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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

581 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Auto, Wald, Vermisstenfall ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

09.09.2023 um 10:16
Zitat von Garfield66Garfield66 schrieb:Ich bin nicht davon überzeugt,daß der Mord geplant war,sonst hätte man es schlauer anstellen müssen.
Bestimmt war am Tattag etwas vorgefallen,was das Faß zum überlaufen gebracht hat,meist geht so einer Tat schon länger eine Vorgeschichte voraus,aufgestaute Wut,haßgefühle etca.
Die Tatverdächtige hätte als "Lebensgefährten" im Falle einer Trennung keinen Anspruch auf irgendwas - insbesondere nicht auf ein Haus oder Unterhalt (ausgenommen die gemeinsamen Kinder natürlich). Die Angst vor einer gravierenden Änderung (zum gefühlt negativen) kann bei sowohl bei der TV wie auch bei deren Sohn zu solch einer Kurzschlusshandlung geführt haben.
Zitat von eifel49eifel49 schrieb:Der umgekehrte Fall ist aber auch denkbar: Die beiden Jugendlichen könnten in dieser Konstellation auch die Haupttäter sein und die Mutter die Helferin, da sie weiß, dass die beiden dien Lebensgefährten „für sie“ umgebracht haben. Interessant ist, dass die Anklage auf gemeinschaftlichen Totschlag (!) lautet. Von Mord ist keine Rede. Wäre es eine im Voraus gemeinschaftlich geplante Tat gewesen, dann wäre das wohl anders.
Die zurückgelassenen entscheidenden persönlichen Gegenstände, wie Brille und Hörgerät, sprechen recht deutlich gegen eine Planung. Ohne diese hätte die "er ist untergetaucht" Variante ggl. mehr Glauben gefunden.


Er wurde letztendlich von der Klinik als vermisst gemeldet, nicht von seinen "Lieben" zu Hause. Ob dies von der dort tätigen Geliebten ausging? Würde für mich eine Runde Geschichte geben - zum Ende des Jahres beschließt er die Trennung von der aktuellen LG für die aktuell schwangere andere Frau und will das über die Feiertage über die Bühne bringen. Dass die Polizei die Vermisstmeldung von Beginn an als Ernst angenommen hat und von Beginn an wohl einen gewissen Verdacht hegte, dass das Verschwinden so nicht stattfand, dürfte an entsprechenden Hinweisen gelegen haben - wie whatsapps oder emails.

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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

09.09.2023 um 13:46
Was für eine neue Entwicklung, die Details haben es ja echt in sich.
Zitat von Garfield66Garfield66 schrieb: (...) für mich wirklich unvorstellbar dass die Tat geplant war,wie gesagt so dumm kann man sich dann nicht anstellen,und den LG nicht vermisst melden,da fängt doch alles schon an aufzufliegen 🤔
Ich glaube, so fern man sich nicht gut auf dem Gebiet auskennt und eine gewisse ausgeprägte kriminelle Energie mit sich bringt, kann man einfach nicht so logisch denken und an alles denken.

Was mich aber ebenso schockiert dass zwei 16-Jährige in diese Tat involviert sein sollen. Egal welche Rolle sie spielten ist es furchtbar.

Die Tatverdächtige ist so alt wie ich, da frage ich mich echt was in diesem Menschen so vor sich geht und was ihn so eskalieren lässt.

Mal davon aber wenn man bedenkt dass SB bereits vier Kinder hatte, mit der neuen Lebensgefährtin weitere drei Kinder bekommen hatte, sie hat noch ein Kind in die Beziehung mitgebracht, ein weiterer junge wohnt möglicherweise mit im Haus und dann wäre noch ein weiteres Kind dazu gekommen, da ist schon viel los. Auch wenn darunter (fast) Erwachsene Kinder sind bietet alleine diese Tatsache schon viel Stoff für Reibereien.
Dazu kommt noch ein Kind im Haus das nicht das leibliche ist, da gibts ja gerne mal Streit. Das Leben einer Patchworkfamilie ist auch für sich nicht so einfach.
Mal sehen worin hier das Motiv liegt.


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

09.09.2023 um 14:01
Zitat von eifel49eifel49 schrieb:Die beiden Jugendlichen könnten in dieser Konstellation auch die Haupttäter sein und die Mutter die Helferin, da sie weiß, dass die beiden dien Lebensgefährten „für sie“ umgebracht haben. Interessant ist, dass die Anklage auf gemeinschaftlichen Totschlag (!) lautet. Von Mord ist keine Rede. Wäre es eine im Voraus gemeinschaftlich geplante Tat gewesen, dann wäre das wohl anders.
Zitat von BohoBoho schrieb:Die zurückgelassenen entscheidenden persönlichen Gegenstände, wie Brille und Hörgerät, sprechen recht deutlich gegen eine Planung. Ohne diese hätte die "er ist untergetaucht" Variante ggl. mehr Glauben gefunden.
Theoretisch könnten die Jugendlichen die Haupttäter sein und die Mutter die Helferin, wie @eifel49 ausführt. Und auch @Boho bezweifelt, dass es eine geplante Tötung war.

Dem steht aber die nachfolgende Erklärung der Staatsanwaltschaft Trier gegenüber.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Hier noch der Vollständigkeit halber ein Link zur offiziellen Pressemitteilung:

https://statr.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/festnahmen-im-fall-des-toetungsdelikts-an-dem-53-jaehrigen-arzt-steffen-braun/
Darin heißt es unter anderem, gegen die drei Beschuldigten bestehe der dringende Tatverdacht, Steffen Braun „aufgrund eines gemeinschaftlichen Tatentschlusses vorsätzlich getötet und seine Leiche versteckt zu haben“.

Das bedeutet aus meiner Sicht, dass die Tötung von SB weder eine Affekthandlung war noch von nur ein oder zwei Mitgliedern des Trios durchgeführt wurde.

Vielmehr haben die 35-Järige, ihr 16-jähriger Sohn sowie dessen gleichaltriger Freund nach Erkenntnis der Ermittler die Tötung von SB ausdrücklich gemeinschaftlich verabredet und dann auch gemeinsam umgesetzt. Ebenso sollen alle Drei danach die Leiche versteckt und das Auto angezündet haben.

Das spricht aus meiner Sicht für Mord. Dass die Untersuchungshaft nun lediglich mit dem Vorwurf des gemeinschaftlichen Totschlags begründet wurde, beruht meiner Einschätzung nach wohl eher auf taktischen Erwägungen: Man wollte vielleicht auf der sicheren Seite bleiben und die Inhaftierung nicht durch Vorpreschen auf schwerer zu beweisenden Mord gefährden.

Auf Mord umschwenken kann die Anklagebehörde immer noch, wenn sich entsprechende Merkmale dafür erhärten.


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

09.09.2023 um 14:28
Hm, das waren ja Familienverhältnisse, wo evtl. schon Streitereien aus finanziellen Gründen vorprogrammiert waren. Dann noch Teenager und Stiefvater wo bestimmt unterschiedliche Meinungen aufeinander prallten.
Ob die Lebensgefährtin alles allein “plante“ und die anderen die Gehilfen oder umgekehrt wird sich hoffentlich noch herausstellen. Aber es wird ja schon vermutet das es gemeinschaftlich geplant war. Auf jeden Fall nicht auszuschließen.
Bei dieser Konstellation, und vorausgesetzt die Tatverdächtigen schweigen mal nicht, ist auch damit zu rechnen das es gegenseitige Schuldzuweisungen geben könnte.


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09.09.2023 um 15:52
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Das bedeutet aus meiner Sicht, dass die Tötung von SB weder eine Affekthandlung
Auch eine Affekthandlung ist mit Vorsatz verbunden. Daher schließt die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft keineswegs eine Affekthandlung aus.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Das spricht aus meiner Sicht für Mord.
Nein. Die Schlussfolgerung kann man nicht ziehen. Auch ein Totschlag schließt Planung keineswegs aus. Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag liegt vielmehr darin begründet, dass für Mord Qualifizierungsmerkmale, die Mordmerkmale, hinzukommen müssen. Planung an sich ist kein Mordmerkmal.
Und auch Verdeckungshandlungen, um den Totschlag zu verbergen, sind kein Mordmerkmal.


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09.09.2023 um 16:07
Heimtücke und Grausamkeit als Mordmerkmale sind zu diskutieren.
Interessant und vielleicht sogar strafmildernd werden die Motive.


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

09.09.2023 um 17:10
Zitat von simiesimie schrieb:Auch ein Totschlag schließt Planung keineswegs aus. Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag liegt vielmehr darin begründet, dass für Mord Qualifizierungsmerkmale, die Mordmerkmale, hinzukommen müssen. Planung an sich ist kein Mordmerkmal.
Und auch Verdeckungshandlungen, um den Totschlag zu verbergen, sind kein Mordmerkmal.
Zitat von WattWatt schrieb:Heimtücke und Grausamkeit als Mordmerkmale sind zu diskutieren.
Interessant und vielleicht sogar strafmildernd werden die Motive.
Offenkundig übersteigt der juristische Sachverstand von @simie und @Watt
den meinigen um Längen.

Auch mir ist allerdings bewusst, dass es neben dem Tötungsvorsatz mindestens eines Mordmerkmals bedarf, um auf Mord statt auf Totschlag zu erkennen. Im vorliegenden Fall ist das Trio nun dringend verdächtig, aufgrund eines gemeinschaftlichen Tatentschlusses SB gemeinsam vorsätzlich getötet und seine Leiche versteckt zu haben.

Nicht benannt wurde ein etwaiges Mordmerkmal; stattdessen steht der Vorwurf des gemeinschaftlichen Totschlags im Raum.

Ich schließe daraus, dass die Ermittler zum jetzigen Zeitpunkt kein Mordmerkmal mit hinreichender Wahrscheinlichkeit identifizieren konnten und es stattdessen zunächst einmal mit der Einstufung als gemeinschaftlichen Totschlag bewenden ließen.

Oder ist diese Überlegung so falsch? Immerhin hat ja auch @Watt zu erkennen gegeben, dass in diesem Fall etwa über zwei Mordmerkmal -Heimtücke und Grausamkeit- zu diskutieren sei.

Ich hielte auch niedrige Beweggründe für erwägenswert, weil dazu als Verhaltensmuster unter anderem „Wut“, „Rache“ und „Eifersucht“ gehören. Und so etwas wie Wut und Rache könnte hier ja durchaus im Spiel gewesen sein.

Aber wie gesagt: Ich lasse mich als juristischer Laie gerne weiter aufklären. Übrigens auch zu den möglichen prozessualen Folgerungen, falls es zu einer Anklage und deren Zulassung kommt: Wird das Verfahren dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt (wegen des jugendlichen Alters von zwei Beschuldigten) - oder ist auch eine Abtrennung des Verfahrens gegen die 35-Jährige denkbar?


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

09.09.2023 um 17:46
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich schließe daraus, dass die Ermittler zum jetzigen Zeitpunkt kein Mordmerkmal mit hinreichender Wahrscheinlichkeit identifizieren konnten und es stattdessen zunächst einmal mit der Einstufung als gemeinschaftlichen Totschlag bewenden ließen.
Ich denke, es könnten auch ermittlungstaktische Gründe haben “nur” von Totschlag zu sprechen.
Für die zwei 16 jährigen kann nur Jugendstrafrecht angewendet werden.
Aber noch gilt die Unschuldsvermutung.


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

09.09.2023 um 17:47
Hallo, ich vermute, dass es bei der spaterenGerichtsverhandlung zu einem Ausschluss der Öffentlichkeit kommt wegen des Jugendlichen Alters der beiden Beschuldigten Jungen. Ansonsten könnte eine spätere Revision Aussicht auf Erfolg haben. So war es auch bei dem Doppelmord von Mistelbach, wo eine 16 jährige und ein 18 jähriger wegen Mordes vor Gericht standen. Hier scheiterte eine Revision beim BGH , weil das Gericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen hatte und nur zur Urteilsverkündung zugelassen war.


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

09.09.2023 um 22:05
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich schließe daraus, dass die Ermittler zum jetzigen Zeitpunkt kein Mordmerkmal mit hinreichender Wahrscheinlichkeit identifizieren konnten und es stattdessen zunächst einmal mit der Einstufung als gemeinschaftlichen Totschlag bewenden ließen.
Kann gut sein. Man kann sich merken, dass jeder Mord auch Totschlag ist. Ohne, dass die Tatbestandsmerkmale des Totschlag erfüllt sind kommt man gar nicht zum Mord. Mord ist eine Qualifikation des Totschlag.
Je nach Fortschritt der Ermittlungen kann es da dann auch noch Anpassungen geben.
Zitat von WattWatt schrieb:Ich denke, es könnten auch ermittlungstaktische Gründe haben “nur” von Totschlag zu sprechen.
Für die zwei 16 jährigen kann nur Jugendstrafrecht angewendet werden.
Die Anwendung des Jugendstrafrechts ist unabhängig vom Straftatbestand. Auch Jugendliche können und werden wegen Mordes verurteilt, wenn sie einen solchen begangen haben. Der Unterschied liegt dann in der Strafe.


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

09.09.2023 um 22:08
Zitat von picture1picture1 schrieb:Hallo, ich vermute, dass es bei der spaterenGerichtsverhandlung zu einem Ausschluss der Öffentlichkeit kommt wegen
Das dürfte mit ziemlicher Sicherheit der Fall sein. Bei Verdahren gegen Jugendliche ist die Öffentlichkeit in aller Regel ausgeschlossen.


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

09.09.2023 um 23:57
Als juristischer Laie frage ich mich:

Wäre es denkbar, dass man den dreien eine gemeinsame und vorsätzlicheTat vorwirft, um sie unter Druck zu setzen und Geständnisse zu erwirken bzw die (gegenseitige) Deckung zum Einsturz zu bringen?


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

10.09.2023 um 00:05
@DanYo
Natürlich wird man die tatverdächtigen unter psychischen Druck setzen,wie ich die Situation einschätze werden sie dem Druck nicht lange stand halten,letztendlich will jeder seine eigene Haut retten.


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

10.09.2023 um 00:12
Zitat von DanYoDanYo schrieb:Wäre es denkbar, dass man den dreien eine gemeinsame und vorsätzlicheTat vorwirft, um sie unter Druck zu setzen und Geständnisse zu erwirken bzw die (gegenseitige) Deckung zum Einsturz zu bringen?
Zitat von Garfield66Garfield66 schrieb:Natürlich wird man die tatverdächtigen unter psychischen Druck setzen,wie ich die Situation einschätze werden sie dem Druck nicht lange stand halten,letztendlich will jeder seine eigene Haut retten.
Mag sein. Obwohl so ein Vorgehen zumindest grenzwertig wäre. Sus Sicht der Beschuldigten wäre es wohl am Besten, dass sie jetzt gut auf ihre Anwälte hören. Und erst einmal schlicht die Klappe halten.


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

10.09.2023 um 08:48
Zitat von simiesimie schrieb:retten.
Mag sein. Obwohl so ein Vorgehen zumindest grenzwertig wäre. Sus Sicht der Beschuldigten wäre es wohl am Besten, dass sie jetzt gut auf ihre Anwälte hören. Und erst einmal schlicht die Klappe halten.
Also ich bin dafür daß die Verantwortlichen schnellstmöglich hinter Gitter kommen,nichts rechtfertigt einen Totschlag oder Mord,so ein unmenschliches Verhalten muß bestraft werden,ich hoffe dass das Recht bald geschieht,solche Menschen dürfen nicht noch einmal eine Chance für so ein Verbrechen bekommen


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

10.09.2023 um 10:53
Zitat von Garfield66Garfield66 schrieb:Also ich bin dafür daß die Verantwortlichen schnellstmöglich hinter Gitter kommen,nichts rechtfertigt einen Totschlag oder Mord,so ein unmenschliches Verhalten muß bestraft werden,ich hoffe dass das Recht bald geschieht,solche Menschen dürfen nicht noch einmal eine Chance für so ein Verbrechen bekommen
Und genau deshalb werden Urteile von Richtern gesprochen, die alle Umstände der Tat bewerten.


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

10.09.2023 um 10:59
Mir ist immer noch nicht klar, wie das mit dem Prozess läuft, falls die 35-jährige Lebensgefährtin von Steffen Braun, deren 16-jähriger Sohn und dessen gleichaltriger Freund wegen Totschlags oder Mordes angeklagt werden sollten.

Gegen die Jugendlichen müsste ja vor einer Jugendstrafkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden.

Aber was ist mit der 35-Jährigen? Würde auch in ihrem Fall vor der Jugendstrafkammer verhandelt, aber nach Erwachsenenstrafrecht geurteilt?

Ober bestünde die Möglichkeit, ihr Verfahren abzutrennen und ihren Prozess vor einer Erwachsenenstrafkammer zu führen? Wenn ja, könnte so die Information der Öffentlichkeit gewährleistet werden.

Ansonsten würde die Bevölkerung bestenfalls über das Urteil in Kenntnis gesetzt, womöglich aber auch selbst das nicht, wie das aktuell im Fall einer getöteten 19-Jährigen im Raum Osnabrück geschehen soll.


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

10.09.2023 um 11:09
Bei Mord oder Totschlag 16 jähriger ist eine Haftstrafe bis zu 10 Jahren möglich,was aber eher selten der Fall ist,was wäre wenn man die beiden 16 jährigen als Täter angibt,und es waren doch zwei Erwachsene,um die Erwachsenen vor einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu schützen(bewahren)!?


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

10.09.2023 um 13:35
Zitat von eifel49eifel49 schrieb:Von Mord ist keine Rede. Wäre es eine im Voraus gemeinschaftlich geplante Tat gewesen, dann wäre das wohl anders.
Nö, denn ein Mord setzt ja nicht zwingend Planung voraus, sondern lediglich (bedingten) Vorsatz.

Wie bereits hier geschrieben wurde, unterscheidet sich der Mord nur bzgl. eines (oder auch mehrerer) Mordmerkmals/e vom Totschlag.

Liegen keine Mordmerkmale vor bzw. kann man keine nachweisen, kann man nicht wegen Mordes, sondern nur wegen Totschlags verurteilen.


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Tötungsdelikt Steffen Braun (53)

10.09.2023 um 23:21
@Tiergarten

Die Zuständigkeit ist in § 103 JGG geregelt.

https://dejure.org/gesetze/JGG/103.html


Üblicherweise sind die Prozesse öffentlich, wenn Erwachsene / Heranwachsende mit Jugendlichen zusammen angeklagt sind. Ausschluss der Öffentlichkeit ist die Ausnahme.

Geregelt ist das in § 48 Abs. 3 JGG:
Sind in dem Verfahren auch Heranwachsende oder Erwachsene angeklagt, so ist die Verhandlung öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Erziehung jugendlicher Angeklagter geboten ist.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/JGG/48.html


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