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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

2.071 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

12.05.2025 um 20:09
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Nein. Das Urteil wird auf Verfahrens- und Rechtsfehler überprüft. Mehr nicht. Beweismittel werden nicht neu bewertet oder anders interpretiert/gewichtet.
Zitat von bura007bura007 schrieb:Dann irrt hier die Braunschweiger Zeitung.
Da steht eindeutig, dass die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat und der Fall zum Bundesgerichtshof geht
Die Zeitung irrt wohl eher nicht, denn sie beschreibt die Revision und deren Inhalt korrekt:
Der Fall geht damit nun an den Bundesgerichtshof, der das Urteil auf Rechtsfehler überprüft.
Quelle: https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/braunschweig/article407480209/wendung-im-fall-christian-b-staatsanwaltschaft-will-revision.html

Rechtsfehler werden überprüft, es erfolgt keine neue Beweisaufnahme. Als Tatgeschehen und Beweislage ist das gegeben (und wird nicht überprüft/erweitert), was die erste Instanz in der schriftlichen Urteilsbegründung feststellt.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

12.05.2025 um 22:11
Die Staatsanwaltschaft wird mit der Revision freilich Rechtsfehler geltend gemacht haben. Eine lückenhafte oder widersprüchliche Beweiswürdigung wäre zum Beispiel rechtsfehlerhaft. Eine unbegründete Ablehnung von Beweisanträgen könnte ebenfalls rechtsfehlerhaft sein. Man wird abwarten müssen, ob die Staatsanwaltschaft einen Hebel gefunden hat, um das Urteil des Landgerichts angreifen zu können.

Das Urteil des LG Traunstein im Aschauer Mordfall wurde gerade wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben, der zuvor bereits als solcher gerügt, aber von der Vorinstanz nicht anerkannt worden war. Der BGH hat es anders gesehen als die Traunsteiner Richter/Richterinnen und der Prozess muss nun nochmal von einer anderen Kammer durchgeführt werden. Im neuen Verfahren werden dann auch sämtliche Beweise und Beweisanträge erneut geprüft. So weit ist es zwar hier noch nicht, aber von vornherein ausschließen kann man einen solchen Ausgang nicht.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 00:13
Zitat von StaminaGStaminaG schrieb:Eine lückenhafte oder widersprüchliche Beweiswürdigung wäre zum Beispiel rechtsfehlerhaft. Eine unbegründete Ablehnung von Beweisanträgen könnte ebenfalls rechtsfehlerhaft sein.
Genau das war im Prozess 2024 z.B. bei der Narbe der Fall.
Falls dieser Fakt vom BGH nicht anerkannt wird, koennte sich die Sache zum groessten Justizskandal der Deutschen Geschichte im 21. Jhd entwickeln . . .


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 07:52
Zitat von StaminaGStaminaG schrieb:... Eine lückenhafte oder widersprüchliche Beweiswürdigung wäre zum Beispiel rechtsfehlerhaft. ...
Nein, nicht zwingend. Eine erneute Beweisaufnahme oder Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht findet nicht statt. Wenn die StA hier Fehler gemacht hat, dann hat halt der Angeklage Glück gehabt. Dann muss sich der StA an die eigene Nase fassen. Mit der Revision können nur sachlich-rechtliche oder verfahrensrechtliche Fehler beanstandet werden.
Zitat von StaminaGStaminaG schrieb:... So weit ist es zwar hier noch nicht, aber von vornherein ausschließen kann man einen solchen Ausgang nicht.
Na ja, ziemlich unwahrscheinlich ist das schon. Es gab im Vorfeld keine Rüge und "unbegründete" Ablehnung von Beweisanträgen fand auch nicht statt. Das Urteil wurde ausführlich begründet. Klar, ein Verfahrensfehler ist nie zu 100% auszuschließen. Aber darauf wetten würde ich nicht.
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Genau das war im Prozess 2024 z.B. bei der Narbe der Fall.
Selbst wenn es gewesen wäre, was meiner Einschätzung nach garantiert nicht der Fall war, spielt es vor dem Revisionsgericht sowieso keine Rolle mehr.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 11:04
Zitat von AhmoseAhmose schrieb:Mit der Revision können nur sachlich-rechtliche oder verfahrensrechtliche Fehler beanstandet werden.
In der Revision wird heutzutage auch eine Plausibilitätskontrolle vorgenommen, bei der die Urteilsgründe auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft werden. Dabei hat der BGH im Rahmen der richterlichen Rechtsfortbildung festgelegt, dass eine Revision auch dann begründet sein kann, wenn die Ausführungen im Urteil gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen, unklar oder gar widersprüchlich sind oder eine lückenhafte Beweiswürdigung vorliegt. Dafür braucht es auch keine erneute Beweisaufnahme durch das Revisionsgericht, da dieses ausschließlich die Beweiswürdigung des Tatgerichts, die sich im Urteil finden lässt, auf Plausibilität überprüft. Das ganze ist mehr oder weniger eine Reaktion des BGH auf die Tatsache, dass bei einem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts bei Einlegung eines Rechtsmittels keine weitere Tatsacheninstanz folgt und somit zumindest rudimentär die Tatsachenfeststellungen doch erneut überprüft werden können.

Eine lückenhafte oder widersprüchliche Beweiswürdigung wäre demnach rechtsfehlerhaft, wie @StaminaG zutreffend festgestellt hat.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 16:46
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Genau das war im Prozess 2024 z.B. bei der Narbe der Fall.
Das ist nur deine Meinung. Die jedoch längst nicht zutreffen muss.
Zitat von nur_die_faktennur_die_fakten schrieb:Falls dieser Fakt vom BGH nicht anerkannt wird, koennte sich die Sache zum groessten Justizskandal der Deutschen Geschichte im 21. Jhd entwickeln . . .
Und jetzt wird es lächerlich. Nur weil der BGH dann deiner Meinung, die im übrigen worauf genau beruht (Einem Artikel der höchst seriösen "Sun"?), nicht folgen würde, wäre es nicht nur ein Skandal, sondern gleich der größte Justizskandal des 21. Jahrhunderts? Größer als etwa die Fälle Krapp, dem Badewannenunfall etc.? Nicht dein Ernst.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

gestern um 23:59
Kein Grund persoenlich zu werden - wenn Du was zu sagen hast, kannst Du es auch ohne userbezug machen:
Zitat von simiesimie schrieb:Nicht dein Ernst.
Ja - doch!
Zitat von simiesimie schrieb:Einem Artikel der höchst seriösen "Sun"?
Worauf beziehst Du dich?
Hab ich was verpasst?
Ich habe keinen Artikel hier aufgefuehrt . . .


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