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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.351 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 19:45
Die Vorsitzende Richterin Jaqueline Aßbichler im Interview

Sie zeigt den Gerichtssaal, die Sitzordnung, die Staatsanwaltschaft sitzt traditionell an der Fensterseite, den Sonnenschein im Hintergrund "als Lichtgestalt", äußert sich zu sogenannten Konfliktverteidigern.

Von rund 10.000 Urteilen erinnert sie sich nur an einen "in dubio pro reo" Freispruch, der sie heute noch wurmt, dazu bei min 10:50.



https://www.rfo.de/mediathek/video/jacqueline-assbichler-ist-vorsitzende-richterin-am-landgericht-traunstein/

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 20:15
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Von rund 10.000 Urteilen erinnert sie sich nur an einen "in dubio pro reo" Freispruch, der sie heute noch wurmt, dazu bei min 10:50.
Wurmen darf sie es ja, solange sie sich trotz ihrer Überzeugung an die Grundsätze hält.

Würd mich trotzdem in dem Fall interessieren, warum sie sich so sicher waren. Wenn es ein (Sexual?)-Delikt war, wo Aussage gegen Aussage steht und die Aussagetüchtigkeit so schlecht gewesen ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 20:22
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:on rund 10.000 Urteilen erinnert sie sich nur an einen "in dubio pro reo" Freispruch, der sie heute noch wurmt, dazu bei min 10:50
Ohje, das war bestimmt nicht der einzige ,,in dubio pro reo" Fall, sondern der einzige in dem Sie fest von der Schuld überzeugt war...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 20:38
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Von rund 10.000 Urteilen erinnert sie sich nur an einen "in dubio pro reo" Freispruch, der sie heute noch wurmt, dazu bei min 10:50.
Ja, das Video kenne ich auch schon und das hat mich schon vor dem vollkommen unproffesionellen EMail-Verkeht StA/Aßbichler erschüttert.

Richter sollten grundsätzlich solche Aussagen vermeiden wie "Man wusste, dass er es war, aber man konnte es ihm nicht beweisen". Das ist genauso wie das StA/Aßbichler-EMail-Verkehr vollkommen unprofessionell. Auch der Rest, dass in diesem Fall ein Schuldspruch vor dem BGH nie gehalten hätte - also allein die deutlich eingeschränkte Überprüfung durch den BGH hätte gereicht, einen Schuldspruch aufzuheben, lässt tief blicken. D.H. sie wusste, dass eine Verurteilung willkürlich geworden wäre. Und dann fragt man sich schon, worauf ihr angebliches „Wissen“ in Wirklichkeit beruht. Was hat dann bei ihr "in dubio pro reo" in Wirklichkeit für eine Bedeutung?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 20:50
Zitat von LentoLento schrieb:Ja, das Video kenne ich auch schon und das hat mich schon vor dem vollkommen unproffesionellen EMail-Verkeht StA/Aßbichler erschüttert.
Ich finde, sie zeigt damit genau die nötige Trennung von persönlicher Überzeugung und Objektivität bei der richterlichen Überzeugung, auf die es ankommt. Genau das muss ein Richter/eine Richterin können: Gegen seine/ihre persönliche Auffassung entscheiden, wenn der objektiv urteilende Verstand (der „innere BGH“) ihm/ihr sagt, dass die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreicht.

Finde ich ganz klasse von Frau Aßbichler, das weckt bei mir Vertrauen in eine ungetrübte Urteilskraft.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 20:53
@Palio
Weißt Du, ob sie für den Freispruch gestimmt hat. Und wie gesagt, sie sagt ja sehr deutlich, dass sie ein (wenn sie überhaupt für den Freispruch gestimmt hat) Dubio pro reo nur deshalb gesehen hat, weil er sonst vom BGH kassiert worden wäre. Das ist etwas, was mit dem Begriff "Dubio pro reo" in Wirklichkeit gerade nicht gemeint ist. Wie ist das bei anderen Fällen, wo der Freispruch nicht so deutlich war?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 20:56
Zitat von LentoLento schrieb:- weil er vom BGH kassiert worden wäre.
Ja genau das meine ich doch mit der Fähigkeit, objektiv den Sachverhalt zu prüfen, gegen die innere Überzeugung ein Urteil treffen können. Das ist doch super.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 20:57
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich musste ein wenig suchen, habe den Artikel aber jetzt gefunden:

https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2024/03/09/staatsanwalt-fordert-neuneinhalb-jahre-haft/

Nunmehr wendete sich Staatsanwalt Fiedler dem Angeklagten zu. Er sei zur Tatzeit am Tatort gewesen, die von ihm beschriebene Laufstrecke führe sowohl am Eiskeller, als auch am Tatort vorbei. Es gebe Zeugen, führte Fiedler aus, die den Jogger, gemeint ist der Angeklagte, gesehen hätten, einen weiteren Jogger habe es nicht gegeben

ST hat es selbst so beschrieben. Damit hat die Extrarunde also doch eine Grundlage.
Also, ich finde die Darstellung in der „Wasserburger Stimme“ etwas diffus.

Ich würde es eher nicht so interpretieren, dass ST im Tatortbereich von Zeugen gesehen worden sei. Die Formulierung, es gebe Zeugen, die den Jogger gesehen hätten, spielt meines Erachtens pauschal auf die Zeugen an, die den joggenden ST am Gasthaus und beim Eiskeller beobachteten.

Und die Fiedler zugeschriebene Aussage, die Laufstrecke „führe am Tatort vorbei“, könnte auch so gemeint sein, dass die Route den Kreuzungsbereich Kampenwandstrasse/Burgweg in unmittelbarer Nähe des mutmaßlichen Tatorts tangierte, also gewissermaßen „am Tatort vorbei führte“.

Aufgrund der Erfahrungen aus diesem Prozess lege ich jedenfalls nicht mehr alle Formulierungen der Berichterstatter auf die Goldwaage. Die berühmte Tatortzeugin hat sich ja auch in Luft aufgelöst - dafür hat aber niemand im Prozess registriert, dass es um 2.21 Uhr eine Sichtung des Joggers am Gasthaus „Zum Baumbach“ gab.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 20:57
Zitat von PalioPalio schrieb:Ja genau das meine ich doch mit der Fähigkeit, objektiv den Sachverhalt zu prüfen, gegen die innere Überzeugung ein Urteil treffen können. Das ist doch super.
Nur weil sie Angst hat, dass das Urteil kein Bestand gehabt hätte? Das hat nichts mit Objektivität zu tun, sondern mit der Verkennung der Bedeutung von "In dubio pro reo".


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15.03.2024 um 21:06
Zitat von LentoLento schrieb:Ja, das Video kenne ich auch schon und das hat mich schon vor dem vollkommen unproffesionellen EMail-Verkeht StA/Aßbichler erschüttert.

Richter sollten grundsätzlich solche Aussagen vermeiden wie "Man wusste, dass er es war, aber man konnte es ihm nicht beweisen". Das ist genauso wie das StA/Aßbichler-EMail-Verkehr vollkommen unprofessionell. Auch der Rest, dass in diesem Fall ein Schuldspruch vor dem BGH nie gehalten hätte - also allein die deutlich eingeschränkte Überprüfung durch den BGH hätte gereicht, einen Schuldspruch aufzuheben, lässt tief blicken. D.H. sie wusste, dass eine Verurteilung willkürlich geworden wäre. Und dann fragt man sich schon, worauf ihr angebliches „Wissen“ in Wirklichkeit beruht. Was hat dann bei ihr "in dubio pro reo" in Wirklichkeit für eine Bedeutung?
Oh Gott, also du hast in der Hinsicht eine mehr als fragwürdige Einstellung. Das Video soll dem Bürger Einblicke in das Rechtssystem gewähren und dessen Funktionalität nahebringen. Stell dir vor auch Juristen sind Menschen! Also meine Meinung ist, dass sie eine Seite unseres Rechtssystem auf menschliche Art und Weise offenlegt, welche eben auch zeigt, dass es nicht in Ordnung ist trotz persönlicher Präferenzen Menschen zu verurteilen. Das hat wenig fehlender Professionalität zu tun, sondern ist eher förderlich für das Rechtsverhältnis des Laien.

Würde sie im puncto des hier vorliegenden Falls diese Meinung vertreten, dann bin ich mir sicher du wärst nicht so kritisch :)


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15.03.2024 um 21:09
Zitat von LentoLento schrieb:Nur weil sie Angst hat, dass das Urteil kein Bestand gehabt hätte? Das hat nichts mit Objektivität zu tun, sondern mit der Verkennung der Bedeutung von "In dubio pro reo".
SIE war sich sicher er sei schuldig, aber sie bzw. die Kammer konnten es nicht beweisen, also in dubio pro reo. Nicht mehr und nicht weniger.


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15.03.2024 um 21:10
Zitat von LentoLento schrieb:Nur weil sie Angst hat, dass das Urteil kein Bestand gehabt hätte? Das hat nichts mit Objektivität zu tun, sondern mit der Verkennung der Bedeutung von "In dubio pro reo".
Ich glaube, du möchtest einfach nur erschüttert sein. Wenn du ihr mal genau zuhörst, dann würdest du erkennen, dass sie das erklärt und macht, was mit in dubio pro reo gemeint ist: Sie entscheidet im Zweifel, also bei unzureichender Beweislage, für den Angeklagten und gegen ihre Überzeugung. Dabei ist es egal, ob sie persönlich meint, die Schuldfrage sei offen, ob sie persönlich den Angeklagten für definitiv schuldig hält oder für unschuldig. Sie als Richterin muss nur objektiv die Beweislage beurteilen können und den Fall nicht so „hindrehen“, dass er zu ihrer Überzeugung passt.

Ich habe echt keine Ahnung, was es daran „Erschütterndes“ gibt. Aber ist auch langsam off topic.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 21:11
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich glaube, du möchtest einfach nur erschüttert sein. Wenn du ihr mal genau zuhörst, dann würdest du erkennen, dass sie das erklärt und macht, was mit in dubio pro reo gemeint ist: Sie entscheidet im Zweifel, also bei unzureichender Beweislage, für den Angeklagten und gegen ihre Überzeugung. Dabei ist es egal, ob sie persönlich meint, die Schuldfrage sei offen, ob sie persönlich den Angeklagten für definitiv schuldig hält oder für unschuldig. Sie als Richterin muss nur objektiv die Beweislage beurteilen können und den Fall nicht so „hindrehen“, dass er zu ihrer Überzeugung passt.

Ich habe echt keine Ahnung, was es daran „Erschütterndes“ gibt. Aber ist auch langsam off topic
Ich kann inklusive dem letzten Absatz nur Zustimmen, das ist nicht Sinn des Threads.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 21:14
Nunmehr wendete sich Staatsanwalt Fiedler dem Angeklagten zu. Er sei zur Tatzeit am Tatort gewesen, die von ihm beschriebene Laufstrecke führe sowohl am Eiskeller, als auch am Tatort vorbei. Es gebe Zeugen, führte Fiedler aus, die den Jogger, gemeint ist der Angeklagte, gesehen hätten, einen weiteren Jogger habe es nicht gegeben
Quelle: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2024/03/09/staatsanwalt-fordert-neuneinhalb-jahre-haft/
Zitat von PalioPalio schrieb:ST hat es selbst so beschrieben. Damit hat die Extrarunde also doch eine Grundlage.
Ich bringe diese Info nicht so richtig mit dieser Info zusammen:
Bei seiner zweiten Vernehmung hatte der Angeklagte dann aber eine Variation dieser Laufstrecke aufgezeichnet: diesmal ist auch der Bereich auf der Kampenwandstraße markiert, der sich zwischen Eiskeller und Hotel Hohenaschau befindet
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/hanna-prozess-die-gewaltvideos-auf-dem-handy-des-angeklagten-92722732.html

Offenbar hat S. ja bei der zweiten Vernehmung ein zusätzliches Streckenstück zusätzlich angegeben, nämlich zwischen Eiskeller und dem Hotel. Das ist ja aber, wenn man wirklich nur dieses kleine Teilstück dazunimmt, eine Sackgasse. Wenn die bei der ersten Vernehmung angegebene Route unverändert blieb, müsste S. ja vom Eiskeller bzw. Festhallenparkplatz bis zum Hotel Hohenaschau gelaufen sein, dort gewendet haben und wieder zurück über den Festhallenparkplatz und dann über Schlossbergstraße und Burgweg nach Hause.
Ansonsten wäre ja nicht nur das Teilstück zwischen Eiskeller und Hotel dazu gekommen, sondern eben auch die Strecke den Burgweg hoch nach Hause, dafür hätte die Route über die Schlossbergstraße wegfallen müssen.

Die frage ist jetzt, wie S.T. den Ermittlern das erklärt hat. Er wird ja nicht nur gesagt haben "Ach ja, hier war ich auch noch!", sondern muss seine Route erklärt haben. Es wäre auch möglich, dass er die Kampenwandstraße von Norden hinunterkommend zunächst an der Einmündung der Schlossbergstrasse vorbei gejoggt ist, bis zum Hotel gelaufen ist, dort umgedreht hat, zurückgelaufen ist und dann in die Schlossbergstraße eingebogen ist, wo er auf dem Parkplatz von den Zeugen gesehen wurde.
Zeitlich würde das denke ich sogar mit der Sichtung von Paul K. hinhauen, denn das Stück bis zum Hotel ist recht kurz, knapp 150 Meter, für die man hin uns zurück mit einem 5er-Pace also nur 1 1/2 Minuten braucht.

Dann wäre diese Routenkorrektur aber eigentlich ziemlich irrelevant, denn zur Tatzeit wäre S.T. ja dann tatsächlich zuhause gewesen und es wäre auch nicht erwähnenswert für das Plädoyer des StA gewesen, dass S.T. selbst angegeben hat, am Tatort vorbei gelaufen zu sein, weil das ja dann etwas 12 Minuten vor der Tat gewesen wäre.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 21:18
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich glaube, du möchtest einfach nur erschüttert sein. Wenn du ihr mal genau zuhörst, dann würdest du erkennen, dass sie das erklärt und macht, was mit in dubio pro reo gemeint ist: Sie entscheidet im Zweifel, also bei unzureichender Beweislage, für den Angeklagten und gegen ihre Überzeugung. Dabei ist es egal, ob sie persönlich meint, die Schuldfrage sei offen, ob sie persönlich den Angeklagten für definitiv schuldig hält oder für unschuldig. Sie als Richterin muss nur objektiv die Beweislage beurteilen können und den Fall nicht so „hindrehen“, dass er zu ihrer Überzeugung passt.
Das schiebt sie nur nach. Vorher sagt sie konkret, ein Schuldspruch hätte der BGH aufgehoben. Und nur damit versucht sie dann "in dubio pro reo" zu erklären. Genau das bedeutet aber gerade NICHT in dubio pro reo sondern das ist der Übergang zu einem willkürlichen Schuldspruch.

Eine solche Einstellung hat doch auch auf die Anklageerhebung einen Einfluss. Du hast doch schon immer auf einen Phantomzeugen gehofft oder irgendetwas anderes, was die Anwesenheit am Tatort belegen würde. Aber nun ist das Plädoyer der StA gewesen, aber nichts derartiges ist in Sicht. Und Du zweifelst doch selber, dass ohne so ein Zeugen oder Nachweis Du selber die Anklageerhebung als kritisch siehst.

Natürlich können wir immer noch hoffen, dass die StA so etwas einfach nur vergessen hat oder die Prozessbeobachter wieder mal tief geschlafen haben. Aber kommt Dir das inzwischen nicht doch irgendwie komisch vor?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 21:40
Zitat von LentoLento schrieb:Das schiebt sie nur nach. Vorher sagt sie konkret, ein Schuldspruch hättre der BGH aufgehoben. Und genau das ist eben NICHT in dubio pro reo.
Hätte, hätte, Fahrradkette...!
Der Fall ist aber doch gar nicht zum BGH gelangt, weil der Angeklagte frei gesprochen wurde. Jetzt regst Du Dich hier ernsthaft auf, dass er frei gesprochen wurde und unterstellst der Richterin, sie haben das nur getan, weil sie Angst hatte, der BGH würde ihr das Urteil kassieren?!
Frau Aßbichler sagt doch nur, dass sie nach geltendem Recht gehandelt hat. Es gab juristische Zweifel an der Schuld, also ist der Angeklagte freigesprochen worden. Der BGH ist keine moralische, sondern einer juristische Instanz, genau wir Richter. Er beurteilt, ob Urteile geltendem Recht entsprechen und ob im Verfahren Rechtsfehler vorliegen. Richter können sich jeden Abend in den Schlaf weinen, weil sie so viele böse Buben nicht verurteilen können, da man denen ihre Taten nicht nachweisen kann und sie das moralisch unter aller Sau finden. Trotzdem müssen sie jeden Tag wieder ins Gericht gehen und Recht sprechen. Ihr Job ist es Recht zu sprechen und nicht moralisch über andere Menschen zu urteilen.
Nichts anderes hat Frau Aßbichler hier offenbar getan und nichts anderes beschreibt sie hier!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 21:47
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Offenbar hat S. ja bei der zweiten Vernehmung ein zusätzliches Streckenstück zusätzlich angegeben, nämlich zwischen Eiskeller und dem Hotel. Das ist ja aber, wenn man wirklich nur dieses kleine Teilstück dazunimmt, eine Sackgasse. Wenn die bei der ersten Vernehmung angegebene Route unverändert blieb, müsste S. ja vom Eiskeller bzw. Festhallenparkplatz bis zum Hotel Hohenaschau gelaufen sein, dort gewendet haben und wieder zurück über den Festhallenparkplatz und dann über Schlossbergstraße und Burgweg nach Hause.
Ansonsten wäre ja nicht nur das Teilstück zwischen Eiskeller und Hotel dazu gekommen, sondern eben auch die Strecke den Burgweg hoch nach Hause, dafür hätte die Route über die Schlossbergstraße wegfallen müssen.
Die Frage, warum Sebastian T. in der zweiten Vernehmung die Laufroute zur Kampenwandstrasse hin verändert hat, zählt für mich zu den größten Rätseln in diesem Prozess.

Zudem gibt es nicht allein die Ungereimtheit, warum er offenbar nur den Abschnitt vom Eiskeller bis zum Hotel markiert hat, nicht aber die Reststrecke über den Burgweg nach Hause.

Angenommen es war wirklich so, wie der Staatsanwalt wohl glaubt, dass ST über die Schlossbergstrasse zum Burgweg lief und sich dann spontan entschloss, noch auf einer kleinen Extrarunde Ausschau nach einem Mädchen zu halten: Wenn er dabei etwa um 2.29 Uhr am Hotel auf Hanna traf, gab es für ihn doch keine Veranlassung mehr, noch die Kampenwandstrasse zum Eiskeller hochzulaufen.

Dann hätte er nach dem Überfall doch schleunigst den direkten Weg nach Hause flüchten müssen. Warum markierte er aber gleichwohl den Abschnitt vom Hotel zum Eiskeller?

Oder war er etwa doch am Festhallenparkplatz umgedreht und Hanna bis zum Brückerl gefolgt? Und hatte aus Sorge, hier gesehen worden zu sein (etwa von den Autoinsassen, die sich verfahren hatten), den Schlenker über die Kampenwandstrasse angegeben - um nicht wegen falscher Angaben in Verdacht zu geraten?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 22:04
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Und die Fiedler zugeschriebene Aussage, die Laufstrecke „führe am Tatort vorbei“, könnte auch so gemeint sein, dass die Route den Kreuzungsbereich Kampenwandstrasse/Burgweg in unmittelbarer Nähe des mutmaßlichen Tatorts tangierte, also gewissermaßen „am Tatort vorbei führte“.
Also nicht hinführte, sondern dran vorbeiführte, ohne Berührung zu haben? Das berechtigt dann aber nicht zu der Aussage, dass er zur Tatzeit am Tatort war, wie Fiedler in dem Artikel zitiert wird.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Es wäre auch möglich, dass er die Kampenwandstraße von Norden hinunterkommend zunächst an der Einmündung der Schlossbergstrasse vorbei gejoggt ist, bis zum Hotel gelaufen ist, dort umgedreht hat, zurückgelaufen ist und dann in die Schlossbergstraße eingebogen ist, wo er auf dem Parkplatz von den Zeugen gesehen wurde.
Zeitlich würde das denke ich sogar mit der Sichtung von Paul K. hinhauen, denn das Stück bis zum Hotel ist recht kurz, knapp 150 Meter, für die man hin uns zurück mit einem 5er-Pace also nur 1 1/2 Minuten braucht.
Ja, das könnte er angegeben haben, aber dann stellen sich die Fragen, warum das von der Verteidigung nicht aufgegriffen wird und wie der Staatsanwalt diese Extrarunde begründet.
Zitat von LentoLento schrieb:Und genau das ist eben NICHT in dubio pro reo.
Doch, beim Zweifelssatz ist entscheidend, dass der objektive Sachverstand, der BGH im Hinterkopf, der neutrale Richter ein Urteil fällt, das nicht von Bauchgefühl, Intuition oder Vorurteilen geleitet wird. Es ist nicht erforderlich und auch gar nicht möglich, dass das „Wissen nach Bauchgefühl“ komplett abgeschaltet wird, solange die Ratio am Ende nach der rechtlich zu berücksichtigenden Beweislage entscheidet. Was du machen möchtest, ist den Richtern ein Zweifeln auch gefühlsmäßig vorschreiben. Das geht aber gar nicht und tut auch nicht not.
Zitat von LentoLento schrieb:Du hast doch schon immer auf einen Phantomzeugen gehofft
Nein, ich „hoffe“ nichts, ich stelle nur anhand von Fakten, die teilweise nicht sicher oder mehrdeutig sind, Vermutungen auf, die mir plausibel erscheinen. Ansonsten sehe ich es wie Frau Aßbichler: Wenn die Beweislage nicht ausreicht, ist der Angeklagte freizusprechen. Meine persönliche Überzeugung ist egal.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Dann hätte er nach dem Überfall doch schleunigst den direkten Weg nach Hause flüchten müssen. Warum markierte er aber gleichwohl den Abschnitt vom Hotel zum Eiskeller?
Naja, das ist leicht: Er hat ja nicht zugegeben, das Mädchen umgebracht zu haben und dann schnell auf dem kürzesten Weg zurück nach Hause gerannt zu sein. Er hätte dann einen Teil Wahrheit mit Fiktion vermischt. Aber warum hat er überhaupt den Tatortbereich als Laufstrecke nachträglich angegeben, das ist die Frage.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:aus Sorge, hier gesehen worden zu sein
Wäre eine Möglichkeit.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 22:30
Zitat von PalioPalio schrieb:Aber warum hat er überhaupt den Tatortbereich als Laufstrecke nachträglich angegeben, das ist die Frage.
Ich frage mich eh, wie diese zweite Angabe zustande gekommen ist.

Man wird ihm ja wohl kaum einfach nochmal eine Karte gegeben und gesagt haben, er solle mal die Strecke einzeichnen und die war dann halt anders als bei der ersten Vernehmung.

Ich würde eher denken, dass man ihm gesagt hat, die erste Route könne so nicht stimmen, es gäbe Kameraaufnahmen und Zeugen, anhand derer man seine Angaben überprüft hat und da gäbe es Widersprüche. Er soll doch noch mal überlegen und noch mal malen.

Das wird ihn dann sicher verunsichert haben, denn er kann ja nicht ahnen, an welchen Stellen die Abweichungen festgestellt wurden.
An drei Fingern konnte er sich ja aber schon ausrechnen, welche Stellen dafür in Frage kamen, denn den Großteil der Route hatte er ja durchaus korrekt eingezeichnet, Abweichungen konnte es ja nur an den Stellen geben, an denen vorher nicht zugegeben hatte, gewesen zu sein.

Wenn er wirklich nur diesen einen Zipfel dazu gemalt hat, dann werden die Ermittler ziemlich sicher gefragt haben, wie er in welcher Reihenfolge dahin gekommen und dann von dort nach Hause gekommen ist.

Eigentlich ist die Idee des StA der Extraroute so aberwitzig, dass er dafür sehr konkrete Indizien haben muss, um überhaupt auf diese Idee zu kommen.
Wenn er einfach nur S.T. vom Eiskellerparkplatz zum angenommenen Tatort bringen wollte und es überhaupt keine Anhaltspunkte gäbe, wie er dorthin gelangt ist, dann müsste er doch behaupten, S.T. sei entweder hinter Hanna hergegangen/gelaufen oder er sei über den Kampenwandpark gejoggt, habe sie dadurch von ihr unbemerkt überholen können und habe ihr dann entweder über das Brückerl oder die Straße " An der Bergbahn" den Weg abgeschnitten.
Zu sagen, er sei einmal um den Berg gerannt ist doch die allerfernliegendste und er kann sich doch leicht ausrechnen, dass das ohne irgendwelche Anhaltspunkte, dass es so gewesen ist, wenig überzeugend für die Richter wirken muss.
Deshalb bin ich mir sicher, dass es diese Anhaltspunkte gibt, am wahrscheinlichsten die von S.T. selbst eingezeichnete Route, die er ja immerhin im Plädoyer erwähnt. Tatortzeugen scheiden eher aus, die wären in seinem Plädoyer deutlicher und ausführlicher behandelt worden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 22:35
Zitat von PalioPalio schrieb:Aber warum hat er überhaupt den Tatortbereich als Laufstrecke nachträglich angegeben, das ist die Frage.
Absolut richtig.

Damit hat er doch praktisch die Grundlage geschaffen für die Einstufung, in räumlicher und zeitlicher Nähe zum Geschehen in dieser Nacht gewesen zu sein.

Das Motiv dafür? Staatsanwalt und Nebenklägervertreter haben es nicht klar benannt. Ob man da vom Gericht mehr erwarten darf?


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