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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.349 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 08:30
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Und da bislang in die Richtung nichts getan wurde, kann man seriöserweise auch keinerlei Vermutungen hinsichtlich des Ausgangs der Sache aufstellen.
Das sehe ich etwas anders.

Zur Aufklärung gehört dazu, die Glaubwürdigkeit des JVA-Zeugen ausreichend zu untersuchen. Das war im ersten Verfahren auf äußerst naiver Weise erfolgt, wahrscheinlich war das Gericht einem Betrug erlegen. Das ist nun nachgeholt worden, das kann man schon als Zeichen deuten.
Irgendwo habe ich auch gelesen, dass das Landesgericht angekündigt hat, dass das neue Verfahren voraussichtlich mindestens so lange dauern wird, wie das erste Verfahren. Es seien die neuen Gutachten der Verteidigung nun auch zu berücksichtigen. Diese Zeit kann es sich nun auch nehmen, weil der Angeklagte nicht mehr in U-Haft ist.
Gleichzeit gibt es natürlich einen stärkeren äußeren Druck, sicher auch von Seiten des BGH. Oberflächlichkeit führt hier sicher rasch zur weiteren Kritik an der Traunsteiner Justiz, vielleicht auch zur erneuten Aufhebung des Urteils. Das wird die neue Strafkammer nicht wollen.
Es kann fast nur besser werden.
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Ich könnte mir vorstellen, dass, sollte es zu einem Freispruch kommen, auch hier noch ein nachgelagerter weiterer Rechtsstreit entsteht zu dieser Frage...
Was meinst Du, einen Zivilprozess? Da sehe ich dann keinen Chancen, denn die Eltern sind auch Nebenkläger. Sie können als Nebenkläger schon alles vorbringen. Wenn ihnen das nicht gelingt und es erfolgt ein Freispruch, dürften sie an dieses Urteil gebunden sein. Das wäre anders, wenn sie nicht Nebenkläger gewesen wären.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 08:39
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Nachdem die Pflichtverteidiger entpflichtet wurden, wird das Honorar der Wahlverteidigerin nun im zweiten Prozess auf jeden Fall zu dem "Notwendigen" gezählt werden. Ob dies aber auch rückwirkend für den ersten Prozess gelten wird, wo es ja Pflichtverteidiger gab, bzw. ab welchem Zeitpunkt genau die Kosten der Wahlverteidigung "notwendig" betrachtet werden können, wird möglicherweise erst im Anschluss in einem weiteren Verfahren geklärt werden können.
Persönlich meine ich, dass angesichts dessen, dass die Pflichtverteidiger es ja versäumt hatten, den Anschein der Befangenheit der Richterin zu rügen, ihren Mandanten also unzureichend vertreten haben, auch im ersten Prozess die Wahlverteidigung als "notwendig" gezeigt hat, aber das könnte auch anders betrachtet werden...
Wie ich schon schrieb, die Notwendigkeit ist hier sicher gegeben. Die Pflichtverteidiger hatten sich dem Befangenheitsantrag nicht angeschlossen. Der ist nun zu einem der wichtigsten Bestandteile dieses Falles geworden. Wenn man nun die Bezahlung des Wahlverteidigers verweigern würde, wäre das reinste Willkür. Ich glaube kaum, dass man die Bezahlung rechtlich zulässig verweigern kann.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 13:54
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Zur Aufklärung gehört dazu, die Glaubwürdigkeit des JVA-Zeugen ausreichend zu untersuchen. Das war im ersten Verfahren auf äußerst naiver Weise erfolgt, wahrscheinlich war das Gericht einem Betrug erlegen. Das ist nun nachgeholt worden, das kann man schon als Zeichen deuten.
Was denn für ein Betrug?
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Das ist nun nachgeholt worden, das kann man schon als Zeichen deuten.
Klar kann "man" das als Zeichen deuten. Genauso wie wenn morgens nach dem Austrinken des ersten Koffeindrinks der in die Tasse gerutsche Pulverrest einen Mittelfinger zu bilden scheint oder das Blei an Sylvester an ein Schwein erinnert. Einige Nudeln in meiner Buchstabennudelsuppe sind gerade beim Mittagessen genau in der Mitte des Tellers zu dem Wort "IDIOT" zusammengeschwommen, auch das kann, wer mag und der deutscvhen Sprache mächtig ist, gerne als Zeichen werten.
Eine Prognose für den Ausgang des Tages, des Jahres oder die Karrierechancen in meinem weiteren Leben kann man daraus aber wohl trotzdem kaum ablesen.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Diese wurden ihm mit hoher Sicherheit von der Justiz zugewiesen. Im Verfahren hatte sich jedoch gezeigt, dass sie der Sache nicht gewachsen waren. Das ist eindeutig, denn sie hatten sich dem Befangenheitsantrag von Frau Rick nicht angeschlossen. Damit haben sie nicht ausreichend die Interessen ihres Mandanten vertreten. Diese Pflicht"Verteidiger" wurden daher inzwischen aus gutem Grund entpflichtet. Hier kann man eindeutig von notwendigen Kosten sprechen.
Nein, die wurden ihm nicht von der Justiz zugewiesen, sondern er hat sie sich ausgesucht. Wäre doch ein Witz, wenn der Staat, der ja in so einer Strafsache der Ankläger ist, dem Angeklagten vorschreiben könnte, welchen Anwält er zu wählen hat.
Der Angeklagte hätte sie natürlich entpflichten können und sich einen anderen Verteidiger wählen können, einziges Kriterien für den wäre gewesen, dass er als Pflichtverteiger ei dem Gericht registriert ist und dass er bereit gewesen wäre, zum Pflichtverteidigersatz tätig zu werden. Das ist halt nicht jeder Anwalt, manche Anwältinnen sind eben etwas teurer als andere.
Klar braucht er, um sie im laufenden Prozess zu entpflichten, trifftige Gründe, aber Deiner Meinung nach war das ja "eindeutig".

Gernau das meinte ich eben damit, das unnötige Extrakosten nicht ersetzt werden. Wer meint, einen dritten Verteidiger zu benötigen, weil seine zwei Pflichtverteidiger dem Verfahren "eindeutig" nicht gewachsen sind, der muss ihn halt selber bezahlen, egal wie der Prozess ausgeht und auch, wenn das Urteil, das ihm attestiert, ein schuldiger Sexualstraftäter und Mörder zu sein, später aufgehoben wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:26
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Was denn für ein Betrug?
Betrug im übertragenden Sinne., einen besseren Ausdruck kenne ich nicht. Es geht hier zwar nicht um Gelddinge, aber um etwas ähnlichem. Er hatte sich wahrscheinlich eine kürzere Haft versprochen. Er war davon ausgegangen, dass die gleiche Kammer für sein Verfahren zuständig sein wird. Ob dieser Erfolg eingetreten ist, wissen wir nicht, weil man nicht mehr ermitteln kann, welche Haftstrafe er ohne diese Zeugen-Aussage erhalten hätte.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Nein, die wurden ihm nicht von der Justiz zugewiesen, sondern er hat sie sich ausgesucht.
Wenn das kein möglicherweise fehlerhafte Schluss von Dir ist, hätte ich gerne einen Quelle hierzu.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wäre doch ein Witz, wenn der Staat, der ja in so einer Strafsache der Ankläger ist, dem Angeklagten vorschreiben könnte, welchen Anwält er zu wählen hat.
Normalerweise bestimmt das Gericht, wie viel Pflichtverteidigern für den Fall notwendig sind. Zwar kann der Angeklagte sich dann die Pflichtverteidiger selbst aussuchen. Da er in diesen Dingen meistens keine Erfahrung besitzt, wird er meist die vom Gericht bestimmten nehmen.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Der Angeklagte hätte sie natürlich entpflichten können und sich einen anderen Verteidiger wählen können, einziges Kriterien für den wäre gewesen, dass er als Pflichtverteiger ei dem Gericht registriert ist und dass er bereit gewesen wäre, zum Pflichtverteidigersatz tätig zu werden.
Da der Wahlverteidiger erst im Laufe des Gerichtsverfahrens mit dem Mandat beauftragt wurde, konnten die Pflichtverteidiger nicht mehr entpflichtet werden. Das hätte andernfalls zur Folge, dass er nur noch von einer Verteidigerin vertreten worden wäre, die nur bei einem Teil des Gerichtsverhandlungen anwesend gewesen wäre. Der Prozess wäre geplatzt (was im vorliegenden Fall sicher besser gewesen wäre). Daher sprach ich auch der Bestimmung durch das Gericht nur von "hoher Sicherheit".
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Gernau das meinte ich eben damit, das unnötige Extrakosten nicht ersetzt werden. Wer meint, einen dritten Verteidiger zu benötigen, weil seine zwei Pflichtverteidiger dem Verfahren "eindeutig" nicht gewachsen sind, der muss ihn halt selber bezahlen, egal wie der Prozess ausgeht und auch, wenn das Urteil, das ihm attestiert, ein schuldiger Sexualstraftäter und Mörder zu sein, später aufgehoben wird.
Wie gesagt, die Historie hat gezeigt, dass sie dem Verfahren nicht gewachsen waren. Sie haben sich nachweislich dem Befangenheitsantrag nicht angeschlossen. Das ist nun mal Fakt

Wesentliche Beweisaufnahmen gingen auch im ersten Verfahren auf Betreiben von Frau Rick, wie die Auswertung von Verenas SmartPhone-Kommunikation bzgl. den 17.11 und auch kurz nach dem Tod des Opfers. Das sind wesentliche Dinge gewesen, welche man eigentlich schon von den Ermittlern erwartet hätte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:33
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:das kann man schon als Zeichen deuten.
Ich denke auch, dass die Beauftragung des aussagepsychologischen Gutachtens eindeutig ein Zeichen in die richtige Richtung ist und zwar dahingehend, dass die vorhandenen Indizien ordentlich geprüft werden und dass nicht einfach den passenden Zeugen blind geglaubt wird und eine Überprüfung nicht nur verabsäumt sondern sogar verhindert wird, während den unpassenden Zeugen pauschal "Entlastungstendenzen" vorgeworfen werden.

Durch dieses "Zeichen" kann man nun erwarten, dass es für eine erneute Verurteilung ein paar belastbare, belastende Indizie benötigen würde, im Moment sieht es absolut nicht danach aus als ob es da noch was gäbe (wieso hätten diese auch im ersten Prozess "verheimlicht" werden sollen.), daher gehe ich von einem Freispruch aus.

Würde es tatsächlich noch unbekannte Beweise oder Indizien geben, die eine Täterschaft von ST nahelgen würdem, bin ich wegen dieses "Zeichens" optimistisch, dass diese dann ausreichend geprüft und gewertet werden würden und er tatsächlich nur verurteilt werden würde, wenn ihm die Schuld nachgewiesen werden konnte.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Klar kann "man" das als Zeichen deuten. Genauso wie wenn morgens nach dem Austrinken des ersten Koffeindrinks der in die Tasse gerutsche Pulverrest einen Mittelfinger zu bilden scheint oder das Blei an Sylvester an ein Schwein erinnert. Einige Nudeln in meiner Buchstabennudelsuppe sind gerade beim Mittagessen genau in der Mitte des Tellers zu dem Wort "IDIOT" zusammengeschwommen, auch das kann, wer mag und der deutscvhen Sprache mächtig ist, gerne als Zeichen werten.
Eine Prognose für den Ausgang des Tages, des Jahres oder die Karrierechancen in meinem weiteren Leben kann man daraus aber wohl trotzdem kaum ablesen.
Schon wieder muss ich dir zustimmen, die "Zeichen" die dir offensichtlich häufig gesandt werden, sollten dich vielleicht mal zum nachdenken anregen, lassen aber keinen Schluss darauf zu, wie dein Leben weiter verläuft.
Das hat aber rein gar nichts mit diesem Thema zu tun, hier ist das "Zeichen" eine gesetzte Aktion, die einen gewissen Schluss auf die Einstellung und auf künftige Aktionen zulässt. Dass natürlich keine 100% Vorhersagen zu treffen sind, ist auch klar, das wurde aber offenkundig durch den Wortgebrauch "Zeichen" ausgedrückt.


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gestern um 17:44
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Nein, die wurden ihm nicht von der Justiz zugewiesen, sondern er hat sie sich ausgesucht.
Es ist doch immer wieder schön, wie einfach das Ganze hätte sein können - wenn es so gewesen wäre.

Ich habe jetzt nochmal gezielt danach gesucht (vielleicht habe ich ja etwas übersehen) und nirgends gefunden, dass ST sich seine Pflichtverteidiger selbst ausgesucht hat (Harald Baumgärtl war schon am 19.11. aktiv - da war ST dann wohl schon super vorbereitet auf seine Verhaftung, wenn er da gleich einen Anwalt zur Hand hatte).
Viel wahrscheinlicher ist es, dass man ihn bei der Verhaftung bzw. ersten Vernehmung über sein Recht (bzw. in diesem Fall sogar Pflicht), einen Anwalt hinzuzuziehen, aufgeklärt hat - und ihm dann, well er keinen eigenen benennen konnte, einen zur Seite gestellt hat (vom Gericht bestellt).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 18:04
Zitat von MabuhayMabuhay schrieb:Mich wundert es schon sehr, wie viele der hier schreibenden von seiner Unschuld überzeugt sind.
Nachdem ich von Anfang an nicht von STs Schuld überzeugt war, war der Schritt für mich nicht ganz so groß wie bei denjenigen, die von Anfang an (100%ig) von STs Schuld überzeugt waren. Und manche sind es ja immer noch. Das wiederum wundert mich umso mehr, weil ja mittlerweile die Indizienlage recht dünn geworden ist.

Für mich war spätestens bei dem absurden (mutmaßlichen) Tatablauf mit stark blutenden Wunden ohne nachweisbaren Blutverlust, seltsamen Frakturverläufen durch Draufknien eines Leichtgewichts und Werfen in den Bärbach durch dasselbe Leichtgewicht klar, dass es so nicht abgelaufen sein kann.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 19:44
Zitat von XluXXluX schrieb:Für mich war spätestens bei dem absurden (mutmaßlichen) Tatablauf mit stark blutenden Wunden ohne nachweisbaren Blutverlust, seltsamen Frakturverläufen durch Draufknien eines Leichtgewichts und Werfen in den Bärbach durch dasselbe Leichtgewicht klar, dass es so nicht abgelaufen sein kann.
Der gesrcriptete Tathergang aus Grimm's Märchen ohne einen objektiven Beweis und dann noch das Verhalten des ST nach der vermeintlichen Tat. Eiskalt Minuten nach der vermeintlichen Tat zu Hause gechillt ein Game Auf dem PC spielen? Sicher sein, dass es keine Spuren geben wird?


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