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Tödlicher Unfall auf der A 66

389 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Unfall, 2020, Autobahn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tödlicher Unfall auf der A 66

17.10.2020 um 18:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Verteidiger meint also, es gebe keinen Verdacht auf ein illegales Rennen. Die StA hingegen meint, es gebe keinen Verdacht auf Mord durch ein illegales Rennen. Dass die StA auch den Verdacht auf ein illegales Rennen - wie der Verteidiger - verneint, lese ich aus dem Statement der StA nicht eindeutig heraus. Bisher verneint sie nur Mordverdacht.
Und wie könnte diese Differenzierung Deiner Meinung nach mit Hilfe eines Zeugen-Videos zu verplausibilisieren / begründbar sein?

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Tödlicher Unfall auf der A 66

17.10.2020 um 18:55
@biene99

Keine Ahnung. Ich weiß ja nicht einmal, ob es diese Differenzierung gibt bzw. was die StA zum HR gesagt bzw. wie dieser das verstanden hat. Das Video und die Sachverständigenbewertung beziehen sich, so zitiert der HR die StA, auf den „Unfallhergang“. Das kann alles mögliche heißen. Ich warte die Pressemitteilung der StA ab.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

17.10.2020 um 19:11
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dass die StA auch den Verdacht auf ein illegales Rennen - wie der Verteidiger - verneint, lese ich aus dem Statement der StA nicht eindeutig heraus. Bisher verneint sie nur Mordverdacht.
Wenn man aber die Passage aus dem link nimmt, dann finde ich durchaus, dass eben auch das illegale Rennen damit nicht mehr Bestand hat, entsprechend der Aussage, denn es wird ja explizit so gesagt. Aber Du hast Recht, warten wir die Pressemitteilung ab.
Der Verdacht auf Mord durch ein illegales Rennen bestehe nicht mehr - und damit auch nicht die für die Haftbefehle ursächliche Fluchtgefahr.
Quelle: https://www.hessenschau.de/panorama/toedlicher-a66-unfall-mutmassliche-raser-wieder-auf-freiem-fuss,a66-raser-freigelassen-100.html


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Tödlicher Unfall auf der A 66

17.10.2020 um 19:48
Zitat von InterestedInterested schrieb:Wenn man aber die Passage aus dem link nimmt, dann finde ich durchaus, dass eben auch das illegale Rennen damit nicht mehr Bestand hat, entsprechend der Aussage, denn es wird ja explizit so gesagt. Aber Du hast Recht, warten wir die Pressemitteilung ab.
Ich nehme das auch an, eine andere Möglichkeit erkenne ich da nicht. Es kann natürlich sein, dass das "Autorennen" schon vorher beendet war.

Auf dem verwackelten Video hatte ich jedenfalls auch nicht wirklich ein Autorennen erkannt. Das war die übliche Drängelei zu erkennen und das typische Geröhr dieser Wagen, wie man sie auf Deutschen Autobahnen sehr häufig erlebt. Ich hatte mich schon insgeheim gewundert, dass das jetzt so ganz anders gewesen sein soll.

Manch einer, der so eine Kiste fährt unterschätzt sich halt und kann diese nicht wirklich fahren. Es gehört eben zu den vielen Fragen, warum solche Teile auf Deutschen Straßen überhaupt erlaubt sind. Und im Internet findet man doch recht viele Videoclips, aus denen man erkennt, dass Fahrer diese Kisten nicht immer gewachsen sind. Ich wäre es sicher auch nicht. Meist geht es dort noch glimpflich ab,

Ich fahre recht häufig vom Kölner Raum nach Holland. Ich bin immer froh die holländische Grenze erreicht zu haben. das Fahren in Holland ist deutich weniger stressig. Es gibt kaum Drängler. Auch ist der Verkehrsfluss viel gleichmäßiger.

Der Anreitz dann wieder voll aufzudrehen, wenn die Spur wieder frei ist, ist in Hiolland deutlich geringer.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

17.10.2020 um 20:02
Ich sehe dies anders.

Juristisch gesehen nimmt jeder Autofahrer die allgemeine Betriebsgefahr bei der Inkraftsetzung eines Kfz in Kauf.

Nach Inaugenscheinnahme des Videos wurde diese durch Geschwindigkeit, Abstand, Spurwechsel, Verletzung der StVo... einzelner

Verkehrs-Teilnehmer m.E. eindeutig -zumindest fahrlässig- erhöht.

Ich sehe in der Gesamtschau -"aus der Perspektive des gesunden Menschenverstands"- eine zwingend folgende juristische Konsequenz.



Able_Archer.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

17.10.2020 um 20:11
Zitat von Able_ArcherAble_Archer schrieb:Verkehrs-Teilnehmer m.E. eindeutig -zumindest fahrlässig- erhöht.
Mir ging es um die Frage des Autorennens. dass hier nicht genug Abstand eingehalten wurde etc. steht dann auf einem ganz anderen (juristischen) Blatt.

Folgende Frage wird eben auch zu klären sein:
sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
Die Informationen, die einem dazu vorliegen, sind viel zu dürftig.

Was man weiß ist, dass der Fahrer die Kontrolle verloren hat und gegen die Mittelleitplanke stieß und dann in das andere Auto geprallt ist.

Sie ist von der Frage eines Autorennens etwas losgelöst, sie kann eben auch für einen einzelnen Fahrer zutreffen. Aber das bedeutet eben nicht, selbst wenn diese zuträfe, dass man zwei andere, unter der Voraussetzung, dass kein Autorennen vorlag, in U-Haft nehmen kann.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

17.10.2020 um 20:24
Was mich auch bei solchen tragischen Vorfällen häufig stört, dass sich damit unbedingt Politiker profilieren müssen, wenn sie dann vollkommen populistische Sprüche loslassen. In Wirklichkeit wissen sie ganz genau, dass sie den Gerichten/der Ermittlung nicht reinreden dürfen.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

17.10.2020 um 20:27
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Die Informationen, die einem dazu vorliegen, sind viel zu dürftig.
Dies wird man

-selbst auf Basis des verwackelten Handyvideos-

auf die Kommastelle herausrechnen.

Einschliesslich der Geschwindigkeit, der relativen Beschleunigung, des Abstands sowie der Querdynamik des Lambos, der dann rechtswidrig

(aber rechts) überholte.

Da wird Fahrlässigkeit ganz schnell messbar.


Able_Archer.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

17.10.2020 um 20:39
Zitat von Able_ArcherAble_Archer schrieb:auf die Kommastelle herausrechnen.
leider nicht, weil diese "Nachkommastellen" aus gutem Grund nicht im Gesetz stehen. Es ist schwammig gehalten und man wird sehen, wie die Richter diese interpretieren. Hier wird aktuell Neuland betreten, da es dieses Gesetz noch nicht lange gibt.

Ich hoffe, dass sie sich nicht von dummen Politikersprüchen da beeinflussen lassen. Schließlich sind es diese Politiker, die es bisher noch nicht geschafft haben - im gegensatz zu den umliegenden Ländern - eine Höchstgeschwindigkeit für D zu definieren. Das würde den Anreiß schon verringern.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

17.10.2020 um 20:54
Zitat von Able_ArcherAble_Archer schrieb:Dies wird man

-selbst auf Basis des verwackelten Handyvideos-

auf die Kommastelle herausrechnen.

Einschliesslich der Geschwindigkeit, der relativen Beschleunigung, des Abstands sowie der Querdynamik des Lambos, der dann rechtswidrig

(aber rechts) überholte.

Da wird Fahrlässigkeit ganz schnell messbar.
Er oder sein Anwalt wird sagen, er wollte rechts die Ausfahrt nehmen...


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Tödlicher Unfall auf der A 66

17.10.2020 um 21:34
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Ich hoffe, dass sie sich nicht von dummen Politikersprüchen da beeinflussen lassen. Schließlich sind es diese Politiker, die es bisher noch nicht geschafft haben - im gegensatz zu den umliegenden Ländern - eine Höchstgeschwindigkeit für D zu definieren. Das würde den Anreiß schon verringern.
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Tempolimits erhöhen nicht zwingend die Verkehrssicherheit. Ein Fahrer der mit Tempo 170 oder mehr auf der Autobahn unterwegs ist, sitzt wesentlich konzentrierter hinterm Steuer als einer der sich in einer 30iger Zone mit eingeschaltetem Tempomaten oder Limiter dahinrollen lässt. Oder eben der LKW-Fahrer, der 4 Stunden am Stück mit Tempo 85 dahinzuckelt.



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Tödlicher Unfall auf der A 66

17.10.2020 um 21:35
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Was man weiß ist, dass der Fahrer die Kontrolle verloren hat und gegen die Mittelleitplanke stieß und dann in das andere Auto geprallt ist.
Was man aber nicht weiß ist,- warum (bzw. wissen wir es nicht). Möglicherweise hat er ja die Kontrolle über seinen Wagen verloren, weil ein anderer (unbeteiligter) zum Beispiel die Spur wechselte.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

17.10.2020 um 21:48
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Was man aber nicht weiß ist,- warum (bzw. wissen wir es nicht). Möglicherweise hat er ja die Kontrolle über seinen Wagen verloren, weil ein anderer (unbeteiligter) zum Beispiel die Spur wechselte.
Eben, auch das wäre möglich. Im Grunde wissen wir noch viel zu wenig, außer, dass ein Unfall auf der Autobahn tragisch geendet ist. Ich störe mich dabei mehr an dem anfangs getroffenen Mordverdacht. Das wäre im Prinzip ja jeder, der ein Auto fährt oder sich auf der Autobahn bewegt. Und sollte es ein Rennen gegeben haben, dann greift natürlich die Fahrlässigkeit - aber mit Mord greift man meiner Meinung nach etwas zu hoch.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

17.10.2020 um 21:55
Zitat von InterestedInterested schrieb:Im Grunde wissen wir noch viel zu wenig, außer, dass ein Unfall auf der Autobahn tragisch geendet ist. Ich störe mich dabei mehr an dem anfangs getroffenen Mordverdacht.
So siehts aus.
Man nehme einen Unfall wie diesen, ersetze die Fahrzeuge durch ordinäre "Vertreterdiesel" die dann auch kein Kennzeichen aus Dubai haben, und ganz wichtig, die Fahrer durch "Bio - Deutsche".

Was meint ihr bleibt dann noch? Genau. Ein Unfall von vielen mit leider einer Toten.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

17.10.2020 um 22:14
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Schließlich sind es diese Politiker, die es bisher noch nicht geschafft haben - im gegensatz zu den umliegenden Ländern - eine Höchstgeschwindigkeit für D zu definieren. Das würde den Anreiß schon verringern.
Inwiefern würde denn eine Geschwindigkeitsbegrenzung helfen? Die meisten Sportwagen werden in Länder verkauft, die ein Tempolimit haben.
Supersportwagen bleiben gefragt
Neben dem Urus blieben aber die Supersportwagen gefragt. Huracán und Aventador machten mehr als 40 Prozent der Verkäufe aus. Für den Huracán entschieden sich 1211 Käufer, für das Topmodell 649. Der größte Einzelmarkt für die Audi-Tochter Lamborghini blieben die USA,
Quelle: https://www.automobilwoche.de/article/20190704/NACHRICHTEN/307049945/erstes-halbjahr--lamborghini-steigert-absatz-um--prozent

Und in dem hier allseits bekannten Video erkenne ich keine hohe Geschwindigkeit.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

17.10.2020 um 22:43
Es stimmt nicht mehr: "Illegales Autorennen - 3 Fahrer unter Mordverdacht" - man sollte den Titel des Threads ändern oder schließen.

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/unfall-auf-a-66-mutmassliche-raser-aus-u-haft-entlassen-17007089.html


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Tödlicher Unfall auf der A 66

17.10.2020 um 23:35
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Schließlich sind es diese Politiker, die es bisher noch nicht geschafft haben - im gegensatz zu den umliegenden Ländern - eine Höchstgeschwindigkeit für D zu definieren. Das würde den Anreiß schon verringern.
Es ist Dir hoffentlich bekannt, dass es in diesem Streckenabschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gibt. Diese hat die drei mutmaßlichen Unfallverursacher nicht daran gehindert, sie zu überschreiten.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 00:05
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:Es ist Dir hoffentlich bekannt, dass es in diesem Streckenabschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gibt. Diese hat die drei mutmaßlichen Unfallverursacher nicht daran gehindert, sie zu überschreiten.
Bist Du Dir da so sicher? Die Videosequenz habe ich noch so in Erinnerung, dass erst vermutlich ein Autobahnkreuz gezeigt wurde, wo sicher eine Geschwindigkeitsbegrenzung war und dann später in einer anderen Sequenz im Hintergrund die aufsteigende Rauchsäule. Nach solchen Autobahnkreuzen werden dann meist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, was dann für manche leider wieder ein Zeichen ist, ordentlich auf die Tube zu drücken. Das erlebt man jedenfalls tagtäglich und ehrlich gesagt, man macht es auch selber, nur mit dem Unterschied, dass man nicht so viel unter der Motorhaube hat. Man will möglichst rasch wieder seine "Reisegeschwindigkeit" erreichen.
Zitat von InterestedInterested schrieb:Ich störe mich dabei mehr an dem anfangs getroffenen Mordverdacht. Das wäre im Prinzip ja jeder, der ein Auto fährt oder sich auf der Autobahn bewegt.
Das ist für mich auch ein Problem. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass die Justiz mittlerweile das rechte Maß verliert. Da haben die Berliner Urteil offenbar ein ziemliches Unheil angerichtet. Vieleicht sollte man sich wieder darauf besinnen, was Mord in Wirklichkeit sein soll und die Berliner Urteile nur als absolute Ausnahme ansehen. Der BGH hat es ja auch in gewisser Weise so formuliert, es war mehr auf diesen ganz speziellen Fall gemünzt. Schließlich gibt es auch inzwischen Gesetzesänderungen, womit man ohne die Krücke "Mord" zu einem höheren Strafmaß kommt.

Es gibt natürlich Fälle, wo der Begriff Mord eher berechtigt ist. Vor nicht allzu langer Zeit gab es dazu ein Urteil, bei dem ein Fahrer auf der Flucht vor der Polizei auf der Gegenfahrbahn mit hoher Geschwindigkeit raste. Dort sind aus meiner Sicht schon eher die Mordmerkmale erfüllt.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 01:08
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Da haben die Berliner Urteil offenbar ein ziemliches Unheil angerichtet. Vieleicht sollte man sich wieder darauf besinnen, was Mord in Wirklichkeit sein soll und die Berliner Urteile nur als absolute Ausnahme ansehen.
Volle Zustimmung.
Im Berliner Fall kann man von bedingten Vorsatz sprechen, weil mitten in der Innenstadt wissentlich über mehrere rote Ampeln gerast wurde
Ohne Rücksicht auf Verluste sozusagen.

Aber jeden Testestoron gesteuerten Raser, der sich gar nicht bewußt ist, wie er andere in dem Moment gefährdet ,gleich Lebenslang einzubuchten, das halte ich auch für übertrieben.

Das soll nicht heißen, das ich solch ein Verhalten gut heiße.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 03:54
Ich denke das Hauptproblem dürfte auch sein, dass die Behörden keine vorher getroffenen Absprachen unter den beteiligten Fahren ermitteln konnten, die entweder konkrete Hinweise zur Verabredung eines illegalen Autorennens ergeben oder diese Verabredung sogar direkt aufgezeigt hätten.



Und ich bin der letzte, der jetzt nur aus persönlicher Wut auf die Raser ein Exempel statuiert haben möchte.
Lässt sich weder der Tatbestand des 315 d StGB zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufrechterhalten noch der Mordvorwurf (ebenso Totschlag), weil es nicht genügend Hinweise dafür gibt, die wenigsten die Annahme eines bedingten Vorsatzes rechtfertigen - so kann ich damit leben und müssen wir alle hinnehmen.

Rechtsstaat sollte Rechtsstaat bleiben und in dem haben persönliche Wut und Genugtuung nichts verloren.


Nichtsdestotrotz ist es für mich weiterhin realistisch, dass man immerhin auf § 222 StGB in Tateinheit mit 315 c StGB prüfen wird - sowie desweiteren auch noch auf § 142 StGB, sollten die anderen beiden Fahrer maßgeblich daran beteiligt gewesen sein, dass es zu dem Crash gekommen ist.


Darüberhinaus ist hier ja weiterhin noch nichts in Stein gemeißelt. Das Ermittlungsverfahren kann noch so einiges zu Tage fördern, sodass auch 315 d StGB (insbesondere im Hinblick auf die Fahrlässigkeit und die dadurch verursachte Tötung eines Menschen) wieder in Betracht kommen kann, sodass 222 StGB entfällt.

Ebenso dürfte auch der bedingte Vorsatz (sowie die konkreten Beweggründe aller beteiligten Fahrer) noch nicht gänzlich vom Tisch sein.
Kann sich alles noch ändern, sodass am Ende auch der Totschlag und in Verbindung mit den PS-Schleudern als gemeingefährliches Mittel und eines niederen Beweggrundes auch sogar wieder der Mordvorwurf im Raum stehen könnte.

Warten wir mal ab.


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