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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

677 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Celle, Strafrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

31.03.2023 um 07:28
Eben, es gibt ja die doppelte Sicherung: Erst einmal das Vor-Verfahren, wo das Gericht untersucht, ob überhaupt ausreichende neue Wiederaufnahmegründe nach § 362 Nr. 5 vorliegen. Wenn nicht, ist an dieser Stelle schon Schluss.

Wenn doch, gibt es dann, aber auch erst dann, die neue Hauptverhandlung, wo vom Gericht die Stichhaltigkeit der Anklage nach den normalen prozessualen Regeln geprüft wird.

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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

31.03.2023 um 08:47
@emz

Die Antwort ist leicht, weil der Mensch einfach sehr oberflächlich ist.

Man sollte sich mal in einen Freigesprochenen hereinversetzen, z.B. demjenigen aus dem Aschaffenburger Fall. Was meinst Du, wie nach der Haftentlassung sein Leben aussieht?

Meinst Du er kann potentiellem Arbeitgeber die Jahreslücke erklären? Wird er überhaupt noch seiner Qualifikation entsprechende Arbeit finden? Wie sieht die Umgebung das Verfahren?

Und meinst Du, dass diese im Europäischen Vergleich an der untersten Grenze liegenden schäbigen Entschädigung könne das nur im Ansatz ausgleichen? Ein Lichtblick wird für ihn sein, dass er sich von der Gutachterin sich sicher deutlich mehr holen kann, aber da stehen dann auch umfangreiche Verhandlungen bevor, Versicherungen geben da auch nicht klein bei und wenden Zermürbungstaktiken an, dass irgendwann sich der Geschädigte mit einem deutlich zu geringen Betrag zu Frieden geben wird.

Ich glaube, jeder der nur versucht beide Seiten zu sehen, wird das verstehen können.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Man wird sehen, ob das Bundesverfassungsgericht bei seiner recht vernünftigen historischen Linie in dieser Sache bleibt oder Neuland betritt.
Ich bin da skeptisch, der heutige Zeitgeist wird sich wahrscheinlich durchsetzen und selbst wenn die Folgen sichtbar werden, ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber einen Schritt wieder zurückgeht. Es geht schon eine Zeit so, die Ausgewogenheit wird immer weiter reduziert, sei es, weil dei Politik die Verteidigjung immer mehr als störenden Faktor sehen. Manchmal gibt es Lichtblicke, wie die Stärkung der Position in Verhören von Verdächtigen. Aber die ist auch nur auf Grund von Entscheidungen des EGMR erfolgt.

Ich finde es seltsam die Psychologie macht Fortschritte und zeigt, wie kritisch Zeugen etc. zu sehen sind, aber die Politik geht genau in die andere Richtung.


Aber sicher, Du hast Recht, die Diskussion dreht sich hier nur im Kreise, wie so häufig, wenn es zwei Lager gibt.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

31.03.2023 um 09:07
Nur das es hier ein sehr kleines und ein sehr großes Lager gibt, denn der überwiegende Teil der Gesellschaft befürwortet die Neuregelung.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

31.03.2023 um 09:24
Zitat von AringarosaAringarosa schrieb:Nur das es hier ein sehr kleines und ein sehr großes Lager gibt, denn der überwiegende Teil der Gesellschaft befürwortet die Neuregelung.
Da gebe ich Dir sicher recht, aber das sagt nichts darüber aus, was nun wirklich vernünftig ist, was allen Seiten ausreichend Gerecht wird und ob die Mehrheit auch die Folgen richtig abgeschätzt haben.


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31.03.2023 um 10:15
Zitat von LentoLento schrieb:Man sollte sich mal in einen Freigesprochenen hereinversetzen, z.B. demjenigen aus dem Aschaffenburger Fall.
@Lento
Ich verstehe nicht, was du damit in Bezug auf § 362 (5) StPO sagen willst. Dass die Gefahr von Fehlurteilen besteht, ist doch ein allgemeines Problem.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

31.03.2023 um 11:59
@Lento

Meine Frage lautete:
Zitat von emzemz schrieb:Was spricht dagegen, Anklage zu erheben? Da passiert doch erst mal gar nichts. Hat sich also der Staatsanwalt geirrt und eine Anklageschrift verfasst, es muss erst noch das Gericht drüberschaun und entscheiden, ob das Hauptverfahren überhaupt eröffnet wird.
Worauf deine Antwort lautet:
Zitat von LentoLento schrieb:Die Antwort ist leicht, weil der Mensch einfach sehr oberflächlich ist.
Man sollte sich mal in einen Freigesprochenen hereinversetzen, ...
Meinst Du er kann potentiellem Arbeitgeber die Jahreslücke erklären? ...
Und meinst Du, dass diese im Europäischen Vergleich an der untersten Grenze liegenden schäbigen Entschädigung könne ...
Ich glaube, jeder der nur versucht beide Seiten zu sehen, wird das verstehen können.
Was nicht den mindesten Bezug zu meiner Frage, die du meinst damit beantwortet zu haben und dem hat, was auch hier Beitrag von Kohlhaas (Seite 12) ebenfalls nochmal aufgegriffen wird.

Da würde ich doch mal sagen, Thema verfehlt.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

31.03.2023 um 12:29
Zitat von emzemz schrieb:Was spricht dagegen, Anklage zu erheben? Da passiert doch erst mal gar nichts.
Hm, das ist aber sehr realitätsfern. Selbst wenn es nicht zur Untersuchungshaft kommen würde, man stelle sich mal vor, ob der Lehrer, der auch noch ehrenamtlich Trainer einer Jugendmannschaft ist, dessen Frau einen kleinen Laden betreibt und der 4 Kinder in der Schule hat, nach einer Anklageerhebung wegen eines Sexualmordes friedlich weiter jeden morgen die Kinder der Nachbarn unterrichten wird, am Nachmittag die Mädchenmannschaft des TuS Hintertupfingen trainiert und die netten Nachbarn weiterhin bei seiner Frau einkaufen werden, während die Klassenkameraden weiter seine Kinder nachmittags zum Spielen einladen...

Merkste was?


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31.03.2023 um 12:36
@Rick_Blaine
Ich merke, dass du ein guter Märchenerzähler bist.


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31.03.2023 um 12:44
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Merkste was?
Nö, da merke ich nichts.
Es geht um einen Staatsanwalt, der ein Gutachten falsch gelesen und dann eine Anklageschrift erstellt hat.
Der ist aber doch nicht der Alleinschuldige, wenn es zu einem Hauptverfahren kommt. Da hat doch das Gericht erst noch mal drüber zu schaun und dann erst eröffnet das Gericht und nicht der Staatsanwalt das Hauptverfahren.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

31.03.2023 um 13:04
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:ob der Lehrer, der auch noch ehrenamtlich Trainer einer Jugendmannschaft ist, dessen Frau einen kleinen Laden betreibt und der 4 Kinder in der Schule hat, nach einer Anklageerhebung wegen eines Sexualmordes friedlich weiter
Ich denke da spontan an einen Tätertyp wie den, der gerade im Fall Jutta Hoffmann als Tatverdächtiger anhand einer neu analysierten DNA-Spur ermittelt wurde. Serientäter, Persönlichkeitsstörung, eine tickende Zeitbombe. Nach außen kann er aber durchaus eine gewisse Fassade aufrechterhalten haben können. Der hat nach dem Mord an der 15-Jährigen Jutta jedenfalls noch "in Ruhe" weiter vergewaltigt.

Ich tue mich schwer, bei der Gesetzesänderung den mehrfach unschuldig Verfolgten auch nur in der Ferne zu erkennen. Ich sehe freigesprochene Schuldige, die Glück hatten und denen das Glück durch technischen Fortschritt, speziell bei der DNA-Analyse, mit der Gesetzesänderung abhanden käme.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

31.03.2023 um 13:04
Zitat von LentoLento schrieb:Und weil in Wirklichkeit so wenige Fälle dadurch zufriedenstelleder gelöst werden, dürfte das Unrecht, dass dann zusätzlcih in die Welt gesetzt wird höher sein, der Versuch der Kompensation des anderren Unrechts wahrscheinlich überwiegen.
Das kann man bezweifeln. Zufriedenstellend wäre es aus Freigesprochenensicht natürlich allemal, wenn man trotz Unverjährbarkeit von Mord sicher sein könnte, wegen des Freispruchs auf alle Zeiten ungeschoren zu bleiben, neue schwer belastende Beweise hin oder her.

Was der Rechtsstaat tut, muss aber auch für die Opferangehörigen und für die Allgemeinheit/die Gesellschaft, die bei Straftaten gegen das Leben zu Recht ein grundsätzliches Interesse an materieller Gerechtigkeit hat, nachvollziehbar bleiben. Diese Nachvollziehbarkeit fehlt, wenn am Ende jemand davonkommt, der zunächst wegen fehlender Beweise freigesprochen wurde, bei dem wegen neu aufgetauchter Beweise nun aber eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit wegen Mordes besteht.

Die Bevölkerung hat ein gutes Gespür dafür, dass Unverjährbarkeit von Mord generell bedeuten soll, dass sich ein Mörder zu keinem Zeitpunkt sicher sein kann, nicht mehr belangt zu werden, egal ob er erst 40 Jahre nach der Tat erstmals vor Gericht gestellt wird oder ob er 3 Jahre nach der Tat freigesprochen wird und erst nach 15 Jahren neue belastende Beweise auftauchen.

Selbstverständlich stellt Untersuchungshaft im Fall des Mordverdachts für einen Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, für einen Angeklagten während der Hauptverhandlung und für einen Freigesprochenen, bei dem neue Beweise aufgetaucht sind und der schon während des Verfahrens um die Wiederaufnahme in U-Haft kommt, eine Belastung dar. Daher hat der Haftrichter bzw. das Gericht der Hauptverhandlung sorgfältig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anordnung von U-Haft (weiterhin) vorliegen, es gibt regelmäßige Haftprüfungstermine, gibt die Möglichkeit, Beschwerden gegen den Haftbefehl einzulegen etc. Der Gesetzgeber hat das ganz bewusst so geregelt, gerade weil er die Risiken für die U-Haftlinge so gering wie möglich halten wollte.

Trotz aller Sorgfalt und der „eingebauten“ besonderen Prüfungsmöglichkeiten in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der U-Haft kann sich im Einzelfall im Nachhinein herausstellen, dass der dringende Tatverdacht entfällt, weil sich zuvor „starke“ Beweise als nicht stichhaltig erwiesen haben. Dann ist der U-Häftling sofort zu entlassen, die verbrachte Haftzeit ist leider nicht rückgängig zu machen. Wegen solcher Einzelfälle aber generell von Strafverfolgung und Untersuchungshaft bei Mord abzusehen, wäre kaum der richtige Weg.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

01.04.2023 um 08:20
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Was der Rechtsstaat tut, muss aber auch für die Opferangehörigen und für die Allgemeinheit/die Gesellschaft, die bei Straftaten gegen das Leben zu Recht ein grundsätzliches Interesse an materieller Gerechtigkeit hat, nachvollziehbar bleiben. Diese Nachvollziehbarkeit fehlt, wenn am Ende jemand davonkommt, der zunächst wegen fehlender Beweise freigesprochen wurde, bei dem wegen neu aufgetauchter Beweise nun aber eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit wegen Mordes besteht.
Es ist nachvollziehbar, wenn Politik und Justiz endlich mal etwas ehrlicher wäre.

Man muss einfach klar stellen, dass die Justiz einfach Fehler macht. Wie viele sind in der Realität nicht feststellbar. Man hofft nur, dass die vorhandenen Regeln diese Fehleranzahl gering ist.

Das Problem, man ist in einer Zwickmühle, Strafe, U-Haft etc. muss sein, aber für unschuldige Menschen, die in diese Mühle reinkommen, ist es einfach unerträglich. Dieses Problem ist auch nicht lösbar, man darf es aber nicht vergessen., dass es dieses Problem gibt.

Aber was macht man? Stattdessen wird über diese Fehler nie ehrlich öffentlich gesprochen. Ja, es gibt da einige wenige Richter duie aucgh von 25% Fehlerrate gesprochen haben, aber in einem etwas spezielleren Fall. Wie hoch sie bei Mord ist, das weiß niemand. Und natürlich macht sich der Bürger selber auch gerne etwas vor, dass die Justiz unfehlbar ist. Das sieht man hier auch auf dem Forum, da wird sehr häufig gesagt, die Justiz ist nicht unfehlbar, aber im nächsten Satz wird das fast wieder negiert, dass das nur ganz ganz wenig Fälle wären in dem Fall, den man gerade diskutiert ganz sicher nicht dazu gehört. Schau mal den Badewannenthread an, der ist ein Schulbeispiel für diesen Schutzwall, den sich die Menschen aufbauen. Entsprechndes findet man hier auch in diesem Thread. Ja, das ist nachvollziehbar, man macht sich das Leben so auch leichter. Und dann gibt es dort auch Leute, die sagen, dass der Angeklagte schuldig sein, egal wie das Urteil ausfällt. Und auch Richter müssen sich etwas vor machen, denn sonst könnten sie niemanden verurteilen.

Aber in Wirklichkeit wird da doch etwas sichtbar, jeder Mensch sieht in Wirklichkeit JEDEN der zu Unrecht im Gefängnis sitzt als unerträglich. Und weil er von dieser Unerträglichkeit nichts wissen will, gilt ein Freigesprochenen sehr rasch als schuldig, man sagt dann meist im einem Atemzug: Ja, er ist freigesprochen worden, aber „nur“ aus Mangel an Beweisen.

So tickt in Wirklichkeit jeder, auch Du, auch ich. Aber man betrügt sich selber. Dieser Selbstbetrug macht es eben auch leichter, selbst schon U-Haft nicht als unerträglich anzusehen. Diese Ansicht macht es auch erträglich, überhaupt die Rechtssicherheit anzuerkennen. Denn objektiv ist die Vorstellung, dass ein Mensch zu Unrecht in Haft sitzt wirklich unerträglich und weil das so ist, macht sich jeder schon etwas vor.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

01.04.2023 um 08:39
PS: Irgendwie hatte ich einen wichtigen Satz gelöscht.

Es ist nachvollziehbar, wenn man die Bevölkerung auch über die nicht abschätzbaren Nebenwirkungen aufklärt und zugibt, dass man diese in Wirklichkeit nicht wirklich abschätzen kann, man aber annehmen muss, dass einige unschuldige Menschen mehr in Haft gelangen werden und es besser wäre, wenn man dieses Risko nicht wegen ganz weniger Fehler eingeht, die über Jahrzehnte erst sichtbar geworden sind. Ich glaube der überwiegende Anteil der Menschen würde das begreifen.


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01.04.2023 um 10:51
Zitat von LentoLento schrieb:So tickt in Wirklichkeit jeder, auch Du, auch ich. Aber man betrügt sich selber.
Du darfst darlegen, wie du tickst.
Aber zu behaupten, dass ich auch so ticken würde wie du, das führt nun doch zu weit.


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01.04.2023 um 11:14
Bei der Entscheidungsfindung ticken wir schon alle ähnlich. Wir berücksichtigen dabei Werte, Stimmungen, Erfahrungen und Glaubenssätze. Das beinhaltet selbstverständlich die Gefahr von falschen Entscheidungen anhand von Vorurteilen. Nun muss man aber nunmal dauernd Entscheidungen treffen und die Mechanismen, die dafür bei der Strafverfolgung genutzt werden, sind in unserem Rechtssystem in einer fundierten und vor Fehlentscheidungen effektiv abgesicherten Weise festgelegt. Die minimale Wahrscheinlichkeit von Fehlentscheidungen nimmt man in Kauf, weil die Alternative - gar keine Strafverfolgung - keine Grundlage hat.

Mit der Gesetzesänderung wird die Wahrscheinlichkeit von Fehlentscheidungen nicht vergrößert. Es geht ja nur um Fälle, in denen die vorhandene Entscheidungsgrundlage noch besser wird.


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01.04.2023 um 12:21
Zitat von PalioPalio schrieb:Die minimale Wahrscheinlichkeit von Fehlentscheidungen nimmt man in Kauf, weil die Alternative - gar keine Strafverfolgung - keine Grundlage hat.
Genau. Wir verzichten als Gesellschaft ja auch nicht generell auf Operationen oder Impfungen, weil die minimale Gefahr von ärztlichen Kunstfehlern oder schädigenden Nebenwirkungen bis hin zur Todesfolge besteht. Es ist eine naive Vorstellung, dass Menschen fehlerlos sein könnten bzw. müssten. Man kann nur bei menschlichem Tun so viele Absicherungen einbauen wie möglich, aber eine fehlerlose Gesellschaft wird es nicht geben.


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01.04.2023 um 16:45
Zitat von PalioPalio schrieb:Es geht ja nur um Fälle, in denen die vorhandene Entscheidungsgrundlage noch besser wird.
Falls § Nr. 5 StPO für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt werden, wäre es möglich, im wiederaufgenommenen Strafverfahren weitere aktuelle Erkenntnisse, die für sich genommen, da nicht „neu“ im Sinne von § 362 Nr. 5 StPO, nicht für eine Wiederaufnahme ausgereicht hätten, ebenfalls zu prüfen. Speziell geht es um eine andere Einschätzung desselben Gutachters.

Mir war dieser Spiegel-Artikel bisher nicht bekannt. Dort wird ausgeführt, dass das Landgericht Stade 1983 aufgrund eines Sachverständigengutachtens davon ausgegangen war, dass die Spuren am Tatort zwar zum Reifentyp am Pkw von Ismet H. passten, aber nicht zur Reifengröße. Im Jahr 2014 hat dieser Sachverständige dann offenbar mitgeteilt, »seine damalige Einschätzung«, größere Reifen »seien als Spurenverursacher auszuschließen, würde er mit seinem heutigen Wissen nicht mehr aufrechterhalten«.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mutmassliche-vergewaltigung-und-mord-vor-41-jahren-der-fall-frederike-von-moehlmann-darf-noch-einmal-vor-gericht-kommen-a-c841c6ef-64fe-4ddc-a9d8-d8c9bb7f5a14


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01.04.2023 um 17:07
Am 24. Mai findet vor dem Bundesverfassungsgericht nun die mündliche Verhandlung in Sachen „Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen“ statt. Die Verhandlung ist öffentlich, man muss sich aber vorher anmelden.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-033.html;jsessionid=63DECA711602D06750498C472CAC6EB8.internet992


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

01.04.2023 um 18:45
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Wir verzichten als Gesellschaft ja auch nicht generell auf Operationen oder Impfungen, weil die minimale Gefahr von ärztlichen Kunstfehlern oder schädigenden Nebenwirkungen bis hin zur Todesfolge besteht.
Wenn Du die Höhe der Fehlerrate der deutschen Justiz wirklich belegen könntest und es sich in einer ähnlichen Größenordnung bewegt, dann wäre ich mit Deiner dem Vergleich einverstanden, obgleich der stark hinkt. Bei Deinen Beispielen liefert dei wahrscheinlichkeit im Groben und Ganzen Statistiken. Man weiß genau, wann einen Operation schief gelaufen ist und kann es statistisch auch erfassen.

Trotzdem hinkt der Vergleich extrem. Vor einer Operation wird man über deren Risiken aufgeklärt, manchmal empfiehlt es nichtmal der Arzt. Genausio auch bei der Impfung und ich kann mich meist selber entscheiden.

In der Justiz kann sich das keiner aussuchen, ob er sich dem Risiko eines solcchen Verfahrens aussetzt (U-HAft, Fehlurteil ...), er wird gezwungen!

Aber bei diesem Vergleich erwarte ich nun einen Beleg bzgl. der konkreten Fehlerrate der deutschen Justiz, keine Vermutungen!

Ich glaube dann wäre allen hier geholfen und wir können möglicherweise das Thema abhaken.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

01.04.2023 um 19:00
Tja, der Fall Möhlmann zeigt, dass es sich damals beim Freispruch um ein Fehlurteil gehandelt haben könnte. Faserspuren wiesen bereits damals auf den Angeklagten hin. Und hätte der Reifengutachter bereits damals ausgesagt, dass die Reifenspur zum PKW des Angeklagten passt anstatt das auszuschließen, wäre das Urteil damals womöglich anders ausgegangen.

Natürlich kann niemand sagen, wie viele Personen verurteilt wurden, obwohl sie in Wahrheit nicht der Täter waren. Und ebensowenig kann jemand sagen, wie viele Leute freigesprochen wurden, obwohl sie in Wirklichkeit die Tat begangen haben. Soll der Prüfungsmaßstab allein die materielle Wahrheit sein, ist unmöglich, die Anzahl der Fehlurteile zu nennen.


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