*umbringt natürlich
Zum Punkt Heimtücke:
Das Mordmerkmale der Heimtücke liege ebenfalls nicht vor. Die Lebensgefährtin habe laut des Angeklagten diesen mit Schuhen geschlagen, wobei das Gericht keinen Anlass habe diese Aussage des Angeklagten zu bezweifeln. Zwar sei er in mehreren Fällen der Lüge überführt worden. In diesem Fall jedoch habe der achtjährige Sohn ausgesagt, dass sie Schuhe in der Hand gehalten habe.
Quelle:
https://www.allgaeuer-zeitung.de/memmingen/urteil-lauben-prozess-gefallen-kein-mord-getoetete-mutter-totschlag-10-jahre-haft-mittwoch-23-9-26-115310916Auch liegt keine besondere Schwere der Schuld vor:
Nun geht es um das Strafmaß. Lag ein besonders schwerer Fall des Totschlags vor? Das würde eine lebenslange Haft zur Folge haben. Doch dazu müsste der Angeklagte mit Überlegung und besonders brutal gehandelt haben. Das sei laut Richter Lang nicht der Fall.
Er bleibe also beim Regelstrafrahmen, zwischen 5 und 15 Jahren Freiheitsstrafe.
Zur genauen Festlegung der Länge der Freiheitsstrafe habe das Geständnis des Angeklagten ein großes Gewicht. Straferhärtend müssten aber die psychischen Auswirkungen auf den achtjährigen Sohn beachtet werden. Er habe den Streit mitbekommen, habe ihn weggeschickt und setzte seine Handgreiflichkeit fort, so der Richter.
Das bloße Verstecken der Leiche darf laut dem Bundesgerichtshof nicht auf das Maß der Strafe Auswirkungen haben.
Quelle: siehe oben
Ich dokumentierte es mal hier, dann können wir uns direkt darüber austauschen und nicht, dass der Artikel bald hinter einer Paywall verschwindet.
Tja, was soll man dazu sagen? Wieder mal ein Femizid und nach zehn Jahren ist alles abgegolten.
Ich hoffe, Valeries Familie kann nun trotzdem Frieden finden (deren RA Stevens pochte ja auf ein besonders schweres Strafmaß im Falle von „nur“ Totschlag, was sich nun nicht erfüllt hat) und dass der Sohn weiterhin die psychologische Hilfe bekommt, die er braucht, um das alles zu verarbeiteten. Und dass es den anderen zwei Kindern soweit gut geht, wo auch immer sie jetzt aufwachsen.
Ah, guck an:
Die Nebenklage, vertreten von Anwalt Dr. Alexander Stevens beantragt Revision.
Quelle: ebenda