nur_die_fakten schrieb:Vergewaltigungsfantasien sind "starker Tobak
Fantasien sind Fantasien, und solange sie dies bleiben sind sind weder Strafbar noch sollte sich jemand dazu ein Urteil erlauben.
Viele Menschen - sogar die aller meisten - haben Vorlieben die jemand anderes
nur_die_fakten schrieb:weil mir sonst speihuebel werden wuerde.
so betiteln würde.
Bestes Beispiel sind Füße. Du findest sicher sogar hier im Thread mehr als eine Person welche gepflegte Füße durchaus attraktiv finden, während ich bspw. jegliche Art von Fuß zum Erbrechen finde.
Das gibt mir aber nicht das Recht darüber zu urteilen.
Und genau deshalb ist dies eben Gott sei Dank (!) kein Indiz dafür das jemand zu einer Straftat neigt oder eben nicht.
Menschen mit extremen Fantasien sollen sogar diese in ihrer Fantasie ausleben , eben damit sie kein Täter werden , siehe anerkannte Psychotherapiepläne.
nur_die_fakten schrieb:Es ist unverstaendlich, dass bei solch vielen Indizien der Haftbefehl im Juli - lange vor dem Abschluss der Beweissaufnahme - aufgehoben wurde.
Das dir das immer noch unverständlich ist - obwohl sogar zwischendurch von einem Volljuristen erklärt - spricht nicht unbedingt für dein Interesse an der Thematik.
Es sind un bleiben Indizien. Mehr auch nicht.
Dazu kommen Zeugen welche sich a) nicht mehr erinnern konnten , b) widersprüchliche Aussagen getroffen haben oder c) welche beeinflusst wurden.
Dazu eine Staatsanwaltschaft welche bereits im Juli keinerlei relevante Zeugen mehr hatte , denn diese wurde ja bereits in der Aufhebung berücksichtigt.
Ich gehe wie der großteil der Menschen die den Prozess verfolgen von einem glasklaren Freispruch für Herr B. aus , und drücke die Daumen das aufgrund der Medialen Vorverurteilung ein anständiges Sümmchen Schadensersatz bei raus kommt um nach dem Verbüßen seiner aktuellen Haftstrafe ein ruhiges, Straffreies Leben führen zu können.