TatsachenTreue
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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler
12.05.2025 um 20:09Ahmose schrieb:Nein. Das Urteil wird auf Verfahrens- und Rechtsfehler überprüft. Mehr nicht. Beweismittel werden nicht neu bewertet oder anders interpretiert/gewichtet.
Die Zeitung irrt wohl eher nicht, denn sie beschreibt die Revision und deren Inhalt korrekt:bura007 schrieb:Dann irrt hier die Braunschweiger Zeitung.
Da steht eindeutig, dass die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat und der Fall zum Bundesgerichtshof geht
Der Fall geht damit nun an den Bundesgerichtshof, der das Urteil auf Rechtsfehler überprüft.Quelle: https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/braunschweig/article407480209/wendung-im-fall-christian-b-staatsanwaltschaft-will-revision.html
Rechtsfehler werden überprüft, es erfolgt keine neue Beweisaufnahme. Als Tatgeschehen und Beweislage ist das gegeben (und wird nicht überprüft/erweitert), was die erste Instanz in der schriftlichen Urteilsbegründung feststellt.