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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.374 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

27.07.2025 um 08:30
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Und da bislang in die Richtung nichts getan wurde, kann man seriöserweise auch keinerlei Vermutungen hinsichtlich des Ausgangs der Sache aufstellen.
Das sehe ich etwas anders.

Zur Aufklärung gehört dazu, die Glaubwürdigkeit des JVA-Zeugen ausreichend zu untersuchen. Das war im ersten Verfahren auf äußerst naiver Weise erfolgt, wahrscheinlich war das Gericht einem Betrug erlegen. Das ist nun nachgeholt worden, das kann man schon als Zeichen deuten.
Irgendwo habe ich auch gelesen, dass das Landesgericht angekündigt hat, dass das neue Verfahren voraussichtlich mindestens so lange dauern wird, wie das erste Verfahren. Es seien die neuen Gutachten der Verteidigung nun auch zu berücksichtigen. Diese Zeit kann es sich nun auch nehmen, weil der Angeklagte nicht mehr in U-Haft ist.
Gleichzeit gibt es natürlich einen stärkeren äußeren Druck, sicher auch von Seiten des BGH. Oberflächlichkeit führt hier sicher rasch zur weiteren Kritik an der Traunsteiner Justiz, vielleicht auch zur erneuten Aufhebung des Urteils. Das wird die neue Strafkammer nicht wollen.
Es kann fast nur besser werden.
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Ich könnte mir vorstellen, dass, sollte es zu einem Freispruch kommen, auch hier noch ein nachgelagerter weiterer Rechtsstreit entsteht zu dieser Frage...
Was meinst Du, einen Zivilprozess? Da sehe ich dann keinen Chancen, denn die Eltern sind auch Nebenkläger. Sie können als Nebenkläger schon alles vorbringen. Wenn ihnen das nicht gelingt und es erfolgt ein Freispruch, dürften sie an dieses Urteil gebunden sein. Das wäre anders, wenn sie nicht Nebenkläger gewesen wären.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

27.07.2025 um 08:39
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Nachdem die Pflichtverteidiger entpflichtet wurden, wird das Honorar der Wahlverteidigerin nun im zweiten Prozess auf jeden Fall zu dem "Notwendigen" gezählt werden. Ob dies aber auch rückwirkend für den ersten Prozess gelten wird, wo es ja Pflichtverteidiger gab, bzw. ab welchem Zeitpunkt genau die Kosten der Wahlverteidigung "notwendig" betrachtet werden können, wird möglicherweise erst im Anschluss in einem weiteren Verfahren geklärt werden können.
Persönlich meine ich, dass angesichts dessen, dass die Pflichtverteidiger es ja versäumt hatten, den Anschein der Befangenheit der Richterin zu rügen, ihren Mandanten also unzureichend vertreten haben, auch im ersten Prozess die Wahlverteidigung als "notwendig" gezeigt hat, aber das könnte auch anders betrachtet werden...
Wie ich schon schrieb, die Notwendigkeit ist hier sicher gegeben. Die Pflichtverteidiger hatten sich dem Befangenheitsantrag nicht angeschlossen. Der ist nun zu einem der wichtigsten Bestandteile dieses Falles geworden. Wenn man nun die Bezahlung des Wahlverteidigers verweigern würde, wäre das reinste Willkür. Ich glaube kaum, dass man die Bezahlung rechtlich zulässig verweigern kann.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

27.07.2025 um 13:54
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Zur Aufklärung gehört dazu, die Glaubwürdigkeit des JVA-Zeugen ausreichend zu untersuchen. Das war im ersten Verfahren auf äußerst naiver Weise erfolgt, wahrscheinlich war das Gericht einem Betrug erlegen. Das ist nun nachgeholt worden, das kann man schon als Zeichen deuten.
Was denn für ein Betrug?
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Das ist nun nachgeholt worden, das kann man schon als Zeichen deuten.
Klar kann "man" das als Zeichen deuten. Genauso wie wenn morgens nach dem Austrinken des ersten Koffeindrinks der in die Tasse gerutsche Pulverrest einen Mittelfinger zu bilden scheint oder das Blei an Sylvester an ein Schwein erinnert. Einige Nudeln in meiner Buchstabennudelsuppe sind gerade beim Mittagessen genau in der Mitte des Tellers zu dem Wort "IDIOT" zusammengeschwommen, auch das kann, wer mag und der deutscvhen Sprache mächtig ist, gerne als Zeichen werten.
Eine Prognose für den Ausgang des Tages, des Jahres oder die Karrierechancen in meinem weiteren Leben kann man daraus aber wohl trotzdem kaum ablesen.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Diese wurden ihm mit hoher Sicherheit von der Justiz zugewiesen. Im Verfahren hatte sich jedoch gezeigt, dass sie der Sache nicht gewachsen waren. Das ist eindeutig, denn sie hatten sich dem Befangenheitsantrag von Frau Rick nicht angeschlossen. Damit haben sie nicht ausreichend die Interessen ihres Mandanten vertreten. Diese Pflicht"Verteidiger" wurden daher inzwischen aus gutem Grund entpflichtet. Hier kann man eindeutig von notwendigen Kosten sprechen.
Nein, die wurden ihm nicht von der Justiz zugewiesen, sondern er hat sie sich ausgesucht. Wäre doch ein Witz, wenn der Staat, der ja in so einer Strafsache der Ankläger ist, dem Angeklagten vorschreiben könnte, welchen Anwält er zu wählen hat.
Der Angeklagte hätte sie natürlich entpflichten können und sich einen anderen Verteidiger wählen können, einziges Kriterien für den wäre gewesen, dass er als Pflichtverteiger ei dem Gericht registriert ist und dass er bereit gewesen wäre, zum Pflichtverteidigersatz tätig zu werden. Das ist halt nicht jeder Anwalt, manche Anwältinnen sind eben etwas teurer als andere.
Klar braucht er, um sie im laufenden Prozess zu entpflichten, trifftige Gründe, aber Deiner Meinung nach war das ja "eindeutig".

Gernau das meinte ich eben damit, das unnötige Extrakosten nicht ersetzt werden. Wer meint, einen dritten Verteidiger zu benötigen, weil seine zwei Pflichtverteidiger dem Verfahren "eindeutig" nicht gewachsen sind, der muss ihn halt selber bezahlen, egal wie der Prozess ausgeht und auch, wenn das Urteil, das ihm attestiert, ein schuldiger Sexualstraftäter und Mörder zu sein, später aufgehoben wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

27.07.2025 um 17:26
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Was denn für ein Betrug?
Betrug im übertragenden Sinne., einen besseren Ausdruck kenne ich nicht. Es geht hier zwar nicht um Gelddinge, aber um etwas ähnlichem. Er hatte sich wahrscheinlich eine kürzere Haft versprochen. Er war davon ausgegangen, dass die gleiche Kammer für sein Verfahren zuständig sein wird. Ob dieser Erfolg eingetreten ist, wissen wir nicht, weil man nicht mehr ermitteln kann, welche Haftstrafe er ohne diese Zeugen-Aussage erhalten hätte.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Nein, die wurden ihm nicht von der Justiz zugewiesen, sondern er hat sie sich ausgesucht.
Wenn das kein möglicherweise fehlerhafte Schluss von Dir ist, hätte ich gerne einen Quelle hierzu.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wäre doch ein Witz, wenn der Staat, der ja in so einer Strafsache der Ankläger ist, dem Angeklagten vorschreiben könnte, welchen Anwält er zu wählen hat.
Normalerweise bestimmt das Gericht, wie viel Pflichtverteidigern für den Fall notwendig sind. Zwar kann der Angeklagte sich dann die Pflichtverteidiger selbst aussuchen. Da er in diesen Dingen meistens keine Erfahrung besitzt, wird er meist die vom Gericht bestimmten nehmen.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Der Angeklagte hätte sie natürlich entpflichten können und sich einen anderen Verteidiger wählen können, einziges Kriterien für den wäre gewesen, dass er als Pflichtverteiger ei dem Gericht registriert ist und dass er bereit gewesen wäre, zum Pflichtverteidigersatz tätig zu werden.
Da der Wahlverteidiger erst im Laufe des Gerichtsverfahrens mit dem Mandat beauftragt wurde, konnten die Pflichtverteidiger nicht mehr entpflichtet werden. Das hätte andernfalls zur Folge, dass er nur noch von einer Verteidigerin vertreten worden wäre, die nur bei einem Teil des Gerichtsverhandlungen anwesend gewesen wäre. Der Prozess wäre geplatzt (was im vorliegenden Fall sicher besser gewesen wäre). Daher sprach ich auch der Bestimmung durch das Gericht nur von "hoher Sicherheit".
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Gernau das meinte ich eben damit, das unnötige Extrakosten nicht ersetzt werden. Wer meint, einen dritten Verteidiger zu benötigen, weil seine zwei Pflichtverteidiger dem Verfahren "eindeutig" nicht gewachsen sind, der muss ihn halt selber bezahlen, egal wie der Prozess ausgeht und auch, wenn das Urteil, das ihm attestiert, ein schuldiger Sexualstraftäter und Mörder zu sein, später aufgehoben wird.
Wie gesagt, die Historie hat gezeigt, dass sie dem Verfahren nicht gewachsen waren. Sie haben sich nachweislich dem Befangenheitsantrag nicht angeschlossen. Das ist nun mal Fakt

Wesentliche Beweisaufnahmen gingen auch im ersten Verfahren auf Betreiben von Frau Rick, wie die Auswertung von Verenas SmartPhone-Kommunikation bzgl. den 17.11 und auch kurz nach dem Tod des Opfers. Das sind wesentliche Dinge gewesen, welche man eigentlich schon von den Ermittlern erwartet hätte.


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27.07.2025 um 17:33
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:das kann man schon als Zeichen deuten.
Ich denke auch, dass die Beauftragung des aussagepsychologischen Gutachtens eindeutig ein Zeichen in die richtige Richtung ist und zwar dahingehend, dass die vorhandenen Indizien ordentlich geprüft werden und dass nicht einfach den passenden Zeugen blind geglaubt wird und eine Überprüfung nicht nur verabsäumt sondern sogar verhindert wird, während den unpassenden Zeugen pauschal "Entlastungstendenzen" vorgeworfen werden.

Durch dieses "Zeichen" kann man nun erwarten, dass es für eine erneute Verurteilung ein paar belastbare, belastende Indizie benötigen würde, im Moment sieht es absolut nicht danach aus als ob es da noch was gäbe (wieso hätten diese auch im ersten Prozess "verheimlicht" werden sollen.), daher gehe ich von einem Freispruch aus.

Würde es tatsächlich noch unbekannte Beweise oder Indizien geben, die eine Täterschaft von ST nahelgen würdem, bin ich wegen dieses "Zeichens" optimistisch, dass diese dann ausreichend geprüft und gewertet werden würden und er tatsächlich nur verurteilt werden würde, wenn ihm die Schuld nachgewiesen werden konnte.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Klar kann "man" das als Zeichen deuten. Genauso wie wenn morgens nach dem Austrinken des ersten Koffeindrinks der in die Tasse gerutsche Pulverrest einen Mittelfinger zu bilden scheint oder das Blei an Sylvester an ein Schwein erinnert. Einige Nudeln in meiner Buchstabennudelsuppe sind gerade beim Mittagessen genau in der Mitte des Tellers zu dem Wort "IDIOT" zusammengeschwommen, auch das kann, wer mag und der deutscvhen Sprache mächtig ist, gerne als Zeichen werten.
Eine Prognose für den Ausgang des Tages, des Jahres oder die Karrierechancen in meinem weiteren Leben kann man daraus aber wohl trotzdem kaum ablesen.
Schon wieder muss ich dir zustimmen, die "Zeichen" die dir offensichtlich häufig gesandt werden, sollten dich vielleicht mal zum nachdenken anregen, lassen aber keinen Schluss darauf zu, wie dein Leben weiter verläuft.
Das hat aber rein gar nichts mit diesem Thema zu tun, hier ist das "Zeichen" eine gesetzte Aktion, die einen gewissen Schluss auf die Einstellung und auf künftige Aktionen zulässt. Dass natürlich keine 100% Vorhersagen zu treffen sind, ist auch klar, das wurde aber offenkundig durch den Wortgebrauch "Zeichen" ausgedrückt.


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27.07.2025 um 17:44
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Nein, die wurden ihm nicht von der Justiz zugewiesen, sondern er hat sie sich ausgesucht.
Es ist doch immer wieder schön, wie einfach das Ganze hätte sein können - wenn es so gewesen wäre.

Ich habe jetzt nochmal gezielt danach gesucht (vielleicht habe ich ja etwas übersehen) und nirgends gefunden, dass ST sich seine Pflichtverteidiger selbst ausgesucht hat (Harald Baumgärtl war schon am 19.11. aktiv - da war ST dann wohl schon super vorbereitet auf seine Verhaftung, wenn er da gleich einen Anwalt zur Hand hatte).
Viel wahrscheinlicher ist es, dass man ihn bei der Verhaftung bzw. ersten Vernehmung über sein Recht (bzw. in diesem Fall sogar Pflicht), einen Anwalt hinzuzuziehen, aufgeklärt hat - und ihm dann, well er keinen eigenen benennen konnte, einen zur Seite gestellt hat (vom Gericht bestellt).


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27.07.2025 um 18:04
Zitat von MabuhayMabuhay schrieb:Mich wundert es schon sehr, wie viele der hier schreibenden von seiner Unschuld überzeugt sind.
Nachdem ich von Anfang an nicht von STs Schuld überzeugt war, war der Schritt für mich nicht ganz so groß wie bei denjenigen, die von Anfang an (100%ig) von STs Schuld überzeugt waren. Und manche sind es ja immer noch. Das wiederum wundert mich umso mehr, weil ja mittlerweile die Indizienlage recht dünn geworden ist.

Für mich war spätestens bei dem absurden (mutmaßlichen) Tatablauf mit stark blutenden Wunden ohne nachweisbaren Blutverlust, seltsamen Frakturverläufen durch Draufknien eines Leichtgewichts und Werfen in den Bärbach durch dasselbe Leichtgewicht klar, dass es so nicht abgelaufen sein kann.


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27.07.2025 um 19:44
Zitat von XluXXluX schrieb:Für mich war spätestens bei dem absurden (mutmaßlichen) Tatablauf mit stark blutenden Wunden ohne nachweisbaren Blutverlust, seltsamen Frakturverläufen durch Draufknien eines Leichtgewichts und Werfen in den Bärbach durch dasselbe Leichtgewicht klar, dass es so nicht abgelaufen sein kann.
Der gesrcriptete Tathergang aus Grimm's Märchen ohne einen objektiven Beweis und dann noch das Verhalten des ST nach der vermeintlichen Tat. Eiskalt Minuten nach der vermeintlichen Tat zu Hause gechillt ein Game Auf dem PC spielen? Sicher sein, dass es keine Spuren geben wird?


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01.08.2025 um 00:02
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb am 27.07.2025:Was meinst Du, einen Zivilprozess? Da sehe ich dann keinen Chancen, denn die Eltern sind auch Nebenkläger. Sie können als Nebenkläger schon alles vorbringen. Wenn ihnen das nicht gelingt und es erfolgt ein Freispruch, dürften sie an dieses Urteil gebunden sein. Das wäre anders, wenn sie nicht Nebenkläger gewesen wären.
da hast Du mich falsch verstanden.
Ich meinte, falls es zu einem Freispruch kommt, ein Rechtsstreit darüber entstehen könnte, welche Kosten des Angeklagten ihm zu ersetzen sind!
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb am 27.07.2025:Wie ich schon schrieb, die Notwendigkeit ist hier sicher gegeben. Die Pflichtverteidiger hatten sich dem Befangenheitsantrag nicht angeschlossen. Der ist nun zu einem der wichtigsten Bestandteile dieses Falles geworden. Wenn man nun die Bezahlung des Wahlverteidigers verweigern würde, wäre das reinste Willkür. Ich glaube kaum, dass man die Bezahlung rechtlich zulässig verweigern kann.
nun, erstmal ist es rechtlich so, dass Kosten für einen zusätzlichen Wahlverteidiger (neben vorhandenen Pflichtverteidigern) und für private Gutachten nicht ersetzt werden.
Ob in diesem konkreten Fall von dieser Regel "automatisch" abgewichen wird, oder ob dies erst in einem Rechtsstreit zu klären ist, wird man sehen. "Willkür" wäre eine Verweigerung jedenfalls nicht, es wäre vielmehr die Anwendung der Regel.

Eben daher meine Anmerkung, dass das eventuell erst nachgelagert rechtlich geklärt werden wird. Aber erstmal ist ST noch gar nicht freigesprochen, und ein Freispruch dürfte auch kein Selbstgänger werden, daher halte ich die Frage sowieso für zuweit vorgegriffen.
Zitat von GrillageGrillage schrieb am 27.07.2025:Nein, die wurden ihm nicht von der Justiz zugewiesen, sondern er hat sie sich ausgesucht.
hast Du zu der Behauptung eine Quelle?


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01.08.2025 um 00:19
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:hast Du zu der Behauptung eine Quelle?
Das ist das ganz normale Prozedere, dafür braucht es also keine Quelle. Die Ausnahme ist doch, dass sie zugewiesen werden, was nur passiert, wenn der Angeklagte sich weigert oder nicht in der Lage ist, sie sich selber auszusuchen. Es braucht also wohl eher für die Behauptung, sie seien ihm zugewiesen worden eine Quelle.


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01.08.2025 um 00:22
Zitat von GrillageGrillage schrieb:oder nicht in der Lage ist, sie sich selber auszusuchen
davon würde ich ausgehen, dass jemand wie ST nicht gleich prompt die Telefonnummer "seines" Anwalts hat, erscheint mir naheliegend. Wissen tue ich es aber nicht, daher stelle ich auch keine entsprechende Tatsachenbehauptung auf.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Es braucht also wohl eher für die Behauptung, sie seien ihm zugewiesen worden eine Quelle.
nö, für eine Behauptung benötigt es in jede Richtung einen Beleg. Du vermutest das eine, ich vermute das andere, wissen tun wir es offenbar beide nicht. Also sollte das weder in die eine noch die andere Richtung als "Fakt" dargestellt werden.


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02.08.2025 um 08:21
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Ob in diesem konkreten Fall von dieser Regel "automatisch" abgewichen wird, oder ob dies erst in einem Rechtsstreit zu klären ist, wird man sehen. "Willkür" wäre eine Verweigerung jedenfalls nicht, es wäre vielmehr die Anwendung der Regel.
Die Anwendung einer Regel kann auch willkürlich sein. In diesem Fall wäre es unter den vorliegenden Fakten schon deutlich willkürlich , wenn man die Wahlverteidigerkosten (im rechtlichen Rahmen) des ersten Verfahrens nicht ersetzen würde. Wie der Badewannenunfall aber zeigt, ist in diesem Staat jedoch vieles möglich, der Staat zeigt sich da häufig von einer schlimmen Seite. Wegen der öffentlichen Präsenz des Falles hat dort der Staat schon vor dem Zivilgerichtsverfahren etwas zurückgerudert. Versucht hatte er es erst mal trotzdem. Statt vernünftige Entschädigungen zu zahlen, muss das Opfer vor den Kadi ziehen, auch das ist zumindest für mich nicht mehr verständlich, man muss sich für den Staat schämen.


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11.08.2025 um 13:49
Sebastian T. hat dem Merkur ein Interview gegeben.
52 Tage ist es heute her, dass sich das Leben für Sebastian T. gedreht hat. Wieder einmal. Am 20. Juni wurde der 23-Jährige aus der Justizvollzugsanstalt Traunstein entlassen. Dort saß er ein Jahr lang als verurteilter Mörder, weil er 2022 die junge Studentin Hanna getötet haben soll, zuvor war er lange in Untersuchungshaft. Jetzt berichtet er über sein Leben in Freiheit.

(...)

Unsere Zeitung stellte ihm die Interviewfragen schriftlich.
Sebastian T. (23) stand im Fall Hanna unter Mordverdacht – jetzt spricht er über sein Leben in Freiheit (Merkur)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.08.2025 um 13:59
Bezüglich der Veröffentlichung des Interviews hat inFranken.de die Chronologie um ein Update mit neuen Informationen ergänzt.

Sebastian T. wird sich auch im neuen Prozess nicht äußern,...
Vor Gericht wird er zu den konkreten Anschuldigungen jedoch weiterhin schweigen. "Wir werden ihn nicht sprechen lassen", sagt Anwältin Regina Rick, die den 23-Jährigen zusammen mit Yves Georg in dem neuen Verfahren Ende September verteidigen wird, der Deutschen Presse-Agentur. Ob ihr Mandant sich zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern werde, sei noch offen.
...zudem strebt die Verteidigung einen Freispruch aus erwiesener Unschuld an.
Das Landgericht Traunstein hatte den Mann im März 2024 in einem langwierigen Indizienprozess zu neun Jahren Jugendstrafe wegen schwerer Körperverletzung und Mordes verurteilt. Rick hatte bereits damals Freispruch beantragt. "Das Ziel ist der Freispruch wegen erwiesener Unschuld", sagt sie auch jetzt.
Hanna aus Aschau nach Disko-Besuch getötet? Angeklagter äußert sich - aber nicht zum Fall (inFranken.de)


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11.08.2025 um 15:16
"Einer Befragung durch diese Staatsanwaltschaft setze ich ihn nicht aus", sagte Rick nun zur Begründung, warum ihr Mandant wie schon im ersten Prozess zur Sache schweigen wird.
Hervorhebung durch mich
https://www.infranken.de/bayern/mord-unfall-studentin-hanna-aschau-prozess-angeklagter-interview-prozess-art-5790131
Das ist doch eine andere StA wie im vorangegangenen Prozess, oder?
Gibt es da schon etwa konkrete Vorwürfe in Richtung dieser StA?

Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Sebastian T. hat dem Merkur ein Interview gegeben.
Jetzt wissen wir es, er ist der absolute Familienmensch ;) .


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11.08.2025 um 15:45
Für den Fall wird weiterhin die Staatsanwaltschaft Traunstein zuständig sein.

Was natürlich sein kann, ist, dass in der Zwischenzeit StA Fiedler und sein Mitstreiter Jeserer die weiße Fahne gehisst haben, so dass im Gerichtssaal neue Gesichter auf Seiten der Anklage Platz nehmen werden. Das Zitat von Regina Rick klingt aber eher so als ob es keine Änderung bei den Sitzungsvertretern geben würde. Wird man wohl erst am 29. September sehen.


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11.08.2025 um 16:59
Prozessbeginn am 29. September, vorläufig 26 Sitzungstage angesetzt, Urteilsverkündung am 19. Dezember möglich.
Der Prozess um den Tod von Hanna W. aus Aschau beginnt am Montag, 29. September. Wie Cornelia Sattelberger, Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein, auf Anfrage mitteilt, sind zunächst 26 Termine angesetzt – der letzte kurz vor Weihnachten am 19. Dezember. Die Verhandlungen finden anders als in der ersten Runde nicht im Gerichtsgebäude in Traunstein statt, sondern in der Außenstelle in Laufen kurz vor der Grenze zu Österreich. Grund für die Umsiedlung sind Platzprobleme. Vorsitzende Richterin wird Heike Will mit ihrer 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein sein.
Hanna-Prozess startet Ende September (Merkur)


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11.08.2025 um 17:19
Zitat von emzemz schrieb:Das ist doch eine andere StA wie im vorangegangenen Prozess, oder?
warum sollte das eine andere StA sein? Es ist eine andere Kammer, aber das ändert ja nichts an der StA.

Angesichts dessen, dass an der Sache, die das erste Urteil zu Fall brachte, auch die StA beteiligt war, wäre es zwar sinnvoll, auch die StA auszutauschen, aber ich habe nirgends gelesen, dass das passieren soll...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.08.2025 um 17:29
Zitat von emzemz schrieb:er ist der absolute Familienmensch
naja, angesichts dessen, dass es einige, zum Teil überdramatisierte, zum Teil sogar eindeutig falsche Aussagen seiner Freunde waren, die ihn erst auf die Anklagebank brachten, würde ich auch erstmal ein Vertrauensproblem zu allen ausser der Familie, die ja zu ihm gehalten hat, haben. Das ist eine ganz natürliche Reaktion, ganz egal, ob er schuldig oder unschuldig ist


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.08.2025 um 17:35
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Angesichts dessen, dass an der Sache, die das erste Urteil zu Fall brachte, auch die StA beteiligt war, wäre es zwar sinnvoll, auch die StA auszutauschen, aber ich habe nirgends gelesen, dass das passieren soll...
Anders als die Richterin ist der StA aber nicht dazu verpflichtet, neutral zu sein und sich nicht schon im Laufe des Prozesse eine Meinung zur Schuldfrage zu bilden. Insofern sehe ich kein Problem, dass es der gleiche StA ist.
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:naja, angesichts dessen, dass es einige, zum Teil überdramatisierte, zum Teil sogar eindeutig falsche Aussagen seiner Freunde waren, die ihn erst auf die Anklagebank brachten, würde ich auch erstmal ein Vertrauensproblem zu allen ausser der Familie, die ja zu ihm gehalten hat, haben. Das ist eine ganz natürliche Reaktion, ganz egal, ob er schuldig oder unschuldig ist
Zumindest scheint er ja der Mutter verziehen zu haben, dass sie ihn damals so gedrängt hat, sich als "Zeuge" bei der Polizei zu melden. Wer weiß, ob sie ihm sonst überhaupt jemals drauf gekommen wären?!


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