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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

234 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Todesfall, Vertuschung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

23.09.2023 um 19:02
@Füchschen
Wäre es nicht erst mal gut jemanden neutral zu verurteilen bevor man ihn Zwangstherapiert? Überall anders ist man schließlich auch unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde.

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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

23.09.2023 um 19:06
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:... gäbe es bei Abwesenheit wegen einer Lernmaßnahme die Möglichkeit des Homeoffice oder die Möglichkeit, seine Aufgaben zu delegieren, was er ja auch machen würde, wenn er in den Urlaub fährt.
Homeoffice, wie soll das gehen, wenn man nicht zuhause rein darf :D
Und wenn er in Uraub fährt, dann gibt es Betriebsferien :D

Sie muss doch sowieso ausziehen, sobald sie die Trennung einreicht.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

23.09.2023 um 19:13
@Füchschen
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Bis die Mehrheit der Bürger die Maßnahme, Schläger*innen aus ihrem Umfeld herauszuholen, für praktikabel hält, solange werden die Opfer alle Lasten von gewalttätigen Männern (und Frauen und Diversen) allein zu tragen haben. Und Opfer kann jeder werden, das sollte dabei jedem Mann, jeder Frau und jedem/jeder Diversen klar sein.
Jetzt wird es aber sehr pathetisch.
Du hältst mich also für rückständig und für ein Hindernis für Fortschritte? 😀 Interessante Sichtweise.
Das macht deine Vorschläge halt nicht besser.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

23.09.2023 um 21:19
Zitat von emzemz schrieb:Homeoffice, wie soll das gehen, wenn man nicht zuhause rein darf :D
Und wenn er in Uraub fährt, dann gibt es Betriebsferien :D
Ja und weiter?
Wenn er wegen dem Verdacht auf Steuerhinterziehung, Drogenschmuggel, oder Totschlag mal falsch beschuldigt in U-Haft gerät, ist das doch auch nicht anders.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

23.09.2023 um 22:44
Zitat von ZeraldaZeralda schrieb:Ja und weiter?
Wenn er wegen dem Verdacht auf Steuerhinterziehung, Drogenschmuggel, oder Totschlag mal falsch beschuldigt in U-Haft gerät, ist das doch auch nicht anders
Doch, dass ist sehr anders. Nur weil Dich jemand falsch beschuldigt, ein Steuerhinterzieher, Drogenschmuggler oder Totschläger zu sein, wird kein Untersuchungsrichter dieses Landes einen Haftbefehl unterschreiben und Dich in U-Haft stecken.

Dazu muss es mindestens einen ausreichend begründeten Verdacht gegen Dich geben und der ergibt sich aus den Ergebnissen von Ermittlungen der Polizei oder der Steuerfahndung.
Die ermitteln, wenn eine Anzeige gegen Dich eingeht und lassen sich zunächst einmal genau erklären, wie der Erstatter der Anzeige auf die Idee kommt, dass Du ein Steuerhinterzieher, Drogenschmuggler oder Totschläger. Wenn er das plausibel erklären kann, wie er auf die Idee kommt, beginnen die Beamten mit Ermittlungen. Nur wenn sich der Tatverdacht dabei erhärtet, kommst Du in U-Haft und das auch nur, wenn die Menge an Steuern, die Du hinterzogen hast oder an Drogen, die Du geschmuggelt hast, ausreichend groß ist, dass man, im Fall eines Prozesses von einer Haftstrafe ausgeht.

Und Du willst hier jemanden nur auf Zuruf ein- oder aussperren?!?

Die Unschuldsvermutung gilt auch bei häuslicher Gewalt:
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Wäre es nicht erst mal gut jemanden neutral zu verurteilen bevor man ihn Zwangstherapiert? Überall anders ist man schließlich auch unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde.

Und da sind nicht alle Fälle so einfach, dass eine Person ein blaues Auge, blaue Flecken oder einen gebrochenen Arm hat. Manchmal sind gar keine äußerlichen Verletzungen erkennbar, in anderen Fällen haben beide Personen Blessuren.
Und in den allermeisten Fällen sagt jemand, der andere habe dieses oder jenes getan und der andere sagt eben, dass er, außer vielleicht ein bisschen laut geworden zu sein, gar nichts getan hat.
Das bedeutet nicht, dass es keine Möglichkeit gibt, einen Täter zu überführen und zu verurteilen, aber es bedeutet schon, dass dazu Ermittlungen notwendig sind und meist eben auch ein Prozess. Und das dauert dann eben eine gewisse Zeit, auch wenn sich einige hier offenbar Verurteilungen im Schnellverfahren wünschen!


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

24.09.2023 um 00:57
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Doch, dass ist sehr anders. Nur weil Dich jemand falsch beschuldigt, ein Steuerhinterzieher, Drogenschmuggler oder Totschläger zu sein, wird kein Untersuchungsrichter dieses Landes einen Haftbefehl unterschreiben und Dich in U-Haft stecken.
Ist es nicht so, dass bei Gefahr in Verzug U-Haft möglich ist. Das hat es doch auch schon bei falscher Verdächtigung, egal welches Delikt, gegeben!

Bei Häuslicher Gewalt wird ein Platzverweis ausgesprochen, dies kann die Polizei vor Ort veranlassen. Ich weiß nicht, ob die Handhabe in diesem Zusammenhang von Bundesland zu Bundesland variiert. Soweit ich jedoch weiß, sind die Möglichkeiten der Polizei eingeschränkt. Das ist ja auch gut so, dafür haben wir die Gewaltenteilung. Wie Du schon schreibst, für die U-Haft braucht es bei uns juristische Maßnahmen von staatlicher Seite und ich glaube auch beim Kontaktverbot.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Dazu muss es mindestens einen ausreichend begründeten Verdacht gegen Dich geben und der ergibt sich aus den Ergebnissen von Ermittlungen der Polizei oder der Steuerfahndung.
Die ermitteln, wenn eine Anzeige gegen Dich eingeht und lassen sich zunächst einmal genau erklären, wie der Erstatter der Anzeige auf die Idee kommt, dass Du ein Steuerhinterzieher, Drogenschmuggler oder Totschläger. Wenn er das plausibel erklären kann, wie er auf die Idee kommt, beginnen die Beamten mit Ermittlungen. Nur wenn sich der Tatverdacht dabei erhärtet, kommst Du in U-Haft und das auch nur, wenn die Menge an Steuern, die Du hinterzogen hast oder an Drogen, die Du geschmuggelt hast, ausreichend groß ist, dass man, im Fall eines Prozesses von einer Haftstrafe ausgeht.
In den allermeisten Fällen kommt Häusliche Gewalt nicht so zur Anzeige, dass ein Opfer zur Polizei geht, ohne ersichtliche Verletzungsspuren um ein Gewaltvergehen in Sinne Partnerschaftlicher, also Häuslicher Gewalt zu melden! Da wird die Polizei gerufen von beunruhigten Nachbarn, Familienmitgliedern oder den Betroffenen. Die Polizei ist z.T. schon speziell geschult, nicht in allen Abteilungen und vielleicht noch nicht in allen Städten und Gemeinden - aber da bewegt sich was.
Die Ausnahme der Regel gibt's immer, es wird auch mal eine falsche Anschuldigung dabei sein, doch in der Mehrzahl der Fälle mit polizeilichen Maßnahmen, die nur ein paar Tage dauern dürfen, sind die Opfer deutlich erkennbar.

Häusliche Gewalt ist ein häufiges Thema und wird ständig evaluiert. Dazu gibt es Zahlen und Fakten.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/lagebild-haeusliche-gewalt-2201488

https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/HaeuslicheGewalt/haeuslicheGewalt_node.html

https://www.unwomen.org/en/what-we-do/ending-violence-against-women/facts-and-figures

Die Teilnahme an einer Anti-Gewaltgruppe kann Teil einer gerichtlichen Auflage sein, um z.B. das Strafmaß zu vermindern, da sind die Delinquent*innen dann meistens kooperativ. Zwangstherapien bringen meiner Idee nach gar nichts.

Es ist ein staatlicher Auftrag Gewaltopfer zu schützen. Alle Staaten, die die Istanbul Konvention unterschrieben und ratifiziert haben, müssen geeignete Maßnahmen ergreifen und umsetzen.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/europa/europarat/istanbul-konvention/2458630


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

24.09.2023 um 10:11
Zitat von AlikiAliki schrieb:Ist es nicht so, dass bei Gefahr in Verzug U-Haft möglich ist. Das hat es doch auch schon bei falscher Verdächtigung, egal welches Delikt, gegeben!
Nein, das ist nicht möglich und hat es auch noch nie gegeben.

Gefahr in Verzug bedeutet, dass die Poizei nicht erst abwarten muss, bis sie einen Durchsuchungsbeschluss in Händen hält, um eine Wohnung betreten zu dürfen, sondern das darf, wenn sich eine Person in Gefahr befindet oder wenn die Gefahr besteht, der Wohnungsinhaber könnte Beweismaterial vernichten.

Bei falscher Verdächtigung dürfte es kaum U-Haft geben :D
Zitat von AlikiAliki schrieb:für die U-Haft braucht es bei uns juristische Maßnahmen von staatlicher Seite und ich glaube auch beim Kontaktverbot
Für die U-Haft braucht es einen "dringenden Tatverdacht", darüber befindet ein Richter, und was das Näherungsverbot betrifft, auch dafür braucht's was Gerichtliches.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

24.09.2023 um 10:46
Zitat von emzemz schrieb:Bei falscher Verdächtigung dürfte es kaum U-Haft geben

Ich bin keine Juristin! Das weißt Du sicher besser!

Können Haftrichter nicht ganz schnell entscheiden? Bei Wiederholungsgefahr?
https://www.juraforum.de/lexikon/untersuchungshaft

Dennoch ist es ein Fakt, dass bei Häuslicher Gewalt ein Platzverweis von der Polizei ausgesprochen werden kann. Siehe zum Beispiel hier:

https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:f15f065b-b74a-4d0a-937d-b5fc32797847/Gewaltschutzgesetz.pdf


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

24.09.2023 um 10:56
Zitat von AlikiAliki schrieb:Können Haftrichter nicht ganz schnell entscheiden? Bei Wiederholungsgefahr?
https://www.juraforum.de/lexikon/untersuchungshaft
Und hast du auch gelesen, was das steht?
Wenn ein Richter einen Haftbefehl gegen einen erlässt, kommt man in Untersuchungshaft (kurz U-Haft). Voraussetzungen dafür sind der sogenannte dringende Tatverdacht, dass der Beschuldigte eine Tat schuldhaft begangen hat und ein Haftgrund, der vorliegen muss.
Daraus ergibt sich, dass allein die Wiederholungsgefahr nicht ausreicht.

Soll ich dir jetzt auch noch den Unterschied zwischen Untersuchungshaft und Platzverweis erklären?
Musst du nur sagen, wenn dir der nicht klar sein sollte.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

24.09.2023 um 11:07
Zitat von emzemz schrieb:Und hast du auch gelesen, was das steht?
Wenn ein Richter einen Haftbefehl gegen einen erlässt, kommt man in Untersuchungshaft (kurz U-Haft). Voraussetzungen dafür sind der sogenannte dringende Tatverdacht, dass der Beschuldigte eine Tat schuldhaft begangen hat und ein Haftgrund, der vorliegen muss.
Vielen Dank!
Ja, das habe ich gelesen! Ich interpretiere dies so, dass es möglich ist, ein/e Gewalttäter*in in U-Haft zu nehmen! Wie ich bereits erwähnt hatte, z.B. wegen Wiederholungsgefahr.

Gerne lasse ich mich belehren, zeige mir bitte auf, wo ich einen falschen Ansatz habe! Oder könnte vielleicht Rick_Blaine sich bitte dazu äußern?


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

24.09.2023 um 11:13
Zitat von AlikiAliki schrieb:Ja, das habe ich gelesen! Ich interpretiere dies so, dass es möglich ist, ein/e Gewalttäter*in in U-Haft zu nehmen! Wie ich bereits erwähnt hatte, z.B. wegen Wiederholungsgefahr.
Lies doch bitte alles und pick dir nicht irgendwelche Dinge raus, die du dann interpretierst.
Es ist das Wörtchen "und", auf das es ankommt.

Es braucht beide Voraussetzung:

- den dringenden Tatverdacht
und
- den Haftgrund


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

24.09.2023 um 11:19
Zitat von emzemz schrieb:Soll ich dir jetzt auch noch den Unterschied zwischen Untersuchungshaft und Platzverweis erklären?
Musst du nur sagen, wenn dir der nicht klar sein sollte.

Vielen Dank, den Unterschied zwischen U-Haft und Platzverweis verstehe ich perfekt.
Die Mühe ist nicht notwendig.

Mich würde dennoch die Einschätzung von @Rick_Blaine sehr interessieren. Ob es möglich ist, schnell eine U-Haft anzusetzen? Darum ging es mir. Und ob es möglich ist, dass eine falsche Verdächtigung dazu führen kann (wie bereits erklärt, da bin ich auch sicher).


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

24.09.2023 um 11:26
Zitat von emzemz schrieb:Es braucht beide Voraussetzung:

- den dringenden Tatverdacht
und
- den Haftgrund
Vielen Dank für Deinen Hinweis! Natürlich habe ich es versäumt zu erwähnen, dass der dringende Haftgrund und Tatverdacht sich per se ergibt, weil es ein erkennbares Gewaltopfer in der gemeinsamen Wohnung gibt und sich die Situation zuallererst so darstellt.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

24.09.2023 um 11:43
Zitat von AlikiAliki schrieb:... dass der dringende Haftgrund und Tatverdacht sich per se ergibt, weil es ein erkennbares Gewaltopfer in der gemeinsamen Wohnung gibt und sich die Situation zuallererst so darstellt.
Immer noch falsch, bitte genau lesen und zitieren. Dringend hat der Tatverdacht zu sein, von dringenden Haftgründen steht da nichts.

Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse eine hohe bzw. große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat. Bloße Vermutungen oder weil es sich "zuallererst so darstellt" genügen hierfür nicht.


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24.09.2023 um 12:05
Wie bereits mitgeteilt, ich bin keine Juristin und muss dementsprechend den Duktus nicht beherrschen!

Aber ich glaube, wir kommen hier nicht zusammen!

Mir ist nicht klar, um was es Dir geht!?
Missbilligst Du die zur Verfügung stehenden Handlungskonzepte bei Häuslicher Gewalt?


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

24.09.2023 um 12:19
Zitat von AlikiAliki schrieb:Wie bereits mitgeteilt, ich bin keine Juristin und muss dementsprechend den Duktus nicht beherrschen!
Dann sollte man aber zumindest die Erklärungen annehmen.
Zitat von AlikiAliki schrieb:Missbilligst Du die zur Verfügung stehenden Handlungskonzepte bei Häuslicher Gewalt?
Er oder sie versucht dir doch nur zu erklären, wieso Untersuchungshaft in den meisten Fällen bezüglich solcher Missbrauchsverdachtsfälle eben nicht in Betracht kommt.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

24.09.2023 um 12:23
Zitat von AlikiAliki schrieb:Wie bereits mitgeteilt, ich bin keine Juristin und muss dementsprechend den Duktus nicht beherrschen!
Du musst den Duktus nicht beherrschen, du musst einfach nur genau lesen.
Ansonsten macht es keinen Sinn, über gesetzliche Vorgaben zu diskutieren, wenn du sie uminterpretierst.
Zitat von AlikiAliki schrieb:Missbilligst Du die zur Verfügung stehenden Handlungskonzepte bei Häuslicher Gewalt?
Da ich keine Vorstellung davon habe, welche Handlungskonzepte du da im Auge hast, vermag ich das nicht zu beantworten.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

24.09.2023 um 12:24
Zitat von simiesimie schrieb:Er oder sie versucht dir doch nur zu erklären, wieso Untersuchungshaft in den meisten Fällen bezüglich solcher Missbrauchsverdachtsfälle eben nicht in Betracht kommt.
Genau, ich habe auch nicht von den meisten Fällen geschrieben - sondern von Möglichkeiten!


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24.09.2023 um 12:29
Zitat von emzemz schrieb:Da ich keine Vorstellung davon habe, welche Handlungskonzepte du da im Auge hast, vermag ich das nicht zu beantworten.
Naja, ich schreibe vom Gewaltschutzgesetz, dem zeitlich begrenzten Platzverweis, erwähne das Kontaktverbot sowie eine vielleicht mögliche U-Haft. Das war schon erkennbar dargestellt auf den letzten Seiten.


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Wenn die Opferseite Vertrauen in den Verlauf der Ermittlungen verliert

24.09.2023 um 12:56
Zitat von AlikiAliki schrieb:Das war schon erkennbar dargestellt auf den letzten Seiten.
Ein Grundtenor, worauf du hinaus willst, mag da erkennbar sein. Das ist mir allerdings alles zu schwammig.


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