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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

1.353 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Weihnachtsmarkt, Augsburg, Feuerwehrmann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

16.12.2019 um 11:54
Zitat von monstramonstra schrieb:oder die Tätergruppe hier nichts zu suchen hat.
Die Beschuldigten sind alle in Augsburg bzw. In Deutschland vor 17-20 Jahren geboren. Verstehe das "hier nichts zu suchen" deshalb nicht so ganz

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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

16.12.2019 um 12:09
Zitat von monstramonstra schrieb:Auch die Fotos der Tatverdächtigen wären nicht weltweit abrufbar
Stimmt, die Veröffentlichung der Fotos durch bestimmte Zeitungen sind nicht nötig und tragen Null in Bezug auf das berechtigte Informationsinteresse der Bevölkerung bei. Immerhin: Der Haupt-TV ist ein Minderjähriger, und da ist nun mal Zurückhaltung in der bebilderten Berichterstattung angebracht.
Zitat von monstramonstra schrieb:Vermutlich (in Abhängigkeit von der Beweislage, die wir nach wie vor nicht kennen) wäre 1980 auch nicht wegen Totschlag ermittelt und entsprechende Haftbefehle erlassen worden.
Dafür wiederum möchte ich meine Hand nicht ins Feuer legen. Dass früher mehr Zurückhaltung beim Erlass von Haftbefehlen bei vergleichbarer Sachlage geübt worden wäre, kann man nicht ohne weiteres annehmen.


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Jamegumb Diskussionsleiter
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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

16.12.2019 um 12:15
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dafür wiederum möchte ich meine Hand nicht ins Feuer legen. Dass früher mehr Zurückhaltung beim Erlass von Haftbefehlen bei vergleichbarer Sachlage geübt worden wäre, kann man nicht ohne weiteres annehmen.
Das würde ich so unterschreiben. Wieso sollte man damals anders vorgegangen sein?! Die B.-Zeitung gab es in 1980 übrigens auch schon.
Im Übrigen hält sich mein Verständnis bezüglich des jugendlichen Alters des mutmaßlichen Haupttäters in Grenzen. Mit 17 weiß man, was richtig und was falsch ist.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

16.12.2019 um 12:29
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Mit 17 weiß man, was richtig und was falsch ist.
Nein, so ist es eben nicht und schon mal gar nicht pauschal zu sagen - und das berücksichtigt das Strafrecht ja auch.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

16.12.2019 um 13:19
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Die Beschuldigten sind alle in Augsburg bzw. In Deutschland vor 17-20 Jahren geboren. Verstehe das "hier nichts zu suchen" deshalb nicht so ganz
Ich auch nicht. Aber diese Meinung ist immer wieder (implizit) zu vernehmen. Und manchmal wird sie auch in die Tat umgesetzt: Um das Jahr 1998 gab es eine heftige Diskussion um "Mehmet", einen 14jährigen Intensivstraftäter aus München. Er wurde als 14jähriger in die Türkei abgeschoben, weil er türkischer Staatsbürger war. Obwohl er hier geboren worden ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte keine Einwände. Trotzdem stellt sich die Frage, ob das der richtige Umgang mit einem hier geborenen und aufgewachsenen Problem ist.

Nachdem zumindest einige der Tatverdächtigen u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit haben, müssten sie das nicht befürchten. So Mancher denkt aber, dies sei ein veritables Mittel zur Abschreckung. Wie vielleicht auch die Inhaftierung und der Tatvorwurf. Das ist aber Spekulation, weil eben nicht klar ist, worauf sich der Totschlagsvorwurf begründet. Deshalb trifft es für Totschlag sicher zu:
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dass früher mehr Zurückhaltung beim Erlass von Haftbefehlen bei vergleichbarer Sachlage geübt worden wäre, kann man nicht ohne weiteres annehmen.



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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

16.12.2019 um 13:45
Zitat von monstramonstra schrieb:Nachdem zumindest einige der Tatverdächtigen u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit haben,
Nicht zumindest einige, sondern alle Tatverdächtige haben die deutsche Staatsangehörigkeit, einer hat zusätzlich die libanesische und türkische und ein weiterer zusätzlich die italienische, die übrigen nur die deutsche.

Der von dir erwähnte Mehmet Wikipedia: Fall Mehmet besaß meines Wissens nicht die deutsche Staatsangehörigkeit sondern nur die türkische.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

16.12.2019 um 13:54
@emz
Der Typ wurde als Intensivstraftäter abgeschoben und war anschließend dann Moderator im türkischen Fernsehen... bis er dort auch rausflog.
In der Türkei wurde er dann später lt Wiki ja wegen schweren Raubes und Freiheitsberaubung verurteilt.

Trotz mehrerer Staatsangehörigkeiten kann man Gewalttätern eine davon nicht aberkennen?
War da nicht was, dass das nur gilt, wenn derjenige dann nicht staatenlos wird?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

16.12.2019 um 13:57
Zitat von abberlineabberline schrieb:Trotz mehrerer Staatsangehörigkeiten kann man Gewalttätern eine davon nicht aberkennen?
War da nicht was, dass das nur gilt, wenn derjenige dann nicht staatenlos wird?
Siehe hierzu § 17 ff. StAG: https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

16.12.2019 um 14:06
@DoctorWho
Danke, das ginge also nur, wenn bei der Einbürgerung was nicht korrekt lief.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

16.12.2019 um 15:33
Irgendwie sind manche schnell dabei in Gedanken Straftätern mit nichtdeutschen Wurzeln die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen.

Dann doch besser ein neutrales Modell: aberkennen der Deutschen Staatsbürgerschaft bei schweren Straftaten bei allen Straftätern. Danach die Möglichkeit sich als Staatenloser über das normale Prozedere wieder einzubürgern.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

16.12.2019 um 15:55
Wenn wir schon mit früher vergleichen und konstatiereb dass es solche Fälle früher und heute gab wollen wir doch mal schauen ob die Strafzumessung sich dann auch im Bereich früherer ähnlicher Delikte bewegen wird.
Das ist auch ein Seite der Medaille.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

16.12.2019 um 16:13
Ist es nicht sowieso müssig und auch ein bißchen "whataboutism", über früher und heute zu lamentieren? Es hat keinen direkten Einfluß auf das Geschehen am Königsplatz, wie die "Jugend von früher" so tickte, wir leben heute, in heutigen Umständen und unter heutigen Einflüssen. Letztendlich tickt "die" Jugend doch seit ewig gleich, nur halt immer unter anderen Bedingungen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

16.12.2019 um 20:02
Einige der mutmaßlichen Täter aus der Gruppe sind polizeibekannt. Das sollte man berücksichtigen. Zweite Chance vertan.

https://www.morgenpost.de/vermischtes/article227856495/Feuerwehrmann-stirbt-nach-Angriff-in-Augsburger-Innenstadt.html


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

16.12.2019 um 21:06
Zitat von ViennaHundtViennaHundt schrieb:Einige der mutmaßlichen Täter aus der Gruppe sind polizeibekannt. Das sollte man berücksichtigen. Zweite Chance vertan.
Was anderes habe ich auch nicht erwartet, es ging sicherlich um Körperverletzung...
Und nicht weil sie über eine rote Ampel gefahren sind..


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

17.12.2019 um 10:11
Zitat von ViennaHundtViennaHundt schrieb:Einige der mutmaßlichen Täter aus der Gruppe sind polizeibekannt. Das sollte man berücksichtigen. Zweite Chance vertan.
Ist doch schon längst bekannt und wird sich vermutlich später auch nicht gerade zu ihren Gunsten (Strafzumessung) auswirken.

Und trotzdem wird Chance 3 irgendwann kommen, es sei denn du möchtest sie für immer wegsperren lassen, was aber Quatsch ist und auch vollkommen an der Realität vorbei wäre.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

17.12.2019 um 12:20
@rhapsody3004

Die Täter haben ja nun unter Beweis gestellt, auf zweite, dritte und irgendwann auch nach noch mehr Geschädigten auf die 19. Chance zu scheissen, das sollte beim Strafmaß berücksichtigt werden.

Nach einer Reihe von Straftaten kann es ja nicht mehr um Resozialisierungsutopien gehen, sondern nur noch darum, solange wie möglich die Gesellschaft von dem Beitrag solcher Leute zu schützen.

Und weil Mord und Totschlag eben nicht Gang und Gäbe sind, wäre das auch durchaus leistbar, die völlig Unverbesserlichen langfristig unterzubringen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

17.12.2019 um 12:28
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und weil Mord und Totschlag eben nicht Gang und Gäbe sind, wäre das auch durchaus leistbar, die völlig Unverbesserlichen langfristig unterzubringen.
Hier wird von Mord und Totschlag gesprochen, obwohl es vermutlich nicht mal ein Totschlag war (geschweige denn ein Mord) und nach Sicherungsverwahrung geschrien...ein bisschen mehr Sachlichkeit würde der Diskussion gut tun.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

17.12.2019 um 12:29
"Polizeibekannt" ist ein sehr dehnbarer Begriff, den man nicht mit "einschlägig vorbestraft" gleichsetzen sollte. Jeder, der mal als Verdächtiger irgendeiner Tat gehandelt wurde, auf welcher Basis auch immer, ist polizeibekannt (und bleibt polizeibekannt, weil die Polizei von einem etwaigen Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens nichts erfährt).

Ein Bekannter von mir wurde z. B. mal wegen Vergewaltigung angezeigt, dann aber mit allen Ehren freigesprochen. Stattdessen ist die Frau bestraft worden, die ihn zu Unrecht bezichtigt hatte. Dennoch wurde er danach ständig von der Polizei kontrolliert und musste sich üble Sprüche von den Beamten anhören – er war eben polizeibekannt. Er musste sich einen Rechtsanwalt nehmen, um den entsprechenden Eintrag in der Polizeidatenbank löschen zu lassen, ansonsten wäre das ewig so weitergegangen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

17.12.2019 um 12:29
Weil immer 1980 genannt wurde ...

Fälle von Körperverletzung mit Todesfolge in Deutschland:

1980 (BRD) 162
2018 88

Quellen :

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pksJahrbuecherBis2011/pks1980.html

und pks von 2018 auf https://www.bka.de


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

17.12.2019 um 12:59
Zitat von VanDusenVanDusen schrieb:Jeder, der mal als Verdächtiger irgendeiner Tat gehandelt wurde, auf welcher Basis auch immer, ist polizeibekannt (und bleibt polizeibekannt, weil die Polizei von einem etwaigen Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens nichts erfährt).
Der letzte Teil trifft nicht zu, nach Nr. 11 der sog. "Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)" erhält die ermittelnde Polizeidienststelle grundsätzlich eine Nachricht über den Ausgang des Verfahrens.
Dennoch wurde er danach ständig von der Polizei kontrolliert und musste sich üble Sprüche von den Beamten anhören – er war eben polizeibekannt.
Sollte das tatsächlich so gelaufen sein, wäre das seitens der Beamten natürlich höchst unprofessionell gewesen und hätte ggf. auch straf- oder zumindest dienstrechtliche Konsequenzen haben können. Es ist jedenfalls mitnichten so, dass sich jemand regelmäßig "üble Sprüche" von Polizeibeamten anhören muss, "nur" weil er polizeibekannt ist.


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