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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

993 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Saarland, 2022 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

01.12.2022 um 20:55
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Vielleicht sollte man es dabei belassen.
Das sehe ich auch so. So ein Mensch ist es nicht wert, dass man Ihm Aufnerksamkrit schenkt. Traurig aber leider wahr.

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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

03.12.2022 um 17:07
Weiß jemand wo in RLP Andreas S. seine Haftstrafe absitzen muß ?


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

03.12.2022 um 18:33
Zitat von OdinAndyOdinAndy schrieb:So ein Mensch ist es nicht wert, dass man Ihm Aufnerksamkrit schenkt. Traurig aber leider wahr.
@OdinAndy
Man ist ja versucht nach solchen Taten von einem "Unmenschen" zu sprechen. "Das kann doch kein "Mensch" sein.
Ich denke, damit macht man es sich zu einfach. Für mich sind die Täter Menschen. Der Tatsache muss man sich stellen.
Verständlich, dass man wieder eine Ordnung herstellen möchte und Erklärungen sucht: wie es dazu kommen? in vielen Fällen wird man die Taten nicht erklären können.
Was die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit betrifft, stimme ich euch zu. Nach dem der Prozess abgeschlossen ist, muss auch das Scheinwerferlicht ausgehen. Die Aufmerksamkeit sollte Opfern und Angehörigen gehören.
Aber die bleiben mit ihrem Kummer bekanntlich allein.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.12.2022 um 08:02
Die Verteidiger des Hauptangeklagten haben Revision eingelegt.
Polizistenmorde: Andreas S. akzeptiert das Urteil nicht und legt Revison ein
Die Verteidiger des Polizistenmörders von Kusel akzeptieren das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern nicht. Wie der Gerichtssprecher der RHEINPFALZ sagte, haben die Anwälte Revision gegen das Urteil eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob das Urteil vom Mittwoch Bestand hat oder ob es ganz oder teilweise aufgehoben wird. Die Deutsche Presse-Agentur schreibt ergänzend, dass die Revision noch am Mittwochabend eingelegt worden sei.
Allerdings hatten sie im Laufe des Verfahrens mehrfach angedeutet, dass sie Anhaltspunkte für eine Revision suchen und diesen Weg nach dem Urteil auch gehen wollen.
Welche Anhaltspunkte wurde nicht erwähnt.

Quelle: https://www.rheinpfalz.de/lokal/pfalz-ticker_artikel,-polizistenmordflorian-v-sagte-noch-am-tattag-stundenlang-aus-_arid,5370222.html


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.12.2022 um 11:28
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Welche Anhaltspunkte wurde nicht erwähnt.
Die dürften auch noch nicht bekannt sein.
Jetzt liegt erst mal das Urteil vor. Binnen einer Woche müssen die Verteidiger Revision einlegen und haben nun vier(?) Wochen Zeit, diese zu begründen.
Das dauert also schon noch ein bisschen.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.12.2022 um 12:26
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Man ist ja versucht nach solchen Taten von einem "Unmenschen" zu sprechen. "Das kann doch kein "Mensch" sein.
Ich denke, damit macht man es sich zu einfach. Für mich sind die Täter Menschen. Der Tatsache muss man sich stellen.
Verständlich, dass man wieder eine Ordnung herstellen möchte und Erklärungen sucht: wie es dazu kommen? in vielen Fällen wird man die Taten nicht erklären können.
Wir müssen der Wahrheit ins Auge sehen. Wir Menschen sind leider nicht alle gleich. Einige unter uns, weltweit gesehen, taten/tun so schreckliche Dinge aus den verschiedensten Gründen oder unbekannten Gründen und waren/sind dabei voll schuldfähig. Das war nie anders und wird leider auch nie anders sein.


In diesem Falle hier, lässt sich das Vorgehen des Täters aber erklären, also warum er getan hat, was er getan hat. Natürlich meine ich damit nicht die Sichtweise des Täters - auf gar keinen Fall. Diese Sichtweise dürfte er eh nur öffentlich vertreten. Im Inneren weiß er mit Sicherheit, dass es Schwachsinn ist und nichts diese Taten einschließlich sein Vorgehen gerechtfertigt hat. Da bin ich mir sicher. Allein sein Vorgehen dabei, wovon das Gericht überzeugt gewesen ist, lässt nur in Notwehr gehandelt zu haben völlig absurd erscheinen.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.12.2022 um 12:57
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Im Inneren weiß er mit Sicherheit, dass es Schwachsinn ist und nichts diese Taten einschließlich sein Vorgehen gerechtfertigt hat. Da bin ich mir sicher.
Du glaubst also, auch in diesem Täter muss doch noch so etwas wie ein Ansatz von Einsicht, schlechtem Gewissen sein, dass ihn das Unrecht seines Tuns erkennen lässt?
Nein, ich nicht. Es gibt Menschen, die rechtfertigen jede Tat vor sich selbst, das Ergebnis ihres Handelns hat einzige Priorität, um sich zu schützen, musste er die Polizisten töten. Wenn er etwas bedauert, dann, dass man ihn erwischt hat.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.12.2022 um 13:07
Zitat von emzemz schrieb:Du glaubst also, auch in diesem Täter muss doch noch so etwas wie ein Ansatz von Einsicht, schlechtem Gewissen sein, dass ihn das Unrecht seines Tuns erkennen lässt?
Das nicht unbedingt. Wollte ich damit auch nicht andeuten. Denke insgeheim wird er sich seiner Schuld schon bewusst sein, aber leid wird es ihm deswegen auch nicht tun. Verstehst du was ich meine?
Zitat von emzemz schrieb:Nein, ich nicht. Es gibt Menschen, die rechtfertigen jede Tat vor sich selbst, das Ergebnis ihres Handelns hat einzige Priorität, um sich zu schützen, musste er die Polizisten töten. Wenn er etwas bedauert, dann, dass man ihn erwischt hat.
Ja natürlich. Selbsterhaltungstrieb als Oberbegriff auf die egoistischste-schrecklichste Weise dürfte bei ihm eine entscheidende Rolle gespielt haben. Dass er sich um jeden Preis schützen wollte - na klar.

Denke halt nur, siehe dazu auch erster Absatz, dass er insgeheim bestimmt weiß, dass es natürlich keine Notwehr gewesen ist. Leid, was er getan hat, wird es ihm aber auch nicht tun, da ihm sein Leben einschließlich seiner Geschäfte halt wichtiger waren als andere Leben.

Dass er sich schützen musste, das wird er natürlich denken. Aber insgeheim dürfte er bestimmt wissen, dass er sich so nicht hätte zur Wehr setzen dürfen. War und ist ihm aber egal.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.12.2022 um 13:16
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Dass er sich schützen musste, das wird er natürlich denken
Das allein schon nur aus dem Grunde, weil er ja genau wusste, dass er bei einer rechtswidrigen Tat erwischt worden ist bzw. diese auffliegen und dann seine Existenz bedrohen würde. War ihm wichtiger als das Leben zweier Menschen.

Für blöd oder naiv halte ich den nicht.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.12.2022 um 13:24
@rhapsody3004

Da würde ich sagen, da sind wir dann doch wieder bei unserer Einschätzung auf einer Linie.
Mich macht das Gebaren dieses Angeklagten so unsagbar wütend ...
Unser Rechtsstaat lässt das zu, was auch richtig ist, dennoch ist es schwer, das auszuhalten.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.12.2022 um 16:07
In diesem Fall haben eine Reihe von Menschen das Treiben des Täters befördert.

Die Lebensgefährtin, unter deren Namen die Waffen registriert waren. Die Jagdfreunde, die dem Täter ein falsches Alibi gaben, als der wegen Körperverletzung vor Gericht stand. Die Kunden, die ihm das gewilderte Wild abkauften (bzw. jene, die ihm dafür die notwendigen Unterlagen gaben). Sowie jene, die anderweitig von seinem Treiben wussten und dennoch schwiegen und vor Gericht aussagten, der Täter habe angekündigt, bei einer Kontrolle sofort zu schießen.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.12.2022 um 17:05
Zitat von ZarastroZarastro schrieb:Die Lebensgefährtin, unter deren Namen die Waffen registriert waren
Läuft gegen sie eigentlich auch ein Verfahren?
Ist da irgendwas bekannt?


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.12.2022 um 17:40
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Läuft gegen sie eigentlich auch ein Verfahren?
Ist da irgendwas bekannt?
Ganz sicher, den Behörden bleibt nichts anderes übrig.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.12.2022 um 17:51
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Denke insgeheim wird er sich seiner Schuld schon bewusst sein, aber leid wird es ihm deswegen auch nicht tun. Verstehst du was ich meine?
@rhapsody3004
Bei dem Täter ist bestimmt nichts mit "insgeheim einsehen" - oder "sich seiner Schuld bewusst sein".
Schuld sind immer DIE ANDEREN. Ich habe ein paar Textstellen für dich rausgesucht:
Der Hauptangeklagte sieht sich zu Unrecht des Mordes angeklagt. „Ich bringe doch nicht zwei Menschen um“, um einer Verurteilung wegen Jagdwilderei zu entgehen, sagte er in seinem Schlusswort. S. verglich die Verhandlung mit einem „Hexenprozess“.
Quelle: https://news-trier.de/blaulicht/polizei-mord-bei-kusel-mittwoch-ist-urteilsverkuendung-ein-spektakulaerer-prozess-endet-das-droht-s,84370.html
Der psychiatrische Gutachter bescheinigt dem Killer „bestimmte Eigenschaften, die man manchmal bei Psychopathen findet“. Auffällig, so der Sachverständige, sei eine „gewisse Gemütskälte“ sowie Selbstüberschätzung.

Auch schien sich der mutmaßliche Todesschütze zuweilen während der Hauptverhandlung zu vergessen, (er) beklagte ... über Mobbing im Knast. „Aber irgendwann ist auch meine Geduld am Ende. Dann eskaliert’s“, zürnte der Angeklagte gen Richtertisch. „Der Letzte, der mich herausgefordert hat, hat das nicht überlebt.“
In seinem langen Schlusswort ließ Andreas S. keinerlei Reue erkennen. Mit Blick auf die Angehörigen der Opfer bemerkte er nur kurz und knapp: „Für mein Verhalten entschuldige ich mich nicht. Ich bitte um Verständnis.“ Stur beharrte der Angeklagte auf seiner Version, dass er nur geschossen habe, um sein eigenes Leben zu retten.
Quelle: https://www.focus.de/politik/deutschland/irgendwann-ist-meine-geduld-am-ende-im-kusel-prozess-bedrohte-angeklagter-sogar-mehrfach-den-richter_id_180419339.html

„Der Letzte, der mich herausgefordert hat, hat das nicht überlebt.“[/i]
Damit meint er wahrscheinlich den Polizisten. Ansonsten müsste man ja direkt nachhaken, ob es weitere Opfer gibt.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.12.2022 um 18:43
Zitat von WattWatt schrieb:Ganz sicher, den Behörden bleibt nichts anderes übrig.
Ja, das ist natürlich richtig
Ich hab es unpräzise formuliert. Mich interessiert, ob etwas dazu bekannt ist.
Der mindeste Vorwurf wäre ja, dass sie die Waffen nicht vorschriftsmäßig gesichert hat. Dass sie davon wußte, dass ihr Mann sie nutzt bzw. dass sie ihm die Waffen bewußt zur Verfügung gestellt hat, müsste man ihr nachweisen.
Mich interessiert einfach, wie da der aktuelle Stand ist.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.12.2022 um 18:59
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Mich interessiert, ob etwas dazu bekannt ist.
Der mindeste Vorwurf wäre ja, dass sie die Waffen nicht vorschriftsmäßig gesichert hat.
@fischersfritzi
Seit dem ich hier heute wieder mitlese, geht mir der Fall erneut im Kopf herum.
Offen blieb für mich, warum der Komplize nicht wegen Wilderei verurteilt worden ist.
Und deine Frage nach einer evtl. fahrlässige Mitverantwortung der Ehefrau gehört in die gleiche
Kategorie.

Ich weiss nicht, wie es tatsächlich gewesen ist, aber ich habe für mich eine Antwort auf
beide Fragen gefunden.

Ich denke, dass das Gericht den Komplizen (bei der Wilderei war er Komplize/Helfer)
nicht für die Wilderei belangt hat, weil der Mann von der Wilderei nicht profitiert hat.
So wie sich der Täter vor Gericht dargestellt hat (und in Haft), geht ihm jeglicher Gerechtigkeits-
gedanke ab. Garantiert, hat er seinem Wilderer-Helfer weder Geld abgegeben, noch Fleisch überlassen.
Allerhöchstens wird er ihm ab und zu eine Wurst hingeworfen habe, wie einem Hund.
Ich bin mir sicher, dass sein Helfer ein schwacher Mensch war, eingeschüchtert, ängstlich
und darum hat er mitgemacht. (Wahrscheinlich mitmachen müssen)
Das gesamte Geld für die Beute wird beim Täter gelandet sein.

Ebenso die Ehefrau: Was sollte sie diesem brutalen Kerl den entgegensetzen?
Schatz, du bekommst die Waffe nicht. Die ist vorschriftsmäßig weggeschlossen.

Im ernst? Danach wäre sie wahrscheinlich im Krankenhaus gelandet.
Der Täter hat sich genommen, was er wollte.
Auf den Fotos sieht man, was das für ein massiger Kerl ist.

Ich denke, so ungefähr wird das gewesen sein und ich bin froh, dass das Gericht
erkannt hat, wer hier der Verantwortliche ist.

Den Menschen, die um ihn herum gelebt haben, kann man nur wünschen, dass sie sich jetzt
befreit fühlen, dass sie sich neu sortieren und hoffentlich NIE wieder in solche Abhängigkeiten geraten.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.12.2022 um 19:30
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Offen blieb für mich, warum der Komplize nicht wegen Wilderei verurteilt worden ist.
Das hatte, meine ich, mit der Kronzeugenregelung zu tun. Hervorhebungen von mir markiert.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 46b Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten
(1) Wenn der Täter einer Straftat, die mit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheitsstrafe oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist,
1. durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Tat nach § 100a Abs. 2 der Strafprozessordnung, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder
2.
freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass eine Tat nach § 100a Abs. 2 der Strafprozessordnung, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann,
kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 mildern, wobei an die Stelle ausschließlich angedrohter lebenslanger Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren tritt. Für die Einordnung als Straftat, die mit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheitsstrafe bedroht ist, werden nur Schärfungen für besonders schwere Fälle und keine Milderungen berücksichtigt. War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung nach Satz 1 Nr. 1 über den eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken. Anstelle einer Milderung kann das Gericht von Strafe absehen, wenn die Straftat ausschließlich mit zeitiger Freiheitsstrafe bedroht ist und der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat.
(2) Bei der Entscheidung nach Absatz 1 hat das Gericht insbesondere zu berücksichtigen:
1.
die Art und den Umfang der offenbarten Tatsachen und deren Bedeutung für die Aufklärung oder Verhinderung der Tat, den Zeitpunkt der Offenbarung, das Ausmaß der Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden durch den Täter und die Schwere der Tat, auf die sich seine Angaben beziehen, sowie
2.
das Verhältnis der in Nummer 1 genannten Umstände zur Schwere der Straftat und Schuld des Täters.
(3) Eine Milderung sowie das Absehen von Strafe nach Absatz 1 sind ausgeschlossen, wenn der Täter sein Wissen erst offenbart, nachdem die Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 207 der Strafprozessordnung) gegen ihn beschlossen worden ist.
Quelle: Gesetze im Internet.de


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.12.2022 um 19:42
Zitat von Frau_HFrau_H schrieb:Das hatte, meine ich, mit der Kronzeugenregelung zu tun. Hervorhebungen von mir markiert.
@Frau_H
Das habe ich gelesen. Aber die Wilderei hatte so große Ausmaße, dass
sie für sich allein schon eine mehrjährige Strafe bedeutet hätte (Wilderei/Steuerhinterziehung).

Wenn ich mir die Aussagen des Täters durchlese und sein Verhalten vor Gericht und in der U-Haft bedenke,
kann ich mir nicht vorstellen, dass Menschen, die unter seine Fuchtel geraten sind, irgendetwas zu sagen hatte.
Er wird weder seinem Helfer einen gerechten Anteil an der Beute abgegeben haben, noch hätte er geduldet, dass
ihm seine Frau etwas verweigert.
Wie gewalttätig er werden kann, sieht man ja an der Tat. Die hat ja nicht jemand ausgeführt, der überraschend ausgerastet ist.
Er stellt sich ja selber dar, als über dem Gesetz stehend.
Die Frage, wie er an die Waffen kommen konnte, erklärt sich doch schon über seine Tat und über seine Äusserungen.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.12.2022 um 20:18
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Offen blieb für mich, warum der Komplize nicht wegen Wilderei verurteilt worden ist.
Man muss auch das Bild hinzuziehen, dass der Staatsanwalt vom Gehilfen des Hauptangeklagten gezeichnet hat:
Allerdings forderte der Staatsanwalt keine Strafe, weil in diesem Fall eine "Kronzeugenregelung" Anwendung finden könne. V. habe durch seine umfangreichen Aussagen zur Aufklärung beigetragen. Der Mitangeklagte sei "ein seit Jahren planlos in den Tag lebender Kiffer, der als Leih- und Hilfsarbeiter brauchbar ist, solange man ihm sagt, was er zu tun hat."
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/plaedoyers-im-polizistenmord-prozess-erwartet-100.html

Ein "seit Jahren planlos in den Tag lebender Kiffer" - das ist doch eine geradezu vernichtende Charakterisierung eines Menschen und wäre ja eine schlimme Herabwürdigung, wenn es nicht letztlich den Tatsachen entspräche.

Hier hat jemand anscheinend durch Missbrauch von Substanzen Tat- und Entschlusskraft weitgehend verloren - und lieferte sich dem Haupttäter aus, der die Eigenschaften des Gehilfen für sich nutzbar zu machen wusste.

Das ändert zwar nichts an der Schuld des Gehilfen, aber es zeigt eben auch, dass sich Kooperationswille und Reue strafmildernd auswirken können und der Staat bei solchen Menschen auch einmal gnädig sein kann.


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06.12.2022 um 08:15
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Bei dem Täter ist bestimmt nichts mit "insgeheim einsehen" - oder "sich seiner Schuld bewusst sein".
Schuld sind immer DIE ANDEREN. Ich habe ein paar Textstellen für dich rausgesucht:
Du hast mich denke ich auch missverstanden. Täter können sich ihrer Schuld sehr wohl bewusst sein und trotzdem kann nicht die Spur von Reue vorhanden sein.

Und was er öffentlich kommuniziert und auch für absurde Vergleiche anstellt, muss nicht sein Inneres wiedergeben.

Wie gesagt, blöd oder naiv wird der insgeheim nicht sein.
Gemütskälte“ sowie Selbstüberschätzung.
So schätze ich ihn auch ein. Darum hatte er auch keine Skrupel zwei Menschenleben für im Grunde eine Nichtigkeit zu beenden.


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