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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

2.084 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

12.05.2025 um 20:09
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Nein. Das Urteil wird auf Verfahrens- und Rechtsfehler überprüft. Mehr nicht. Beweismittel werden nicht neu bewertet oder anders interpretiert/gewichtet.
Zitat von bura007bura007 schrieb:Dann irrt hier die Braunschweiger Zeitung.
Da steht eindeutig, dass die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat und der Fall zum Bundesgerichtshof geht
Die Zeitung irrt wohl eher nicht, denn sie beschreibt die Revision und deren Inhalt korrekt:
Der Fall geht damit nun an den Bundesgerichtshof, der das Urteil auf Rechtsfehler überprüft.
Quelle: https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/braunschweig/article407480209/wendung-im-fall-christian-b-staatsanwaltschaft-will-revision.html

Rechtsfehler werden überprüft, es erfolgt keine neue Beweisaufnahme. Als Tatgeschehen und Beweislage ist das gegeben (und wird nicht überprüft/erweitert), was die erste Instanz in der schriftlichen Urteilsbegründung feststellt.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

12.05.2025 um 22:11
Die Staatsanwaltschaft wird mit der Revision freilich Rechtsfehler geltend gemacht haben. Eine lückenhafte oder widersprüchliche Beweiswürdigung wäre zum Beispiel rechtsfehlerhaft. Eine unbegründete Ablehnung von Beweisanträgen könnte ebenfalls rechtsfehlerhaft sein. Man wird abwarten müssen, ob die Staatsanwaltschaft einen Hebel gefunden hat, um das Urteil des Landgerichts angreifen zu können.

Das Urteil des LG Traunstein im Aschauer Mordfall wurde gerade wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben, der zuvor bereits als solcher gerügt, aber von der Vorinstanz nicht anerkannt worden war. Der BGH hat es anders gesehen als die Traunsteiner Richter/Richterinnen und der Prozess muss nun nochmal von einer anderen Kammer durchgeführt werden. Im neuen Verfahren werden dann auch sämtliche Beweise und Beweisanträge erneut geprüft. So weit ist es zwar hier noch nicht, aber von vornherein ausschließen kann man einen solchen Ausgang nicht.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

13.05.2025 um 00:13
Zitat von staminagstaminag schrieb:Eine lückenhafte oder widersprüchliche Beweiswürdigung wäre zum Beispiel rechtsfehlerhaft. Eine unbegründete Ablehnung von Beweisanträgen könnte ebenfalls rechtsfehlerhaft sein.
Genau das war im Prozess 2024 z.B. bei der Narbe der Fall.
Falls dieser Fakt vom BGH nicht anerkannt wird, koennte sich die Sache zum groessten Justizskandal der Deutschen Geschichte im 21. Jhd entwickeln . . .


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

13.05.2025 um 07:52
Zitat von staminagstaminag schrieb:... Eine lückenhafte oder widersprüchliche Beweiswürdigung wäre zum Beispiel rechtsfehlerhaft. ...
Nein, nicht zwingend. Eine erneute Beweisaufnahme oder Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht findet nicht statt. Wenn die StA hier Fehler gemacht hat, dann hat halt der Angeklage Glück gehabt. Dann muss sich der StA an die eigene Nase fassen. Mit der Revision können nur sachlich-rechtliche oder verfahrensrechtliche Fehler beanstandet werden.
Zitat von staminagstaminag schrieb:... So weit ist es zwar hier noch nicht, aber von vornherein ausschließen kann man einen solchen Ausgang nicht.
Na ja, ziemlich unwahrscheinlich ist das schon. Es gab im Vorfeld keine Rüge und "unbegründete" Ablehnung von Beweisanträgen fand auch nicht statt. Das Urteil wurde ausführlich begründet. Klar, ein Verfahrensfehler ist nie zu 100% auszuschließen. Aber darauf wetten würde ich nicht.
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Genau das war im Prozess 2024 z.B. bei der Narbe der Fall.
Selbst wenn es gewesen wäre, was meiner Einschätzung nach garantiert nicht der Fall war, spielt es vor dem Revisionsgericht sowieso keine Rolle mehr.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

13.05.2025 um 11:04
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Mit der Revision können nur sachlich-rechtliche oder verfahrensrechtliche Fehler beanstandet werden.
In der Revision wird heutzutage auch eine Plausibilitätskontrolle vorgenommen, bei der die Urteilsgründe auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft werden. Dabei hat der BGH im Rahmen der richterlichen Rechtsfortbildung festgelegt, dass eine Revision auch dann begründet sein kann, wenn die Ausführungen im Urteil gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen, unklar oder gar widersprüchlich sind oder eine lückenhafte Beweiswürdigung vorliegt. Dafür braucht es auch keine erneute Beweisaufnahme durch das Revisionsgericht, da dieses ausschließlich die Beweiswürdigung des Tatgerichts, die sich im Urteil finden lässt, auf Plausibilität überprüft. Das ganze ist mehr oder weniger eine Reaktion des BGH auf die Tatsache, dass bei einem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts bei Einlegung eines Rechtsmittels keine weitere Tatsacheninstanz folgt und somit zumindest rudimentär die Tatsachenfeststellungen doch erneut überprüft werden können.

Eine lückenhafte oder widersprüchliche Beweiswürdigung wäre demnach rechtsfehlerhaft, wie @staminag zutreffend festgestellt hat.


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13.05.2025 um 16:46
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Genau das war im Prozess 2024 z.B. bei der Narbe der Fall.
Das ist nur deine Meinung. Die jedoch längst nicht zutreffen muss.
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Falls dieser Fakt vom BGH nicht anerkannt wird, koennte sich die Sache zum groessten Justizskandal der Deutschen Geschichte im 21. Jhd entwickeln . . .
Und jetzt wird es lächerlich. Nur weil der BGH dann deiner Meinung, die im übrigen worauf genau beruht (Einem Artikel der höchst seriösen "Sun"?), nicht folgen würde, wäre es nicht nur ein Skandal, sondern gleich der größte Justizskandal des 21. Jahrhunderts? Größer als etwa die Fälle Krapp, dem Badewannenunfall etc.? Nicht dein Ernst.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

13.05.2025 um 23:59
Kein Grund persoenlich zu werden - wenn Du was zu sagen hast, kannst Du es auch ohne userbezug machen:
Zitat von simiesimie schrieb:Nicht dein Ernst.
Ja - doch!
Zitat von simiesimie schrieb:Einem Artikel der höchst seriösen "Sun"?
Worauf beziehst Du dich?
Hab ich was verpasst?
Ich habe keinen Artikel hier aufgefuehrt . . .


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

15.05.2025 um 11:19
CB steht heute wieder im Gericht wegen Beleidigung.
Hier ein übersetzter Auszug aus dem MIRROR:

„…..
Der Hauptverdächtige aus dem Verschwinden von Madeleine McCann vor 18 Jahren ist vor Gericht eingetroffen und wird wegen Beleidigung von Gefängniswärtern angeklagt, was zu einer Verlängerung seiner Strafe kommen könnte.

Der verurteilte Pädophile Christian Brueckner, 48, wurde in Deutschland vor Richter gebracht, nachdem er angeblich das Gefängnispersonal als „Spött“ bezeichnet hatte. Er schnappte sich während eines Treffens in Sehndeprison an, um zu besprechen, ob er aus der Einzelhaft entfernt werden könnte, wie ein Gericht hörte. Zeugen sagten, er sei "provokativ" und beschuldigten sie, ihn während des Ausbruchs im März 2024 "gefoltert" und "unmenschlich" behandelt zu haben. Nach deutschem Recht ist es illegal, Gefängnisbeamte zu beleidigen.

Das Bezirksgericht Lehrte hörte, dass Brueckner später einen Entschuldigungsbrief an die Wachen schrieb, in dem er sagte, er sei "auf der falschen Seite des Bettes aufgewacht". Er wird nicht mehr in Einzelhaft gehalten, da er sich dem Ende einer siebenjährigen Haftstrafe wegen Vergewaltigung nähert.
Brueckner wurde heute kurz nach 9 Uhr in einem unmarkierten Gefängniswagen vor Gericht gebracht. Er trug eine graue Jacke, ein T-Shirt, eine Hose und schwarze Schuhe und wirkte entspannter als bei früheren Gerichtsauftritten. Er sprach nur, um seinen Namen und seine Nationalität zu bestätigen - und überließ alle anderen Fragen seinem Anwalt.

Brueckner könnte bis zu einem weiteren Jahr hinter Gittern stehen, nachdem er wegen des neuen Verbrechens angeklagt wurde. Es wird derzeit erwartet, dass er im Februar nächsten Jahres freigelassen wird. Die Staatsanwälte, die das Verschwinden von Madeleine im Jahr 2007 untersuchen, sind mit großem Druck konfrontiert, ihn im Zusammenhang mit dem Fall anzuklagen.
Quelle: https://www.mirror.co.uk/news/world-news/madeleine-mccann-suspect-christian-brueckner-35228429


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15.05.2025 um 16:03
Zitat von Hyke13Hyke13 schrieb:https://www.mirror.co.uk/news/world-news/madeleine-mccann-suspect-christian-brueckner-35228429
Danke fuer dein posting.

Das Urteil wurde soeben gesprochen:
Ein Monat auf drei Jahre Bewaehrung.
Das hat natuerlich keinen Einfluss auf die momentane Haftdauer, aber ist insofern wichtig, dass er weiterhin unter Beobachtung stehen wird und - zumindest fuer den Bewaehrungszeitraum - eine legale Ausreise unmoeglich macht.
Quelle wird nachgereicht - die Medien sind leider nicht so schnell . . .


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15.05.2025 um 16:42
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:eine legale Ausreise unmoeglich macht.
Wie kommst du darauf?

Sofern nicht ein Auslandsreiseverbot ausgesprochen wird - was gesondert begründet werden muss , bei einer einfachen "Beleidigung" eher unwahrscheinlich - kann er auch auf Bewährung frei reißen wie er möchte.

Und auch Meldeauflagen sind bei Bewährung kein selbstgänger.


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15.05.2025 um 16:56
. . . nicht vergessen, dass neben einer "einfachen Beleidigung" noch ein Fall beim BGH liegt . . .


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15.05.2025 um 17:18
Nachtrag zur Quellenangabe fuer meinen vorherigen post.
Hier kommt schon die erste Bestaetigung von BILD:
Urteil: ein Monat Haft, allerdings auf Bewährung. Erst im Dezember 2024 war Christian Brückner vom Amtsgericht Oldenburg wegen Beleidigung des dortigen JVA-Chefs zu sechs Wochen Haft verurteilt worden. Die Entscheidung liegt in der Berufung.
Quelle: https://www.bild.de/regional/niedersachsen/prozess-maddie-verdaechtiger-brueckner-beleidigt-justizbeamtin-6825bb3ee2c76f0c587c9138


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15.05.2025 um 17:53
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Wie kommst du darauf?

Sofern nicht ein Auslandsreiseverbot ausgesprochen wird - was gesondert begründet werden muss , bei einer einfachen "Beleidigung" eher unwahrscheinlich - kann er auch auf Bewährung frei reißen wie er möchte.

Und auch Meldeauflagen sind bei Bewährung kein selbstgänger
Also Auslandsverbot halte ich auch für utopisch, aber es wird sicher eine Auflage werden, jeden Wohnsitzwechsel dem Gericht/Bewährungshelfer mitzuteilen. Also komplett ins Ausland ziehen, könnte schwierig werden.

Tatsächlich finde ich das Urteil ein bisschen komisch. Es gibt so kurze Freiheitsstrafen auf Bewährung, aber die sind sehr selten. Da diese nur verhängt werden, wenn es die Rechtsordnung gebietet, eigentlich sollen alle Freiheitsstrafen unter 6 Monaten in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Und wenn man soweit ist, dass eine Freiheitsstrafe wegen einem so geringen Vergehen unerlässlich ist, wird die meistens auch nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das ist eher für die Fälle, wenn jemand schon 5 Geldstrafen wegen Ladendiebstahl/Fahren ohne Fahrerlaubnis/Beleidigung kassiert hat und er macht es wieder einschlägig, dann gibt es so Sachen wie 2 Monate auf Bewährung, 4 Monate auf Bewährung. Ein Monat und dann noch zur Bewährung ausgesetzt, finde ich schon sehr selten.

CB hat viele Vorstrafen, aber die letzten waren ja lange Freiheitsstrafen in anderen Sachen, da wäre das eigentlich normalerweise üblich, dass man ihm eine Geldstrafe aufbrummt.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

15.05.2025 um 18:39
Was mir aufgefallen ist:

die Bild schreibt vom "Verteidiger Philipp Marquort"... https://marquort.de/
https://www.bild.de/regional/niedersachsen/prozess-maddie-verdaechtiger-brueckner-beleidigt-justizbeamtin-6825bb3ee2c76f0c587c9138


Hat CB dann für den Beleidigungsfall einen anderen Anwalt als Fülscher? Oder hat er generell den Anwalt gewechselt?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

15.05.2025 um 18:43
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Hat CB dann für den Beleidigungsfall einen anderen Anwalt als Fülscher? Oder hat er generell den Anwalt gewechselt?
Weder noch.
Herr Marquort war bereits vorher Teil des Vierköpfigen Anwaltteams.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

16.05.2025 um 01:29
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:komplett ins Ausland ziehen, könnte schwierig werden.
Das klingt ungefaer so, als ob ein junges Maedchen ihren Eltern erklaren will, sie sei nur
"ein bischen schwanger".
Ich hoffe, dass jeder hier versteht was ich damit sagen will:
C.B. hat nach vielen Jahren Knast die Wahl zwischen etwa "mal kurz Urlaub machen" oder "komplett ins Ausland ziehen, könnte schwierig werden.?"
Glaubt das wirklich jemand hier?
Und wofuer wuerde er sich entscheiden?
Es geht doch eigentlich in erster Linie um die Ausreise - darum, dass er fuer die Deutsche Gerichtsbarkeit weiterhin erreichbar ist, und nicht wie von @Rick_Blaine behauptet, dass das
Problem bei der Einreise in einen anderen Staat erst beginnt.
Das ist total sekundaer und wie gesagt mit ein paar US$ zu loesen.
Meiner Meinung nach sind viele Beitraege hier total realitaetsfremd . . .


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

16.05.2025 um 01:58
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Meiner Meinung nach sind viele Beitraege hier total realitaetsfremd . . .
Ja, deine zB.

Es ist in keinster Weise sekundär, wenn es Probleme bei der Einreise gibt, denn dann geht es direkt wieder zurück nach Deutschland.

Aber glaub weiterhin daran, dass das alles mit einer Handvoll $ leicht zu regeln wäre.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

16.05.2025 um 02:10
Ausreise ist nicht Einreise - aber Ja - KLAR - Du hast es offensichtlich fuer dich erkannt!
Und?
Was ist deine Aussage/Botschaft ? und mit welcher Begruendung?
Hier darfst sachlich argumentieren!
Also los . . .


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

16.05.2025 um 06:00
@nur_die_fakten

Du kannst mich auch direkt @tten. Und was ich zum Ausdruck bringen wollte, hast du schon verstanden. Aber wenn du jetzt auch in diesem Thread dieses Fass noch aufmachen willst, nachdem du dich bereits im anderen Thread damit in die Nesseln gesetzt hast - von mir aus.

Es gibt nur wenige Länder, die kein Auslieferungsabkommen oder zumindest Kooperationen mit Deutschland haben. Aber selbst bei diesen Ländern brauchst du in den meisten Fällen ein Visum, ansonsten ist nämlich Essig mit Einreise. Aber das regelt CB dann ja locker mit der ganzen Kohle, die er nach Haftentlassung von den Medien kassieren wird, ich weiß...

Es dürfte also Probleme bei der Aus- und erst recht bei der Einreise in ein anderes Land geben, wie dir auch schon mehrere User erklärten.

Übrigens, verschone mich bitte in Zukunft mit deinen wichtigtuerischen PNs.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

16.05.2025 um 12:13
PN ist dazu da, solche persoenlichen Beitraege nicht hier im thread auszutragen.
Nun gut, Du hast die eigentliche info nicht verstanden.
Das ich bereits im anderen thread in den "Nesseln sitze" ist mir bis dato allerdings nicht aufgefallen.
Also lassen wir das.


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