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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

916 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kindesmissbrauch, Münster, Kleingartenanlage ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

19.06.2020 um 23:59
Da muss sich ja einiges getan haben, wenn man das hier so liest.

..."Laut Forschern der Berliner Charité werden 80 Prozent der pädophilen Männer rückfällig. Ein Grund: Die Männer werden falsch begutachtet."...

Quelle:

https://www.sueddeutsche.de/politik/neue-studie-rueckfallrisiko-fuer-sexualtaeter-extrem-hoch-1.777837

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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

20.06.2020 um 00:12
Zitat von xy2017xy2017 schrieb:Da muss sich ja einiges getan haben, wenn man das hier so liest.
Na bitte, so geht doch eine konstruktive Diskussion 😉

Klaus Beier halte ich allerdings, gerade weil er Initiator des Projekts "Kein Täter werden" ist für eine nicht sonderlich glückliche Quelle. Die verlinkte Studie ist aus dem Jahre 2010 und dort sagt Beier

Ich zitiere dich mal:
Zitat von xy2017xy2017 schrieb:"Laut Forschern der Berliner Charité werden 80 Prozent der pädophilen Männer rückfällig
Ich habe hier ein Interview von Beier aus dem Jahre 2008, in welchem er anführt das bisher nur 1 Teilnehmer Rückfällig geworden sei, und das auch nicht komplett, so habe er vor vollendung seine Tat wieder abgebrochen.

Rückfallquoten, das nur ganz allgemein, sollten IMMER vorsichtig behandelt werden. Ein verurteilter Mörder der 20 Jahre später einen Ladendiebstahl begeht zählt schlicht uns einfach als Rückfällig, was langläufig nicht heißen muss er habe erneut gemordet.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

20.06.2020 um 00:17
WEIL die von mir zitierte Aussage von 2010 ist, schrieb ich, da muss sich ja einiges getan haben und ich habe
bewusst Dr. Klaus Michael Beier ausgesucht, weil er die "Brücke gebaut hat" (zu einer konstruktiven Diskussion).

Es geht um Verantwortung...

https://www.focus.de/perspektiven/gesellschaft-gestalten/schwere-verbrechen-verhindern-paedophilie-so-koennen-kinder-vor-missbrauch-geschuetzt-werden_id_12106786.html


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

20.06.2020 um 00:33
Zitat von monstramonstra schrieb am 10.06.2020:Weil das Grundgesetz eben auch dem Straftäter Rechte zugesteht und eine verfassungsmäßige Rechtfertigung für Grundrechtsbeschränkungen verlangt, ist Vieles von dem, was sich so Mancher wünscht, ist schlicht mit der Wesensgehaltsgarantie, dem Grundsatz der Menschenwürde und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit) nicht vereinbar. Und das ist auch gut so. Weil wir sonst ganz schnell wieder in Verhältnissen wären, wo der Zweck jedes Mittel heiligt.

Die Maßnahmen der Sicherung und Besserung, in denen u.a. die Sicherungsverwahrung geregelt ist, die wurden erstmals 1933 ins StGB eingeführt. Wir wissen, wohin das geführt hat. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht auch immer wieder die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung korrigiert und die Anforderungen dafür erhöht. Und das ist auch gut so.
Das findest du tatsächlich richtig?
Ich kann hier nicht mit juristischem Wissen aufwarten. Mir wäre es auch nicht daran gelegen, mittelalterliche Strafen durchzuziehen, auch wenn jedem normal denkenden und empfindenen Menschen am liebsten wäre, solche Kreaturen nie wieder Tageslicht sehen zu lassen. Ich sehe tatsächlich auch diese Täter als Menschen, die für ihre Neigung nichts können. Ja auch ihnen stehen Grundrechte zu. Aber verteidigst du ihre Anliegen nicht ein bisschen zu sehr? Wir sprechen hier von Kriminellen. Von ihrer Neigung zu Kindern abgesehen, wurden hier hilflose Menschlein, zudem noch von Familienmitgliedern nicht nur körperlich, sondern auch seelisch schwerst missbraucht. Für mein Empfinden kann es da nur Höchststrafen geben. Eine Teilnahme an einem sozialen Leben haben sie nicht mehr verdient. Das deutsche Recht gibt sowas leider nicht her. Dabei ist so ein Täter in meinen Augen noch sehr viel stärker zu bestrafen bzw die Öffentlichkeit noch sehr viel stärker zu schützen, als ein Mörder, der aus irgendeinem Grund einen Menschen aus Eifersucht, wegen Geld etc umgebracht hat. Dieser kann lernen. Ein Pädophiler oder Pädokrimineller bleibt, was er ist.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

20.06.2020 um 00:52
Biochemiker schrieb (Beitrag gelöscht):Wie soll ich es sonst nennen, wenn wesentliche Argumente für den Opferschutz vernachlässigt werden?
Was den Opferschutz anbelangt, von deiner Seite fand ich auch nicht unbedingt viel Konstruktives zu dem Thema.
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Mir wäre es auch nicht daran gelegen, mittelalterliche Strafen durchzuziehen, auch wenn jedem normal denkenden und empfindenen Menschen am liebsten wäre, solche Kreaturen nie wieder Tageslicht sehen zu lassen.
Da möchte ich mich von dem, was normal denkenden und empfindenden Menschen am liebsten wäre, distanzieren.
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Eine Teilnahme an einem sozialen Leben haben sie nicht mehr verdient. Das deutsche Recht gibt sowas leider nicht her.
Vielleicht das Land wechseln? Andere Staatsformen geben da vielleicht mehr her.
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Ein Pädophiler oder Pädokrimineller bleibt, was er ist.
Dir ist der Unterschied zwischen einem Pädophilen und einem Pädekriminellen bekannt?


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

20.06.2020 um 00:56
Zitat von emzemz schrieb:Da möchte ich mich von dem, was normal denkenden und empfindenden Menschen am liebsten wäre, distanzieren.
Wirklich? Und wenn es dein Kind wäre? Hast du Kinder?
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht das Land wechseln? Andere Staatsformen geben da vielleicht mehr her.
Auf keinen Fall. Fragt sich doch eher, ob da im deutschen Strafrecht nachgebessert werden muss.
Zitat von emzemz schrieb:Dir ist der Unterschied zwischen einem Pädophilen und einem Pädekriminellen bekannt?
Natürlich.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

20.06.2020 um 01:01
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Wirklich? Und wenn es dein Kind wäre? Hast du Kinder?
Ich zum Beispiel habe ein Kind, und meine Meinung kann hier jeder Nachlesen. Ich war sogar, ich erzählte es an anderer Stelle bereits, als Opfer in ein Verfahren wegen versuchten Mordes verwickelt.
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Auf keinen Fall. Fragt sich doch eher, ob da im deutschen Strafrecht nachgebessert werden muss.
Was sollte man denn ändern? Und, bevor ich wieder was "Böses" schreibe, worauf stützt sich deine Meinung denn noch.
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Natürlich.
Der da wäre? Und wie stehen sie/in welchem Zusammenhang?


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

20.06.2020 um 02:11
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Und wenn es dein Kind wäre? Hast du Kinder?
Da lassen wir doch besser eine Mutter zu Wort kommen, deren Tochter misshandelt, gefoltert und schließlich an ihren Verletzungen gestorben ist, und maßen uns keine Beurteilung mit der Begründung an, wenn das dein Kind wäre.

Die Täter waren zu 11 und 13 Jahren verurteilt worden. Eine Frau meint, "ich finde das unmöglich, elf Jahre, das ist zu wenig, das Urteil ist mies" und ein Mann sagt, "die beiden Bestien hätten lebenslänglich weggesperrt werden müssen, das ist unbefriedigend". Dann kommt die Mutter der Getöteten zu Wort. Für sie ist das Urteil angemessen und sie ist damit zufrieden.

https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Themenarchiv/Kriminalfall-Hoexter-Bosseborn/3501393-Urteile-im-Bosseborn-Prozess-gesprochen-Angeklagter-wird-in-psychiatrischer-Einrichtung-untergebracht-mit-Video-Bosseborn-Urteil-13-Jahre-Haft-fuer-Angelika-W.-elf-Jahre-fuer-Wilfried-W (Archiv-Version vom 05.08.2020)


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20.06.2020 um 07:57
Zitat von emzemz schrieb:Was den Opferschutz anbelangt, von deiner Seite fand ich auch nicht unbedingt viel Konstruktives zu dem Thema.
Außer höhere Strafmaße, deren mögliche Wirkung ich sehr wohl begründet habe, habe ich mich unter anderem einige Seiten zuvor für qualitativ höhere Prävention, auch im Hinblick auf Projekte wie “kein Täter werden“, für mehr Investitionen im Ermittlungsbereich (Personal und IT) und auch für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Ich finde, das ist durchaus konstruktiv.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

20.06.2020 um 08:10
Da war noch was...für mehr Investitionen im Ermittlungsbereich (Personal und IT), für schnellere und effektivere Verfahren, somit auch Investionen im Justizbereich. Des Weiteren sollte diskutiert werden, ob entlassene Sexualstraftäter dauerhaft/ zeitlebens unter nicht öffentlicher Kontrolle bzw. Bewährung stehen sollten.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

20.06.2020 um 11:37
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Ja auch ihnen stehen Grundrechte zu. Aber verteidigst du ihre Anliegen nicht ein bisschen zu sehr? Wir sprechen hier von Kriminellen.
Ich verteidige nicht die Anliegen der Pädokriminellen. Sondern das elementare Gut des Verfassungsstaats und damit unser aller Anliegen.

Ein viel besseres Mittel gegen Kinderpornografie als unsinnig lange und teure Haftstrafen wäre es doch, zwangsweise einfach auf alle in Deutschland existierenden Handys und Computer eine App aufzuspielen, die es sofort ans BKA meldet, wenn auch nur ein paar Bytes einer Kinderpornodatei gespeichert werden sollen. Wohlgemerkt: Bei allen 82 Mio. Einwohnern in Deutschland. Nur dann ließe sich das erhebliche Dunkelfeld in den Griff bekommen und schon Ersttäter identifizieren.

Die App könnte man noch mit der GPS-Funktion kombinieren, die für alle vorbestraften Pädokriminelle metergenaue Bewegungsprofile erstellt, damit sie sich von Kinderspielplätzen, Schulen, Nachbarskindern usw. fernhalten. Das kann man dann auch noch Quarantäne-Kontrolle bei Covid-19-Verdacht, Aufdeckung von Betrugsfällen bei Hart IV (Schwarzarbeit, verschwiegene Bedarfsgemeinschaft) und Geschwindigkeitskontrollen für Autofahrer kombinieren.

Schließlich wären noch Formen der Beweislastumkehr denkbar, damit sich Straftäter nicht mit billigen Ausreden ihrer gerechten Bestrafung entziehen können.

Es gäbe also viele Möglichkeiten. Bin gespannt, wer dagegen ist und somit für die Pädokriminellen Partei ergreift... ;-)


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

20.06.2020 um 11:43
@Biochemiker

Das sind Dinge, die greifen im zweiten Schritt, also dann, wenn man bereits einen Tatverdächtigen hat. In diesen Fällen gab es immer schon Mechanismen, die mal mehr oder weniger gut funktioniert haben.

Mir geht es aber um solche Fälle, wie sie hier angesprochen werden:
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Trine schrieb:
Und so schwer es zu verstehen ist: auch missbrauchte Kinder lieben ihre Eltern. Juristisch heißt das, sie haben ein Recht auf ihre Wurzeln.

Nimmt man ein Kind aus seiner Familie, kann das für das Kind schwerwiegende psychische Folgen haben. Es wird von der Hauptbezugsperson getrennt, zu der es in der Regel ein vertrautes Verhältnis hat. Es kommt in eine komplett neue Umgebung, in der es niemand kennt. Es wird quasi doppelt bestraft: erst der Missbrauch und dann auch noch raus aus der gewohnten Umgebung.

Und darum ist es so schwer, eine Entscheidung zu treffen, ein Kind aus einer Familie zu nehmen. In diesem Fall, in dem den Behörden gegenüber glaubhaft vermittelt wurde, dass der Tatverdächtige nicht mit dem Kind zusammen lebt und die Mutter versichert hat, dass Kind zu schützen, sind da leider rechtlich die Hände gebunden.

Erst als klar war, dass der Schutz nicht gelungen ist, konnten die Behörden rechtmäßig tätig werden.

Gestern bei Maybrit Illner hat eine Betroffene erzählt, dass ihr erst als Erwachsene klar wurde, dass sie missbraucht wurde. Sie schilderte, dass man da als Kind quasi reinwächst und das dann auch nicht in Frage stellt.

In der Regel ist ja eine Bindung zum Täter da. Unvorstellbarer Weise vertrauen auch missbrauchte Kinder einem familienangehörigen Täter. Wenn dann der Kontakt von außen abgebrochen wird, fühlen sich wohl die Kinder schuldig und müssen erst lernen, dass ihre eigenen Grenzen in unzulässiger Weise überschritten wurden. Das ist das echt perfide am sexuellen Missbrauch durch Familienangehörige/soziale Elternteile.

Sehr guter Beitrag, vielen Dank dafür.
Genau so verhält es sich, ich weiß, wovon ich rede.
Es kann auch der Fall eintreten, dass sich ein mißbrauchtes Kind aufs Äußerste wehrt, von seinen elterlichen Peinigern getrennt zu werden, so unglaublich das auch klingt. Ein Kind kann sich nicht vorstellen, dass seine Eltern/Vertrauenspersonen etwas falsch machen, weil es ihnen ja vertrauen muss, denn allein kommt es in der Welt nicht zurecht. Wenn es gequält wird, sucht es den Grund bei sich selbst. Das geht oft bis ins Erwachsenenalter hinein.
Das ist ein sehr, sehr schwieriges und komplexes Thema, und es ist immer leicht zu sagen, dass da Nachbarn, Behörden oder wer auch immer mal wieder nicht aufgepasst haben.
Was also tun, wenn Verdachtsmomente nahe liegen? Wenn das Jugendamt bereits seine Fühler ausgestreckt hat, es aber nichts Nachweisbares zu fassen bekommt? Was tun, wenn das Kind bei seiner Mama bleiben und keinesfalls ins Heim will und deshalb nicht aussagt?

Da kann Christine Lambrecht bei Lanz zwar davon reden, die Mutter habe nicht zugelassen, dass mit dem Kind gesprochen wird, aber da hätte das Jugendamt dennoch Möglichkeiten gehabt, das durchzusetzen (mir ist diese Schuldzuweisung ausgesprochen sauer aufgestoßen) dann empfehle ich ihr einen Blick auf den Fall in Staufen, wo es allergrößter Anstrengungen bedurfte, das nachweislich missbrauchte Kind zu einer Aussage gegen die Mutter zu bewegen.

Ich frage mich, ist das jetzt die neue Geschäftsidee dieser pädokriminellen Videokünstler? Man geht eine Liebesbeziehung mit einer Alleinerziehenden mit kleinem Kind ein und nutzt dann die enge Mutterbindung, die das Kind zum Schweigen zwingt? Da will der Junge Mama und Zuhause nicht verlieren, die Mama will ihr Kind nicht hergeben, aber auch die Beziehung zum Freund nicht aufgeben. Wenn dann entsprechende finanzielle Zuwendungen fließen, will man vielleicht gar nicht so genau wissen, was da läuft, um die nicht zu gefährden.

Eine Erhöhung der Strafen mag durchaus bei Autofahrern Wirkung zeigen und Fahrradwege von Falschparkern freihalten. Wenn ich mir aber die Täterbrille aufsetze, dann glaube ich nicht, dass mich die Erhöhung der Strafobergrenze um vielleicht fünf Jahre veranlasst, von meinem bisherigen Handeln abzulassen.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

20.06.2020 um 12:28
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht das Land wechseln? Andere Staatsformen geben da vielleicht mehr her.
Warten wir doch erstmal die Gesetzesänderungen ab.
Wenn es dann z.B. keine Bewährungsstrafen für den Besitz von KP mehr geben sollte, wird sich das von alleine regulieren (siehe Adrian V.).

Ach und es gibt auch Mütter, die ihre Kinder verkaufen...
Deine Vorstellung von der armen Alleinerziehenden, die auf Grund von diversen Abhängigkeiten in solch einer
Situation bleibt, aber in allen Ehren.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

20.06.2020 um 12:32
Zitat von xy2017xy2017 schrieb:Warten wir doch erstmal die Gesetzesänderungen ab.
Wenn es dann z.B. keine Bewährungsstrafen für den Besitz von KP mehr geben sollte, wird sich das von alleine regulieren (siehe Adrian V.).
Eine Gesetzänderung zum heutigen Stand kann aber A.V. garnicht betreffen.

Zum anderen natürlich die Frage:
Wenn Strafen unter 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden können, mit Ausnahme von Kinderpornografie, müssen wir dann nach dem Grundsatz "vor dem Gesetz sind alle gleich" nicht direkt sämtliche Formen der Bewährung einstellen, und dürfen garkeine Bewährung mehr verhängen?


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

20.06.2020 um 12:44
xy2017 schrieb (Beitrag gelöscht):Und nochmal nein, wir müssen dann nicht alles über einen Kamm scheren,
Wir sollen also das, was unseren Rechtsstaat überhaupt erst ausgemacht, nämlich das jeder ungeachtet seiner Religion, Hautfarbe, Weltanschauung und Sexualität gleich ist aushebeln? Verstehe ich dich da Richtig?
Schaffen wir Art.3GG doch einfach ganz ab, braucht eh keiner.

Das ist es was ich mit typischem Populismus meine wenn ich an Fr. Lambrecht denke: Natürlich kann man für manche Verbrecher Ausnahmen fordern, man kann auch eine Vorratsdatenspeicherung fordern, oder eine Gedankenpolizei. Bewährung, ist schon eine gute Sache, man muss sie nur auch konsequent umsetzen, gerade in Verbindung mit Auflagen.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

20.06.2020 um 13:01
Zitat von AugenknechtAugenknecht schrieb:Wir sollen also das, was unseren Rechtsstaat überhaupt erst ausgemacht, nämlich das jeder ungeachtet seiner Religion, Hautfarbe, Weltanschauung und Sexualität gleich ist aushebeln?
Ganz genau das wurde bisher im Sinne des Kinderschutzes missachtet. Schon aufgefallen?
Da waren Kinder nämlich nicht gleich viel WERT, wie ein eventuell nicht mehr rückfällig werdender Straftäter.

Gut das du das ansprichst!


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

20.06.2020 um 13:06
Zitat von xy2017xy2017 schrieb:Da waren Kinder nämlich nicht gleich viel WERT, wie ein eventuell nicht mehr rückfällig werdender Straftäter.
So in welchem Punkt denn?

Man hat Kinderrechte nicht ins Grundgesetz aufgenommen?
Man hat nicht veranlasst das die Grenze von 80 Sitzungen bei der Behandlung von kPTBS fur Kinder aufgehoben wurde im bessere Therapien zu gewährleisten?
Man hat Vereinen die sich um Opfer sexueller Übergriffe kümmern nicht mehr Gelder zur Verfügung gestellt wie Vereinen die sich um die Täter kümmern?

Da habe ich wohl irgendwas verpasst die letzten Jahre, denn Frau Weiler selbst hat es in der Sendung von Frau Illner selbst angesprochen, die Opferversorgung ist relativ gut ausgebaut. Klar kann man mehr tun, aber den Rattenschwanz kann man sich immer antun. Bisher ist es so das Opfer und Täter gleichgestellt sind.

Wo siehst du hier den Sachmangel?


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

20.06.2020 um 13:22
Zitat von AugenknechtAugenknecht schrieb:Wenn Strafen unter 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden können, mit Ausnahme von Kinderpornografie, müssen wir dann nach dem Grundsatz "vor dem Gesetz sind alle gleich" nicht direkt sämtliche Formen der Bewährung einstellen, und dürfen garkeine Bewährung mehr verhängen?
Das bedürfte sicher der Begründung. Und da wird es schwierig. So muss man die entsprechenden Paragraphen umstricken und einen minder schweren Fall einführen. Denn wenn wir anfangen, die Leute wegen eines Poser-Bildchens eines 13jährigen für 2 Jahre einzusperren, bekommen wir nicht nur Probleme, das im Strafvollzug zu bewältigen. Sondern auch mit der Verhältnismäßigkeit.

Es wurde ja schon häufiger genannt: Kinderpornografie kann schon der Unterwäscheteil des Otto-Kataloges darstellen. Oder mit dem Teleobjektiv am Strand aufgenommene Bilder. Das müsste dringend differenziert werden. Möglich hielte ich das nur, wenn der veränderte Straftatbestand auf die Abbildung ein realen Missbrauchsgeschehens abstellt und man die Rechtsgutsverletzung auf den realen Missbrauch zurückführt. Und Ausnahmetatbestände für minder schwere Fälle schafft.

Das ist aber nur rein rechtstechnisch meine Meinung. Es dürfte außer den Politikern kaum Fachleute geben, die das befürworten. Da herrscht eher die Meinung vor, dass das bestehende Sanktionensystem voll ausreicht. Das könnte dann dazu führen, dass die Ausnahmetatbestände außerordentlich häufig angwendet werden (müssen). Bis zum nächsten Fall, der für den nächsten Aufschrei und die Forderung nach 100%iger Sicherheit sorgt.

Mein Film zum Thema: "M - Eine Stadt sucht einen Mörder" (1931) von Fritz Lang. Hier die berühmte Gerichtsszene mit Peter Lorre und Gustav Gründgens:

https://www.youtube.com/watch?v=63ptzwtNNn8 (Video: M - Eine Stadt sucht einen Mörder (1931))


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