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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.351 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.02.2024 um 13:22
Zitat von TheGreyCatTheGreyCat schrieb:Absolute Zustimmung. Als passionierte Zivilrechtlerin (Strafrecht fand ich schon im Studium blöd) finde ich das typische Konfliktverteidigungs-Bohei sowieso schwer erträglich. Ob man das mag und für sinnvoll erachtet, ist ja auch unter Strafverteidigern durchaus Geschmacksfrage.
Als Strafrichter muss man sich halt drauf einstellen, dass mancher Terminstag mit so Bohei vergehen kann, und muss das bei der Terminierung mit einplanen. Und man muss den Kollegen, die geschäftsplanmäßig über Ablehnungsanträge zu entscheiden haben, schon mal vorwarnen, dass die sich bereithalten und alles andere stehen und liegenlassen sollen, wenn es so weit ist, damit nicht noch unnötige weitere Zeit vergeht.

Ich bin mal gespannt, wie das in Braunschweig im Prozess gegen C. Brückner weitergeht. Der dortige Ablehnungsantrag der Verteidigung gegen die Schöffin war mE berechtigt, keine Frage, und die einzige Möglichkeit, diese Schöffin aus dem Prozess zu kegeln, nachdem sie selbst sich nicht abgelehnt hat. Welche Strategie „Staranwalt“ Fülscher da nun weiter fährt, bleibt abzuwarten. Aber das ist ein anderes Thema.

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.02.2024 um 14:03
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Gewaltpornos waren sicher auch wichtig, als die Ermittler sie entdeckt haben. Ich denke nicht, dass sie damit gerechnet hätten, dass der Gutachter sie gar nicht sehen will und nur mit den Schultern zuckt. Sonst hätten sie nicht so eifrig nachgefragt.
Wieso sollte der Gutachter die sehen wollen? Für die Beurteilung, ob der Angeklagte schuldunfähig, vermindert schuldfähig oder bei ihm eine Reifeverzögerung vorliegt, ist die Frage, ob und welche Pornos er konsumiert ziemlich irrelevant.
Der Gutachter hat doch auf Nachfrage sogar selber gesagt, dass der Konsum von Pornos, auch von brutalen, inder Altersgruppe durchaus verbreitet ist. Was sollte er also aus der Titelliste oder dem Inhalt für die ihm vorgelegte Fragestellung ableiten können.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Heißt natürlich nicht, dass somit seine Unschuld bewiesen ist oder man zwangsläufig einzeln drauf angewiesen ist. Aber dass in dem Verfahren wenig Entlastendes rumgekommen ist, empfinde ich anders. Ich denke mehr, als man es sich ursprünglich gewünscht und gedacht hätte.
Das sehe ich nicht so. Es wurden einige der Indizien, die zu seinen Lasten vorgelegt wurden, ziemlich entkräftet. Damit sprechen weniger Indizien als ursprünglich angenommen, gegen ihn.

Es ist aber tatsächlich kein einziges Indiz aufgetaucht, was ihn entlastet. Ein einzelnes Indiz, das ihn nicht mehr oder nicht so stark wie vorher angenommen belastet ist nicht das gleiche wie ein Indiz, das ihn entlastet. Und von ein solches ist eben trotz alles Mühen der Verteidigung nicht aufgetaucht.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Rick und Stevens sagen ja, es gibt Richter die Knastzeugen grundsätzlich ablehnen, ist da was dran? Denn dann wäre es theoretisch schon einfach wegzuwischen, es sei denn es sind Richter die deswegen jedes Urteil aufgehoben bekommen haben. Und der Staatsanwalt wäre wahrscheinlich auf die Barrikaden gegangen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Frage wäre auch was für dich. Rick und Stevens sagen ja, es gibt Richter die Knastzeugen grundsätzlich ablehnen, ist da was dran? Denn dann wäre es theoretisch schon einfach wegzuwischen, es sei denn es sind Richter die deswegen jedes Urteil aufgehoben bekommen haben. Und der Staatsanwalt wäre wahrscheinlich auf die Barrikaden gegangen.
Stell Dir bitte mal die Situation anders herum vor: Rick oder Stevens würden beantragen, dass im jeweiligen Prozess ein Knastzeuge vorgeladen wird, der etwas aussagen soll, was S.T. oder im anderen Fall die von Stevens verteidigte Angeklagte im Ingolstädter Prozess entlasten kann. Der jeweils zuständige Richter würde darauf hin sagen: "Interessiert mich nicht, Knastzeugen höre ich prinzipiell nicht!"

Was glaubts Du, wie schnell diese beiden "Staranwälte" hier die Worte Befangenheit und Voreingenommenheit herausblöken würden, und zwar direkt in Richtung der Zeitung mit vier Buchstaben.

Anders als Richter und Staatsanwalte sind Verteidiger nicht zur Neutralität verpflichtet, sondern nur ihrem Mandanten. Das darf man bei solchen Aussagen dann eben nicht vergessen und sollte sie nicht allzu Ernst nehmen. Das was sie hier als Argument gegen einen Zeugen, der zu Lasten ihres Mandanten aussagt, ins Feld führen, würden sie bei einem Zeugen, der zu Gunsten ihres Mandanten aussagen soll, komplett anders darstellen.

Ganz ehrlich: jeder Richter, der verkündet, er lehne eine bestimmte Kategorie von Zeugen prinzipiell ab, serviert einen Ablehnungsgrund wegen Voreingenommenheit auf dem Silbertablett.
Ein Richter ist prinzipiell frei in der Beweiswürdigung. Sicher gibt es Richter, die Knastzeugen prinzipiell kritischer gegenüberstehen als andere. Trotzdem ist es die Pflicht eines Richters, jede einzelne Aussage auf iher Glaubwürdigkeit zu überprüfen. Dass die Eigenschaft "Knastzeuge" da nicht grade ein Bonus, sondern eher ein Malus ist ist klar, und auch wenn ein Zeuge sich offensichtlich durch seine Aussage einen persönlichen Vorteil verspricht, fließt das in die persönliche Bewertung mit ein. Aber es gibt eben auch andere Details, die bei der jeweiligen Bewertung berücksichtigt werden müssen.
Jemand kann bei einer Aussage lügen und bei einem anderen Aspekt die Wahrheit sagen. Deshalb ist es ja so lächerlich, dass Frau Rick so einen Aufriss gemacht hat, um darzulegen, dass der Zeuge M. in zwei anderen Verfahren gelogen hat. Selbst wenn er in 100 Verfahren gelogen hat, kann es sein, dass er gegenüber seiner Mutter immer die Wahrheit gesagt hat und auch, dass er bei dieser einen Aussage eben nicht gelogen hat.

Das entscheidet der Richter, aber ganz sicher nicht, wie Stevens und Rick mit dicken Backen behaupten, pauschal auf Basis der Tatsache, dass ein Zeuge inhaftiert ist oder war oder sich Vorteile durch seine Aussage verspricht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.02.2024 um 14:07
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Wie weit darf, soll der Einblick in den PC, das Tablett, das Smartphone denn gehen?

Sollen dann auch Lebenspartner (hier nicht zutreffend), enge Freunde ihre Mediengeräte für das Verfahren öffnen, freiwillig dem Druck nachgebend?

In diesen Mediengeräten steckt das komplette Leben, geheime Sehnsüchte, Gedanken (die ja immer noch frei sein sollten).

Bin entsetzt.

Zum Prozedere: Auf welchem Weg wurden die Eltern dazu angefragt, bei ausgesprochener Aussageverweigerung?
na ja, es geht hier immerhin darum, dass eine Mordanklage im Raum steht. Also bei mir - z.B. dürften die dann alles einsehen -

Auf welchem Weg die Eltern angefragt wurden ? gute Frage, das weis ich auch nicht. Es hieß nur sie machen von ihrem Aussageverweigungsrecht Gebrauch.
Zu: Sollen die Eltern von ST die Unschuld ihres Sohnes beweisen
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:
Na dann sollen sie doch auch mal die "Katze aus dem Sack" lassen - falls sie sogar "beweisen" können, dass er unschuldig ist, worauf warten die dann noch ?
Deswegen verweigert man doch nicht die Aussage.
Irgendwie bin ich gerade total irritiert, mit welcher Anfrage das Gericht an die Eltern von ST herangetreten sein sollen:
ich habe nur Bezug genommen auf folgenden Beitrag von Lanza :
Zitat von LanzaLanza schrieb:Angesichts dessen was die Familie hier im wahrsten Sinne des Wortes in Kauf nimmt ( die 6stelligen Kosten waren ja vorhin schon Thema), kann man ja wirklich glauben, dass die Eltern fest an seine Unschuld glauben.

Und vermutlich kennen diese auch noch mehr Details über die Nacht was sie dazu bewegt.



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21.02.2024 um 14:15
Zitat von TheGreyCatTheGreyCat schrieb:Oder sie haben den Schriftverkehr gesehen, ihn aber anders (im Sinne von unproblematisch) bewertet als Frau Rick.
Dass sie sich eher bedeckt halten, könnte ein Zeichen sein, dass die E-Mail-Korrespondenz nicht so eindeutig im Sinne einer Befangenheit zu werten ist, wie es scheint.

Zu den beiden zu prüfenden Punkten, @Deus_ex_Machin hatte sie genannt:
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Hier geht es im Kern indes um zwei Problematiken: Eine mögliche Absprache zwischen Gericht und StA ohne Einbeziehung der Verteidigerseite und um eine mögliche Vorfestlegung der Vorsitzenden.
Bei Punkt 2 (Vorfestlegung der Vorsitzenden) kommt es darauf an, ob der Eindruck von Voreingenommenheit in der Sache sich auch für Außenstehende ergibt, wenn sie ihre E-Mail lesen und zwar die komplette E-Mail.

Die Richterin hat Folgendes geschrieben:
„Hallo Wolfgang, ich denke, dass die Aussage des M. zum Tötungsvorsatz ganz wichtig ist. Der Angeklagte sagte, er habe sie bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehren kann und er habe sie nicht töten wollen … damit gef KV in Tatmehrheit mit Mord.“
https://www.bild.de/regional/bayern/regional/hannas-killer-vor-gericht-eiskeller-prozess-koennte-platzen-87225770.bild.html

Die Auslassungspunkte zeigen, dass hier ein Teil fehlt. Sollte hier sinngemäß etwas davon stehen, dass sich Schlussfolgerungen für den Straftatbestand unter hypothetischer Berücksichtigung dieser Aussage ergeben, dann wäre damit die Besorgnis der Befangenheit nicht gegeben. Ein entsprechender rechtlicher Hinweis zu der hypothetischen Annahme erfolgte ja auch im Prozess.

Die Verteidiger nehmen aber auch gar nicht Bezug auf das, was Frau Aßbichler zum Mithäftling geschrieben hat, sondern auf das, was der Staatsanwalt geschrieben hat:
"Die Emails lassen den Schluss zu, dass über den möglichen Tatablauf Gespräche geführt wurden", sagte Baumgärtl weiter. Das dürfe außerhalb des Gerichtssaals nicht ohne Mitwirkung aller Verfahrensbeteiligen stattfinden, also nicht ohne Verteidigung und Nebenklage.
"Da muss es ein Gespräch gegeben haben über den Sachverhalt, den das Gericht zugrunde legt", sagte Rick. "Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht über die Rechtsfolgen, ohne die Verteidigung einzubeziehen - das geht meiner Meinung nach überhaupt nicht. Das deutet darauf hin, dass das Gericht zu einem frühen Zeitpunkt festgelegt war."
https://www.sueddeutsche.de/bayern/prozesse-traunstein-befangenheitsantrag-gegen-gericht-hanna-prozess-vor-aus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240220-99-57173

Darum, also um Punkt 2 (Absprache zwischen Gericht und StA), geht es offenbar in erster Linie. Der Staatsanwalt schrieb laut Bild:
„Der Kollege Jese­rer und ich sind gestern noch länger zusammengesessen und sind zum Ergebnis ge­kommen, dass wir in unserem Plädoyer den gleichen Sach­verhalt wie ihr zugrunde le­gen.“
Wenn nun beide Seiten hinreichend klarstellen können, dass es keine internen Gespräche neben dem Prozess gab, sondern sich StA Fiedler auf einen Sachverhalt bezieht, der im Prozess erörtert wurde, dann könnte der Vorwurf der Befangenheit ausgeräumt werden.

Ich finde es jedenfalls bemerkenswert, dass die Empörung hier schon deutlich stärkere Ausschläge hatte als bei RA Baumgärtl, dessen Prognose demgegenüber doch eher verhalten klingt:
"Wir sehen durchaus Anhaltspunkte, dass eine Überprüfung dazu führen kann", sagt Anwalt Harald Baumgärtl
https://www.sueddeutsche.de/bayern/prozesse-traunstein-befangenheitsantrag-gegen-gericht-hanna-prozess-vor-aus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240220-99-57173


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.02.2024 um 14:15
Zitat von MillennialMillennial schrieb:Es ist für die Entscheidung, ob Befangenheit vorliegt oder nicht wohl auch wichtig zu wissen, wie gut die Verteidigung über die E-Mail informiert war. Also war diese E-Mail in einem 1000-Seiten starken Sonderheft versteckt oder wurden sie vielleicht doch deutlicher darauf hingewiesen? Wir wissen ja nicht, in welcher Form die Unterlage an die Verteidigung gelangt ist.
Was stellst Du Dir denn unter "in einem 1000-Seiten starken Sonderheft versteckt" vor?
Das der Ausdruck dieser Emails in zugeklebten Briefumschlägen steckte? Oder falsch rum, mit der leeren Rückseite nach oben, abgeheftet war?

Es ist die Aufgabe jeder Prozesspartei, die Akten selber durchzuarbeiten. Weder ein Richter noch ein Staatsanwalt sind verpflichtet, die Verteidiger auf besonders wichtige Seiten oder Inhalte hinzuweisen. Das geht auch gar nicht, weil die Ansicht, was wichtig und was nicht wichtig ist, kann von den verschiedenen Parteien in einem Prozess durchaus erheblich voneinander abweichen.

Wenn die Verteidigung diese Informationen bisher übersehen hat und Frau Rick sie erst am letzten Wochenende "aufgestöbert" hat, dann ist das weder die Schuld noch das Problem der Richterin oder der Staatsanwaltschaft. Allein schon das Wort "aufgestöbert" ist einfach nur lächerlich. Die einen mögen daraus herauslesen, dass diese Info in den Akten "versteckt" war, ich lese da eher heraus, dass da jemand sein Aktenstudium vernachlässigt hat und die Eltern, die diesem jemand ja angeblich eine sechsstellige Summe unter anderem für diese Leistung zahlen, froh sein können, dass sie jetzt doch noch zufällig drüber gestolpert ist. Nach jemandem, der sich systematisch und sorgfältig mit den Akten auseinander gesetzt hat, klingt das für mich jedenfalls nicht.
Zitat von MillennialMillennial schrieb:Zudem kennen wir auch nicht den genauen Zeitpunkt, zu dem die Verteidigung die Unterlage erhalten hat. Aus Sicht der Verteidigung macht es ja Sinn, den Befangenheitsantrag spät zu stellen, da er die ohnehin schon schlechte Stimmung im Gerichtssaal weiter verschlechtert.
Sorry, aber ein Prozess ist kein Pokerspiel, bei dem es darauf ankommt, immer noch ein Ass in der Hinterhand zu haben, das man zückt, wenn der andere am wenigsten damit rechnet.


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21.02.2024 um 14:42
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wieso sollte der Gutachter die sehen wollen? Für die Beurteilung, ob der Angeklagte schuldunfähig, vermindert schuldfähig oder bei ihm eine Reifeverzögerung vorliegt, ist die Frage, ob und welche Pornos er konsumiert ziemlich irrelevant.
Der Gutachter hat doch auf Nachfrage sogar selber gesagt, dass der Konsum von Pornos, auch von brutalen, inder Altersgruppe durchaus verbreitet ist. Was sollte er also aus der Titelliste oder dem Inhalt für die ihm vorgelegte Fragestellung ableiten können
Die Vorsitzende hat gemeint, dass das für den Sachverständigen doch sehr wichtig sein muss und er sie bestimmt sehen will. Und beim Vortrag des Gutachtens hat sie ihn ja auch eingehend dazu befragt.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Das sehe ich nicht so. Es wurden einige der Indizien, die zu seinen Lasten vorgelegt wurden, ziemlich entkräftet. Damit sprechen weniger Indizien als ursprünglich angenommen, gegen ihn.

Es ist aber tatsächlich kein einziges Indiz aufgetaucht, was ihn entlastet. Ein einzelnes Indiz, das ihn nicht mehr oder nicht so stark wie vorher angenommen belastet ist nicht das gleiche wie ein Indiz, das ihn entlastet. Und von ein solches ist eben trotz alles Mühen der Verteidigung nicht aufgetaucht.
Vielleicht verwenden wir das Wort einfach anders. Es stimmt, das nichts hervorgebracht wurde, was seine Unschuld beweist. Das gibt es aber meistens aber auch nur bei Salesch.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Stell Dir bitte mal die Situation anders herum vor: Rick oder Stevens würden beantragen, dass im jeweiligen Prozess ein Knastzeuge vorgeladen wird, der etwas aussagen soll, was S.T. oder im anderen Fall die von Stevens verteidigte Angeklagte im Ingolstädter Prozess entlasten kann. Der jeweils zuständige Richter würde darauf hin sagen: "Interessiert mich nicht, Knastzeugen höre ich prinzipiell nicht!"

Was glaubts Du, wie schnell diese beiden "Staranwälte" hier die Worte Befangenheit und Voreingenommenheit herausblöken würden, und zwar direkt in Richtung der Zeitung mit vier Buchstaben.
Mit Sicherheit würden die das, aber das war ja nicht die Frage.

Beide Anwälte haben in fast gleichem Wortlaut gesagt, dass es wohl solche Vorsitzenden gibt. Eine davon sogar in einem offiziellen Beweisantrag. Deswegen denke ich wird es vllt nicht ausgedacht sein, dass schon Richter so gehandelt haben. Wobei ich es mir selbst ja immer schwer vorstellen konnte, das stand ja auch in meinen Beiträgen.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:anderen Aspekt die Wahrheit sagen. Deshalb ist es ja so lächerlich, dass Frau Rick so einen Aufriss gemacht hat, um darzulegen, dass der Zeuge M. in zwei anderen Verfahren gelogen hat. Selbst wenn er in 100 Verfahren gelogen hat, kann es sein, dass er gegenüber seiner Mutter immer die Wahrheit gesagt hat und auch, dass er bei dieser einen Aussage eben nicht gelogen hat.
Das stimmt. Wobei sich die Verteidigung von ST Ja nie darüber aufgeregt hat, dass der M. gehört wurde. Und es ist richtig, dass man keinen Zeugen ablehnen muss/kann weil er in der Vergangenheit nachweislich mal gelogen hat. Ganz so, waren die Beweisanträge auch nicht begründet. Es sollte halt aufzeigen, dass der Zeuge zum Lügen neigt. Und würde das gar keine Rolle spielen, wäre der Zeuge ja nicht so beleuchtet worden. Den Richter vom AG Laufen hat ja das Gericht auch gehört.
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich finde es jedenfalls bemerkenswert, dass die Empörung hier schon deutlich stärkere Ausschläge hatte als bei RA Baumgärtl, dessen Prognose demgegenüber doch eher verhalten klingt:
Verständlich. Nun muss man aber sehen, dass Baumgärtl sich oft sehr vorsichtig und verhalten äußert, was ja auch nicht schlecht ist.

Was aber noch viel mehr wiegt, er hat die Mails und Anträge. Wir haben anhand dieses BILD-Artikels diskutiert. Ob das nun sinnvoll ist, sei dahingestellt, aber so wie man es da auffassen kann, finde ich es nicht so verwunderlich, dass die Stimmung in Richtung Empörung bei manchen geht. Unter den Umständen vllt noch größer als beim Verteidiger.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.02.2024 um 14:47
Es wird hier immer davon ausgegangen, dass der Angeklagte
zur richtigen Zeit am richtigen Ort war.

Aber wo genau ist denn nun der Tatort? Der wirkliche, nicht der nur vermutete?

Ich kann mich beim Stand der öffentlich zugänglichen Informationen des Eindrucks nicht erwehren, dass man hier möglicherweise einem Zirkelschluss aufsitzt.

Das Bewegungsprofil des Angeklagten sollte jedenfalls nicht einfach mit den anderen Hinweisen zu einem schlüssigen Ablauf vermischt werden.

Nur so kann objektiv abgeglichen werden, ob der Angeklagte wirklich vor Ort war. Das mag ja sein. Aber als bewiesen sehe ich das vor der mir bekannten Faktenlage noch nicht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.02.2024 um 15:30
@musikengel

Diese Idee des Gerichts, die Eltern dürften doch gerne mal den Suchverlauf im elterlichen PC etc. dem Gericht zur Einsichtnahme zeigen, um ihren Sohn zu entlasten, finde ich aus zwei Gründen eine Zumutung:

- Wollte das Gericht noch einmal über den "good will" der Eltern zu besseren Ermittlungen kommen, wie die Mutter unglücklicherweise dazu beitrug?

- Es ist doch nicht ausgeschlossen, dass im elterlichen PC nach der Festnahme Schlagwörter eingeben wurden, zur Info und zur Verteidigung des Sohnes, alles, was bitte das Gericht tunlichst nicht sehen sollte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.02.2024 um 15:33
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Stell Dir bitte mal die Situation anders herum vor: Rick oder Stevens würden beantragen, dass im jeweiligen Prozess ein Knastzeuge vorgeladen wird, der etwas aussagen soll, was S.T. oder im anderen Fall die von Stevens verteidigte Angeklagte im Ingolstädter Prozess entlasten kann. Der jeweils zuständige Richter würde darauf hin sagen: "Interessiert mich nicht, Knastzeugen höre ich prinzipiell nicht!"
Eben, deswegen halte ich die Behauptung auch für Blödsinn, dass manche Richter von vornherein keine „Knastzeugen“ hören. Dann müsste man ja genausogut die Vernehmung von Ehegatten ablehnen, weil die auch „im Verdacht“ stehen könnten, immer zugunsten des Angeklagten auszusagen, unabhängig von der Wahrheit.

Aber natürlich werden Zeugen, welcher Art auch immer, nicht aus dem Grund nicht gehört, weil man ihnen von vornherein unterstellt, nicht die Wahrheit zu sagen. Das wäre dann nämlich eine vorweggenommene Beweiswürdigung, und die ist bekanntlich unzulässig.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.02.2024 um 15:50
Zitat von PalioPalio schrieb:Dass sie sich eher bedeckt halten, könnte ein Zeichen sein, dass die E-Mail-Korrespondenz nicht so eindeutig im Sinne einer Befangenheit zu werten ist, wie es scheint.
Wahrscheinlich nicht. Zumal die beiden Pflichtverteidiger ja selbst zu einem Zeitpunkt, zu dem Frau Rick noch nicht tätig war, die Vorsitzende gefragt haben, welches Strafmaß sie sich für den Angeklagten vorstellen könnte.

Somit konnte der Inhalt der Mail, soweit er bekannt ist, die beiden Pflichtverteidiger nicht überraschen, da sie ahnten, dass eine Verurteilung des Angeklagten (vorbehaltlich des weiteren Verlaufs der Beweisaufnahme) wahrscheinlich sein würde.
Der zitierte Beitrag von Stefan1477 wurde gelöscht. Begründung: Wieder mal Behördenbashing, OT und unbelegte Behauptungen.
Ernsthaft? In einem der drei Beispiele kann ich gewisse Bedenken ja noch verstehen, in den beiden anderen Fällen fehlt mir hingegen jegliche Phantasie für ein Alternativgeschehen. Insoweit solltest du deinen Rundumschlag auch irgendwie mit nachvollziehbarem Inhalt konkretisieren.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.02.2024 um 16:09
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Was aber noch viel mehr wiegt, er hat die Mails und Anträge. Wir haben anhand dieses BILD-Artikels diskutiert. Ob das nun sinnvoll ist, sei dahingestellt, aber so wie man es da auffassen kann, finde ich es nicht so verwunderlich, dass die Stimmung in Richtung Empörung bei manchen geht. Unter den Umständen vllt noch größer als beim Verteidiger.
Ja, nach Lesen des Artikels hat man wirklich sofort mit dem Kopf geschüttelt, einen Skandal gewittert und auch eine klare Erfolgsaussicht für den Befangenheitsantrag gesehen. Ich hab mir auch unbewusst noch weitere verräterische E-Mail-Korrespondenz dazu gedacht. Aber wir können doch wohl davon ausgehen, dass das Zitierte alles ist und sehr wahrscheinlich entsprechend geframed wurde. RA Baumgärtl ist so schüchtern nun auch wieder nicht, dass er sich da bei klarer Sachlage nicht ebenfalls entsprechend ausdrucksstark ereifern würde, sollte man da tatsächlich auf einen großen Fauxpas der Richterin gestoßen sein. Entweder ist nichts dran oder die beiden anderen Verteidiger ärgern sich, dass sie nicht den Spürsinn und Einfallsreichtum der prominenten Kollegin haben.

Auf jeden Fall ist dieser Befangenheitsantrag genauso spannend wie die Frage, ob es die Tatortzeugin und den Handyfilm gibt oder nicht.


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