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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

993 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Saarland, 2022 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

06.12.2022 um 08:53
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Er stellt sich ja selber dar, als über dem Gesetz stehend.
Die Frage ist da auch, ob er das wirklich von sich glaubt oder einfach nur gewollt und leider auch getan hat, weil ihm Gesetze scheißegal sind.

Meine Vermutung auch hier, da ich ihn nicht für blöd oder naiv halte, dass er insgeheim natürlich schon wissen dürfte, dass er nicht über dem Gesetz steht, Gesetze ihm aber scheißegal sind und dreist ignoriert, um seine eigenen egoistischen Ziele durchzuboxen.


Das Scheißegal leider auch auf fremde Menschenleben bezogen, weil ihm im Weg gewesen sind.

Seine eigenen Bedürfnisse stellte er über alles andere. Bestimmt nicht, weil er wirklich geglaubt hat über dem Gesetz zu stehen, sondern weil ihm Recht und Gesetz und dabei sogar fremde Leben scheißegal gewesen sind. Solche Menschen schrecken leider vor nichts zurück. Die denken nur an sich. Wohlwissend dabei aber, und das muss sich nicht ausschließen, dass es falsch ist (nett formuliert). Dass etwas falsch ist, juckt die aber nicht die Bohne.


So schätze ich A im Innersten ein.




Natürlich mag es auch Täter geben, die den Quatsch wirklich glauben, den sie von sich geben und wirklich davon überzeugt sind über dem Gesetz zu stehen (oder auch nur in Notwehr gehandelt zu haben) und daher ihr eigenes Verhalten wirklich nicht als falsch sondern als richtig empfinden.

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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

23.01.2023 um 19:06
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb am 05.12.2022:Er wird weder seinem Helfer einen gerechten Anteil an der Beute abgegeben haben
A. Hat seinen Helfer bezahlt. Die Summe war aber sehr gering. Ich denke er hat ihn immer gleich bezahlt, ansonsten wäre der Helfer wohl nicht mehr mitgegangen. So nahe standen sie sich ja nicht, kannten sich erst seit kurzem.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb am 06.12.2022:Meine Vermutung auch hier, da ich ihn nicht für blöd oder naiv halte
Richtig, er ist sogar sehr intelligent- an den genauen Wortlaut des Richters erinnere ich mich nicht mehr.


Ich war am letzten Prozesstag nochmal dort. Die Verlesung des Urteils dauerte mehr als zwei Stunden. In diesem Umfang habe ich das auch noch nicht erlebt.

Vom Hauptangeklagten gab es keine Regung. Da war ich wirklich erstaunt. Ich denke so manch ein Prozessbeobachter war wahrscheinlich überrascht über die Stille.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

31.01.2023 um 11:15
Jetzt gibt es einen Folgeprozess gegen Andreas S. wegen des Verdachts der Jagdwilderei , gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie wegen falscher Verdächtigungen.
Nun gibt es einen Folgeprozess – wegen Verdachts der Jagdwilderei, wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie wegen falscher Verdächtigung.
Der Prozess beginnt am 14. Februar und richtet sich gegen Polizisten-Killer Andreas S.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2017 in der Nähe von Spiesen-Elversberg ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen zu haben. Diese Tat soll von einem Zeugen beobachtet worden sein, der sich anschließend auf einem Feldweg einem durch den Angeklagten geführten Fahrzeug entgegengestellt haben soll. Um der Entdeckung seiner Person zu entgehen und die Aufdeckung der zuvor begangenen Wilderei zu verhindern, soll er auf den Zeugen zugefahren sein, dies unter billigender Inkaufnahme erheblicher Verletzungen des Zeugen im Falle einer Kollision. Der Zeuge soll eine Kollision letztlich nur durch einen Sprung zur Seite verhindert haben.“
Außerdem soll der Angeklagte denselben Zeugen im Dezember 2017 wegen Verdachts der Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken angezeigt haben: „Er beschuldigte den Zeugen in der Strafanzeige, dieser habe Tatsachen behauptet, welche nicht erweislich wahr und zugleich geeignet seien, die Kreditwürdigkeit des Angeklagten als Wildhändler in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.“
Quelle: https://www.bild.de/regional/saarland/saarland-news/neunkirchen-taten-von-2017-neuer-prozess-gegen-polizisten-killer-von-kusel-82739366.bild.html


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

04.03.2023 um 17:29
Im Folgeprozess wurde Andreas S. freigesprochen.
Das Geschehen vor fünfeinhalb Jahren sei „schlicht nicht mehr aufklärbar“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag am Amtsgericht Neunkirchen. „Hier sind zu viele Unsicherheiten vorhanden, die es nicht ermöglichen, eine Verurteilung auszusprechen.“
Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/news/kusel-freispruch-fuer-verurteilten-polizistenmoerder-in-wilderei-prozess-li.323474


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

04.03.2023 um 18:12
Es ging um einen weiteren Zeugen, also ein weiterer Prozeß - nicht direkt- im Zusammenhang mit dem Polizistenmord. Es ging um illegale Wilderei zu verdecken, die Anklage lautete ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen haben und der o.b. Zeuge hatte den Täter daraufhin angesprochen, und hätte unter Umständen vielleicht selber auch erschossen werden können. Bei den beiden Polizisten hatte der Täter ja keine Hemmungen.
Statt anzuhalten, sei der mutmaßliche Wilddieb auf ihn zugefahren. Dieser habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können.
Der Zeuge hatte im PolizistenmordProzess dazu ausgesagt und dieses hier war ein Nachfolgeverfahren.
Zitat von KoernchenKoernchen schrieb:Andreas S. freigesprochen.
es ging nicht um den Nachweis, 2 Polizisten erschossen zu haben.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

04.03.2023 um 18:42
Zitat von LeeMonadeLeeMonade schrieb:es ging nicht um den Nachweis, 2 Polizisten erschossen zu haben.
Ich bezog mich auf den Folgeprozess, den @musikengel direkt über meinen Beitrag ausführlich beschrieben hat. Nochmal ausführlicher:
Der verurteilte Polizistenmörder von Kusel ist in einem weiteren Prozess wegen Jagdwilderei und versuchter gefährlicher Körperverletzung freigesprochen worden.
...
In dem Prozess ging es um einen Vorfall von September 2017 bei Spiesen-Elversberg im Saarland. Dort soll der 39-Jährige damals laut Anklage ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen haben
Hervorhebung von mir
Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/news/kusel-freispruch-fuer-verurteilten-polizistenmoerder-in-wilderei-prozess-li.323474


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

04.03.2023 um 18:56
Zitat von KoernchenKoernchen schrieb:Ich bezog mich auf den Folgeprozess,
sorry, dann hatte ich dich falsch verstanden


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

04.03.2023 um 19:27
Im Folgeprozess ging es aber doch auch um einen Vorfall, wo der Angeklagte die Flucht nach vorn angetreten hat und den Zeugen seinerseits der falschen Verdächtigung (§164 StGB) angezeigt hat. Aus dem Blickwinkel der Taten, die er in Kusel begangen hat, hätte ich mir schon gewünscht, dass der Folgeprozess hinisichtlich der damaligen Vorfälle Klarheit geschaffen hätte.

Es ist doch in meinen Augen mehr als unbefriedigend, dass derjenige, der einen Wilderer stellen will und sich damit in Lebensgefahr begibt, damit rechnen muss, dass er selbst eine Anzeige kassiert und der mutmaßliche Wilderer schlussendlich mit einem Freispruch aus der Sache herausgeht.

Es war damals ein Punkt erreicht, an dem die folgende, viel gravierendere Tat mMn hätte verhindern werden können, wenn es dem Angeklagten nicht gelungen wäre, durch eine Falschaussage seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Hätte man damals dem Angeklagten bereits Einhalt gebieten können, wäre die Folgetat in Kusel vielleicht nie geschehen.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

04.03.2023 um 21:18
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Es ist doch in meinen Augen mehr als unbefriedigend, dass derjenige, der einen Wilderer stellen will und sich damit in Lebensgefahr begibt, damit rechnen muss, dass er selbst eine Anzeige kassiert und der mutmaßliche Wilderer schlussendlich mit einem Freispruch aus der Sache herausgeht.
@sallomaeander
Das habe ich neulich auch gelesen und auch bedauert, dass der Täter für diese Tat nicht auch bestraft worden ist.
Das Gericht befand, dass dieser Vorfall zu lange zurückliegt und heute nicht mehr aufgeklärt werden kann.
Und da bin ich eigentlich froh, dass so entschieden wurde und nicht der Rachegedanke oder eine Beurteilung auf Grundlage von "dem ist alles zuzutrauen" sich durchgesetzt hat.
Allerdings verstehe ich nicht, warum erst Jahre später verhandelt wird. Immerhin hatte sich der Angeklagte damals ein falsches Alibi verschafft.
Am Amtsgericht Neunkirchen hat am Dienstag ein weiterer Prozess gegen Andreas S., den verurteilten Haupttäter im Fall der Polizistenmorde von Kusel begonnen. Er muss sich im Saarland wegen Verdachts der Jagdwilderei vor Gericht verantworten. Außerdem werden ihm gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Nach Angaben des Gerichts soll der Angeklagte im September 2017 bei Spiesen-Elversberg im Saarland ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen haben. Dabei soll er laut Anklage von einem Zeugen beobachtet worden sein.
Der Zeuge habe sich dem mutmaßlichen Wilderer auf einem Feldweg in den Weg gestellt, um ihn daran zu hindern mit seinem Auto zu flüchten. Der Angeklagte soll dann ungebremst auf den Zeugen zugefahren sein. Nur durch einen Sprung zur Seite habe sich der Mann retten können. Laut Gericht habe der Angeklagte erhebliche Verletzungen des Zeugen in Kauf genommen, um seine Wilderei zu vertuschen.
Sollte Andreas S. in Neunkirchen nun erneut verurteilt werden, hat die Strafe faktisch kaum Auswirkungen. Mehr als die schon verhängte lebenslange Haftstrafe kann er nicht bekommen. Ein nächster Verhandlungstermin ist für den 2. März angesetzt.
Quelle:
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/polizistenmord-bei-kusel-haupttaeter-muss-wegen-wilderei-vor-gericht-100.html
Der verurteilte Polizistenmörder Andreas S. ist einem weiteren Prozess vom Vorwurf der Jagdwilderei und versuchter gefährlicher Körperverletzung freigesprochen worden.

Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters am Amtsgericht Neunkirchen ist der Vorfall, der sich vor fünfeinhalb Jahren zugetragen haben soll, "schlicht nicht mehr aufklärbar". Es gebe zu viele Unsicherheiten, um in diesem Fall eine Verurteilung auszusprechen.
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/freispruch-wegen-wilderei-fuer-polizistenmoerder-von-kusel-andreas-s-100.html



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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

04.03.2023 um 21:25
Laut obigen Quellen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, also erstmal abwarten.

Außerdem verstehe ich nicht, wieso es an einem saarländischen Amtsgericht einen "Vorsitzenden Richter" geben soll.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

04.03.2023 um 21:35
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Und da bin ich eigentlich froh, dass so entschieden wurde und nicht der Rachegedanke oder eine Beurteilung auf Grundlage von "dem ist alles zuzutrauen" sich durchgesetzt hat.
Rachegedanken sind ja auch keine rechtsstaatlich zulässige Motivation. Ich habe auch nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass an der Urteilsfindung etwas auszusetzen sei - dazu weiß ich zu wenig bzw. nichts vom Ablauf der Verfahrens. Und wie im von Dir zitierten SWR-Artikel ja auch gesagt wurde, hätte eine Verurteilung für den Angeklagten faktisch keine Auswirkungen.

Vielmehr empfinde ich es persönlich als unbefriedigend, dass derjenige, der schon lange vor der Tat von Kusel dem Tun des zweifachen Polizistenmörders Einhalt gebieten wollte und dabei sein Leben oder wenigstens seine Gesundheit riskiert hat, nunmehr nicht wenigstens die Genugtuung haben soll, dass er richtig gehandelt hat und potentiell damit noch viel Schlimmeres hätte verhindern können.
Zitat von ErnstHellfritzErnstHellfritz schrieb:Laut obigen Quellen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, also erstmal abwarten.
Und daran hat die Staatsanwaltschaft in meinen Augen recht getan. Gerade, weil es nicht darum geht, auf eine lebenslange Strafe mit besonderer Schwere der Schuld noch eins draufzusetzen. Sondern weil es hier für mich auch um Genugtuung für die damals rechtmäßig Agierenden geht.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

04.03.2023 um 21:41
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Allerdings verstehe ich nicht, warum erst Jahre später verhandelt wird. Immerhin hatte sich der Angeklagte damals ein falsches Alibi verschafft.
Die Sache mit dem falschen Alibi kam IIRC erst im Rahmen des Mordprozesses ans Licht. Damit war erst jetzt die Handhabe für einen zweiten Prozess gegeben. IMO hätte man den Fakt, dass Andreas S. sich ein falsches Alibi verschafft hat, dahingehend werten können, dass es etwas von Belang zu vertuschen gab, also Jagdwilderei an einem Reh, wie vom Zeugen ausgesagt, und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Nicht aber versuchter Mord, wie von der Staatsanwaltschaft zeitweise vorgeworfen.

Praktisch aber ohne Belang.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

04.03.2023 um 21:49
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Rachegedanken sind ja auch keine rechtsstaatlich zulässige Motivation. Ich habe auch nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass an der Urteilsfindung etwas auszusetzen sei -
@sallomaeander
Nein, nein, das hab ich dir nicht unterstellen wollen. Ich hab meine eigenen Gefühle ausgedrückt.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Und wie im von Dir zitierten SWR-Artikel ja auch gesagt wurde, hätte eine Verurteilung für den Angeklagten faktisch keine Auswirkungen.
"faktisch keine Auswirkungen." Spielt für mich keine Rolle.
"weil er ja schon Lebenslänglich hat...", ist doch kein Argument. Es geht auch um eine Symbolik.
Und ob eine weitere Verurteilung juristisch tatsächlich keine Auswirkung hätte,- davon bin ich noch nicht mal überzeugt

Ja, das sehe ich auch so. Für den Zeugen damals ist das in jedem Fall unbefriedigend.
Zu lange her, nicht mehr nachvollziehbar....
Weisst du, warum der Prozess nicht in Zeitnähe stattgefunden hat?
Ein falsches Alibi...Da hätte man unbedingt ansetzen müssen.
Und vielleicht wäre damals sogar die gewerbsmäßig betriebene Wilderei aufgedeckt und beendet worden.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

04.03.2023 um 21:58
Zitat von ErnstHellfritzErnstHellfritz schrieb:Vorsitzenden Richter
hat vielleicht nur die Presse nicht korrekt ausgedrückt, würde ich mal unterstellen


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

04.03.2023 um 21:59
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Und vielleicht wäre damals sogar die gewerbsmäßig betriebene Wilderei aufgedeckt und beendet worden.
Genau das. Es wurde möglicherweise damals die Chance vertan, eine unheilvolle Entwicklung in einer frühen Phase zu beenden.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Für den Zeugen damals ist das in jedem Fall unbefriedigend.
Volle Zustimmung auch hier.

@frauZimt Vielen Dank für die Klarstellung. Unsere Meinungen sind nicht weit voneinander entfernt.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

04.03.2023 um 22:05
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Vielen Dank für die Klarstellung. Unsere Meinungen sind nicht weit voneinander entfernt.
@sallomaeander
Nein, das glaube ich auch nicht.
Es geht mir mit dem Fall nur so, dass ich diesen Täter absolut grauenvoll finde.
Damit meine ich Tat und ALLES was mit ihr zusammenhängt.
Ich bin sehr dafür, dass Gefangene resozialisiert werden. Der Knast
darf die Gefangenen nicht noch mehr kaputt machen.
Aber dieser Täter- der ja wohl sehr genau wusste, was er anrichtet- ist für mich verloren.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass aus dem eines Tages ein geläuterter Zeitgenosse wird.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.03.2023 um 19:29
Zitat von Mr.StielzMr.Stielz schrieb:Die Sache mit dem falschen Alibi kam IIRC erst im Rahmen des Mordprozesses ans Licht. Damit war erst jetzt die Handhabe für einen zweiten Prozess gegeben. IMO hätte man den Fakt, dass Andreas S. sich ein falsches Alibi verschafft hat, dahingehend werten können, dass es etwas von Belang zu vertuschen gab, also Jagdwilderei an einem Reh, wie vom Zeugen ausgesagt, und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Nicht aber versuchter Mord, wie von der Staatsanwaltschaft zeitweise vorgeworfen.
@Mr.Stielz

Ich hab das mal für mich sortiert

1) Ein Mann erstattet eine Anzeige bei der Polizei.
Er gibt an, er hätte einen Mann gesehen, der ein Reh geschossen hat und möglicherweise gewildert hat.
(Vielleicht wusste er das auch sicher)
Er wollte den Mann zur Rede stellen und wäre dabei fast überfahren worden.
Der Polizist nimmt die Anzeige auf und leitet sie weiter.

2) Der Beschuldigte wird kontaktiert. (Ich glaube über die notierte Autonummer)
Ich könnte mir vorstellen, die Kontaktaufnahme erfolge schriftlich. Der Beschuldigte
organisiert sich ein Alibi und gibt an, er könne das nicht gewesen sein. Zur fraglichen Zeit war er mit
XY zusammen. XY bestätigt das Alibi.

3) Der Staatsanwalt sieht keinen Handlungsbedarf. ein Alibi liegt vor. Keine Zeugen. Aussage steht gehen Aussage.

4) Jahre später: Der Doppelmord. Verhaftung. Ermittlung.
Dann der Prozess mit Verurteilung. Es wird aufgedeckt, dass damals ein Alibi erlogen wurde.
Höchststrafe für die beiden hinterhältigen, brutalen Morde und besondere schwere der Schuld.

5) Der Vorgang (1) ist Jahre her und kann nicht mehr nachvollzogen werden.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.03.2023 um 19:40
@frauZimt In die Auftstellung gehört aber mNn noch hinzu, dass der Beschuldigte den Anzeigenden seinerseits wegen falscher Verdächtigung zurück angezeigt hat.

Sollte es sich alles so verhalten haben, wie aufgeführt, ist das eine unglaubliche Frechheit. Die dann den charakterlichen Zuschnitt einmal mehr offenbart.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.03.2023 um 20:17
@frauZimt
Ja, so sieht es aus, wie von Dir beschrieben. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass mit fünf Jahren Abstand das Gericht in dubio pro reo geurteilt hat, frage mich aber, ob ein gefälschtes Alibi nicht als Grundlage für eine Verurteilung hätte dienen können.

Das Gericht hatte noch Zweifel; auch OK. Und damit sind dann hoffentlich bald alle Taten abgeurteilt, damit Ruhe einkehrt.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

05.03.2023 um 21:30
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:In die Auftstellung gehört aber mNn noch hinzu, dass der Beschuldigte den Anzeigenden seinerseits wegen falscher Verdächtigung zurück angezeigt hat.
@sallomaeander
Stimmt
Das ist für mich vor allem ein Merkmal seiner Persönlichkeit.
Wenn ihm einer auf den Fuß tritt, kommt er mit der Abrissbirne und zerstört dessen Haus.
Aus diesem Grund hat er meiner Ansicht nach auch die beiden Polizisten ermordet.
Nach dem Motto: Was fällt denen ein!
Und ich hab auch keinen Zweifel, dass er den Mann damals überfahren hätte
Nach dem Motto: Was fällt dem ein!
Eine tickende Zeitbombe, die eines Tages explodieren musste.
Und ich glaube, er hätte immer mehr Verbrechen begangen, wenn er nicht gefasst worden wäre. Weil er kein Maß kennt
und überzeugt ist, über allen anderen zu stehen.
Zitat von Mr.StielzMr.Stielz schrieb:Ja, so sieht es aus, wie von Dir beschrieben. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass mit fünf Jahren Abstand das Gericht in dubio pro reo geurteilt hat, frage mich aber, ob ein gefälschtes Alibi nicht als Grundlage für eine Verurteilung hätte dienen können.
Ich denke, da war der Gedanke des Gerichtes: Eine weitere Verurteilung würde am Ende die bereits verhängte Strafe nicht mehr verlängern.


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