichtlich haben alle Mitglieder dieser Gruppe dann auf den Mann eingeschlagen, der erste Hilfe geleistet hat. Damit haben sie eine Körperverletzung begangen und ihn von der Ersthilfe abgehalten, was man auch als Tötungsvorsatz werten kann.

Ich hoffe, dass alle Täter, wenn es richtig ausermittelt ist, so bestraft werden, dass die möglichen Strafmaße voll ausgeschöpft werden und es keinen Rabatt gibt, sich vorher angetrunken zu haben, um die eigene Gewalthemmschwelle zu senken. Ausländische Wurzeln können für solche Straftaten ja auch nicht strafmindernd wirken, weil es in keinem Land der Welt geduldet wird, Passanten totzuschlagen.

Die Beihilfe erfolgt in dem Moment, indem ich Ersthilfe durch Gewalt verhindere.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

10.12.2019 um 14:32
phil77 schrieb (Beitrag gelöscht):Wie sollen denn die "Täter" beim 1. Schlag "Beihilfe" geleistet haben? Das ist juristisch absoluter Unsinn!
Vielleicht weil ohne das vorangegangene Einkesseln des Opfers der Schlag vom Haupttäter gar nicht erst möglich gewesen wäre?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

10.12.2019 um 14:35
@phil77
Potzblitz deine Argumentation.
Das kleine Würstchen hätte ohne seine Gruppe gar nicht erst zugeschlagen.
Treib dich nicht immer im Juraforen rum und gehe mal auf Seiten wo über Gruppendynamik und son zeugs geschrieben wird.
Durch das umziengeln alleine habe sie schon Beihilfe dem Täter gegeben.Nennt sich schutz durch eine Gruppe und das ist unabhängig der Tatfolge.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

10.12.2019 um 14:38
Zitat von phil77phil77 schrieb:Politische Justiz, die den aufgebrachten Bürger beruhigen will, ist das schlimmste was in einem Rechtsstaat überhaupt passieren kann.
ist hier nicht gegeben.
Sollte keiner der Tatvorwürfe rechtl haltbar sein, kommen die Typen aus der U-Haft frei.

passiert tagtäglich in Deutschland, ach was weltweit.

wenn da noch Nachhilfe beenötigt wird, leisten die Anwälte sicherlich gerne volle Arbeit - zB durch Haftprüfungsanträge!

Kein Grund also, hier von einer politischen Dimension zu reden.
Geh mal bisschen abkühlen, mein Rat.
Aber meide aggressive Gruppen!


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

10.12.2019 um 14:40
Zitat von phil77phil77 schrieb:Ich finde das ehrlich gesagt fast gruseligerr als die Tat selbst!
Schäm dich für diese Aussage... Ertsmal Hirn einschalten und dann die Tasten tippen


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

10.12.2019 um 14:40
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Vielleicht weil ohne das vorangegangene Einkesseln des Opfers der Schlag vom Haupttäter gar nicht erst möglich gewesen wäre?
Am Stamtisch vielleicht (und beim AG Augsburg), sicher aber nicht im deutschen Rechtssystem! Der Vorsatz bei Beihilfe muss sich auf die Tat (1. Schlag) beziehen. Alle waren aber vom 1. Schlag völlig überrascht, auch das Opfer. Vorsatz kann also gar nicht vorliegen!


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

10.12.2019 um 14:40
Zitat von DealyDealy schrieb:Schäm dich für diese Aussage... Ertsmal Hirn einschalten und dann die Tasten tippen
Über sinnvolle Argumente hätte ich mich gefreut!


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

10.12.2019 um 14:42
@phil77
was du wohl vergisst?
im Wort Beihilfe steckt das Wort HILFE! es gibt ja auch positive Hilfe,wenn man durch eine Gruppe geschützt wird.Sowas soll es auch geben.Nur ist das nicht strafbar.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

10.12.2019 um 14:47
Zitat von fleetwoodfleetwood schrieb:lustig finde ich das in den Medien so schön zu lesen war." den Frauen haben sie nichts getan"
sind doch edel diese jungs auch unter schock wissen sie das man Frauenn nichts tut.
Das ist aber auch nett, die Frauen können sich glücklich schätzen...solch edle Täter...
Zitat von fleetwoodfleetwood schrieb:nur dem der erste hilfe leisten will den haut man auch mehr als kräftig.
Gut der anwalt sagt ja "es waren keine tritte dabei" also nochmal glück gehabt für den zeiten mann.
Wie schön...
Zitat von fleetwoodfleetwood schrieb:Und dieser Anwalt sagt auch " es waren alle sieben an diesen schlägen auf den zweiten mann beteiligt"
Dann gibt es auch wohl keine Ausreden, seitens der Täter...
Zitat von phil77phil77 schrieb:Das finde das eine abenteuerliche Argumentation. Ich sehe nicht, wie man die Mittäter für die Handlung des Hauptäters verantwortlich machen kann. Der 1. Schlag hat alle Beteiligten völlig überrascht!
Überrascht? Natürlich die Beteiligten waren so überrascht, dass sie gleich alle sieben auf den zweiten Mann einschlugen..lt. Anwalt...
Zitat von phil77phil77 schrieb:Ich finde das ehrlich gesagt fast gruseligerr als die Tat selbst!
Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln, was Du so von dir gibst...*grusel*


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

10.12.2019 um 14:47
Keiner von uns kennt das Überwachungsvideo. Wir wissen, nicht was darauf zu sehen ist, was man als Beihilfe auslegen könnte. Vielleicht befeuern die restlichen Jugendlichen den Haupttäter mit Rufen, vielleicht klatschen sie, vielleicht wird als Beihilfe auch einfach angesehen, dass sie verhindern, dass das 2. Opfer dem ersten zur Hilfe kommt. Wir wissen es nicht. Aber die Staatsanwaltschaft wird sicher nicht ohne triftige Gründe 6 Menschen wegen Beihilfe zum Totschlag anklagen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

10.12.2019 um 14:53
Zitat von phil77phil77 schrieb:Am Stamtisch vielleicht (und beim AG Augsburg), sicher aber nicht im deutschen Rechtssystem! Der Vorsatz bei Beihilfe muss sich auf die Tat (1. Schlag) beziehen. Alle waren aber vom 1. Schlag völlig überrascht, auch das Opfer. Vorsatz kann also gar nicht vorliegen!
ich möchte von dir eigentl keine Hetze mehr gegen bayerische Ermittlungsbeamte und Staatsanwälte/Haftrichter und sonstige Juristen lesen.

was du von dir gibst, ist Humbuk.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/strafbarkeit-bei-einer-schlaegerei_157827.html
§ 231 StGB bestraft die Beteiligung an einer Schlägerei. Durch die Gruppendynamik und das Eskalationspotenzial kommt es zu einer hohen Gefährlichkeit für das Opfer. Daher ist ein Strafmaß von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe möglich, wenn eine schwere Folge i.S.d § 226 StGB oder gar der Tod des Opfers verursacht wurde. Welcher der Beteiligten letztlich die Verletzung oder den Tod eines anderen Menschen verursacht hat, ist irrelevant, denn bei einem abstrakten Gefährdungsdelikt wird die bloße Vornahme einer gefährlichen Handlung bestraft.
...
Eine Schlägerei im rechtlichen Sinn ist das Zusammenwirken von mindestens drei Personen. Ein Angriff mehrerer liegt schon beim Zusammenwirken von zwei Personen vor.
...
Entscheidend ist, dass sich aus dem Zusammentreffen mehrerer eine besondere Gefährlichkeit für das Opfer ergibt, sodass der Tod oder die schwere Körperverletzung gerade Folge des Zusammenwirkens aller war.
...
Ein Indiz für eine Beteiligung an einer Schlägerei nach § 231 StGB ist die Kampfbereitschaft. Zudem muss weder Verletzungs- noch Tötungsabsicht vorliegen, es genügt das Wissen um die schuldhafte Beteiligung. Irrelevant ist, ob man sich bereits von Beginn an am Geschehen beteiligt hat oder erst später dazu kam (vgl. BGH 4 StR 347/13). Entscheidend ist nur die Mitwirkung vor Eintritt der Schädigung des Opfers. Jemand der nur zufällig am Tatort anwesend ist, trifft nur die Hilfeleistungspflicht aus § 323c StGB (vgl. BGH 1 StR 344/15).
...
Schwierig ist die Abgrenzung bei psychischer Unterstützung durch Rufe, Anfeuern oder Ähnlichem. Manche wollen dies schon für eine Täterschaft genügen lassen. Die Rechtsprechung hingegen nimmt Beihilfe zu § 231 StGB an. Denn sie versteht darunter die Förderung der Haupttat, also die Unterstützung der Täter in physischer oder psychischer Weise.

Welche Strafe erwartet mich bei einer Beteiligung an einer Schlägerei i.S.d. § 231 StGB?

Ein Indiz für eine Beteiligung an einer Schlägerei nach § 231 StGB ist die Kampfbereitschaft. Zudem muss weder Verletzungs- noch Tötungsabsicht vorliegen, es genügt das Wissen um die schuldhafte Beteiligung. Irrelevant ist, ob man sich bereits von Beginn an am Geschehen beteiligt hat oder erst später dazu kam (vgl. BGH 4 StR 347/13). Entscheidend ist nur die Mitwirkung vor Eintritt der Schädigung des Opfers. Jemand der nur zufällig am Tatort anwesend ist, trifft nur die Hilfeleistungspflicht aus § 323c StGB (vgl. BGH 1 StR 344/15).
https://www.anwalt.de/rechtstipps/strafbarkeit-bei-einer-schlaegerei_157827.html

Entscheidend ist die Mitwirkung vor Eintritt der Schädigung des Opfers.
Durch aktives Einkreisen dürfte diese Tatannahme "Kampfbereitschaft" für alle gegeben sein


DAS ist geltendes Recht in Deutschland.

Nicht , was du nach eigener Überzeugung/Meinung zusammen faselst


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