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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

1.189 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Österreich, Mädchen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

06.10.2022 um 00:05
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich finde es auch sehr seltsam. Als erfahrene Anwältin weiss sie das im Vorfeld, dass so ein Verfahren einen größeren Zeitaufwand erfordert.
Ist die Frage, warum sie nicht mit offenen Karten spielt.
Welcher Strafverteidiger tut das schon?
Vielleicht sind ihr die Kartoffeln nur zu heiss geworden?
Für den von ihr zuvor vertretenen Angeklagten ist die Mandatsniederlegung mehr Verlust als für Wagner selbst in meinen Augen.
Vielleicht wollte sie einfach für den damals noch als 16jährigen Geltenden den Anwalt mimen, weil es sich schön im Portfolio gemacht hätte. :ask: wir werden es nie erfahren, aber wegen terminlicher Differenzen ist das imho nicht passiert.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Für mich absolut nachvollziehbar, dass man da abwägt,ob man das wirklich will.
Mir kam das damals schon irgendwie komisch vor und ich muss gestehen, dass es mir da heute noch ähnlich geht.
Wenn dann noch gleich vier Anwälte das Hangerl werfen werde ich halt hellhörig.

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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

06.10.2022 um 00:09
Zitat von TheheistTheheist schrieb:Wenn dann noch gleich vier Anwälte das Hangerl werfen werde ich halt hellhörig.
Ja, versteh ich.
Aber bei dem ersten habe ich absolut keine Zweifel, dass er einer Welle von Gewaltandrohungen ausgeliefert war.

Aber was sollte das Motiv der Niederlegung der Mandate bei drn anderrn sein?
Skrupel solche Art von Tätern zu verteidigen?


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

06.10.2022 um 01:08
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Aber was sollte das Motiv der Niederlegung der Mandate bei drn anderrn sein?
Skrupel solche Art von Tätern zu verteidigen?
Kann ich mir kaum vorstellen. Auch Menschen, welchen schwere Verbrechen zu Last gelegt werden brauchen Verteidiger. Das ist einfach ihr Job, und das Aufgabengebiet kennt man ja vorher. Skrupel sind in dem Metier eher hinderlich.

Meines Erachtens könnte es an den Widersprüchen liegen, die sich im Laufe der Zeit/der Ermittlungen/vor Prozess ergeben haben. Daraus eine vernünftige, beständige, felsenfeste Verteidigung zu basteln ist eine reine Sisyphos-Aufgabe. Ein Anwalt kann nur mit einem Angeklagten (erfolgreich) arbeiten wenn der wenigstens zu ihm ehrlich ist - nur so können ungute Überraschungen vor Gericht vermieden werden. Wie man sie aber jetzt im Prozess beobachten kann.

Wie formulierte es einer der Strafverteidiger so treffend am zweiten Prozesstag, als er nach den haarsträubenden Aussagen seines Mandanten um eine Pause bat, um nachmittags dann von einem anderen Anwalt vertreten zu werden, da er wegen anhaltender Übelkeit unpässlich war:
„Der größte Feind des Anwalts ist manchmal sein eigener Mandant“
Und:
„Dass ein Mandant aus dem Ruder läuft, ist ein bekanntes Phänomen“
Quelle: https://www.heute.at/s/bei-aussagen-von-afghanen-wurde-eigenem-anwalt-uebel-100230316#amp_tf=Von%20%251%24s&aoh=16650100897078&referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com&ampshare=https%3A%2F%2Fwww.heute.at%2Fs%2Fbei-aussagen-von-afghanen-wurde-eigenem-anwalt-uebel-100230316

Also wenn der Fall davor nicht schon komplex genug war - es kommen immer mehr Facetten dazu. Nun ist die Richterin erkrankt - es wird sich also noch hinziehen, morgen gibt es kein Urteil.

Quelle: https://www.meinbezirk.at/wien/c-lokales/prozess-im-fall-leonie-in-wien-faellt-diese-woche-aus_a5624854


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

06.10.2022 um 02:11
Zitat von TheheistTheheist schrieb:Kann mir wirklich nicht vorstellen, dass das Kind das alles freiwillig nahm. Schlimm.
Ich kann es mir auch absolut nicht vorstellen. Sorge (bez. eines harten Urteils) macht mir allerdings Leonies Drogenkonsum. Sie konsumierte schon vor der Tatnacht, ua auch Kokain.
Haarproben zeigten, dass das Mädchen regelmäßig Drogen genommen hat. Das MDA, das oft anstatt oder in Ergänzung von MDMA in Ecstasy-Pillen enthalten ist, fand sich besonders nahe am Haaransatz, was bedeutet, dass die 13-Jährige das Ecstasy in letzter Zeit öfter genommen hatte. In früheren Zeiten, die Haarproben wurden bis zum Zeitraum 2020 untersucht, konsumierte das Mädchen auch Kokain. Wenige Stunden vor der Tat dürfte die 13-Jährige Cannabis konsumiert haben. Alkohol fand sich kaum in den Blutproben, dafür Koffein und Nikotin.
Es wäre dementsprechend durchaus möglich, dass sie Cannabis und auch 1 oder 2 E's noch freiwillig genommen hat, bevor die Täter ihr einen massiven Cocktail zuführten, um die Situation auszunutzen. Ich hoffe, dass sich das nicht strafmildernd auswirken wird.
Zitat von SirHenrySirHenry schrieb:Weshalb bringt er ein Kind dort ihn!?
Mir ist das auch ein totales Rätsel. Leonies Freundes-und Bekanntenkreis wirkt auf mich ziemlich toxisch.




https://kurier.at/chronik/wien/leonie-prozess-gutachter-geht-von-sechs-ecsrtasy-tabletten-aus/402163833


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

06.10.2022 um 18:57
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ich kann es mir auch absolut nicht vorstellen. Sorge (bez. eines harten Urteils) macht mir allerdings Leonies Drogenkonsum. Sie konsumierte schon vor der Tatnacht, ua auch Kokain.
Da mache ich mir weniger Sorgen. Da sehe ich die Schuld auch in erster Linie bei denjenigen, die einer 13-Jährigen solche Drogen verkaufen - und die Umstände sind dann letztlich unklar, was den konreten Drogenkonsum angeht - und für den konkreten Fall in meinen Augen auch nicht relevant.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Es wäre dementsprechend durchaus möglich, dass sie Cannabis und auch 1 oder 2 E's noch freiwillig genommen hat, bevor die Täter ihr einen massiven Cocktail zuführten, um die Situation auszunutzen. Ich hoffe, dass sich das nicht strafmildernd auswirken wird.
Kann ich mir nicht vorstellen. Ich wäre überrascht, wenn die Angeklagten hier glimpflich davonkämen - aber ich kann auch nur das bewerten, was ich von dem Prozess in der Zeitung lese. Also mal abwarten.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

06.10.2022 um 19:21
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ich hoffe, dass sich das nicht strafmildernd auswirken wird.
Ich verstehe den Gedankengang, hatte da nämlich ähnliche. Ich denke jedoch, dass das für die Urteilsfindung kaum eine Rolle spielen sollte, denn fair wäre das freilich nicht.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

07.10.2022 um 20:07
Rechtsanwalt Öhlböck schrieb blog über die ersten drei Gerichtstage, falls es jemand interessiert.
Durch die Verlesung und Erörterung der Sachverständigengutachten (Toxikologie, Gerichtsmedizin, Gynäkologie, Forensik, Faserspuren) wurde klar, dass sich die Tat ebenso zugetragen haben muss, wie die Staatsanwaltschaft sie zur Anklagte gebracht hat. Die Gutachter liessen keinen Zweifel daran offen, dass die Angeklagten den Tod von Leonie zu verantworten haben.
Quelle: https://www.raoe.at/news/leonie-das-waren-die-ersten-drei-prozesstage/


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

07.10.2022 um 20:23
Ich habe da eine Frage.
Die Angeklagten haben mehrfach auf die Freiwilligkeit des Opfers hingewiesen. Bei Geschlechtsverkehr sagt das Gesetz, das ein Kind dazu nicht einwilligen kann. Wie sieht es mit dem Konsum von Drogen aus?
Die Argumente, das man Kinder beeinflussen kann und sie die Folgen nicht einschätzen können, müssten doch auch hier gelten.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

08.10.2022 um 02:04
Zitat von Fritz_D1Fritz_D1 schrieb:Die Argumente, das man Kinder beeinflussen kann und sie die Folgen nicht einschätzen können, müssten doch auch hier gelten.
Das ist korrekt. Mir ist jetzt zwar auf die Schnelle kein entsprechendes Grundsatzurteil des OGH oder anderer Gerichte bekannt, aber ich denke, die Argumentation ist juristisch schlüssig und anwendbar.

Der Gesetzgeber sieht ja die besondere Schutzbedürftigkeit des Kindes und stellt daher im § 27 Abs. 4 Nr.1 des Suchtmittelgesetzes (SMG) fest:
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer

1. durch eine Straftat nach Abs. 1 Z 1 oder 2 einem Minderjährigen den Gebrauch von Suchtgift ermöglicht und selbst volljährig und mehr als zwei Jahre älter als der Minderjährige ist...
Quelle: Suchtmittelgesetz

Wenn der Gesetzgeber das zur Verfügung Stellen der Suchtmittel an Minderjährige strafbar macht, impliziert er meiner Meinung nach damit eine Gefährdung, und ist selbst bei objektiv vorliegender Freiwilligkeit der Einnahme des Suchtgifts nicht von der Verantwortung befreit.

Eine vergleichbare juristische Konzeption wird im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) erkennbar: dort heisst es, dass auch das Kind als Patient einem medizinischen Eingriff zustimmen muss, aber nur, wenn es "einsichts- und urteilsfähig ist." Weiterhin heisst es, dass diese Einsichts- und Urteilsfähigkeit erst beim "mündigen Minderjährigen" (Kind zwischen 14 und 17 Jahren) vorauszusetzen ist. Aber selbst dann traut der Gesetzgeber offensichtlich der Sache nicht ganz, wenn es sich um schwere, gefährliche usw. Eingriffe handelt, denn dann muss auch der Erziehungsberechtigte zustimmen.
§ 173.
(1) Einwilligungen in medizinische Behandlungen kann das einsichts- und urteilsfähige Kind nur selbst erteilen; im Zweifel wird das Vorliegen dieser Einsichts- und Urteilsfähigkeit bei mündigen Minderjährigen vermutet. Mangelt es an der notwendigen Einsichts- und Urteilsfähigkeit, so ist die Zustimmung der Person erforderlich, die mit der gesetzlichen Vertretung bei Pflege und Erziehung betraut ist.
(2) Willigt ein einsichts- und urteilsfähiges minderjähriges Kind in eine Behandlung ein, die gewöhnlich mit einer schweren oder nachhaltigen Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Persönlichkeit verbunden ist, so darf die Behandlung nur vorgenommen werden, wenn auch die Person zustimmt, die mit der gesetzlichen Vertretung bei Pflege und Erziehung betraut ist.
Quelle: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch

Hier sieht man deutlich, dass der Gesetzgeber nicht davon ausgeht, dass ein Kind unter 14 Jahren alle Konsequenzen seines Handelns hinsichtlich einer potentiell gesundheitsgefährdenden Handlung einsehen kann und daher denke ich ist dieser Gedanke dann auch analog auf die Einnahme von Suchtmitteln anzuwenden. Damit bleibt derjenige, der dem Kind das Suchtmittel zur Verfügung stellt, verantwortlich. Die entsprechenden Vorschriften des SMG und des StGB (z.B. §§ 89 u.a.) sind dann anzuwenden.

Nur meine unmassgebliche Meinung. Und zur Erinnerung, auch wenn das alles in deutscher Sprache verfasst ist, haben wir es hier mit österreichischen Gesetzen zu tun! :)


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

08.10.2022 um 17:50
Die Abgabe von Drogen an Minderjährige wird vom Gesetz als besonders strafwürdig angesehen. In § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist deshalb eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorgesehen. Die Abgabe von Drogen an Minderjährige ist daher ein Verbrechen
Quelle: https://www.strafrecht-heidelberg.de/rechtsgebiete/btmg/abgabe-an-minderjährige/

Ich denke es ist in Österreich ähnlich.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

09.10.2022 um 02:25
Zitat von WattWatt schrieb:Ich denke es ist in Österreich ähnlich.
Wer lesen kann merkt, dass ich genau das im posting darüber bereits geschrieben habe. § 27 (4) Nr. 1 SMG


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

09.10.2022 um 03:03
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Hier sieht man deutlich, dass der Gesetzgeber nicht davon ausgeht, dass ein Kind unter 14 Jahren alle Konsequenzen seines Handelns hinsichtlich einer potentiell gesundheitsgefährdenden Handlung einsehen kann und daher denke ich ist dieser Gedanke dann auch analog auf die Einnahme von Suchtmitteln anzuwenden. Damit bleibt derjenige, der dem Kind das Suchtmittel zur Verfügung stellt, verantwortlich. Die entsprechenden Vorschriften des SMG und des StGB (z.B. §§ 89 u.a.) sind dann anzuwenden.
Zitat von WattWatt schrieb:Die Abgabe von Drogen an Minderjährige wird vom Gesetz als besonders strafwürdig angesehen. In § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist deshalb eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorgesehen. Die Abgabe von Drogen an Minderjährige ist daher ein Verbrechen
Aber der Strafbestand ist - was ich so gesehen habe - nicht in die Anklage miteingeflossen - warum? Ich las lediglich von
Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauch
Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000137488807/16-graessliche-seiten-zum-tod-der-13-jaehrigen-leonie

und da fehlt das doch gänzlich?
Wo ist die Weitergabe von BTM an Minderjährige in der Anklageschrift?
Wo liegt mein Denkfehler @Rick_Blaine ?

Wenn ich so jemanden als TV habe, bei dem ich jegliche Resozialisierung (2 von 3 Angeklagte mehrmals vorbestraft, einer wegen eines Sexualdelikts an einer bis heute traumatisierten Frau, verlogen schon in profanen Belangen wie dem Alter, kein bisserl Reue, aber andererseits stete Steigerung der kriminellen Energie feststellbar) im Vorhinein knicken kann, schau ich doch, dass ich dem Menschen jede einzelne seiner kriminellen Handlungen in der Causa zur Last lege - und bestenfalls mit voller Härte aburteile. Rein für die allgemeine Sicherheit, das ist man den Normalbürgern dann doch schuldig.
Laut Zeitungsartikel gilt als gesichert, dass einer von den TV mehrere hundert Stück Extasy von jemand anderen bekommen hat - davon steht ebenfalls nichts in der Anklage - aber wegen 6 Gramm Gras spürt man in Ö als Kleinstdealer die volle Härte des Gesetzes?
Wird einmal mehr naiv und laienhaft klingen - aber für mich ist das alles nicht nachvollziehbar.

Es wird ja wohl kaum kein zweites, unabhängiges Verfahren wegen der Drogen und der Weitergabe dieser an eine Minderjährige geben. Was ist, wenn es aber weitere Opfer gibt, die, durch die TV da (tiefer) in hoch toxische Kreise gelangt sind? Vielleicht gibt es zig andere Jugendliche, die ihre Drecksteile auch nicht vertragen haben, aber glimpflicher davon kamen? Was war, wenn sie Drogen mit Meth gestreckt hatten?
Check ichs nicht?
Oder will man den armen Burschen nicht das Leben versauen? Muss man eh nicht, die schaffen das eh problemlos von alleine - wichtig wäre halt nur, dafür zu sorgen, dass andere Leben nicht zerstört werden im Zuge ihres Hang zur Selbstverstörung.

Spontan fiel mir dazu der Tod von Mac Miller ein. Der bekam mit Fentanyl gestreckte Oxycodon von seinem Dealer, der es wiederum bei einem größeren Dealer besorgte. Miller war volljährig und mündig, nahm die Drogen bewusst und wissentlich - und starb leider an einer Überdosis.
Beide involvierte Dealer wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, einer der beiden sogar zu 11 Jahren. Und da hat keine Vergewaltigung stattgefunden.
Dass das amerikanische Recht nicht zwangsläufig mit dem österreichischen vergleichbar ist, ist mir bekannt.
Dennoch interessant.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

09.10.2022 um 03:40
Ich verstehe Deine Bedenken @Theheist , aber das Vorgehen hier ist nicht unüblich. Wenn die Anklage darauf beruht, dass diese Dreckskerle Leonie umgebracht haben, indem sie ihr diese Drogen verabreichten, und das scheint sie ja wohl, dann ist das Delikt des "zur Verfügung Stellens von Drogen" im Prinzip bereits in der schwerwiegenderen Anklage enthalten. Auch die Strafe dafür würde in der Strafe für das weit schwerere Delikt aufgehen.

Das ist ein Unterschied zu der typisch amerikanischen Vorgehensweise, jedes einzelne Delikt sowohl in der Anklage aufzuführen, als auch eine Strafe dafür festzusetzen, selbst wenn diese dadurch etwas absurd wird, z.B. 120 Jahre Gefängnis.

Ich vertraue mal darauf, dass die Staatsanwaltschaft in Wien weiss, was sie da tut :). Oder sagen wir, ich hoffe es :) :)


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

13.10.2022 um 23:40
Eigentlich hätte das Urteil bereits am 6. Oktober fallen sollen, zu Beginn der zweiten Prozesswoche erkrankte die Richterin allerdings. Die Prozessplanung musste verschoben werden.
Quelle: https://kurier.at/chronik/wien/leonie-prozess-urteil-soll-voraussichtlich-im-dezember-fallen/402178680

Wird also auch noch ein bisschen dauern.

Die nächsten Verhandlungstage sind für Ende Oktober, Mitte November und Anfang Dezember anberaumt.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb am 09.10.2022:und das scheint sie ja wohl, dann ist das Delikt des "zur Verfügung Stellens von Drogen" im Prinzip bereits in der schwerwiegenderen Anklage enthalten. Auch die Strafe dafür würde in der Strafe für das weit schwerere Delikt aufgehen.
Schau, so kapier' auch ich es, einmal mehr ein Danke für deine Antwort.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb am 09.10.2022:z.B. 120 Jahre Gefängnis.
Es wirkt oft absurd, das ist wahr, jedoch ist es ein - für mich als Todesstrafengegner - interessantes System, welches dazu fähig wäre, Unterschiede zwischen "böse" und "abgrundtief böse" aufzuzeigen.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

14.10.2022 um 03:46
Zitat von TheheistTheheist schrieb:Es wirkt oft absurd, das ist wahr, jedoch ist es ein - für mich als Todesstrafengegner - interessantes System, welches dazu fähig wäre, Unterschiede zwischen "böse" und "abgrundtief böse" aufzuzeigen.
Das wird wohl anhand der Taten u. deren Abläufe festgemacht, die selbst erfahrende Ermittler erschüttern.
Natürlich ist jeder Mord grausam, manche sind aber besonders grausam, wie der Mord an Vera Marotz.

Wer diesen Mord begangen hat, den würde ich als abgrundtief böse bezeichnen.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

14.11.2022 um 11:54
Hallo,
ich habe heute in den Nachrichten wieder von dem Fall Leonie gelesen und er macht mich sehr betroffen.

Einer der Angeklagten hat zugegeben mit der Verstorbenen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Vorher hatte er behauptet es wurde nur gekuschelt.
Dieses Zugeständnis empfinde ich als kläglichen Versuch ein milderes Urteil rauszuholen. Im Artikel heißt es auch, dass es ein Video geben soll, von dem ich bis heute nichts wusste. Ich würde mir wünschen dieses erbärmliche Geständnis wirkt sich nicht strafmildernd aus.
Es war eine der ersten annähernd reumütigen Regungen auf der Anklagebank. "Ich hätte das vorher sagen sollen, aber ich hatte Angst", erzählte "Haji" (19) und gab zu, was angesichts der gesammelten Beweise bereits allzu offensichtlich schien.
Zu sehen sei eine kurze Szene der mutmaßlichen Tat. In den Morgenstunden, in denen das Video aufgenommen wurde, soll sich der Tod der 13-Jährigen schon sichtbar abgezeichnet haben. Die Angeklagten, die die Aufnahme ebenfalls gesehen hatten, gingen nicht näher darauf ein. "Es war ein schreckliches Video, ich will dazu nichts sagen", sagte "Ramesh", der darin nur mit einer Boxershort bekleidet zu sehen sein soll.
Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000140706262/wo-der-fall-um-die-getoetete-13-jaehrige-leonie-w

Nachtrag:
Beim markierten Artikel sind noch einige weiterführende Beiträge vom österreichischen Standard zum Fall hinterlegt


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

02.12.2022 um 17:59
Aktuell werden die Urteile verkündet
Alle drei Angeklagten wurden des Mordes und der Vergewaltigung für schuldig befunden.
https://kurier.at/chronik/wien/leonie-prozess-heute-fallen-die-urteile-landesgericht-wien-vergewaltigung-mit-todesfolge/402243090?_gl=1*rxz4ri*_ga*WlJwU3NnUkltZGdSODJ5VndDUVpWZFoxZHVsSEpJUW5NU0RZVzVFSVJJTTZraFFoWHpfSDRyQlpsWmxRajBoZA..


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

02.12.2022 um 18:03
Ich weiss nicht, warumder link im obigen Beitrag so zerstückelt ist, er funzt aber trotzdem.

Hier noch eine andere Quelle
Das Urteil gegen den Hauptangeklagten lautete auf vorsätzlichen Mord. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Die beiden anderen Angeklagten wurden wegen Mordes durch Unterlassung und Vergewaltigung verurteilt. Das Strafmaß für sie betrug 20 bzw. 19 Jahre. Lediglich der Angeklagte, der angab Leonies Freund gewesen zu sein, erhielt nicht die Höchststrafe.
Quelle:

https://wien.orf.at/stories/3184595/


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

03.12.2022 um 09:57
Die zentrale Frage - Vergewaltigung mit Todesfolge oder eben doch Mord wurde damit sehr klar beantwortet.
"War die Tat eine Vergewaltigung mit Todesfolge - oder Mord? Hatten die Täter den Tod des Teenagers billigend in Kauf genommen, weil sie doch wissen mussten, dass sie der Dreizehnjährigen eine Überdosis eingeflößt hatten? Auf die Haftstrafen hatte diese Abwägung zwar keinen maßgeblichen Einfluss; der Anwalt der Familie stellte jedoch fest, hier gehe es um eine Grundsatzfrage: Die beiden Dealer hätten wissen müssen, dass eine solche Dosis Drogen tödlich sein könne.

Das Urteil war dann eindeutig: Für den Hauptangeklagten lautete es auf vorsätzlichen Mord. Er wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die beiden anderen Angeklagten wurden wegen Mordes durch Unterlassung und Vergewaltigung verurteilt, das Strafmaß dafür liegt bei 20 Jahren.
Ich finde die Urteile mehr als gut. Lebendig wird die Kleine dadurch nicht mehr, aber vielleicht kann es die Angehörigen wenigstens ein bisschen trösten, dass die Täter für lange im Knast verschwinden.


https://www.sueddeutsche.de/panorama/oesterreich-wien-vergewaltigung-mord-leonie-1.5708710


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