JamesRockford schrieb:In diesem Artikel wird von Stichwunden gesprochen. Soviel zu dem Waffenverbot.
Beide Artikel vom 25.10.2025 - deux coups hätte ich mit Schlägen übersetzt; deux coups de couteau sind dann aber Messerstiche - das wäre natürlich nochmal eine Nummer ärger, hätte er tatsächlich wieder zugestochen. Er hatte ja auch Waffenverbot ... wäre das dann nicht noch ggf. ein weiterer Anklagepunkt? Ich hoffe dieser Mann kommt nie wieder auch nur in die Nähe von so etwas wie "Freiheit".
. Placé en garde à vue, Didier Laroche a reconnu sa présence sur les lieux du crime et avoir porté deux coups à la joggeuse, tout en affirmant ne pas avoir voulu la tuer.
Quelle:
https://www.francebleu.fr/infos/faits-divers-justice/mort-d-agathe-hilairet-le-suspect-mis-en-examen-pour-meurtre-il-avait-fini-sa-peine-a-casabianda-8196190und
L’homme, qui a été placé en détention provisoire, a reconnu deux coups de couteau qui ont entraîné la mort sans intention de la donner, selon son avocat cité par BFMTV et plusieurs médias.
Quelle:
https://www.ouest-france.fr/faits-divers/meurtres/meurtre-dagathe-hilairet-joggeuse-tuee-dans-la-vienne-le-suspect-mis-en-examen-et-ecroue-f7a3188c-8fb1-11f0-a247-44b729b0842f
JamesRockford schrieb:Aha. Man sticht also zwei x zu, beabsichtigt aber nicht das Ableben des Opfers. Vielleicht fehlt mir ein großes Stück in der Argumentationskette, aber ich kann nicht so ganz folgen. Warum sticht man auf einen Menschen ein? Wer fährt bewaffnet mit einem Messer durch die Gegend und entführt eine Frau?
Die Möglichkeit, dass man jemanden mit dem Messerstich tödlich trifft/tödliche Wunden zufügen kann ist immer gegebenen. Deshalb kann ich Dir da auch nur zustimmen.
Es erschließt sich mir nicht, nicht nur in diesem Fall - warum sollte man auf jemanden einstechen, mit einem Messer/Stichwerkzeug herumfuchteln wenn man nicht die Absicht hat ihn zu verletzen.
Dann zu sagen "och, das wollte ich nicht, diese Absicht hatte ich nicht" ist mir persönlich auch zu dünn.
Wurde in Österreich im Rahmen des "Messerverbotes" übrigens diskutiert, interessant finde ich in diesem Zusammenhang den Falter Podcast, Klenk + Reiter, S04E01 "Messerstecher vor Gericht".
Hier geht es zB u.a. darum ob die Justiz hart genug angklagt, respektive ob denn nicht Messerangriffe/-verletzungen ebenso wie solche mit einer Schusswaffe zu werten wären. (Was sie aktuell, in Österreich zumindest, nicht werden). Zb wird bei einer Schußwaffe mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit als Mord(-versuch) gesprochen/angeklagt und bei einem Messer nicht. Und dies, wie sicherlich bekannt ist, ein großer Unterschied hinsichtlich des Strafmaßes ist.
Offenbar kann man (Justiz) nicht davon ausgehen, dass der Durchschnittsbürger weiß (und damit billigend in Kauf nimmt), dass ein Messerstich tödlich sein kann.
Im Rahmen der Anklage muss die Staatsanwaltschaft wissen / klären "wie ernst es jemand meinte, wenn er zusticht", also "ob die, dort hineinstechen, es ernsthaft für möglich halten und sich damit abfinden, dass das Opfer stirbt". (Klenk, Chefredakteur Falter)
Der Gerichtsmediziner Reiter erklärt dazu, dass aus seinen Gutachten geschlossen werden können muss (sollte), wie die Tat begangen wurde, also ob die Regionen, in die gestochen wurde, lebensgefährliche Regionen darstellen, wie tief das Messer eingedrungen ist, wie schlimm sind die Folgen der Verletzung, Blutverlust, etc. - die Formulierung im Gutachten ist dann auch ausschlaggebend, wie und was die Staatsanwaltschaft daraus macht/machen kann.
Weiters wird sehr gut dargelegt, dass es nicht unbedingt auf die Größe/Länge der Klinge ankommt, sondern auch jemand mit einem kleinen Taschenmesser umgebracht werden kann.
Und dass es eben nicht harmlos ist, wen man mit einem kleinen Messer "Spaß macht" oder "ein bisserl hineinsticht". Trifft man das Herz, so ist eine Klinkenlänge von 5 cm ausreichend, um jemanden tödlich zu verletzen. Eine Verletzung der Niere zB wäre dann schwere Körperverletzung.
Respektive "fuchtelt" man jemandem mit einem Messer vor dem Gesicht herum, kann auch das tödlich enden (Aorta) - auch wenn jemand also meinen sollte, das wäre "eh nur ein bisserl drohen" - man weiß nicht, wie der andere reagiert und wo man mit seinem Messer dann landet.
Zusammengefasst ab ca. Min. 13:30 "So ein Geschehen ist ja von einer extrem raschen Dynamik verbunden. Das bedeutet, man kann, wenn man ein Messer gegen einen Menschen führt, zu Beginn des Stechens oder Schneidens nicht absehen, wie der reagiert, sie sich der beweg und welechen Körperteil man dann definitv treffen wird. Und da genügen einige Winkel, dei der Mensch sich dreht, das Opfer, dass hier bereits lebensgefährliche Regionen getroffen werden, von denen man primär gar nicht gerechnet hat, dass man sie treffen wird. - Also sie brauchen nur jemanden seitlich in den Rücken stechen wollen, der dreht sich ein bisschen und plötzlich ist man in der linken Brustkorbseite und man ist schon im Herz"