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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.368 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.02.2024 um 12:52
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Dass die Kammer bereit ist, sich noch rechtsmedizinische Fragen anzuhören, zeigt ja, dass Mützel freigestellt wurde. Wenn es kein extremer Zufall war. Aber gerade damit sollte wahrscheinlich die Absage erteilt werden.
Das hatte ich schon ganz vergessen. Das war ja für den 20.2. geplant und ist jetzt auch ins Wasser gefallen....

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23.02.2024 um 12:55
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:aber wenn, gab es bestimmt schon Fälle, bei denen ein Gutachter die anderen „überstimmt“ hat.
Klar, passiert jeden Tag, wie Patienten wissen, die sich vor einer gravierenderen Behandlung oder OP eine Zweitmeinung einholen. Ob der Patient aber viel schlauer wird, wenn er sich eine Dritt-, Viert- oder Fünftmeinung einholt, ist die Frage. Irgendwann muss auch mal Schluss sein mit der Gutachterei, wie ja auch irgendwann mal Schluss mit dem Rechtsweg ist, anders geht es nicht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.02.2024 um 13:13
Zitat von PalioPalio schrieb:Und ich glaube auch an die Existenz der Tatortzeugin, die aber auch nach wie vor ungewiss ist.
Ich halte die Tatortzeugin für genauso real wie den 1. rechtlichen Hinweis, der uns hier im Forum auch total durch die Lappen gegangen ist....
Eine Zeugin berichtete am 17. November 2022, sie habe im Bereich des eventuellen Tatorts einen "Jogger mit Stirnlampe" gesehen. Eine andere Zeugin schilderte "einen Schrei, einen schrecklichen Schrei" zur fraglichen Zeit.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/prozess-zum-mordfall-hanna-w-unterbrochen-urteil-verzoegert-sich-art-942928
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Vorschrift wäre aber nach wie vor mE nicht auf Frau Rick anwendbar, falls sie die Mails an die Bild weitergegeben haben sollte. Denn die Norm gilt (siehe „Tathandlung“) eben im Veröffentlichen, nicht im Weitergeben von Dokumenten an die Presse.
Wobei ich das ehrlich gesagt nicht nachvollziehen kann.
Wenn nur das tatsächliche Veröffentlichen das Problem wäre, dann wäre diese Regelung ja ein zahnloser Tiger.

Richter, Verteidiger, StA haben ja überhaupt als einzige Zugriff auf die Akten und Informationen. Sie haben aber ja regelmäßig gar keine Möglichkeit, diese Informationen zu veröffentlichen, weil sie eben nicht gleichzeitig Redakteur einer Zeitung sind.

Die Journalisten dagegen haben zum einen meist gar keine Gelegenheit, auf die Informationen zuzugreifen, außer, sie bekommen sie von einem der oben genannten "zugespielt" und können zudem auch meist gar nicht beurteilen, ob eine Information schon in "öffentlicher Verhandlung erörtert" wurde oder das noch ansteht.

Die Frage ist ja eben, was mit "öffentlich mitteilen" gemeint ist. Von meinem Verständnis her, bedarf es für "öffentlich" keine große Reichweite an Personen (also alle potentiellen Leser einer Zeitung). Ist öffentlich denn nicht schon jeder unbeteiligte Dritte, der nichts mit dem Verfahren zu tun hat?

Und außerdem kann man doch dahinter, dass jemand "amtliche Dokumente eines Strafverfahrens" an einen Journalisten/Redakteur der Bild-Zeitung weiterleitet eigentlich nichts anderes sehen, als den Versuch, diese Informationen öffentlich zu machen. Wozu sollten sie sonst weitergeleitet worden sein?


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23.02.2024 um 13:26
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und außerdem kann man doch dahinter, dass jemand "amtliche Dokumente eines Strafverfahrens" an einen Journalisten/Redakteur der Bild-Zeitung weiterleitet eigentlich nichts anderes sehen, als den Versuch, diese Informationen öffentlich zu machen. Wozu sollten sie sonst weitergeleitet worden sein?
Es liegt natürlich einzig und allein an den Journalisten, ob sie die Akten mit eigenen Worten zusammen fasst oder wesentliche Teile daraus zitiert. Nur letzteres wäre strafbar. Was wirklich veröffentlicht wird, liegt einzig und allein in der Hand der Journalisten.

Wenn der Journalist nicht weiß, ob das schon Teil der Verhandlung geworden ist, ist es sein Risiko, das wörtlich wiederzugeben.

Veröffentlichen kannst Du heute auch über eigene Internet-Seiten, auf Journalisten ist man da nicht mehr angewiesen, aber das war hier nicht der Fall.


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23.02.2024 um 13:48
Zitat von LentoLento schrieb:Das ist nur Deine Sichtweise. Dieser Beeinflussung können Berufsrichter auch sehr einfach ausweichen, in dem sie solche Artikel der Blöd&Co-Zeitung einfach nicht lesen. Sie wissen ja, sie haben die Original-Akten, da haben sie nicht nur Ausschnitte. Das würde ich von Berufsrichtern auch erwarten. Wie gesagt, das deutsche Strafrecht stellt Berufsrichter vor sehr hohe Herausforderungen, wogegen, das was Du hier siehst, wirklich eine vermeidbare Lappalie dagegen ist, da sie nicht gezwungen werden solche Zeitungen zu lesen, die nicht in die Verhandlung eingeführte Akten - die durchaus beeinflussend sein können - müssen sie lesen
Das ist faktisch falsch, viele Richter verfolgen die Berichterstattung zu ihren Prozessen sogar gezielt.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Wieso? Er erstattet gleich Mal für alle in Betracht kommende Delikte Anzeige auftrags der Eltern von HW. Rick hat sich sicherlich nirgends schuldig gemacht....
Deiner Logik nach braucht es in der Justiz auch keine Rechtsmittel, weil die erfahrenen Richter keine Fehler machen.


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23.02.2024 um 14:02
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Das ist faktisch falsch, viele Richter verfolgen die Berichterstattung zu ihren Prozessen sogar gezielt.
Kennst Du da einen? Warum sollten sie das machen? Da keine Aufzeichnung der Verhandlung erfolgt, wäre das sogar kontraproduktiv, er könnte sich von der Berichterstattung beeinflussen lassen.


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23.02.2024 um 14:04
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wobei ich das ehrlich gesagt nicht nachvollziehen kann.
Wenn nur das tatsächliche Veröffentlichen das Problem wäre, dann wäre diese Regelung ja ein zahnloser Tiger.
Dazu gibts auch wieder Urteile, die sich mit der Problematik befassen. Unter Umständen kann eben auch schon in der Weitergabe von Unterlagen an die Presse eine Veröffentlichung gesehen werden.

Eine Veröffentlichung ist dann gegeben, wenn die Mitteilung eine so weite Verbreitung findet, dass eine Beeinflussung der Verfahrensbeteiligten in Betracht kommt. Die Mitteilung ist dann öffentlich, wenn sie in einer Weise erfolgt, dass unbekannt viele und unbestimmt welche Personen Kenntnis davon nehmen können.

Wenn eine Unterredung mit Pressevertretern nicht auf Vertraulichkeit angelegt ist, sondern auf eine massenmediale Weiterverbreitung zielt und insoweit billigend in Kauf genommen wird, dass die wörtlich vorgetragenen Passagen aus den Akten auch wörtlich in den zu erwartenden Presseartikeln auftauchen, dann handelt es sich um eine öffentliche Mitteilung i. S. des § 353 d StGB, in diesem Fall also durch die Verteidigerin (sofern diese die Weitergabe zugibt).


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23.02.2024 um 14:05
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Das ist faktisch falsch, viele Richter verfolgen die Berichterstattung zu ihren Prozessen sogar gezielt.
Viele „Staranwälte“ auch….
Zitat von LentoLento schrieb:Wenn der Journalist nicht weiß, ob das schon Teil der Verhandlung geworden ist, ist es sein Risiko, das wörtlich wiederzugeben.
Genau, und deshalb hat die Bild hier ja auch darauf verzichtet, den Wortlaut der Mails wiederzugeben. Und lange das Verfahren läuft, wird sie auch weiter darauf verzichten, weil Ablehnungsgesuche nun mal, wie einiges andere auch, nicht in öffentlicher Verhandlung erörtert werden.


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23.02.2024 um 14:10
Zitat von LentoLento schrieb:Kennst Du da einen? Warum sollten sie das machen? Da keine Aufzeichnung der Verhandlung erfolgt, wäre das sogar kontraproduktiv, er könnte sich von der Berichterstattung beeinflussen lassen.
So mancher Richtet war schon sehr erstaunt, wenn er hinterher in der Presse lesen musste, was da in seinem Gerichtssaal kürzlich verhandelt wurde. Als wäre es ein anderer Fall gewesen :D

Journalisten kriegen oft was in den falschen Hals, vor allem in prozessualer Hinsicht, und schreiben dann auch was Falsches, was für den Richter nicht so erfreulich ist. Im Extremfall muss dann der Kollege Pressesprecher ran, um das bei nächster Gelegenheit mal geradezurücken.


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23.02.2024 um 14:16
Noch mal was zur Presseberichterstattung betreffend die Justiz:

Ich finde es nach wie vor bedauerlich, dass da keine Fachjournalisten tätig sind. Niemand käme auf die Idee, über ein Fußballländerspiel jemanden berichten zu lassen, der wenig Ahnung vom Fußball hat. Aber zu Gerichtsverhandlungen werden oft keine Fachjournalisten geschickt.

Man sollte wohl schon froh sein, wenn es wenigstens gelernte Journalisten sind und nicht so arme nicht festangestellte berufsfremde Zeilenschreiber, die für ein geringes Honorar hierhin und dorthin gehen und dann schnell irgendwas darüber schreiben.


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23.02.2024 um 14:17
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Wer am Ende Recht bekommen wird, können wir hier als Laien doch gar nicht beurteilen.
Vollkommen richtig, zumal die Angelegenheit rechtlich durchaus problematisch ist und von verschiedenen Gerichten unterschiedlich beurteilt werden kann. Wir wissen ja auch noch nicht einmal, welches Gericht örtlich zuständig ist, falls eine Anklage zugelassen werden sollte.

Allerdings gehe ich davon aus, dass Frau Rick bei ihrer Verteidigung deutlich mehr vortragen wird als die Tatsache, dass der Angeklagte sie ja von ihrer Schweigepflicht entbunden habe.


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23.02.2024 um 14:29
Zitat von AndanteAndante schrieb:Journalisten kriegen oft was in den falschen Hals, vor allem in prozessualer Hinsicht, und schreiben dann auch was Falsches, was für den Richter nicht so erfreulich ist. Im Extremfall muss dann der Kollege Pressesprecher ran, um das bei nächster Gelegenheit mal geradezurücken.
Man darf halt nicht vergessen, dass nur in wenigen Prozessen tatsächlich Journalisten sitzen, die sich auf Gerichtsprozesse spezialisiert haben und sich dann gerne selber als "Gerichtsreporter" bezeichnen.
Die meisten Redaktionen sind zu klein, um einen Kollegen nur für die Prozessberichterstattung abzustellen, gerade für Lokalzeitungen/-redaktionen ist das so.

Und nur wenige Prozesse sind so wichtig, dass ein Journalist einer bestimmten Redaktion wirklich an jedem Prozesstag im Zuschauerraum sitzt. Meist geht jemand zur Prozesseröffnung hin, weil dort die Anklage verlesen wird und man damit einen guten Überblick hat, was überhaupt verhandelt wird.
Und dann kommt erst wieder jemand, wenn die Plädoyers gehalten werden (das muss dann aber schon ein recht viel Aufsehen erregender Prozess sein) oder wahrscheinlicher zum Tag der Urteilsverkündung.

Das wie hier gleich mehrere Medien offenbar in fast jeder Verhandlung Berichterstatter sitzen haben, ist die große Ausnahme. Und selbst dann: oft geht nicht jeden Tag der gleiche Journalist hin, sondern ein Kollege/Vertreter.

Die wenigsten Redaktion haben also einen tieferen Einblick in die Details, dir dort im Prozess verhandelt und besprochen werden. Insofern kann die Berichterstattung jemanden, der an allen oder mehreren Prozesstagen teilgenommen hat, sei es als Richter, StA, Angeklagter, Verteidiger oder nur Zuschauer, schon mal erstaunen oder sogar erschauern lassen...

Wir haben immer das Bild einer Gisela Friedrichsen oder Sabine Rückert im Kopf, die bei großen überregionalen Zeitungen und Magazinen beschäftigt sind und entsprechend spezialisiert sind.
In der Realität der Lokalredaktionen muss der Reporter, der am Vormittag als Berichterstatter im Gerichtssaal sitzt, aber oft gleich weiter, weil er direkt anschließend noch einen Termin zur Einweihungsspiel des neuen Rasenplatzes des Lokal-TuS und danach bei der Jahreshauptversammlung des Kaninchenzüchtervereins hat, wo er ein Foto der für besondere Züchtungserfolge geehrten Mitglieder schießen soll.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Noch mal was zur Presseberichterstattung betreffend die Justiz:

Ich finde es nach wie vor bedauerlich, dass da keine Fachjournalisten tätig sind. Niemand käme auf die Idee, über ein Fußballländerspiel jemanden berichten zu lassen, der wenig Ahnung vom Fußball hat. Aber zu Gerichtsverhandlungen werden oft keine Fachjournalisten geschickt.

Man sollte wohl schon froh sein, wenn es wenigstens gelernte Journalisten sind und nicht so arme nicht festangestellte berufsfremde Zeilenschreiber, die für ein geringes Honorar hierhin und dorthin gehen und dann schnell irgendwas darüber schreiben.
Lustig, das hat sich jetzt mit meinem Beitrag überschnitten... Genau das wollte ich zum Ausdruck bringen!


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23.02.2024 um 14:50
Zitat von LentoLento schrieb:Kennst Du da einen? Warum sollten sie das machen? Da keine Aufzeichnung der Verhandlung erfolgt, wäre das sogar kontraproduktiv, er könnte sich von der Berichterstattung beeinflussen lassen.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/so-stark-praegen-medien-die-urteile-von-gerichten-15661040.html

fyi
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich finde es nach wie vor bedauerlich, dass da keine Fachjournalisten tätig sind. Niemand käme auf die Idee, über ein Fußballländerspiel jemanden berichten zu lassen, der wenig Ahnung vom Fußball hat. Aber zu Gerichtsverhandlungen werden oft keine Fachjournalisten geschickt.

Man sollte wohl schon froh sein, wenn es wenigstens gelernte Journalisten sind und nicht so arme nicht festangestellte berufsfremde Zeilenschreiber, die für ein geringes Honorar hierhin und dorthin gehen und dann schnell irgendwas darüber schreiben.
Ich glaube das Problem ist zum einen, dass du zu einem an einem ,,Provinzgericht" im tiefsten Südosten Bayerns bist, da hast du einfach nicht solche versierten Gerichtsreporter in der Nähe (gut München ist nur eine Stunde entfernt, aber es ist halt nicht München) und die Ausmaße die der Prozess mittlerweile angenommen hat nicht absehbar waren. Man muss ja schon sagen, dass sich das Ganze zu einem wirklich spektakulären Ding entwickelt hat.

Würde sich die Sache in München abspielen, dann hätten wir vermutlich mehr Qualität in der Berichterstattung und wahrscheinlich ein größeres überregionales Medienecho.


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23.02.2024 um 15:14
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Ich glaube das Problem ist zum einen, dass du zu einem an einem ,,Provinzgericht" im tiefsten Südosten Bayerns bist, da hast du einfach nicht solche versierten Gerichtsreporter in der Nähe
Vielleicht nicht die versiertesten, aber das ist unser Glück, dass der Prozess eben nicht in München stattfindet.

So haben wir diese Liveticker und Berichte von Rosenheim24. Von denen kann man natürlich halten was man will, aber die würden in München nicht berichten. Wobei jetzt die Frage malen wir das Szenario, dass in München verhandelt wird oder dass es auch dort im Bezirk passiert ist?

Auch die Abendzeitung schickt jedes Mal ihre Reporterin vorbei. Ich glaube in ihrem Steckbrief gelesen zu haben, dass die aus der Ecke stammt. Die haben von der Abendzeitung auch jemanden der jeden Tag am Stiglmaierplatz ist, der würde auch von so einem spannenden Prozess nicht täglich berichten. Sondern ist dann an 18 Verhandlungstagen bei ganz anderen Prozessen. Darunter irgendwelche Sachen die das Amtsgericht verhandelt. Das Gleiche bei der Tz. Das würde einfach nicht ins Konzept normalerweise passen.

Die Süddeutsche hat auch kontinuierlich jemanden geschickt. Das können wir zwar hier nicht diskutieren und da liegt es nicht am Ort, der würde vllt auch in München so berichten, aber so macht er es auch.

Wenn man jetzt eine Friedrichsen und co nimmt. Erstens glaube ich haben die keinen prominenten Nachfolger bisher und wenn wäre der Ort auch kein Hindernis. Letztens habe ich einen alten Artikel entdeckt, wo sie 2003 einen ganzen Prozess um ein ertränktes Kleinkind in Traunstein (bzw. Tatort war Kolbermoor) verfolgt hat. Aber ihr Stil war ja immer im Nachhinein zu berichten, also würde uns das auch nicht helfen. Die musste sicher ohnehin immer im Hotel untergebracht werden, weil sie ja durch die ganze Republik gefahren ist, da würde München und TS auch keinen Unterschied machen.


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23.02.2024 um 15:36
Zitat von LentoLento schrieb:Das ist nur Deine Sichtweise. Dieser Beeinflussung können Berufsrichter auch sehr einfach ausweichen, in dem sie solche Artikel der Blöd&Co-Zeitung einfach nicht lesen. Sie wissen ja, sie haben die Original-Akten, da haben sie nicht nur Ausschnitte. Das würde ich von Berufsrichtern auch erwarten. Wie gesagt, das deutsche Strafrecht stellt Berufsrichter vor sehr hohe Herausforderungen, wogegen, das was Du hier siehst, wirklich eine vermeidbare Lappalie dagegen ist, da sie nicht gezwungen werden solche Zeitungen zu lesen, die nicht in die Verhandlung eingeführte Akten - die durchaus beeinflussend sein können - müssen sie lesen
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Das ist faktisch falsch, viele Richter verfolgen die Berichterstattung zu ihren Prozessen sogar gezielt.
Zitat von LentoLento schrieb:Kennst Du da einen? Warum sollten sie das machen? Da keine Aufzeichnung der Verhandlung erfolgt, wäre das sogar kontraproduktiv, er könnte sich von der Berichterstattung beeinflussen lassen.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/so-stark-praegen-medien-die-urteile-von-gerichten-15661040.html

fyi
Danke für die Info, hätte ich nicht gedacht. Aber wenn sie sich davon nun doch beeinflussen lassen, muss ich sagen, selber schuld. Niemand zwingt sie die manchmal doch verzerrende Darstellung der Journalisten zu lesen. Insofern ist trotzdem mein ursprünglciher Beitrag vollkommen korrekt.

Insofern ist das Sträuben des Richterbundes gegen einen Aufzeichnung der Verhandlung noch weniger zu verstehen. Ist man sich seiner Sache doch nicht mehr ganz sicher (z.B. bei einer Zeugenaussage, wo die Konzentationsfähigkeit nachgelassen hatte), hätte man dann immer noch die Möglichkeit die Passage sich von der Aufnahme abzuhören.

Trotzdem, bei Dingen, welche in den Akten sind, ist die Beeinflussungsmöglcihkeit gering, als Berufsrichter kann man das 100mal dann nachlesen (wie bzgl. des Befangenheitsantrages), als Laienrichter eben nicht.


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23.02.2024 um 15:38
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Vielleicht nicht die versiertesten, aber das ist unser Glück, dass der Prozess eben nicht in München stattfindet.

So haben wir diese Liveticker und Berichte von Rosenheim24. Von denen kann man natürlich halten was man will, aber die würden in München nicht berichten. Wobei jetzt die Frage malen wir das Szenario, dass in München verhandelt wird oder dass es auch dort im Bezirk passiert ist?
Quantitativ kann man sich wirklich nicht beschweren, die ganzen Liveticker halten uns auf dem laufenden bis du deine Berichte geschrieben hast ;) Ging mir wirklich nur um das rein Qualitative. Dementsprechend auch nur um die Verhandlung in München mit dem Hintergrund der großen Pressehäuser. Ob sich tatsächlich ein Hauptberuflicher Gerichtsreporter für einen Prozess entscheidet ist wohl auch eher ,,Glück" wobei man auch sagen muss, dass der Prozess überregional jetzt nicht allzu große Wellen geschlagen hat. Das könnte jetzt einfach ,,Pech" sein, oder mit der Örtlichkeit zusammenhängen. Wo du natürlich recht hast ist, dass meistens von solchen Leuten im nachhinein und nicht Live berichtet wird.


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23.02.2024 um 15:56
Zitat von LentoLento schrieb:Insofern ist das Sträuben des Richterbundes gegen einen Aufzeichnung der Verhandlung noch weniger zu verstehen
Zumal es nach meinen Informationen in Europa einmalig ist (zumindest in demokratischen Ländern), dass Strafprozesse nicht aufgezeichnet werden, sondern die Verfahrensbeteiligten sich ihre eigenen Notizen machen, wie es leider hierzulande gängige Praxis ist.

Jede Verhandlung in einem Zivilprozess wird hingegen (mehr oder weniger sorgfältig) protokolliert, selbst dann, wenn es "nur" um einen Blechschaden in Höhe von 375 € geht.


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23.02.2024 um 16:59
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Jede Verhandlung in einem Zivilprozess wird hingegen (mehr oder weniger sorgfältig) protokolliert, selbst dann, wenn es "nur" um einen Blechschaden in Höhe von 375 € geht.
Oh, das gibt es schon lange nicht mehr, dass da im Zivilprozess für jede Kleinigkeit ein Protokollführer sitzt. Protokollführer sind weitgehend abgeschafft, zu teuer. Da sitzt der Zivilrichter halt mit dem Diktiergerät in der Hand und diktiert sein Protokoll selber. Auch der Inhalt von Zeugenaussagen wird vom Richter selber ins Mikro diktiert. Natürlich können es sich die Prozessbeteiligten, der Zeuge natürlich auch, noch mal vorspielen lassen, ganz so, als wäre es vom Richter einem Protokollführer ins Stenogramm diktiert worden, und als ob der es noch mal vorlesen würde. Und wenn die Beteiligten dann Berichtigungswünsche haben, wird das diskutiert. Hinterher schreibt dann eine Schreibkraft, wenn sie mal Zeit hat, das Diktat in Reine. und das bekommen dann die Parteien, was je nach Personalknappheit schon mal dauern kann.

Es ist aber nicht richtig und nicht nötig, dass im Zivilprozess jede Kleinigkeit diktiert wird, sondern nur Wesentliches wie etwa die Anträge der Parteien, rechtliche Hinweise des Richters Anerkenntnisse oder eben Zeugenaussagen. Da im Zivilprozess wegen des fehlenden Amtsermittlungsgrundsatzes weit weniger Zeugen vernommen werden (müssen) als in Strafprozessen, ist insoweit die Protokollierung weniger umfangreich. Natürlich gibt es auch Riesenprozesse mit zig Beteiligten wie etwa die Prozesse gegen VW wegen des Dieselskandals, da bekommt das Zivilgericht zur Entlastung dann auch mal einen Protokollführer (siehe § 159 ZPO).

In Deutschland hat sich der Gesetzgeber halt noch nicht dafür entschieden, dass Gerichtsverhandlungen aller Art, halt auch Strafverfahren, komplett in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Kann man machen, kann man aber auch lassen. So was hat Vorteile, aber auch Nachteile, wie die schon länger andauernde Diskussion darüber zeigt. Letztlich ist das eine politische Entscheidung, nicht eine Entscheidung von Richterbund oder sonstwem.


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23.02.2024 um 17:03
Zitat von LentoLento schrieb:Danke für die Info, hätte ich nicht gedacht. Aber wenn sie sich davon nun doch beeinflussen lassen, muss ich sagen, selber schuld. Niemand zwingt sie die manchmal doch verzerrende Darstellung der Journalisten zu lesen. Insofern ist trotzdem mein ursprünglciher Beitrag vollkommen korrekt.
Na ja, selber Schuld könnte man gelten lassen, wenn sich diese Benachteiligung zu ihrem eigenen Nachteil auswirken würde.
Aber hier geht es eben um die Rechte der Prozessparteien, z.B. des Angeklagten oder in diesem Fall desjenigen Richters, gegen den sich ein Befangenheitsantrag richtet. Und die können sich von dem "selber schuld" ein Eis backen, mehr aber auch nicht.
Damit diese Rechte möglichst zuverlässig geschützt werden, will sich der Gesetzgeber weder auf die Selbstdisziplin noch auf den subjektiven, persönlichen ethischen Kompass eines einzelnen Richters verlassen, der sich freiwillig entscheidet, die Zeitungsartikel nicht zu lesen.
Zitat von LentoLento schrieb:Trotzdem, bei Dingen, welche in den Akten sind, ist die Beeinflussungsmöglcihkeit gering, als Berufsrichter kann man das 100mal dann nachlesen (wie bzgl. des Befangenheitsantrages), als Laienrichter eben nicht.
Es geht ja nicht darum, dass in der Bild steht: "Der Zeuge A hat ausgesagt, dass....", der aber tatsächlich etwas ganz anderes ausgesagt hat. (Wobei in den Akten eben nicht mal steht, was der Zeuge gesagt hat, nur an welchem Tag er wann und wie lange da war, wie er heißt und wo er wohnt.)
Sondern darum, dass die Zeitung eine Beurteilung eines Sachverhaltes vorweg nimmt und diese sich mehr oder weniger unbewusst im Kopf des Richters festsetzt, noch bevor er den Sachverhalt überhaupt im Detail kennt.


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23.02.2024 um 17:15
PS: Würden Strafverhandlungen nicht komplett in Bild und Ton aufgezeichnet, sondern würden dort für die gesamte Protokollierung Protokollkräfte hinzugezogen, würde das Verfahren erstens länger dauern, weil der Vorsitzende den Protokollführern ja alles noch mal diktieren müsste, was gerade gesagt wurde.

Das Stenogramm würde dann hinterher geschrieben, bei zig Zeugen an einem Verhandlungstag wäre es auch entsprechend lang.

Und dann würde das losgehen, was im Zivilverfahren auch gerne mal losgeht: Anträge auf Protokollberichtigung von allen Seiten, von StA, Verteidgung, Nebenklägern. Jeder von denen würde geltend machen, dass hier was, insbesondere eine Zeugenaussage, nicht richtig protokolliert wurde und da was nicht richtig. Und andere Prozessbeteiligten würde sagen, stimmt, nicht, das Protokoll ist richtig, genau so war´s in der Verhandlung, genau so hat es der Zeuge gesagt. Das gäbe nur eine endlose Verzettelung, das Gericht müsste pausenlos über Anträge auf Protokollberichtigung entscheiden und käme zu nichts anderem mehr.

Dann lieber gleich Bild und Ton, da sieht und hört es jeder schwarz auf weiß. Ist wie gesagt aber eine politische Entscheidung, gerade auch im Hinblick auf die Interessen von Zeugen, die bestimmt nicht alle unbedingt gerne vor Kameras aussagen und für die vielleicht schon die Öffentlichkeit im Gerichtssaal eine Überwindung ist.


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