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Tödlicher Unfall auf der A 66

389 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Unfall, 2020, Autobahn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 15:14
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Dann gibt es ja noch immer § 222 StGB für den Fahrer der schwarzen Schleuder, sollte wenigstens Fahrlässigkeit wegen zu überhöhter Geschwindigkeit erfüllt gewesen sein.
Wenn man die überhöhte Geschwindigkeit an der Stelle überhaupt beweisen kann, woran ich zweifle.
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Wie gesagt unter grob verkehrswidrig versteht man auch das Fahren über rote Ampeln.
Nicht grundsätzlich. Hier kommt auch Fahrlässigkeit infolge Unachtsamkeit in Betracht.

Das wird aber bei einem tatsächlichen "Rennen" nicht in Frage kommen.

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18.10.2020 um 15:36
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Er wird auch von Interpol gesucht, Bildmaterial über ihn war bei der Polizei offensichtlich schon vorhanden.
Siehste, in Deutschland geboren, sag ich doch. Er wird eine poln. Mutter haben. Keine Ahnung warum mein Beitrag gelöscht wird, andere diskutierten hier schon wieder Berlin. Ja und ich denke immer noch dass er sich stellt, jetzt hat er einen Grund mehr, ein guter Anwalt kann ihn überzeugen. In U-Haft seh ich den nicht, das machen die ja nicht als Revanche und er ist ja auch nicht Verursacher. Und ob man das nun Autorennen nennt oder nicht, oder welches Haar man demnächst spaltet, einzig ein fixes Tempolimit würde solche Gefahren erheblich mindern, empirisch belebgt, und hätte das Leben dieser Dame schützen können.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 16:38
Zitat von scumspawnscumspawn schrieb:In U-Haft seh ich den nicht, das machen die ja nicht als Revanche und er ist ja auch nicht Verursacher.
Er hat aber keinen festen Wohnsitz. Außerdem ist unklar, ob das Auto in D versichert war.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 18:37
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Ermittelt wird also weiter - nach wie vor - wegen eines verbotenen Rennens..nur der Mordvorwurf ist fallen gelassen.
Aha, also wird ermittelt wegen Verstoßes gegen § 315 d Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 StGB mit Todesfolge nach Abs. 5 der Vorschrift.
Das war ja gestern schon meine Frage.

Beitrag von Andante (Seite 14)

Da die Vorlage des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen ans Bundesverfassungsgericht sich anscheinend nur auf die Frage bezieht, ob § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muss sich die StA (derzeit) mit diesem Rechtsproblem nicht befassen. Akut könnte es werden, wenn sich ein vorsätzliches illegales Rennen bzw. eine vorsätzliche Teilnahme daran im Sinne von Nr. 1 oder Nr. 2 nicht nachweisen läßt und dann der Auffangtatbestand nach Nr. 3 geprüft werden muss, der gerade kein solches Rennen voraussetzt.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 19:05
Zitat von scumspawnscumspawn schrieb:einzig ein fixes Tempolimit würde solche Gefahren erheblich mindern, empirisch belebgt, und hätte das Leben dieser Dame schützen können.
Das bedeutet also im Umkehrschluss, - mit Tempo 120 oder 130 gibt es nur noch ein gutes dutzend Tote pro Jahr auf der Autobahn?
Erfreulicherweise sind im Jahr 2019 weniger Verkehrstote in Deutschland zu beklagen als im Jahr zuvor. So sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes insgesamt 3.046 Menschen im Straßenverkehr tödlich verunglückt.
Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/185/umfrage/todesfaelle-im-strassenverkehr/

In Frankreich gibt es bekanntermaßen ein Tempolimit.
Zitat von scumspawnscumspawn schrieb:einzig ein fixes Tempolimit
Diese These sehe ich daher als widerlegt.
Weniger Verkehrstote auf Frankreichs Straßen – im Jahr 2019 starben schätzungsweise rund 3.200 Verkehrsteilnehmer in Frankreich durch Unfälle.
Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/161034/umfrage/anzahl-der-verkehrstoten-in-frankreich/#:~:text=Weniger%20Verkehrstote%20auf%20Frankreichs%20Stra%C3%9Fen,letzten%2016%20Jahre%20tendenziell%20r%C3%BCckl%C3%A4ufig.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 19:29
Zitat von scumspawnscumspawn schrieb:Und ob man das nun Autorennen nennt oder nicht, oder welches Haar man demnächst spaltet, einzig ein fixes Tempolimit würde solche Gefahren erheblich mindern, empirisch belebgt, und hätte das Leben dieser Dame schützen können.
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Frankreich gibt es bekanntermaßen ein Tempolimit.

Zitat von scumspawnscumspawn schrieb:
einzig ein fixes Tempolimit

Diese These sehe ich daher als widerlegt.
Aber: Frankreich ist Frankreich und Deutschland ist Deutschland.

Also erstmal kommen in Deutschland die meisten bei Unfällen Außerorts ums Leben.

xxx1

Und da ist zu schnelles Fahren zusammen mit zu geringem Abstand eine der häufigsten Unfallursachen.

Daher liegt es auf der Hand, dass ein Tempolimit mit genügend Blitzern (ideal sind die, die über eine größere Entfernung messen), automatische Abstandsmesser sowie harte Strafen diese Zahlen herunterdrücken würden.

xxx1

Quelle: https://www.runtervomgas.de/unfallursachen/artikel/die-haeufigsten-unfallursachen.html (Archiv-Version vom 01.10.2020)

Siehe auch
Hohes Tempo Hauptgrund für Verkehrstote
Zu schnelles Fahren auf Autobahnen ist einer der Hauptgründe für tödliche Unfälle - das zeigt die amtliche Unfallstatistik für 2018. Die meisten Opfer gab es auf Abschnitten ohne Tempolimit.
Quelle: https://www.spiegel.de/auto/unfallstatistik-zu-hohes-tempo-hauptgrund-fuer-unfalltote-auf-autobahnen-a-7da17506-309e-41f6-94d0-55691122e55c


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 19:41
Auf Abschnitten ohne Tempolimit war unangepasste Geschwindigkeit bei 45 Prozent der Verkehrstoten eine Unfallursache (135 von 301 Unfalltoten), bei Streckenabschnitten mit Geschwindigkeitsbegrenzung bei 50 Prozent der tödlich Verunglückten (61 von 123 Unfalltoten).
Quelle: https://www.spiegel.de/auto/unfallstatistik-zu-hohes-tempo-hauptgrund-fuer-unfalltote-auf-autobahnen-a-7da17506-309e-41f6-94d0-55691122e55c
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Die meisten Opfer gab es auf Abschnitten ohne Tempolimit.
Keine besonders gute Quelle um ein Tempolimit als Sicherheitsfördernd zu favorisieren.
Allerdings liege laut der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) auch der Anteil von Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung am gesamten Autobahnnetz bei 70 Prozent, was den hohen Anteil der Unfalltoten auf Strecken ohne Tempolimit relativiere.
Quelle: https://www.spiegel.de/auto/unfallstatistik-zu-hohes-tempo-hauptgrund-fuer-unfalltote-auf-autobahnen-a-7da17506-309e-41f6-94d0-55691122e55c


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 21:14
@alle die hier ein generelles Tempolimit fordern.

In dem Fall sinkt sehr wahrscheinlich die Zahl der Schwerverletzten und Toten auf der Autobahn infolge zu schnellen Fahrens.
Das wird dann sehr wahrscheinlich mindestens wett gemacht werden, durch eine etwa genauso hohe Zahl infolge Unachtsamkeit, zu geringer Abstand etc..
Die Zahl der Opfer änderst sich nicht, nur die Ursache.
Zu niedrig dürfe die Geschwindigkeit aber nicht festgesetzt werden, warnen Knie und Brockmann. Aus verkehrspsychologischer Sicht gehöre eine leichte Anspannung zum „idealen Fahrerzustand“ dazu, erklärt Brockmann. Wenn alle mit gleichem Tempo unterwegs seien, trete bei vielen im Auto Langeweile und Unterforderung ein. Dann steige die Unfallgefahr wieder, weil die Menschen hinter den Lenkrädern gedanklich abschweiften
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/130-km-h-auf-autobahnen-warum-die-geschwindigkeit-nicht-zu-gering-sein-darf/23892592.html


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 21:54
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Keine besonders gute Quelle um ein Tempolimit als Sicherheitsfördernd zu favorisieren.
Interessant. Wenn 70% der Autobahnstrecken ohne Tempolimit sind und 30% mit, dann stelle ich mir die Frage, was das für Autobahnabschnitte wohl sein werden.

Genau, das sind Abschnitte mit besonders viel Verkehr, mit schwieriger Streckenführung (kurvig, eng) oder Unfallschwerpunkte aus sonstigen Grünen. Sonst ließe sich das Tempolimit ja gar nicht rechtfertigen. Kurz und gut, wenn dort genauso viel Unfälle passieren, dann sagt das noch gar nichts über die Wirksamkeit eines allgemeinen Tempolimits aus, weil die Straßenverhältnisse dort eben andere sind wie auf den Streckenabschnitten ohne Tempolimit.

Zum weiteren führen 70% der Autobahnstrecken ohne Tempolimit zu einer gewissen Fahrweise, einer gewissen Durchschnittsgeschwindigkeit, die durch ein Tempolimit mit z.B. 120 km/h ganz schön abgebremst wird. Ich beobachte oft genug Fahrer, die mit 180, 200 oder 220 km/h in eine solches Tempolimit rauschen und dann erst den Fuß vom Gas nehmen. Passiert nun etwas, ereignet sich der Unfall im Bereich des Tempolimits. Die zu hohe Geschwindigkeit war aber ein Ergebnis der Strecke ohne Limit.

Die Strecken mit partiellen Tempolimit eignen sich also nicht als Kronzeugen für oder gegen ein generelles Tempolimit - so lange es das generelle Tempolimit nicht gibt.
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Das wird dann sehr wahrscheinlich mindestens wett gemacht werden, durch eine etwa genauso hohe Zahl infolge Unachtsamkeit, zu geringer Abstand etc..
Das geht aus dem Artikel aber nicht vor.

Dort wird zwar von einem generellen Tempolimit unter 100 km/h abgeraten, weil es solche Folgen haben kann. Ansonsten sprechen sich alle Experten in dem Beitrag dafür aus. Besonders krass fand ich, dass es jemanden bei 160 km/h im Sicherheitsgurt quasi zerreißt, falls es zu einem abrupten Abbremsen kommt. Scheinbar sind 120 bis 130 km/h eine vernünftige Grenze. Eine Möglichkeit wäre auch noch, Autobahnabschnitte nur noch in Ausnahmefällen und zu bestimmten Zeiten für mehr als 130 km/h freizugeben. Aber vermutlich dürfte sich dort die Dorfjugend dann relativ schnell "da'rennen", wie der Bayer sagt.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 22:03
Zitat von monstramonstra schrieb:Das geht aus dem Artikel aber nicht vor.
Nein. Aber aus den Unfallzahlen unserer Nachbarländer mit Tempolimit.


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18.10.2020 um 22:26
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Das bedeutet also im Umkehrschluss, - mit Tempo 120 oder 130 gibt es nur noch ein gutes dutzend Tote pro Jahr auf der Autobahn?
Erst mal müsste man berücksichtigen, dass Unfälle nicht "nur" oder erst Tote produzieren, also worum es überhaupt geht. Und dass auch Entstellte/Behinderte/Traumatisierte/Invaliden nicht furchtbar komisch sind, geschweige denn billig für unsere Kranken- und Sozialkassen. Richtig komisch sind zerfetzte Wildtiere übrigens auch nicht. Noch wär's auf irgend nem Streckenabschnitt komischer als einem andern.
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:In Frankreich gibt es bekanntermaßen ein Tempolimit.
Und Frankreich ist bekanntermaßen Frankreich. Und weist u.U. sogar noch einige andere Unterschiede zu Deutschland auf. Beispielsweise auch bei der Qualität/Dichte/Geschwindigkeit der Akut- oder Krankenversorgung und Kliniken (F ist z.B. auch wesentlich dünner besiedelt). Ob das so 1:1 vergleichbar sein kann sollten dir schon die jeweiligen Folgen von Corona zeigen, wo ja doch auch "gewisse" Differenzen bestehen. Mit einer These hat das, was ich behaupte, ungefähr soviel zu tun wie ein Hyperlink auf Statista mit überzeugender Argumentation. Newton. Das ist 6. Klasse Physik. Ich könnte mir vorstellen, dazu gibt es im passenderen Unterforum aber auch schon längst einen Thread, oder jemand wird ihn erstellen, spätestens wenn das hier zu ist, denn ob es sich jetzt noch um einen Kriminalfall i.e.S. handelt, kann man bald bezweifeln, nicht umsonst sind wir längst offtopic.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 23:06
Bei all den Diskussionen um Tempolimit versus kein Tempolimit sollte jetzt nicht ganz aus den Augen verloren werden, dass es hier um einen konkreten Fall geht, um eine Frau, die für uns bisher weder einen Namen noch ein Gesicht bekommen hat, die durch die Schuld zumindest einer dieser Poser ihr Leben verloren hat und deren Angehörige ihren Leichnam als völlig verbrannte Materie in Empfang nehmen müssen, eine Frau, die bestimmt noch Pläne für ihr Leben hatte, und um die Angehörige und Freunde jetzt trauern und nachher vor Gericht mit diesen Posern und deren Anhang konfrontiert sein werden.


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18.10.2020 um 23:15
@scumspawn
Zitat von scumspawnscumspawn schrieb:Und Frankreich ist bekanntermaßen Frankreich. Und weist u.U. sogar noch einige andere Unterschiede zu Deutschland auf.
Selbstverständlich ist da kein Vergleich 1:1 möglich. Welchen (Länder)Vergleich würdest du denn stattdessen heranziehen?

Ich habe Frankreich gewählt, da es der Einwohnerzahl Deutschlands in der EU am nächsten kommt.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

19.10.2020 um 00:54
Es scheint Personen zu geben, die meine Rechtsauffassung teilen:
Warum genau der Mordvorwurf gegen die A-66-Raser nun aufgehoben wurde, ist noch unklar. Unverständnis beim hessischen Landtagsabgeordneten Ismail Tipi (61, CDU): „Ich kann die Entscheidung unserer Gerichte nicht verstehen. Hier ist eine Frau verbrannt. So schnell dürfte der, der es verursacht, nicht freikommen.“
Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart: "Man fragt sich, auf welcher Grundlage der Sachverständige seine ersten Angaben gemacht hat, wenn es jetzt bei Neubewertung des Videomaterials zur Verneinung eines dringenden Tatverdachts kommt."
https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/nach-unfall-verbrannte-frau-71-auf-a66-ist-es-gerecht-dass-die-protz-raser-wiede-73467754.bild.html



Able_Archer.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

19.10.2020 um 00:56
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da die Vorlage des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen ans Bundesverfassungsgericht sich anscheinend nur auf die Frage bezieht, ob § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muss sich die StA (derzeit) mit diesem Rechtsproblem nicht befassen. Akut könnte es werden, wenn sich ein vorsätzliches illegales Rennen bzw. eine vorsätzliche Teilnahme daran im Sinne von Nr. 1 oder Nr. 2 nicht nachweisen läßt und dann der Auffangtatbestand nach Nr. 3 geprüft werden muss, der gerade kein solches Rennen voraussetzt.
Die StA könnte schon noch ermitteln, ob nicht doch ein Autorennen vorgelegen haben könnte. Aber der dringende Tatverdacht dazu wird wohl nicht mehr vorliegen. Eine Mordvorwurf ist wenn überhaupt grundsätzlich gekoppelt mit einem Autorennen, gerade im vorliegenden Fall, wo der Unfallfahrer erst in die Mittelleitplanke gekracht war. Etwas anders wäre gewesen, wenn er gezielt einen anderen Fahrer angefahren hätte (z.B. bei einem Suizidversuch). Das liegt hier aber mit dem uns Bekannten fern, dann hätte es auch keinen Mordverdacht (versuchter) gegenüber den anderen Fahrern gegeben.

Natürlich kann rein theoretisch noch ein Autorennen verabredet gewesen sein, aber das wird kaum mehr zu beweisen sein, wenn Videos jetzt zur Aufhebung des dringenden Verdachtes geführt haben. Wie gesagt, in meinen Augen gab das schon öffentliche bekannte Viedeo das nicht her. Es kann natürlich sein, dass einer der Fahrer noch redet und die StA vielleicht auf den noch Flüchtigen ihre Hoffnung setzt. Das ist aber nicht wahrscheinlich. Die StA wird das auch vermutlich ähnlich sehen.

Die StA wird sicher auch mittlerweile den Tatbestand nach Nr. 3 prüfen. Man darf auch nicht vergessen, manchmal trügt der erste Anschein und eine genauere Überprüfung ergibt dann ein anders Bild. Manchmal wollen StA das nicht wahr haben und kürzlich gabe es einen Fall, da hat erst das BVerfG der StA den rechten Weg zeigen müssen. Hier scheint das nicht vorzuliegen, immerhin wurde die U-Haft aufgehoben. Das wäre bei einer möglicherweise zu erwartenden Freiheitsstrafe von 10 Jahren vermutlich nicht erfolgt , wenn es noch der Tatverdacht wegen Nr. 1 und 2 noch dringend wäre.

Außerdem haben Nr. 1 und 2 auch einen Beurteilungsspielraum und dazu muss man natürlich alles zusammentragen, was hierzu notwendig ist und das ist großteils das, was in Nr. 3 etwas mehr vom Gesetzgeber konkretisiert wurde.

Ermittlungen müssen auch grundsätzlich umfasend sein und nicht nur darauf gemünzt sein, was man im Augenblick für eine Theorie präferiert, andernfalls zäumt man das Pferd am Schwanze auf.


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19.10.2020 um 01:02
@MathiasE

Huiuiui, Du scheinst Zeit zu haben.

Es wird viel einfacher:


Video>Messung>Sachverständiger>Zeugenaussagen>Urteil.

Und das ist auch gut so.


Able_Archer.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

19.10.2020 um 01:03
Zitat von Able_ArcherAble_Archer schrieb:Sachverständige seine ersten Angaben gemacht hat, wenn es jetzt bei Neubewertung des Videomaterials zur Verneinung eines dringenden Tatverdachts kommt."
Dem Sachverständigen hat man schon verklickert,- ...sorg mal dafür, das er eine Weile bei uns bleibt. Das hat einer genaueren Prüfung dann nicht standgehalten.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

19.10.2020 um 01:15
Zitat von Able_ArcherAble_Archer schrieb:Video>Messung>Zeugenaussagen>Urteil.
Schwierig, durch Messungen kann man keine Verabredung bzgl. eines Autorennens ermitteln und hierauf kommt es bei der Frage des Mordes hauptsäcjhlich an. Hohe (unangepasste) Geschwindigkeiten kann man auch ohne so etwas fahren. 200km/h bei einerStecke ohne Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unbedint etwas besonderes, daraus kann man keinen Autorenenn begründen.
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Dem Sachverständigen hat man schon verklickert,- ...sorg mal dafür, das er eine Weile bei uns bleibt. Das hat einer genaueren Prüfung dann nicht standgehalten.
Ich weiß nicht, was der Sachverständige überhaupt zur Frage, ob ein Autorennen stattgefunden haben kann, etwas sagen konnte. Aus den Unfallspruren lassen sich solche Theorien doch nicht beweisen. Allenfalls einen gezieltes hineinfahren, was dann aber wieder auf ein Suizidversuch deuten würde. Was die StA da mit diser geänderten Meinung sagen will, ist schon sehr unklar. Möglich wäre es, dass er sich bei der Berechnung der Geschwindigkeit geirrt haben könnte, leider hüllt sie dazu die StA in Schweigen. Ich denke eher, dass die Änderung der Sichtweise in Wirklichkeit hauptsächlich mit dem aufgetauchten Video zu tun hatte.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

19.10.2020 um 01:18
@MathiasE

Hättest Du meine Beiträge gelesen, so wüsstest Du, dass ich von Fahrlässigkeit ausgehe.

Und fast davon überzeugt bin.



Able_Archer.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

19.10.2020 um 01:27
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Ich weiß nicht, was der Sachverständige überhaupt zur Frage, ob ein Autorennen stattgefunden haben kann, etwas sagen konnte.
Die Bewertung der Ergebnisse bezüglich einer strafrechtlichen Relevanz obliegt nicht dem Sachverständigen. Vielleicht hat das Gutachten eine andere zuständige Person eben anders bewertet. Das ergibt sich aus dem Artikel nicht so genau.


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