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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.351 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 10:26
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Das Problem des S. dürfte ja eh sein, dass er sogar selbst bei der Polizei angegeben hat, er habe schon am Abend des 3. Oktober davon erfahren.
Er hat da also zugegeben, am 3. Oktober Wissen gehabt zu haben, was er nicht haben konnte.
Das hat der Staatsanwalt auch im Plädoyer erwähnt und ist im Übrigen auch ein Ergebnis der Beweisaufnahme, die Verteidigung hat dazu keinen Gegenbeweis vorgebracht.
+++10.07 Uhr: Auch T. habe in seiner Zeugenvernehmung angegeben, dass er am 3.10. von seiner Mutter erfahren habe, dass Hanna W. tot ist – das ist eine neue Info. In den Medien wurde aber erst am 4.10. der Name des Opfers veröffentlicht, so Fiedler. Auch über die Rettungskräfte sei am Nachmittag des 3.10 keine Nachricht über ein Gewaltverbrechen verbreitet worden. Bei der Auswertung des Handys des Angeklagten fand man auch keine Verbindung oder Nachricht zu möglichen Infos über ein Gewaltverbrechen am 3.10.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/hanna-prozess-in-traunstein-neue-erkenntnisse-zum-amok-alarm-am-landgericht-art-964663

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 10:28
Zitat von LentoLento schrieb:Wie gesagt, wir haben durch die ganz zeitnahe Kommunikation am 5.10, dass Verena sagt, der Angeklagte habe es ihr gestern erzählt hat und genau diese Aussage stimmt auch mit der Erklärung überein, dass sie es das erste mal auf dem langen Spaziergang vom Angeklagten gehört hat. Auch der Browser-Verlauf des Angeklagten spricht für diese Version. 6 Wochen später ist ihre Erinnerung derartig schlecht, dass sie meint, dass der Angeklagte es ihr am 5.10. gesagt haben soll. Und hier kommt dann der Umstand zum tragen, ein Gericht darf sich nicht nach belieben die Indizien sich so zurechtsuchen, wie es zum Urteilsspruch passt, es ist einen Gesamtwürdigung notwendig. Und die darf nicht spekulieren sonder muss klar begründen, warum sie der einen Version den Vorrang einräumt. Bei den vorliegenden Umständen kann ich mir nicht vorstellen, wie das gelingen soll. Ich denke, das Gericht dieses Aussage wahrscheinlich - selbst bei einer Verurteilung - nicht nutzen, denn es würde sich damit auf Glatteis bewegen. Objektive Willkür oder die nicht ausreichende Anwendung des Zweifelsgrundsatzes stünden dann möglicherweise im Raum.
Da bin ich jetzt mal absolut bei dir, dass das vermutlich aufgrund der im Raum stehenden Zweifel wohl nicht der Entscheidende Faktor wird.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Das Problem des S. dürfte ja eh sein, dass er sogar selbst bei der Polizei angegeben hat, er habe schon am Abend des 3. Oktober davon erfahren.
Er hat da also zugegeben, am 3. Oktober Wissen gehabt zu haben, was er nicht haben konnte.
Theoretisch wäre es ja möglich gewesen, er hat es lt. seiner Aussage von der Mutter erfahren.
Woher wusste es denn die Mutter? Das wäre natürlich auch recht spannend gewesen.
Der Name Hanna ist wenn ich mich recht erinnere auch in Gruppenchats gegen 22-23 Uhr da erste mal gefallen.


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15.03.2024 um 10:32
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Woher wusste es denn die Mutter? Das wäre natürlich auch recht spannend gewesen.
Man darf berechtigt davon ausgehen, dass seine Mutter es ebensowenig wusste wie er, ansonsten hätte sie die Aussage nicht verweigert, sondern ihn entlastet.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 10:43
Zitat von PalioPalio schrieb:Man darf berechtigt davon ausgehen, dass seine Mutter es ebensowenig wusste wie er, ansonsten hätte sie die Aussage nicht verweigert, sondern ihn entlastet.
Ich glaube die Mutter hat die Aussage verweigert, weil ihr seitens der Verteidigung dazu geraten wurde.
Sie hätte ihn ja in vielerlei Hinsicht entlasten können z.B, dass er eben um 02.30 Uhr schon daheim war und sie noch auf der Couch saß.
Er hätte dann kurz geduscht und ist in sein Zimmer, um dann anscheinend Coc zu spielen. Aber jetzt stell dir vor sie saß auf der Couch und hat CoC mit seinem Handy gespielt, dann hätte das ganz Konstrukt plötzlich gewackelt. Ich glaube es war besser, dass sie nichts gesagt hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 10:48
Zitat von PalioPalio schrieb:Mit keiner Silbe ist der Staatsanwalt auf die Aussagen des Angeklagten in dessen Zeugenvernehmung zur gelaufenen Route eingegangen? Er hat nur dessen Angaben zur Pace erwähnt? Und er hat die Behauptung zu dessen Anwesenheit in der Möglichkeitsform („kann unproblematisch dort gewesen sein“) formuliert? Oder ging es da nur um die Zeit? In deinem Bericht hast du einen Absatz gemacht zwischen der Erläuterung der Strecke und der Erläuterung der Zeit/ Geschwindigkeit. Kam da evtl. doch noch mehr zur Strecke und deren Grundlagen?
Also ich bin mir ziemlich sicher nicht. Weder zu den Widersprüchen, noch nähere Erläuterungen zur Zeit. Er hat wie du geschrieben hast, gesagt dass er diese Pace gelaufen sein wird und deswegen zeitlich auf Hanna getroffen ist. Habe das so verstanden, dass es da um den Weg von der Kamerasichtung am Chalet bis Hohenaschau ging. Ausgesprochen wurde das aber so auch nicht.
Zitat von PalioPalio schrieb:Hat der Staatsanwalt noch weitere Zeugen erwähnt als diese? Vielleicht auch namentlich nicht genannte Zeugen, die einen Jogger nach 2:30 Uhr noch gesehen haben, so dass Duschen um 2:30 Uhr ausgeschlossen ist?
Ist der Staatsanwalt dann auch noch einmal darauf eingegangen, dass ST selbst angab, dass es keinen zweiten Jogger gab?
Das kann ich so gut wie sicher ausschließen, dass Zeugen nach 2:30 erwähnt wurden. Da habe ich schon genau gelauscht, was das anging.

Aber danach ging es ja nur noch um die Persönlichkeit des Angeklagten und Adrian M.

Auch wäre das ja wieder das stärkste Argument gewesen, dass er nicht gespielt haben kann und nicht um 2:24 oder 2:30 was geschaut haben kann. Und das hat er ja anders begründet, so wüsste er es ja ziemlich sicher.

Ob erwähnt, dass der Angeklagte selbst keinen zweiten Jogger gesehen hat, kann ich nicht so sicher ausschließen. Hätte es aber auch nicht im Kopf.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 10:54
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Ich glaube es war besser, dass sie nichts gesagt hat.
Und weil sie nichts gesagt hat, konnte seine Aussage, dass seine Mutter zu einem derart frühen Zeitpunkt schon von der Getöteten gewusst haben soll und sogar vor der Identifizierung bereits den Namen wusste, nicht verifiziert werden. Damit bleibt seine Angabe, woher er so früh von Hannas Tot wusste, unglaubhaft. Es bleibt die Aussage, DASS er sehr (zu) früh von ihrem Tod wusste, was wiederum bedeutet, dass er der Täter ist und sich in dem Punkt verplappert hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 11:00
Zitat von PalioPalio schrieb:Und weil sie nichts gesagt hat, konnte seine Aussage, dass seine Mutter zu einem derart frühen Zeitpunkt schon von der Getöteten gewusst haben soll und sogar vor der Identifizierung bereits den Namen wusste, nicht verifiziert werden. Damit bleibt seine Angabe, woher er so früh von Hannas Tot wusste, unglaubhaft. Es bleibt die Aussage, DASS er sehr (zu) früh von ihrem Tod wusste, was wiederum bedeutet, dass er der Täter ist und sich in dem Punkt verplappert hat.
Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich gerade nicht mehr alles auf dem Schirm habe.
Aber er hat doch von seiner Mutter nur von einem toten Mädchen gehört und nicht von der toten Hanna?
Vielleicht irre ich mich jetzt auch, aber habe ich es so im Kopf.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 11:28
Zitat von LentoLento schrieb:Wie gesagt, wir haben durch die ganz zeitnahe Kommunikation am 5.10, dass Verena sagt, der Angeklagte habe es ihr gestern erzählt hat und genau diese Aussage stimmt auch mit der Erklärung überein, dass sie es das erste mal auf dem langen Spaziergang vom Angeklagten gehört hat.
Zitat von LentoLento schrieb:Und hier kommt dann der Umstand zum tragen, ein Gericht darf sich nicht nach belieben die Indizien sich so zurechtsuchen, wie es zum Urteilsspruch passt, es ist einen Gesamtwürdigung notwendig.
Du solltest das hier ihm Thread aber bitte auch nicht ständig machen. Der Spaziergang, den VBerena beschrieben hat, kann auch am 4. Oktober so nicht stattgefunden haben. Sie hatte ausgesagt, dass der besagte Spaziergang etwa von ca. 19.15 Uhr bis ca. 20.00 Uhr gedauert habe.

Am 4. Oktober befand sich ihr Handy von 20.42 Uhr bis 22.25 in Aschau und war um 22.47 Uhr wieder bei ihr Zuhause eingelogt.

Sie können also kaum um 19.15 Uhr losgegangen sein.

Am 3. Oktober war ihr Handy ab ca. 18.19 Uhr in Aschau und ab 18.54 Uhr wieder bei ihr zuhause eingeloggt, sie hat sich also (bei 20 Minuten Wegzeit) ca. 25 Minuten in Aschau aufgehalten. Am 4. Oktober war sie 1 Stunde und 40 Minuten in Aschau.

Das Argument der Verteidigung, die Zeit, die Verena am 3. nachgewiesenermaßen in Aschau war, reiche für den von ihr geschilderten Spaziergang kaum aus, zieht nicht, denn sie gab ja selbst an, der Spaziergang habe nur eine 3/4 Stunde gedauert.
Meiner Meinung nach kann man eine 3/4 Stunde um 19.15 Uhr sehr viel leichter mit 25 Minuten um 18.19 Uhr als mit 1 Stunde und 40 Minuten um 20.42 Uhr verwechseln.

Es ist offensichtlich, dass Verena hier einige Dinge verwechselt, durcheinanderbringt und offenbar vermischt.
Verena hatte angegeben, dass auf Wunsch und sogar Drängen des Angeklagten an beiden Tagen Spaziergänge im gleichen Bereich stattgefunden haben.
Es ist jetzt nur die Frage, auf welchem der Spaziergänge er das Verbrechen angesprochen hat: auf dem am 3. Oktober oder dem am 4. Oktober oder auf beiden?

Und wenn Du hier schon ständig auf der Sprachnachricht rumreitest, dann ließ sie Dir doch mal genauer durch (jedenfalls den Wortlaut, den die Presse wieder gegeben hat):
Am 5. Oktober um 15.04 Uhr sandte die Schulfreundin aber eine Sprachnachricht an ihre Schwester: „Ich war ja gestern bei T. und da hat er mir erzählt, dass ein Mädl beim Eiskeller umgebracht worden ist. Seitdem lässt er mich nicht mehr allein. Und ich hab’ voll Paranoia. Gestern hab ich so Schiss gehabt, dass ich auch umgebracht werde.“ 
"Ich war ja gestern bei T.", von einem Spaziergang lese ich da nichts! S.T. kann Verenea auch zu zwei Anlässen von einem toten Mädchen berichtet haben: einmal beim Spaziergang am 3. und einmal beim Spaziergang am 4. .

Insofern bleibt Verenas Aussage insgesamt fraglich, aber es ist ganz sicher nicht so, dass man einfach nur wegen dieser Sprachnachricht sicher sagen kann, dass das, was Verena an Details zum Spaziergang erzählt hat, sicher und alles am 4. stattgefunden haben muss.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 11:32
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Aber er hat doch von seiner Mutter nur von einem toten Mädchen gehört und nicht von der toten Hanna?
Dachte ich bisher auch, aber laut Plädoyer des StA war nach Aussage des Angeklagten bei der Polizei auch der Name Bestandteil der mütterlichen Information:
Zitat von PalioPalio schrieb:Auch T. habe in seiner Zeugenvernehmung angegeben, dass er am 3.10. von seiner Mutter erfahren habe, dass Hanna W. tot ist – das ist eine neue Info. In den Medien wurde aber erst am 4.10. der Name des Opfers veröffentlicht, so Fiedler.



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15.03.2024 um 11:37
Zitat von PalioPalio schrieb:Es bleibt die Aussage, DASS er sehr (zu) früh von ihrem Tod wusste, was wiederum bedeutet, dass er der Täter ist und sich in dem Punkt verplappert hat.
Genau so sieht es aus, auch das wurde nie widerlegt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 11:41
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Theoretisch wäre es ja möglich gewesen, er hat es lt. seiner Aussage von der Mutter erfahren.
Woher wusste es denn die Mutter? Das wäre natürlich auch recht spannend gewesen.
Der Name Hanna ist wenn ich mich recht erinnere auch in Gruppenchats gegen 22-23 Uhr da erste mal gefallen.
Zitat von PalioPalio schrieb:Man darf berechtigt davon ausgehen, dass seine Mutter es ebensowenig wusste wie er, ansonsten hätte sie die Aussage nicht verweigert, sondern ihn entlastet.
Man darf nicht nur davon ausgehen, sondern es ist gesichert.
Verena hatte S.T. am Abend des 3. zurück nach Aschau gefahren und ihr Handy war um 18.54 Uhr wieder zuhause eingeloggt.
Am 10. November die zweite Vernehmung, diesmal auch mit dem Haupt-Sachbearbei­ter des Falles. Wann er denn von Hannas Tod erfahren habe, wollten die Vernehmer von Sebastian T. wissen. „Am 3. Oktober, als ich von einer Freundin aus Traunstein heimkam. Meine Mutter hat es mir erzählt“, sagte T. aus. Dabei wurde Hanna erst in der Nacht identifiziert.
Quelle: https://www.bild.de/news/inland/news-inland/eiskeller-im-traunstein-wie-polizisten-den-fall-hanna-aufklaerten-85735780.bild.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.allmystery.de%2F

Wenn S.T. also sagt: "Am 3. Oktober, als ich von einer Freundin aus Traunstein heimkam." dann muss das, wenn er, nachdem Verena ihn in Aschau abgesetzt hat, auf dem Weg vom Eiskellerparkplatz über die Kampenwandstraße nach Hause nicht zufällig wieder mal einer Reihe seiner Spezln über den Weg gelaufen ist, mit denen er sich dort noch eine ganze Zeit verquatscht hat, etwa gegen 19.00 Uhr gewesen sein.

Um 21.00 Uhr waren die Ermittler mit den Geschäftsführern des Eiskeller dort verabredet, um Fotos des Abends zu sichten, weil sie hofften, so die Leiche, die 10 km weit entfernt in der Prien gefunden worden war identifizieren zu können, weil diese eine Einlassstempel vom Eiskeller-Club auf der Hand hatte.

S.T. Mutter kann also gegen 19.00 Uhr nicht schon gewusst haben, dass Hanna tot ist. Da wusste sogar noch niemand, dass es eine Verbindung der Toten nach Aschau gab.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 11:45
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Du solltest das hier ihm Thread aber bitte auch nicht ständig machen. Der Spaziergang, den VBerena beschrieben hat, kann auch am 4. Oktober so nicht stattgefunden haben. Sie hatte ausgesagt, dass der besagte Spaziergang etwa von ca. 19.15 Uhr bis ca. 20.00 Uhr gedauert habe.

Am 4. Oktober befand sich ihr Handy von 20.42 Uhr bis 22.25 in Aschau und war um 22.47 Uhr wieder bei ihr Zuhause eingelogt.

Sie können also kaum um 19.15 Uhr losgegangen sein.
Zeitangaben von Zeugenaussagen (auch die des Beklagten) sind immer mit Vorsicht zu genießen. Niemand schaut vor und nach dem Spaziergang auf die Uhr. In Wirklichkeit passte die WebCam-Sichtung an diesem Tag (4.10.) zu einem längeren Spaziergang. Und auch die Sprachnachrichten am nächsten Tag vervollständigen dieses Bild. daher muss man das immer im Zusammenhang sehen, einzelne Angaben eines Zeugen können immer fehlerhaft sein. Ob der Spaziergang nun plötzlich nicht stattgefunden haben soll, nur weil er nicht 2,5h sondern wohl nur 1,5h agedauert haben dürftest Du wahrscheinlich selber nicht behaupten wollen. Und am 3.10. kann er auch nicht stattgefunden haben.


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15.03.2024 um 11:47
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich gerade nicht mehr alles auf dem Schirm habe.
Aber er hat doch von seiner Mutter nur von einem toten Mädchen gehört und nicht von der toten Hanna?
Vielleicht irre ich mich jetzt auch, aber habe ich es so im Kopf.
Also nach diesem Zitat war der Vorhalt bei der Vernehmung:
Am 10. November die zweite Vernehmung, diesmal auch mit dem Haupt-Sachbearbei­ter des Falles. Wann er denn von Hannas Tod erfahren habe, wollten die Vernehmer von Sebastian T. wissen.
Quelle: https://www.bild.de/news/inland/news-inland/eiskeller-im-traunstein-wie-polizisten-den-fall-hanna-aufklaerten-85735780.bild.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.allmystery.de%2F

Man weiß natürlich nicht sicher, wie genau und präzise der Journalist die S.T. durch die Ermittler gestellte Frage hier wieder gegeben hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 12:01
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Es ist offensichtlich, dass Verena hier einige Dinge verwechselt, durcheinanderbringt und offenbar vermischt.
Verena hatte angegeben, dass auf Wunsch und sogar Drängen des Angeklagten an beiden Tagen Spaziergänge im gleichen Bereich stattgefunden haben.
Es ist jetzt nur die Frage, auf welchem der Spaziergänge er das Verbrechen angesprochen hat: auf dem am 3. Oktober oder dem am 4. Oktober oder auf beiden?
Das ist ja die Sache, keine der Aussagen kann zu 100% so stimmen, egal wie man es dreht und wendet.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Am 5. Oktober um 15.04 Uhr sandte die Schulfreundin aber eine Sprachnachricht an ihre Schwester: „Ich war ja gestern bei T. und da hat er mir erzählt, dass ein Mädl beim Eiskeller umgebracht worden ist. Seitdem lässt er mich nicht mehr allein. Und ich hab’ voll Paranoia. Gestern hab ich so Schiss gehabt, dass ich auch umgebracht werde.“ 
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich war ja gestern bei T.", von einem Spaziergang lese ich da nichts! S.T. kann Verenea auch zu zwei Anlässen von einem toten Mädchen berichtet haben: einmal beim Spaziergang am 3. und einmal beim Spaziergang am 4. .
Die Frage ist, ob man das so auf die Goldwaage legen kann... ,,Beim ,,T" gewesen könnte auch einfach meinen, dass sie in Aschau war, da sie selbst nicht im Ort wohnt.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:S.T. Mutter kann also gegen 19.00 Uhr nicht schon gewusst haben, dass Hanna tot ist. Da wusste sogar noch niemand, dass es eine Verbindung der Toten nach Aschau gab.
Wenn man das so (berechtigterweise) so auslegt, das er Abends heimkam und seine Mutter ihm das ,,anscheinend" erzählte, dann ja.
Hätten da nicht schon alle Alarmglocken bei den Ermittlern schrillen müssen? Nach dem Motto jetzt müssen wir mit der Mutter sprechen? ST war ja in dem Stadium noch nicht als Beschuldigter geführt. Man hätte doch direkt die Mutter vorladen sollen/müssen. Diese wäre vermutlich zu dem Zeitpunkt noch relativ bereitwillig einer Vorladung gefolgt, weil Sie wahrscheinlich gedacht hätte es geht nur um ihren Anruf.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 12:05
Die Frage des Vernehmers lautet:
"Wann er denn von Hannas Tod erfahren habe?"

Die Frage lautete nicht:
"Wann er erstmals vom Tod einer jungen Frau in der Prien erfahren habe?"

Wer ist sich da noch unsicher, ob ST die erste Frage nicht eigentlich im Sinne der zweiten Formulierung verstanden hat?

Im Alltagsgespräch personalisiert man doch sofern möglich. Das ist doch eine ganz normale menschliche Regung. Hier wurde sie missbraucht, um "den Sack zuzumachen".
Der Spitzfindigkeit der Ermittler war ST nicht gewachsen. Ich frage mich, wie vielen es nicht ähnlich ergangen wäre.
Am 10. November die zweite Vernehmung, diesmal auch mit dem Haupt-Sachbearbei­ter des Falles. Wann er denn von Hannas Tod erfahren habe, wollten die Vernehmer von Sebastian T. wissen. „Am 3. Oktober, als ich von einer Freundin aus Traunstein heimkam. Meine Mutter hat es mir erzählt“, sagte T. aus. Dabei wurde Hanna erst in der Nacht identifiziert.
Quelle: https://m.bild.de/news/inland/news-inland/eiskeller-im-traunstein-wie-polizisten-den-fall-hanna-aufklaerten-85735780.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.allmystery.de%2Fthemen%2Fkm168746-529

"Meine Mutter hat es mir erzählt."

Was denn genau?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 12:12
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Die Frage lautete nicht:
"Wann er erstmals vom Tod einer jungen Frau in Aschau erfahren habe?"

Wer ist sich da noch unsicher, ob ST die erste Frage nicht eigentlich im Sinne der zweiten Formulierung verstanden hat?
Ich habe da die ganze Zeit auch überhaupt keinen Zweifel dran.
Hier noch irgendwelche Möglichkeiten zu suchen, wie er es gemeint haben könnte, wer was vertauscht hat...


Andere Frage: Finde nur ich er ungewöhnlich, dass eine alte Schulfreundin, die immer noch mit dem Angeklagten in Verbindung stand, diesen als "T" bezeichnet?
Ich meine - klar, der ganze Nachname und nicht nur der Buchstabe - aber wieso schreibt man unter Freunden oder Schwestern nicht vom Sebastian?
Ich dachte, die waren "dicke".


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 12:17
Der Staatsanwalt kann sich nur darauf berufen, dass ST zu frühes Wissen über den Namen des Opfers hatte, wenn dieser das auch so zugegeben hat. ST müsste also auf eine konkrete Nachfrage „Hat Ihre Mutter Ihnen am 03.10.22 auch den Namen genannt?“ mit „Ja“ geantwortet haben.
Etwas anderes wäre unredlich und könnte nicht verwertet werden.
Der Staatsanwalt beruft sich im Plädoyer darauf, dass ST eine Kenntnis über den Namen am 03.10.22 zugab:
Zitat von PalioPalio schrieb:+++10.07 Uhr: Auch T. habe in seiner Zeugenvernehmung angegeben, dass er am 3.10. von seiner Mutter erfahren habe, dass Hanna W. tot ist – das ist eine neue Info. In den Medien wurde aber erst am 4.10. der Name des Opfers veröffentlicht, so Fiedler
Ich gehe davon aus, dass er eine entsprechende Grundlage dafür hat. Wenn er dafür keine Grundlage hat und auch keine für die Behauptung der Extrarunde beim Joggen, wäre das erschreckend.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 12:27
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich gehe davon aus, dass er eine entsprechende Grundlage dafür hat. Wenn er dafür keine Grundlage hat und auch keine für die Behauptung der Extrarunde beim Joggen, wäre das erschreckend.
In diese Listung möchte ich noch die Google-Suche mit dem Begriff "Lostpants" aufnehmen.
Wer "Tenager" schreibt, meint vielleicht auch "Lost + Pants" also die Hosenmarke.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 12:36
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Nach dem Motto jetzt müssen wir mit der Mutter sprechen?
Die Polizei hat sicherlich mit der Mutter gesprochen, aber deren Aussage unterliegt nach ihrer Zeugnisverweigerung einem Verwertungsverbot.
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:In diese Listung möchte ich noch die Google-Suche mit dem Begriff "Lostpants" aufnehmen.
Wer "Tenager" schreibt, meint vielleicht auch "Lost + Pants" also die Hosenmarke.
Kommt auf den Zusammenhang des Suchbegriffs an. Wenn im Zusammenhang, also davor und danach, nach Pornografie und sexuellen Inhalten gesucht wurde und nicht weiter nach Sportbekleidung, ist die Interpretation des StA nicht ohne Grundlage.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.03.2024 um 12:36
Zitat von PalioPalio schrieb:Neu ist mir die Sichtung beim Gasthaus. Wurde der Zeuge Paul K. jemals erwähnt, der den Jogger beim Gasthaus sah oder ist der uns bisher durch die Lappen gegangen?
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich vermute Paul K. Ist dieser Zeuge hier. Der ist für uns nicht besonders rausgestochen, weil an dem Tag so viele Eiskellerzeugen gehört wurden und es v.a. um Hanna und nicht um den Jogger ging.
fassbinder1925 schrieb am 07.11.2023:
Der Erste Zeuge, der H. persönlich kannte und auch an dem Abend im Club war, war ein Familienmitglied des Betriebes, in dem H. einen Ferienjob hatte. (...)
Ich glaube er war auch derjenige, der den Club zu Fuß verlies und auch dem Sportler begegnete und er sich schon um die Uhrzeit wunderte, ihn aber auch nicht mehr näher beschreiben konnte. Weiter meine ich, dass er ihm nicht am Parkplatz begegnete, sondern auf der Straße.
Dass ein Zeuge namens Paul K. den Jogger um 2.21 Uhr in Höhe des Gasthauses Zum Baumbach gesehen hat, wurde meines Wissens in der Tat erstmals im Plädoyer des Staatsanwalts erwähnt.

Hanna W. hat den Berichten zufolge aber nicht in diesem Gasthaus gejobbt, sondern im Café Pauli in einem nördlich von Aschau gelegenen Ortsteil.

Im Impressum des Internet-Auftritts des Cafés Pauli ist als Geschäftsführer ein Paul K. verzeichnet (den vollen Namen habe ich bewusst nicht genannt).

Ich gehe also davon aus, dass @cododerdritte Recht hat mit seiner Vermutung, dass es sich bei Paul K. um den Zeigen handelt, der zu Hanna befragt wurde und der auf dem Heimweg vom Eiskeller den Jogger am Baumbach sichtete.


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