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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.846 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.06.2026 um 18:59
Was wäre der Thread ohne mich....
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich dachte die sprechen immer von „Eliten“.
Von mir aus Eliten. Klingt nicht besser. Sage doch wen oder was Du meinst! Welchen Skalp möchtest Du?
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Auch muss die Sicht der Behörde nicht die Richtige sein.
Natürlich. Nur kennen wir die Sicht der Behörde nicht.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Und ein Unglück ist es, wenn Personen innerhalb ihrer Zeugenvernehmung ungünstige Angaben machen, obwohl ihnen das mit Anwalt nicht passiert wäre.
Wenn sie die Täter sind, ist es kein Unglück. Und ein Verdacht entsteht in vielen Fällen erstmals, wenn sich ein Zeuge in Widersprüche verwickelt. Auch das ist kein Unglück. Natürlich können auch Unschuldige zu Unrecht verdächtigt werden, das kommt vermutlich nicht so selten vor. Entscheidend ist, ob sich der Verdacht im Weiteren bestätigt (was doof ist, aber vorkommt) oder entkräftet wird. Widersprüche können sich beispielsweise auflösen, wenn mehr Erkenntnisse ermittelt worden sind.
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich hatte geschrieben, "wider besseren Wissens" hat niemand gesagt. Lies doch bitte mal, was ich schreibe.
Ich habe Dich zitiert und bin genau darauf eingegangen..
Zitat von XluXXluX schrieb:Wenn man JEDE Zeugenaufnahme, insbesondere bei Kapitaldelikten, aufzeichnen müsste (vom Betreten des Raums bis zum Verlassen), wäre aus meiner Sicht vielen Zeugen schon geholfen.
Oder sie verdächtigt.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Organisationen können sich schlicht nicht irren, man kann sie organisationspsychologisch dahingehend analysieren, ob die Strukturen eher geeignet sind Irrtümer rechtzeitig aufzudecken oder zu verdecken.
Ok, kann man so sehen. Dann können sie auch keine Fehler machen.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Mich würde interessieren, was ein Alkohol- oder Drogenproblem deiner Meinung nach damit zu tun hat?
Mir kommt da nur eine Idee, Personen mit Abhängigkeiten, kann man besonders leicht in einen verzweifelten Zustand versetzen, wodurch sie besonders beeinflussbar sind.
Genau. Die laufen Gefahr falsch auszusagen. Kluge Beamte müssen dem entgegenwirken. Aber auch kein wahres Geständnis abwürgen. Es gibt genügend Beispiele, wo sich Täter selbst entlarvt haben. Es ist nicht Aufgabe der Polizei das zu verhindern.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich denke die Schuldfrage ist recht einfach zu beantworten, wenn jemand aus einer Machtposition heraus, die wehrlose und unterlegene Situation ausnutzt um diesen zu einem gewünschten Verhalten zu verleiten. Selbst wenn ich nicht davon ausgehe, dass Polizisten unbedingt ein falsches Geständnis erzwingen wollen, ein Geständnis wollen sie auf jeden Fall.
Das ist halt die Frage, wann "ausgenutzt" wird. Ausnutzen setzt Absicht voraus. Natürlich dient eine Vernehmung dazu, den Verdacht zu erhärten oder zu entkräften. Ein Geständnis wird natürlich angestrebt, wenn möglich.

Aber natürlich nicht ein falsches Geständnis. Und da muss dann der Abgleich gemacht werden. Ist der nicht möglich, dann muss ein Geständnis schon sehr stringent, widerspruchsfrei und bei mehreren Personen übereinstimmende Details (z.B. über Tatbeiträge, Motiv, Chronologie) aufweisen.

Im Fall Rupp wurden die Aussagen "passend gemacht". Wie sehr sie daran Anteil hatten, dürften die Beamten nicht gemerkt haben. Haupttriebfeder dürfte gewesen sein, dass Rupp verschwunden war, es kein Lebenszeichen gab, Suizid aus irgendwelchen Gründen ausgeschlossen wurde und keine anderen Tatverdächtigen in Sicht waren. Also muss es wohl die Familie gewesen sein. Und wenn die bereitwillig die größten Grausamkeiten schildern, dann muss da was dran sein. Da wir keine Tatortspuren oder eine Leiche haben, bleiben uns nur die Aussagen der Familienmitglieder. Wir versuchen nur herauszubekommen, was war.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Das hab ich mich auch bei der Knastzeugenaussage gefragt, merken die Richter wie schlecht die Aussage ist und denken in Richtung der Zweck heilig die Mittel. Oder kann man das durch einen juristischen Filter einfach übersehen?
Mit Sicherheit nicht "der Zweck heiligt die Mittel". Denn was ist der angestrebte Zweck? Die Verurteilung auf Biegen und Brechen, egal ob Schuld oder Unschuld? Nein.

Eher (fiktiv):

"Wenn ich T. jetzt freispreche, lasse ich einen Täter laufen? Eine Mörder an einer jungen Frau? Der irgendwie komisch ist? Was ist, wenn er wieder zuschlägt? Der Zeuge AM ist zwar jetzt nicht der Bringer, aber zusammen mit den anderen Indizien und Zeugenaussagen kann es reichen, lässt sich eine Verurteilung gut begründen. Und eigentlich bin ich ja schon überzeugt, dass T. es war, sogar ziemlich sicher. Es muss halt schon wasserdicht sein. Mal sehen, wie die Kollegen in der Kammer das sehen, mit der Aussage von AM."


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.06.2026 um 20:42
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Das hab ich mich auch bei der Knastzeugenaussage gefragt, merken die Richter wie schlecht die Aussage ist und denken in Richtung der Zweck heilig die Mittel. Oder kann man das durch einen juristischen Filter einfach übersehen?
Oder ein dritter Fall, das andere Extrem: Sie sind tatsächlich absolut überzeugt davon, dass der Knastzeuge glaubwürdig ist, und führen die Widersprüche auf Nervosität o.a. zurück. Würde ich nicht (mehr) ausschließen, dass es sogar auch das gibt.

Im Urteil steht ja:
1185
Im Übrigen hält der Zeuge … auch einer Glaubwürdigkeitsprüfung uneingeschränkt Stand:
Das war mit der absurdeste Satz (neben dem Stein-Täterwissen und dem Bewusstlosschlagen).
Momentan fehlt mir aber die Phantasie, mir überhaupt einen der drei Fälle vorzustellen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Denn was ist der angestrebte Zweck? Die Verurteilung auf Biegen und Brechen, egal ob Schuld oder Unschuld?
Nein, eine Verurteilung auf Biegen und Brechen, weil man davon überzeugt ist, dass er schuldig ist. Steht doch dort:
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:aber ich bin mir einfach hundertprozentig sicher, dass die das waren und ohne Geständnis hätte man zu wenig, also heiligt der Zweck die Mittel.
Das wäre ja dann in abgeschwächter Form das hier:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:"Wenn ich T. jetzt freispreche, lasse ich einen Täter laufen? Eine Mörder an einer jungen Frau? Der irgendwie komisch ist? Was ist, wenn er wieder zuschlägt? Der Zeuge AM ist zwar jetzt nicht der Bringer, aber zusammen mit den anderen Indizien und Zeugenaussagen kann es reichen, lässt sich eine Verurteilung gut begründen. Und eigentlich bin ich ja schon überzeugt, dass T. es war, sogar ziemlich sicher. Es muss halt schon wasserdicht sein. Mal sehen, wie die Kollegen in der Kammer das sehen, mit der Aussage von AM."
Wobei ich finde, ein "kann es reichen" eigentlich nicht reichen sollte für eine Verurteilung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.06.2026 um 22:21
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Genau. Die laufen Gefahr falsch auszusagen. Kluge Beamte müssen dem entgegenwirken. Aber auch kein wahres Geständnis abwürgen. Es gibt genügend Beispiele, wo sich Täter selbst entlarvt haben. Es ist nicht Aufgabe der Polizei das zu verhindern.
Bei einem wahren Geständnis ist mindestens soviel Vorsicht geboten, zum Schluss kommt es zu einem Beweisverwertungsverbot wegen Täuschung, Erschöpfung oder Entzugserscheinungen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist halt die Frage, wann "ausgenutzt" wird. Ausnutzen setzt Absicht voraus. Natürlich dient eine Vernehmung dazu, den Verdacht zu erhärten oder zu entkräften. Ein Geständnis wird natürlich angestrebt, wenn möglich.
Die Frage stellt sich eben in den hier besprochenen Fällen gerade nicht, es wurde ja gerade nicht gegengeprüft.
Falls es bei einer rechtskonformen Vernehmung zu einem falschen Geständnis kam und die Ermittler aufklären, dass es so nicht gewesen sein kann, haben diese Polizisten ihren Job richtig gemacht. Der Ermittlung des richtigen Tatablaufs und Täter oder Unfallgeschehen steht dann nichts im Weg und niemand hat sich einer falschen Verurteilung schuldig gemacht. Und wir würden nicht herum raunzen.
Zitat von XluXXluX schrieb:Oder ein dritter Fall, das andere Extrem: Sie sind tatsächlich absolut überzeugt davon, dass der Knastzeuge glaubwürdig ist, und führen die Widersprüche auf Nervosität o.a. zurück. Würde ich nicht (mehr) ausschließen, dass es sogar auch das gibt.
boahhh ... da tu ich mir wirklich schwer mir das vorzustellen, aber wer weiß, wenn man das "pure Gold" vor sich hat.
Zitat von XluXXluX schrieb:Wobei ich finde, ein "kann es reichen" eigentlich nicht reichen sollte für eine Verurteilung.
Wenn man immer wieder eigentlich zu wenig hat um seine Überzeugung gut begründen zu können, solte man vielleicht mal seine Überzeugungen prüfen...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.06.2026 um 00:57
Zitat von XluXXluX schrieb:Im Urteil steht ja:
1185
Im Übrigen hält der Zeuge … auch einer Glaubwürdigkeitsprüfung uneingeschränkt Stand:
Das war mit der absurdeste Satz (neben dem Stein-Täterwissen und dem Bewusstlosschlagen
Danke diese Absurdität nochmal aufzuzeigen.

Haarsträubende Versäumnisse nicht im ersten Prozess bereits ein aussagepsychologisches Gutachten erstellen zu lassen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.06.2026 um 17:28
Zitat von rabunselrabunsel schrieb am 04.06.2026:Schön, dass du es ansprichst. Glaubst du die Neutralität von Richtern, die vor allem davor Angst haben, dass die höheren Instanzen ihre Urteile zerlegen und das als "Höchststrafe" ansehen, ist besonders groß ausgeprägt? Glaubst du ausgerechnet die versuchen dann ein Urteil zu sprechen von dem sie überzeugt sind, oder eher von dem sie glauben, dass die Parteien nicht in Berufung gehen?
Naja, das Gegenteil trifft aber auch nicht unbedingt zu. Frau A. und ihre Kammern hatten wohl wenig Angst vor der nächsten Instanz. Aber das Attribut "Neutralität" würde ich ihnen jetzt auch nicht gerade verleihen...;-)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.06.2026 um 22:55
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Naja, das Gegenteil trifft aber auch nicht unbedingt zu. Frau A. und ihre Kammern hatten wohl wenig Angst vor der nächsten Instanz. Aber das Attribut "Neutralität" würde ich ihnen jetzt auch nicht gerade verleihen...;-)
Ja Frau A wird wohl damit gerechnet haben, dass Frau Rick eine Revision einlegen würde, was auch ihre Antipahtie Frau Rick gegenüber erklären würde.
Geholfen hat das aber offensichtlich auch nicht mehr, um noch einen neutralen Eindruck zu hinterlassen. Ursprünglich war das aber nicht so geplant, das hätte vermutlich ein eindeutiger Prozess mit eindeutigem Urteil ohne große Gegenwehr von der Verteidigung werden sollen. Am besten ohne Revision aber zumindest "revisionsicher".


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.06.2026 um 09:37
https://radio-charivari.de/nachrichten-aus-rosenheim-und-der-region/mordprozess-um-frau-aus-bad-aibling-bekannte-strafverteidigerin-verstaerkt-verteidigung

Rick hat sich jetzt wieder in einen Fall eingeklinkt. Auch hier ist scheinbar eine dünne Indizienlage.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.06.2026 um 20:50
[
Zitat von OriginesOrigines schrieb am 07.06.2026:Mit Sicherheit nicht "der Zweck heiligt die Mittel". Denn was ist der angestrebte Zweck? Die Verurteilung auf Biegen und Brechen, egal ob Schuld oder Unschuld? Nein.

Eher (fiktiv):

"Wenn ich T. jetzt freispreche, lasse ich einen Täter laufen? Eine Mörder an einer jungen Frau? Der irgendwie komisch ist? Was ist, wenn er wieder zuschlägt? Der Zeuge AM ist zwar jetzt nicht der Bringer, aber zusammen mit den anderen Indizien und Zeugenaussagen kann es reichen, lässt sich eine Verurteilung gut begründen. Und eigentlich bin ich ja schon überzeugt, dass T. es war, sogar ziemlich sicher. Es muss halt schon wasserdicht sein. Mal sehen, wie die Kollegen in der Kammer das sehen, mit der Aussage von AM."
Das wäre bedenklich. Denn man sollte keinen Zweifel an der Schuld und am Sachverhalt haben und nicht die Befürchtung einer Wiederholungsgefahr.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.08.2026 um 22:55
Zitat von emzemz schrieb am 23.11.2025:
Zitat von WattWatt schrieb am 23.11.2025:Sollte Sebastian T freigesprochen werden, ist es ein krasses Fehlurteil!
Dem möchte ich mich anschließen
Welch krasse "Meinungsäußerung" kurz von dem damaligen Urteil von einem langjährigen Krimimitglied.

Mit ausgearbeiteten Fakten kam man da wohl nicht weiter.

Warum sollte es dMn denn ein "krasses Fehlurteil" gewesen sein?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.08.2026 um 12:15
Zitat von LanzaLanza schrieb:Warum sollte es dMn denn ein "krasses Fehlurteil" gewesen sein?
Das Verletzungsmuster beweist eine aktive Fremdeinwirkung und es konnte kein Alternativtäter ermittelt werden. Sein Pornokonsum war nicht normal.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.08.2026 um 13:19
Zitat von WattWatt schrieb:konnte kein Alternativtäter
Das liegt vielleicht daran, dass es überhaupt keinen Täter gab?
Zitat von WattWatt schrieb:Das Verletzungsmuster beweist eine aktive Fremdeinwirkung
Eine falsche Behauptung kann noch so oft wiederholt werden, sie bleibt falsch


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.08.2026 um 14:26
Zitat von Covid-19aCovid-19a schrieb:Eine falsche Behauptung kann noch so oft wiederholt werden, sie bleibt falsch
Nein, das ist keine falsche Behauptung. Das freisprechende Gericht hat die Frage, ob eine Fremdeinwirkung vorliegt (so wie es die Gutachten präferierten), nicht behandelt und damit offen gelassen.

Aber es ist falsch, daraus den Schluss zu ziehen, der Angeklagte T. müsse Hanna W. getötet haben. Das freisprechende Gericht erkannte in den anderen Indizien, die laut Anklage auf T. als Täter hindeuteten, kein belastendes Moment mehr. Auch wenn Hanna W. vorsätzlich (durch einen anderen Täter) getötet worden wäre, wäre T. freizusprechen gewesen.

Und so, wie der zweite Prozess gelaufen ist, wie die Zeugen aussagten und das Gericht die Beweise gewürdigt hat, konnte T. auch nur freigesprochen werden. Denn auch wenn Hanna W. tatsächlich ermordet worden wäre, ist das noch kein Beleg, dass es T. gewesen sein muss. Auch die Tatsache, dass es keine Alternativtäter oder -verdächtige gibt, reicht nicht als Beleg für seine Schuld.

Ob es einen anderen Täter gab, ist aber weiter offen. Nach meinem Kenntnisstand hat die StA deshalb auch wieder ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Ob sie aber andere Tatverdächtige ermittelt, ist wohl unwahrscheinlich. Der Fall ist ausermittelt, die offenen Fragen werden nicht abschließend beantwortet werden. Das ist nicht ungewöhnlich.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.08.2026 um 14:42
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nein, das ist keine falsche Behauptung. Das freisprechende Gericht hat die Frage, ob eine Fremdeinwirkung vorliegt (so wie es die Gutachten präferierten), nicht behandelt und damit offen gelassen
Stimmt. Damit kann die Behauptung:
Zitat von WattWatt schrieb:Das Verletzungsmuster beweist eine aktive Fremdeinwirkung
Aber kaum richtig sein.
Zitat von WattWatt schrieb:Sein Pornokonsum war nicht normal
Abgesehen davon, dass schon als die Diskussion aktueller war niemand, der sich darauf berufen hat, definieren konnte oder wollte, was das nun genau ist. Hat Pornokonsum im Falle einer nicht sicher getöteten und nicht sexuell missbrauchten Frau zwingend kaum was zu tun.
Zitat von WattWatt schrieb:und es konnte kein Alternativtäter ermittelt werden.
Man hat sich aber Mühe gegeben. In dem von @XluX schon lange verlinkten Zeit-Podcast kann man im frei zugänglichen Teil, sehr anschaulich hören, wie ein anderer Unschuldiger durch eine falsche Zeugenaussage, das verzweifelte Bemühen von „Vorwärtsverteidigung“(Badewanne lässt Grüßen), sowie ein scheinbares problematisches Verhalten gegenüber Frauen und durch eine „Tathergangshypothese“-in Form von seltsamer Phantastereien mancher Rosenheim Cops-über längeren Zeitraum verfolgt wurde.

Dieser hatte Glück, dass die Zeugenaussage nicht für einen Haftbefehl gereicht hat. Hätten sich da aber auch Leute gefunden, die irrigerweise von „Täterwissen“ berichten, dann wäre er an Sebastians Stelle gewesen. Und die selben Argumente würden über ihn bemüht werden.

Ist aber alles ein alter Hut. Ich bin eher gespannt, wann es bald mal was Neues bezüglich zivilrechtlicher Ansprüche zu lesen gibt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.08.2026 um 18:19
Die Hypothese hat vor allem ein großes Problem.

Sie geht von einem regionalen Täter aus. Und da stellt sich eine Frage. Hanna wäre auf ihrem Heimweg an einem kleinen Wäldchen vorbei gegangen. Ein regionaler Täter hätte sie genau da abgepasst.

Das ist aber nicht passiert.

Das Motto der Ermittler war offensichtlich "Was nicht passt, wird passend gemacht!"


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.08.2026 um 23:25
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nein, das ist keine falsche Behauptung.
Du bist doch sonst immer so pedantisch, wenn es um inhaltliche Feinheiten geht.

Natürlich war die Aussage falsch, ja geradezu schwachsinnig:
Zitat von WattWatt schrieb:Das Verletzungsmuster beweist eine aktive Fremdeinwirkung
Wie bitte hätte das Verletzungsmuster eine aktive Fremdeinwirkung beweisen können?
Das Verletzungsmuster kann ein Indiz sein, ggf. lässt sich damit (manchmal) ein Verdacht erhärten - aber ganz sicher hat es hier nichts bewiesen.

Und wenn wir schon dabei sind (@Origines): Sei doch mal ehrlich - glaubst Du wirklich ernsthaft weiterhin, dass es ein Verbrechen war?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.08.2026 um 09:48
Zitat von XluXXluX schrieb:Und wenn wir schon dabei sind (@Origines): Sei doch mal ehrlich - glaubst Du wirklich ernsthaft weiterhin, dass es ein Verbrechen war?
Ob das ein Unfall oder ein Verbrechen war, weiß ich schlicht nicht. Ich habe nie geglaubt, dass es ein Verbrechen war. Genauso wenig, wie ich glaube, dass es kein Verbrechen war.

Ich habe nur wiederholt darauf hingewiesen, dass die einzigen bislang in der Öffentlichkeit erörterten wissenschaftlichen Gutachten davon ausgehen, ja nach Aussage vor der ersten Kammer ein Unfallgeschehen "ausgeschlossen" haben. Dieser erkenntnistheoretische Inhalt ist ja nicht durch den BGH aufgehoben worden. Und diese Beurteilungen durch Sachverständige sind inhaltlich auch bislang nicht widerlegt worden.

Entsprechende - laut Verteidigung eingeholte - Alternativbeurteilungen sind nie öffentlich geworden. Sie können daher auch insoweit den offiziellen Ermittlungsstand, auf dem die Anklage fußte, nicht widerlegen oder modifizieren.

Gerichtlich festgestellt wurde allein, dass es keine Beweise dafür gibt, das T. mit dem Tod der Hanna W. zu tun hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.08.2026 um 10:32
Wir waren in unserem Urlaub vor ein paar Wochen in der Nähe von Aschau. Ich habe die Gelegenheit genutzt, zum Parkplatz der Kampenwandbahn zu fahren und mich dort etwas umzusehen.

Ich bin zwar auch vor dem Fall Hanna schonmal dort gewesen, war aber erstaunt, wie "klein" und nah beieinander dort eigentlich alles ist, was man hier immer anhand der Karten diskutiert hatte.

Was mir direkt auffiel: es ist wirklich an mehreren Stellen ganz leicht, in den Bach zu gelangen; ganz ohne dass man unbedingt direkt etwas am Wasser wollte. In alkoholisiertem Zustand und bei dem damaligen Hochwasser, der das kleine Bächlein zu einem reißenden Strom gemacht hat, genügt da eigentlich fast schon eine kleine Unachtsamkeit, ein Stolperer, etc.

Mir ist vor Ort am wahrscheinlichsten vorgekommen, dass sie an der Ecke "An der Bergbahn" und der Kampenwandstr. in den Bärbach gestürzt ist. Dazu hätte sie nicht mal von ihrem Heimweg minimal abweichen müssen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.08.2026 um 10:59
Verstehe nicht, warum diese Diskussionen geführt werden müssen. Manche hielten das erste Urteil von Anfang für ein Fehlurteil, andere wiederum das zweite zwischenzeitlich rechtskräftige Urteil. Eine Meinung kann jede/r dazu haben.

Die Frage nach der gesicherten Todesursache des armen Mädchens ist nicht geklärt und die Eltern werden wohl nie eine Antwort darauf haben. Jede/r mag unter Verweis von Gutachten ihre/seine eigenen Schlüsse ziehen. Es steht jeder und jedem frei der Meinung zu sein, dass exzessiver Pornokonsum und eine gewisse geographische Nähe zu der später tot aufgefundenen Studentin auch ohne den Hauch von irgendwelchen Spuren ausreichen sollten jemanden wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts zu verurteilen. Ist ja letztlich nicht soweit entfernt vom Vorgehen von Ermittlungsbehörden und der ursprünglichen Strafkammer. Aber man kann es eben auch anders sehen und mit einer ganz anderen Vorgehensweise zu einem anderen Ergebnis kommen. Meiner Meinung nach ist die Beweisführung im zweiten Prozess dem rechtstaatlichen Anspruch, dass eine Schuld zweifelsfrei bewiesen werden muss (und niemand explizit seine Unschuld beweisen muss) deutlich näher gekommen. Das heißt aber nicht zwingend, dass der Schuldspruch im ersten Prozess auch ohne das Befangenheitsthema keinen Bestand gehabt hätte. Unser Rechtssystem gibt dem Tatgericht eben einen weiten und weitgehend nicht mit der Revision angreifbaren Spielraum in der Beweiswürdigung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.08.2026 um 12:05
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich habe nur wiederholt darauf hingewiesen, dass die einzigen bislang in der Öffentlichkeit erörterten wissenschaftlichen Gutachten davon ausgehen, ja nach Aussage vor der ersten Kammer ein Unfallgeschehen "ausgeschlossen" haben.
"nach Aussage vor der ersten Kammer"

Vor der ersten Kammer (im zweiten Prozess) hat keiner der betreffenden drei Gutachter ausgesagt, teilweise haben sie mit dubiosen Gründen eine zweite Aussage abgelehnt.
Ich vermute mal, dass Du mit "erste Kammer" die Kammer des ersten Prozesses (also die 2. Jugendkammer) meinst. Und eventuell mit diesem Einschub davon ablenken willst, dass sich in Wirklichkeit keiner der Gutachter sicher war - sondern alle mehr oder weniger voneinander abgeschrieben, aufeinander aufgebaut oder weiß der Himmel was haben.

Im zweiten Prozess (1. Jugendkammer) wurde das teilweise nochmal überdeutlich - aber natürlich wollte das im ersten Prozess niemand so deutlich herausarbeiten. Hätte es doch bedeutet, dass man seine eigenen Annahmen auch mal überprüfen oder infrage stellen muss.

Aber hier zur Erinnerung nochmal mein Beitrag dazu:
Beitrag von XluX (Seite 869)

In Wirklichkeit hat keiner der drei ein Unfallgeschehen auch wirklich ausgeschlossen.


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25.08.2026 um 12:18
Zitat von XluXXluX schrieb:Und eventuell mit diesem Einschub davon ablenken willst, dass sich in Wirklichkeit keiner der Gutachter sicher war - sondern alle mehr oder weniger voneinander abgeschrieben, aufeinander aufgebaut oder weiß der Himmel was haben.
Das ist Deine subjektive Bewertung. Während Ablenkung nie meine Intention war.
Zitat von XluXXluX schrieb:In Wirklichkeit hat keiner der drei ein Unfallgeschehen auch wirklich ausgeschlossen.
Welche "Wirklichkeit" meinst Du? Worauf gründet sie sich?

Im Urteil auf Grundlage des ersten Strafprozesses ist dokumentiert, dass die Sachverständigen, die dort vor Gericht auftraten, ein Unfallgeschehen ausgeschlossen haben. Eine andere öffentlich zugängliche Quelle gibt es meiner Kenntnis nach nicht.

Bloße Behauptungen oder Bewertungen widerlegen das nicht. Auch nicht die Überzeugung eines Verteidigers oder eines Journalisten.


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