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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.351 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.02.2024 um 11:57
Ich sehe das grundsätzlich anders. Ich denke, bei einer Verurteilung wird sich hiermit der BGH beschäftigen müssen.

Was wäre denn gewesen, wenn die Verteidigung Tipps bei der Vorsitzenden zum Plädoyer erfragt hätte? Und dann in die Runde nur eine sehr unkonkreten rechtlichen Hinweis gegeben hätte? Dass es sich bei dem Gespräch zwischen der StA und der Richterin um die Aussage des Häftlings handelt, weiß nur der StA und könnte so im späteren Plädoyes entsprechend dann sich mit dem Gericht gleichschalten.

Ich frage mal hier in die Runde, wie würde Ihr ein entsprechendes Gespräch mit der Verteidigung bewerten?


Meine Ansicht ist die, Frau Rick sollte nun den Mailverkehr mit der Richterin unbedingt suchen, scheint ja erlaubt zu sein. Dabei sollte sie auch auf entsprechende Antworten bestehen, wie sie sie dem StA geliefert hat, denn andernfalls wäre eine Fairness im Verfahren nicht gegeben. Dieser Vergleich zeigt deutlich, die Absurdität der aktuellen Entscheidung.

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.02.2024 um 11:59
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Die Pressemitteilung des Landgerichts kann hier abgerufen werden
Aus der verlinkten Pressemitteilung:
Zur Begründung ihrer Entscheidung hat die 1. Jugendkammer ausgeführt, dass
sowohl aufgrund des Kontexts des Email-Verkehrs als auch aufgrund des weiteren
Verfahrensgangs – die Vorsitzende Richterin erteilte in der nächsten
Hauptverhandlung einen rechtlichen Hinweis, der im Wesentlichen den Inhalt der
rechtlichen Erörterungen zwischen ihr und dem Sitzungsvertreter wiederholte – eine
Besorgnis der Befangenheit nicht besteht.
Der richtige Kontext ist natürlich wichtig. Der Kontext in der Bild war dann wohl ein wenig irreführend, wie schon vermutet. Wer hat die Info und die Mails nochmal an die BILD weitergegeben und dafür gesorgt, dass die Wirkung so rüberkommt wie sie rüberkam? Ich glaube nicht, dass RA Baumgärtl oder RA Frank dafür verantwortlich sind. Bliebe noch die dritte im Verteidiger-Konsortium.

Und bei wem klang schon eine gewisse Skepsis durch, ob der Befangenheitsantrag von durchschlagendem Erfolg gekrönt sein wird und der Prozess wiederholt wird?

Zur Erinnerung:
"Wir sehen durchaus Anhaltspunkte, dass eine Überprüfung dazu führen kann", sagt Anwalt Harald Baumgärtl
Man konnte rückblickend also doch am verhaltenen Statement des Pflichtverteidigers Baumgärtl ablesen, wie realistisch die Chancen wirklich sind. Ich habe da rausgelesen: "Durchaus, doch irgendwie vielleicht, mit ganz viel Glück...aber eigentlich eher nicht "
Zitat von LentoLento schrieb:Ich frage mal hier in die Runde, wie würde Ihr ein entsprechendes Gespräch mit der Verteidigung bewerten?
Kommt auf den Kontext an und ob der Gegenseite der E-Mail-Schriftwechsel aus Transparenzgründen zeitnah zugeschickt oder mitgeteilt wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.02.2024 um 12:02
Zitat von LentoLento schrieb:Was wäre denn gewesen, wenn die Verteidigung Tipps bei der Vorsitzenden zum Plädoyer erfragt hätte? Und dann in die Runde nur eine sehr unkonkreten rechtlichen Hinweis gegeben hätte? Dass es sich bei dem Gespräch zwischen der StA und der Richterin um die Aussage des Häftlings handelt, weiß nur der StA und könnte so im späteren Plädoyes entsprechend dann sich mit dem Gericht gleichschalten.
Gut, letztendlich wissen wir ja glaube ich nicht hundertprozentig wie der Erste Rechtliche Hinweis komplett gelautet hat.

Aber ich musste dann auch gleich wieder an die Stelle mit dem M. denken. Denn wie du sagst, hat sie es nur dem Staatsanwalt gesagt, fände ich es nicht fair. Denn man kann es vllt vermuten, dass es mit seiner Aussage zu tun hat, aber es ist keinesfalls selbstverständlich.

Denn diese rechtliche Einordnung oder Möglichkeit kann man auch komplett ohne die Aussage fällen. Einfach aufgrund des Ergebnisses der Rechtsmedizin.

Bevor der Bildartikel kam, habe ich es nämlich so vermutet.


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28.02.2024 um 12:03
Zitat von PalioPalio schrieb:Kommt auf den Kontext an und ob der Gegenseite der E-Mail-Schriftwechsel aus Transparenzgründen zeitnah zugeschickt oder mitgeteilt wird.
Ja, dafür wäre ich dann auch, vorausgesetzt dieser Mailverkehr wird auch in die Verhandlung richtig eingeführt, damit auch sichergestelltt ist, dass die Laienrichter von dieser Akte etwas erfahren, denn sie haben kein Zugriff zu diesen Akten. Im vorliegenden Fall scheint das jedoch nicht erfolgt zu sein, denn davon hätten Prozessbeobachter mit Sicherheit berichtet.

Also wichtig ist: UND im Verfahren mitgeteilt wird, dann kann man nichts mehr dagegen haben, erst dann wäre Fauiness allen Prozessbeteiligten hergestellt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.02.2024 um 12:09
Zitat von LentoLento schrieb:vorausgesetzt dieser Mailverkehr wird auch in die Verhandlung richtig eingeführt,
Muss er nicht, es wurden unverfängliche, prozessbegleitende Mails mit allen Beteiligten ausgetauscht. Alles, was die Gegenseite etwas angeht, hat diese bekommen.
Frau Rick ist es allerdings zu verdanken, dass hier große Verschwörungsgedanken und abwegige Forderungen entstehen.

Es gibt hier aller Wahrscheinlichkeit nach einen normalen rechtsstaatlichen Prozess mit hinreichender Beweiskraft der Indizien und einem Angeklagten, der dieses Verbrechen begangen hat und nicht zufällig oder wegen böswilliger Verfolgung auf der Anklagebank sitzt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.02.2024 um 12:12
Zitat von PalioPalio schrieb:Kommt auf den Kontext an und ob der Gegenseite der E-Mail-Schriftwechsel aus Transparenzgründen zeitnah zugeschickt oder mitgeteilt wird.
Für die Rechtliche Einschätzung auf jeden Fall. Die Frage ist, wofür es diese Antwort überhaupt so ausführlich gebraucht hat. Erstens wird es ja der Staatsanwalt einfach der Einfachheit halber als „Körperverletzung“ bezeichnet haben, er wird ja den Unterschied zwischen KV und gef. KV kennen. Und der rechtliche Hinweis wurde ja in der HV gegeben, damit sind sie ja prozessual auf der richtigen Seite.
Zitat von LentoLento schrieb:Was wäre denn gewesen, wenn die Verteidigung Tipps bei der Vorsitzenden zum Plädoyer erfragt hätte?
Möglicherweise „Haben Sie nicht richtig zugehört, das habe ich doch schon in der HV gesagt.“

Dass die Antwort gelautet hätte „Liebe Frau Rick, bitte bedenken Sie die Aussage des M. , möglicherweise kommt hier auch eine gef. KV in betracht.“ kann ich mir jetzt weniger vorstellen.


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28.02.2024 um 12:20
Zitat von PalioPalio schrieb:Muss er nicht, es wurden unverfängliche, prozessbegleitende Mails mit allen Beteiligten ausgetauscht. Alles, was die Gegenseite etwas angeht, hat diese bekommen.
Ob die Besprechung des Schlussplädoyers unverfänglich war, das ist hier die Frage. das wollen wir ja hier erst diskutieren. Ganz unwichtig waren die wohl nicht, sie hatten immerhin eine rechtlichen Hinweis zur Folge. Ob der Ausreichend ist und ob nun ähnliche Fragen nun auch Frau Rick stellen soll, wollen wir doch in diesem Zusammenhang diskutieren.

Der Austausch über die Akte wäre nur in einem Zivilverfahren ausreichend. Weil dort der Austausch zwischen den Parteien in erster Linie schriftlich erfolgt und den Laienrichter auch die Akte zur Verfügung steht.

Ein Strafverfahren ist jedoch ÖFFENTLICH und daher muss aus meiner Sicht auch der Mailverkehr ÖFFENTLICH gemacht werden. Wie gesagt, Laien DÜRFEN keinen Einblick in die Akten an der Verhandlung vorbei bekommen. Es soll ganz sicher sein, dass NUR die Laien das berücksichtigen, was öffentlich verhandelt wurde.


Hauptsächlich aus diesem Grund ist die Veröffentlichungen von Verfahrensakten strafbewehrt - solange sie nicht verhandelt wurden. Interssanterweise wurde hier vor ein paar Seiten diskutiert, dass die Veröffentlichung der Mail eine Strafe zu Folge haben kann, ich glaube, da warst Du mitbeteiligt. Ich denke, diesen Widerspruch müsstest Du dann mal aufkklären.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.02.2024 um 12:29
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Dass die Antwort gelautet hätte „Liebe Frau Rick, bitte bedenken Sie die Aussage des M. , möglicherweise kommt hier auch eine gef. KV in betracht.“ kann ich mir jetzt weniger vorstellen.
Aber genau darum geht es hier. Frau Rick musste Rätsel lösen, was mit diesem rechtlichen Hinweis gemeint war. Fairness bedeutet, eben, dass man auch mit Frau Rick dann darüber spricht. Was man genau von der Verteidigung nun konkret erwartet, dass sie konkret die Aussage angreift. Das alles ist eben einfach nur noch absurd.


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28.02.2024 um 13:03
Zitat von PalioPalio schrieb:Man konnte rückblickend also doch am verhaltenen Statement des Pflichtverteidigers Baumgärtl ablesen, wie realistisch die Chancen wirklich sind. Ich habe da rausgelesen: "Durchaus, doch irgendwie vielleicht, mit ganz viel Glück...aber eigentlich eher nicht "
Und man muss bei der Deutung eben auch noch die Sachzwänge berücksichtigen, die er bei seiner Aussage im Nacken hatte. Als Verteidiger des Angeklagten steht er ja zwangsläufig auf der gleichen Seite wie Rick. Egal was er von dem Antrag und seinen Chancen hält, er könnte sich auf keinen Fall hinstellen und sagen, dass er den Antrag für aussichtslos und reine heiße Luft hält.
Wenn man das im Hinterkopf behält, dann lässt diese sehr verhaltene Aussage schon tief blicken und vermuten, dass er das ganze für sehr wenig aussichtslos, vielleicht sogar für reine Zeitverschwendung gehalten hat.
Zitat von LentoLento schrieb:Ob die Besprechung des Schlussplädoyers unverfänglich war, das ist hier die Frage. das wollen wir ja hier erst diskutieren. Ganz unwichtig waren die wohl nicht, sie hatten immerhin eine rechtlichen Hinweis zur Folge. Ob der Ausreichend ist und ob nun ähnliche Fragen nun auch Frau Rick stellen soll, wollen wir doch in diesem Zusammenhang diskutieren.
Zitat von LentoLento schrieb:Ich sehe das grundsätzlich anders. Ich denke, bei einer Verurteilung wird sich hiermit der BGH beschäftigen müssen.
Natürlich werden sich, im Falle eines Schuldspruchs die nächste und, wenn möglich, auch die übernächste Instanz mit dem Urteil beschäftigen müssen. So wie die Verteidigerin drauf ist, kann man das einfach mal annehmen, dass sie nichts unversucht lassen wird.
Allerdings ist das ja durchaus auch den Richtern bewusst gewesen, die nun über diesen Befangenheitsantrag entschieden haben und Du darfst davon ausgehen, dass auch sie kein Interesse daran haben, dass das Urteil in diesem Prozess von der nächsten Instanz einkassiert ist.
Man darf also einfach mal annehmen, dass die den Antrag sorgfältig geprüft und vor allem anhand der geltenden Rechtssprechung auch sorgfältig begründet haben. Insofern dürften die Chancen, dass die Ablehnung des Befangenheitsantrags Tür und Tor für eine erfolgreiche Revision öffnet, eher gering sein.


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28.02.2024 um 13:08
Zitat von LentoLento schrieb:Aber genau darum geht es hier. Frau Rick musste Rätsel lösen, was mit diesem rechtlichen Hinweis gemeint war.
Aber der rechtliche Hinweis war doch längst erteilt, als Frau Rick von dem (aus ihrer Sicht) heiklen Akteninhalt erfahren hatte. Sie wird den Zusammenhang zweifelsfrei sofort verstanden haben.
Zitat von LentoLento schrieb:Der Austausch über die Akte wäre nur in einem Zivilverfahren ausreichend. Weil dort der Austausch zwischen den Parteien in erster Linie schriftlich erfolgt und den Laienrichter auch die Akte zur Verfügung steht.
Auf welchen Unterschied zu einem Zivilverfahren beziehst du dich genau? Dort gibt es keine Laienrichter.


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28.02.2024 um 13:09
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Man darf also einfach mal annehmen, dass die den Antrag sorgfältig geprüft und vor allem anhand der geltenden Rechtssprechung auch sorgfältig begründet haben. Insofern dürften die Chancen, dass die Ablehnung des Befangenheitsantrags Tür und Tor für eine erfolgreiche Revision öffnet, eher gering sein.
Ja gut, dann soll nun auch Frau Rick und die anderen Verteidiger nun den Mailverkehr eröffnen. Das scheint offenbar erlaubt zu sein und aus Fairnessgründen haben die Verteidiger natürlich auch Antworten zu erhalten. Kenn zwar bisher kein Verfahren, von dem das bekannt wurde, aber nur zu! Öffentlich? Egal.


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28.02.2024 um 13:11
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Natürlich werden sich, im Falle eines Schuldspruchs die nächste und, wenn möglich, auch die übernächste Instanz mit dem Urteil beschäftigen müssen. So wie die Verteidigerin drauf ist, kann man das einfach mal annehmen, dass sie nichts unversucht lassen wird.
Allerdings ist das ja durchaus auch den Richtern bewusst gewesen, die nun über diesen Befangenheitsantrag entschieden haben und Du darfst davon ausgehen, dass auch sie kein Interesse daran haben, dass das Urteil in diesem Prozess von der nächsten Instanz einkassiert ist.
Man darf also einfach mal annehmen, dass die den Antrag sorgfältig geprüft und vor allem anhand der geltenden Rechtssprechung auch sorgfältig begründet haben. Insofern dürften die Chancen, dass die Ablehnung des Befangenheitsantrags Tür und Tor für eine erfolgreiche Revision öffnet, eher gering sein.
This.

Manche Leute denken wirklich solche Sachen werden nach dem Motto ,,nach mich die Sintflut"
Gerade in einem so sensiblen Prozess mit einer sehr offensiven Verteidigung ist sich jeder der Beteiligten den Konsequenzen bewusst.
Kein Richter sieht gerne wie sein Urteil kassiert wird.


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28.02.2024 um 13:12
Zitat von LentoLento schrieb:Aber genau darum geht es hier. Frau Rick musste Rätsel lösen, was mit diesem rechtlichen Hinweis gemeint war. Fairness bedeutet, eben, dass man auch mit Frau Rick dann darüber spricht. Was man genau von der Verteidigung nun konkret erwartet, dass sie konkret die Aussage angreift. Das alles ist eben einfach nur noch absurd.
So ein Quatsch! Frau Rick ist Anwältin und sie kann sich an drei Fingern abzählen, was mit dem rechtlichen Hinweis gemeint ist. Soviel Erfahrung hat sie als Strafverteidigerin nun doch!

Du vergisst aber auch immer wieder, dass es sich hier um einen Indizienprozess handelt. Die Einschätzung der Richterin, dass hier auch noch ein weiterer Straftatbestand als der ursprünglich angeklagte in Erwägung zu ziehen ist, beruht auf der Gesamtwürdigung der bis zu dem Zeitpunkt vom Gericht gemachten Feststellungen, also dem Gesamtbild.
Dazu trägt z.B. auch die Sichtungszeugin in Tatortnähe bei und die Gutachter, die einen Unfall ausschließen. Hätten die drei Gutachter einstimmig gesagt, dass Hannas Verletzungen auch durch einen Unfall erklärt werden könnten, dann hätte z.B. die Aussage des M. eine andere Gewichtung.
Es ist also nicht die eine Info, die zu einer anderen Einschätzung geführt hat, sondern der sich aus den bisher gemachten Feststellungen abgeleitete mögliche Tatablauf.

Und dafür, einen Gesamtüberblick über die im Prozess eingebrachten Aussagen, Indizien, Beweise und die daraus zu treffenden Feststellungen zu behalten, ist jede Prozesspartei selbst verantwortlich. Da muss die Richterin Frau Rick sicher keine Nachhilfe geben, ob sie bestimmte Aspekte denn überhaupt mitbekommen hat.


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28.02.2024 um 13:24
Die Sache ist noch nicht ausgestanden. Ein zu Unrecht zurückgewiesenes Ablehnungsgesuch führt zu einer begründeten Revision und damit zu einer Rückverweisung der Sache an eine andere Kammer des Landgerichts. Der BGH überprüft in der Revision nämlich, ob die Zurückweisung zu Recht erfolgte. Man darf gespannt sein.


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28.02.2024 um 13:25
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Manche Leute denken wirklich solche Sachen werden nach dem Motto ,,nach mich die Sintflut"
Gerade in einem so sensiblen Prozess mit einer sehr offensiven Verteidigung ist sich jeder der Beteiligten den Konsequenzen bewusst.
Kein Richter sieht gerne wie sein Urteil kassiert wird.
Vor allem scheint es mir, als wenn diese Leute die Möglichkeit, ein Urteil in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen, mit einer Losbude verwechseln, an der man, nachdem man einmal eine Niete gezogen hat, halt noch mal in die Lostrommel greifen kann, vielleicht hat man im zweiten Anlauf ja mehr Glück!

In der Revision wird eben nur geprüft, ob das Urteil rechtsfehlerfrei ist. Das ist eben wie gesagt den den Antrag bearbeitenden Richtern bewusst und sie werden sehr sorgfältig darauf geachtet haben, dass ihre Bearbeitung des Antrags rechtsfehlerfrei ist.
Zu denken, sie hätten dabei vor allem daran gedacht, dass sie, bei einer Annahme der Befangenheit, selber den Job hätten machen müssen, worauf die, weil es schon selbst genug zu tun, einfach keinen Bock gehabt hätten, oder daran, dass sie ihrer lieben Kollegin und Duzfeundin Aßbichler einfach nur keinen hätten reinwürgen wollen, ist einfach naiv. Die wissen ganz genau, dass die Ablehnung hieb- und stichfest begründet sein muss.


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28.02.2024 um 13:51
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Zu denken, sie hätten dabei vor allem daran gedacht, dass sie, bei einer Annahme der Befangenheit, selber den Job hätten machen müssen, worauf die, weil es schon selbst genug zu tun, einfach keinen Bock gehabt hätten, oder daran, dass sie ihrer lieben Kollegin und Duzfeundin Aßbichler einfach nur keinen hätten reinwürgen wollen, ist einfach naiv. Die wissen ganz genau, dass die Ablehnung hieb- und stichfest begründet sein muss.
Das denke ich auch nicht. Hier wird mir nur manchmal zu sehr in Schwarz-Weiß gedacht.

Denn grundsätzlich ist es ja durchaus so, dass der BGH schon genug Urteile wegen zu Unrecht abgelehnter Befangenheitsanträge kassiert hat. Letztendlich wissen wir ja immer noch nicht, was stand in der E-Mail und wie wurde der Antrag genau begründet und mit welcher genauen Begründung wurde er abgelehnt.

Diesem Fall muss es natürlich überhaupt nicht so gehen, wie denen die kassiert wurden. Aber letztendlich kann ja keiner von uns mit was richtigem Argumentieren. Der Antrag kann total berechtigt abgewiesen worden sein oder es kann totaler Murks drinstehen.

Denn müsste man automatisch davon ausgehen, dass eine Kammer ein Urteil richtig begründet oder eine Andere die Anträge hieb-und stichfest begründet, einfach dadurch dass sie wissen, dass es ihre Aufgabe ist, hätte der BGH noch nie ein Urteil aufgehoben.


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28.02.2024 um 14:26
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Der Antrag kann total berechtigt abgewiesen worden sein oder es kann totaler Murks drinstehen.
Schon klar. Wobei sich die Kammer inhaltlich natürlich genau auf das bezieht, was wir schon vermutet hatten und was auch naheliegend war: Den engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Mailverkehr und dem rechtlichen Hinweis, den die Vorsitzende in der mündlichen Verhandlung erteilt hatte.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Denn grundsätzlich ist es ja durchaus so, dass der BGH schon genug Urteile wegen zu Unrecht abgelehnter Befangenheitsanträge kassiert hat.
Wohl wahr. Wobei es mit "Recht" und "Unrecht" manchmal so eine Sache ist. Oft ist es auch eine Interpretationsfrage, die zu der einen oder der anderen Entscheidung führt und man sollte auch nicht zwingend davon ausgehen, dass die Richter an den Land- bzw. Oberlandesgerichten ihren Kollegen am BGH fachlich unterlegen sind.

Aber grundsätzlich birgt natürlich jeder abgelehnte "Befangenheitsantrag", sofern er inhaltlich nicht vollkommen substanzlos war, die Gefahr, dass die Revision diese Ablehnung beanstandet.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.02.2024 um 14:43
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Wohl wahr. Wobei es mit "Recht" und "Unrecht" manchmal so eine Sache ist. Oft ist es auch eine Interpretationsfrage, die zu der einen oder der anderen Entscheidung führt und man sollte auch nicht zwingend davon ausgehen, dass die Richter an den Land- bzw. Oberlandesgerichten ihren Kollegen am BGH fachlich unterlegen sind.
Des Juristen liebste Floskel ,,Es kommt drauf an" kommt nicht von ungefähr :D


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28.02.2024 um 15:17
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:und man sollte auch nicht zwingend davon ausgehen, dass die Richter an den Land- bzw. Oberlandesgerichten ihren Kollegen am BGH fachlich unterlegen sind.
Ne überhaupt nicht. Ich würde sagen, nicht mal ein Amtsrichter. Man muss sich dafür ja auch bewerben bzw. sich einverstanden erklären und da hat ja nicht jeder Lust drauf. Wäre ich Richter und man würde mich fragen, ich glaube, ich würde die Berufung ablehnen.

Was aber ja nur noch mehr aufzeigt, dass selbst für Profis nicht immer alles glasklar ist. Deswegen bin ich trotzdem besonders gespannt, was nun genau drin stand und wie die Begründung lautet.


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28.02.2024 um 16:26
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Zu denken, sie hätten dabei vor allem daran gedacht, dass sie, bei einer Annahme der Befangenheit, selber den Job hätten machen müssen, worauf die, weil es schon selbst genug zu tun, einfach keinen Bock gehabt hätten, oder daran, dass sie ihrer lieben Kollegin und Duzfeundin Aßbichler einfach nur keinen hätten reinwürgen wollen, ist einfach naiv. Die wissen ganz genau, dass die Ablehnung hieb- und stichfest begründet sein muss.
Ich weiß nicht, ob der Gedanke so naiv ist, vielleicht wäre er eher pragmatisch.

Ohne lang nachgedacht zu haben, würde ich ja die Ablehnung des Befangenheitsantrages befürworten, wenn dann die Folgen – sprich dass man mit dem Vorsitzenden nach Belieben kommunizieren kann – auch konsequent durchsetzbar ist. Das würde einen andere Verhandlungskultur sein, man würde Anträge von StA/Nebenklage/Verteidigung gleich besprechen und die Vorsitzende hilft dann gleich mit, die entsprechend zu formulieren, für die Transparenz des Verfahrens wäre das sicher ein großer Vorteil. Da würde dann viele Formalismen entfallen, denn wenn man geschafft hätte, einen Antrag zusammen mit der Richterin zu formulieren, dann wäre das doch alles Bestens. Und dann besprechen auch noch alle Prozessbeteiligten ihr Plädoyer gleich mit der Vorsitzenden. Alle wären gleichgeschaltet, alle auf dem aktuellen Stand, es gäbe keinerlei Geheinisse, alles bestens, Friede, Freude, Eierkuchen.

Hierzu ein Hinweis, der das notwendig erscheinen ließe:
Nach der Rechtsprechung des BVerfG hat der Bürger vor Gericht einen Anspruch darauf, dass der über sein Anliegen urteilende Richter gegenüber den Verfahrensbeteiligten neutral agiert und eine gleiche Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten wahrt (BVerfG; Beschluss v. 24.12.2006, 2 BvR 958/06).. Damit soll sowohl eine politisch gelenkte Entscheidung des Gerichts als auch jede Art von "Vetternwirtschaft" unterbunden werden. Das zumindest ist das Ideal.
Quelle: https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/erfolgreicher-befangenheitsantrag/kein-leichter-weg_206_155456.html

Aber eins ist seltsam, dass das in diesem und anderen Verfahren bisher nie erkennbar war, ganz im Gegenteil. Liegt vielleicht auch nur an den jeweiligen Prozessbeobachtern?

Ich denke, wenn man das nüchtern betrachtet, hätte eigentlich dem Ablehnungsantrag stattgegeben werden müssen.


Gemeinsamer Konsens ist hier doch der, dass es etwas geben muss, was den Angeklagten am Tatort lokalisierbar gemacht hätte. Das ist Deine Sichtweise, dass ist die von @Palio und auch anderen. An diesen Strohhalm klammern sich hier doch viele. Aber man hat dazu nichts Konkretes. Es wird immer von „Bereich“ gesprochen, aber was ist den der „Bereich“, selbst der Anwalt der Nebenkläger wird nicht konkret. Ist der „Bereich“ vielleicht doch nur der Bereich des Eiskellers, der natürlich auch im Bereich des vermeintlichen Tatortes gewesen ist? Hätte man dann hier nicht einen gemeinsamen Konsens, dass ein Freispruch nötig wäre?


Ich denke, dass Gericht, das nun über den Befangenheitsantrag entscheiden musste, wird sich da auch etwas Einblick verschafft haben und geht vielleicht eher von einem Freispruch aus. Wenn man etwas pragmatischer an die Sache rangeht, hätte es Sinn gemacht, dem Befangenheitsantrag stattzugeben, in so einer späten Phase der Verhandlung?

Die Verteidigung war zu diesem Befangenheitsantrag gezwungen, die StPO erlaubt es leider nicht einen solchen Antrag nach dem Urteil erst geltend zu machen, obgleich es manchmal durchaus sinnvoll wäre. Sie kann nicht in den Kopf von Aßbichler schauen, vielleicht hat sie sich doch schon Anfang Januar auf einen Schuldspruch festgelegt?


Ich denke, dass da bei der jetzigen Entscheidung auch Pragmatismus mitgespielt hat, denn ich macht ein komplettes Aufrollen im Moment wirklich Sinn, wenn es zu einem Freispruch kommt? Dass sich weder StA noch Aßbichler in irgendeiner Form professionell verhalten hat, sieht doch auch hier niemand, in Wirklichkeit steckt hinter dem Mailverkehr eine große Dummheit. Aßbichler hätte wissen müssen, dass auch die StA einfach nur Prozessbeteiligter ist, der eben nicht bevorzugt behandelt werden darf. Und natürlich kann man bevorzugte Behandlung nicht durch rechtliche Hinweise kompensieren, den anderen Beteiligten muss dann ebenfalls entsprechende Hilfen zukommen lassen, wenn sie sich an die Vorsitzende wenden (s.o.) . Soll eine solch vollkommen fehlende Professionalität ein Verfahren zum Neuaufrollen bringen, wenn es fast am Ende steht und ein Freispruch wahrscheinlich ist?

Wie gesagt, nur unter diesen Gesichtspunkten kann man in Wirklichkeit zu Zeit die Ablehnung als gerechtfertigt sehen. Und wenn es wider Erwarten zum Schuldspruch kommt, dann wird der BGH das Urteil mit recht hoher Sicherheit kassieren, denn der BGH wird wohl kaum die von mir oben skizierte Verfahrenskultur plötzlich einführen wollen. Denn die wird sicher auch schwerwiegende Nachteile haben. Sollte das Urteil dann kassiert werden, wird wahrscheinlich in München der neue Prozess stattfinden, denn beide Traunsteiner Jugendgerichte hätten dann die Rechte des Angeklagten in schwerwiegender Weise verletzt.

Ich glaube auch Aßbichler wird nun ihr Verhalten nicht gerade als ein professionelle ansehen und wird sich bewusst sein, dass die ganze Sache als eiin Schuss vor dem Bug anzusehen ist.


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