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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

1.491 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Missbrauch, Babys ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Cleo1956 Diskussionsleiter
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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

29.12.2011 um 23:13
@Uhlenspiegel
Hallo?? Ich meinte Täter DNA! Opfer ist ja wohl klar!

Wird Lolita gefunden, könnte es für K. sehr eng werden. Vor 29 Jahren war die Kriminaltechnik nicht in der Lage, Täter anhand ihrer DNA (Speichel, Sperma, Haare) zu überführen - jetzt schon. Mark Benecke: „Es lohnt sich auf jeden Fall, nach Täter-DNA zu gucken. Je stärker die Leiche verwest ist, desto schwieriger wird es, aber es gibt da ein paar Tricks.“

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30.12.2011 um 02:48
@AngRa
Hmmm... - also für mich hört sich das ("...begab er sich mit Lolita Brieger in einen abgelegenen Schuppen in der Nähe des elterlichen Anwesens...") eher nach einem schon fast auf dem Hof befindlichen kleinen Gebäude an. Von einer "abgelegenen Scheune" steht da nix... ;)
Und in solchen "Schuppen", wo dann zumeist allerlei Gartengerät (und manchmal auch einige Hühner :D) aufbewahrt wird, finden sich immer irgendwelche Bänder, Seile, Stricke - oder eben ein Bindedraht. Das alles wird dort schon seit Jahren und Jahrzehnten aufbewahrt - Josef K. geht mit Lolita Brieger dorthin, um -abseits des aufgebrachten Vaters- mit seiner Freundin in Ruhe zu sprechen. Rastet aus irgendeinem -dem Gericht auf sicher zu präsentierenden- Grund aus, greift zum Draht und tötet damit das Mädel. Reine Affekthandlung - da habe ich schon ganz andere Fälle erlebt, in denen eine offenkundige Vorbereitung für eine Mordtat, dann auch lediglich zu einer Anklage wegen Totschlages geführt hat. Wobei der nicht immer übermäßig rechtskundige Zuschauer einer solchen Verhandlung, sich dann -kopfschüttelnd- fragt, ob denn das wirklich alles so sein kann...?
Und wenn (die berühmte "Salami-Taktik") dann auch nur immer mal gerade das von Seiten des Angeklagten zugegeben wird, was ihm -absehbar oder aktuell- ohnehin nachgewiesen werden kann, wird ein solches "eingeschränktes Geständnis" schon das Urteil der Kammer zugunsten des Angeklagten beeinflussen. Im Zusammenwirken mit seinem damaligen Lebensalter und Schilderungen über das -womöglich körperlich brutale- Verhalten des Vaters nebst dessen druckerzeugenden "Psychoterror" (zu drohen beispielsweise, den Junior zu enterben und "vom Hof zu jagen"), kann dabei durchaus ein mildes Urteil heraus kommen.
"Jugendstrafrecht kann auf keinen Fall mehr angewandt werden." - Sicher...? ;)


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30.12.2011 um 11:01
@Bernard

Ob Jugendstrafrecht angewendet werden kann, richtet sich nach dem Jugendgerichtsgesetz.
Gemäß § 105 I Nr.1 JGG ist Jugendstrafecht auf Heranwachsende anwendbar, wenn sie nach ihrem Reifegrad einem Jugendlichen gleichstehen.

Gemäß § 1 Nr. 1 JGG ist Heranwachsender, wer das 18. aber noch nicht das 21 Lebensjahr vollendet hat.

Die Anklage gegen einen Heranwachsenden hätte bei einer Jugendkammer eingereicht werden müssen. Da das offensichtlich nicht erfolgt ist, gehe ich davon aus, dass der mutmaßliche Täter zum Tatzeitpunkt das 21.Lebensjahr vollendet hatte.

Auf ihn ist daher Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.

Hinsichtlich der Milderungsgründe gebe ich Dir natürlich recht. Die müsste der mutmaßliche Täter dann vortragen. Er wird das auch tun, denn schweigen bringt nichts mehr, da die Leiche gefunden worden ist und es einen Zeugen gibt, der bei der Beseitigung geholfen hat.


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30.12.2011 um 15:57
@AngRa
Kann jetzt nicht sagen, wie die Rechtslage zum Zeitpunkt der Tatausführung gewesen ist - möglicherweise würde aber (bei seitdem eingetretenen Änderungen) sogar nach dem damaligen Gesetzesstand verhandelt werden (müssen). Und da gibt es eben Fälle, wo trotz vollendetem 21. Lebensjahr, noch nach dem Jugendstrafrecht geurteilt worden ist.
Der Grundsatz lautet:
"Auf Heranwachsende wird Jugendstrafrecht angewendet, wenn sie zur Zeit der Tat in sittlicher und geistiger Entwicklung einem Jugendlichen gleichstehen (§ 105 Nr. 1 JGG) oder sie eine Jugendverfehlung begangen haben (§ 105 Nr. 2 JGG)."

Dann gibt es aber auch den "Entwicklungsrückstand" (§ 105 Nr. 1 JGG); also wenn der Beschuldigte zur Zeit der Tat noch in sittlicher und geistiger Entwicklung steht - obwohl schon "erwachsen" und älter als 21. Das kommt gelegentlich -und auch außerhalb des Rechtsbereiches- gerade in provinziellen Gegenden mehr als in anderen Lebensräumen vor. Die Erscheinung des "Dorftrottels" ist z.B. ein extremes Beispiel dafür.
Aber zurück in den Gerichtssaal: Insbesondere bei längerer Zeitspanne zwischen Tatzeitpunkt und Hauptverhandlung ist die Beurteilung oft schwierig. Vor allem, da Entwicklungssprünge im Heranwachsendenalter nicht selten sind. Gegebenenfalls ist ein Gutachter erforderlich. Den wird es im Verfahren sicherlich geben. Allgemein genügt dann für die Anwendung von Jugendstrafrecht entgegen dem Wortlaut des Gesetzes eine Verzögerung in der sittlichen oder der geistigen Entwicklung. Im vorliegenden Fall -kann ich mir vorstellen- wird sogar von beiderlei ausgegangen werden. "Sittlich" auf jeden Fall durch die vollzogene Zeugung des nichtehelichen Kindes; "geistig" -will ich mich da nicht zu weit "aus dem Fenster lehnen"- durch eine damit zusammen hängende profane Strukturierung, sich mit einem (einfachen) Mädel einzulassen, das -absehbar- den "Ansprüchen" und Vorstellungen der vermögenden Bauersfamilie K. in keiner Weise entsprechen und "genügen" würde. Frühere Ärzte, Lehrer und Ausbilder des Angeklagten, die als Zeugen geladen werden, könnten dieses -spinnen wir den Faden mal weiter- (womöglich) bestätigen. Der soziale und medizinische Sachverstand in der Rolle des Gutachters tut dann ein Übriges dazu...
Der Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts wird somit gegenüber dem Gesetzes-Wortlaut erweitert. Das folgt aus dem Zweck des Jugendstrafrechts, gerade auf besondere, jugendgemäße Entwicklung zu reagieren.
Jugendpsychologen, Jugendpsychiater und Jugendrechtler haben in den "Marburger Richtlinien" einen Katalog mit Kriterien entwickelt, um die sittliche und geistige Entwicklung eines Heranwachsenden zu beurteilen.
Darüber hinaus hat sich die "Rechtspraxis" in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt. Insbesondere in der Schwer- und Schwerstkriminalität wird auf Heranwachsende in der Praxis ganz überwiegend Jugendstrafrecht angewendet. Zum Einen ist das praktische Bedürfnis des Beschuldigten nach einer Jugendstrafe bei Schwerstkriminalität besonders häufig, droht das Erwachsenenstrafrecht doch zeitige Strafen bis 15 Jahren an. Dies gilt vor allem, wenn eine lebenslange Freiheitsstrafe nach § 106 JGG vermieden werden soll.
Zum Anderen findet ein Gutachter bei wegen schwerer und schwerster Straftaten angeklagten Heranwachsenden in der Regel Entwicklungsrückstände. Das wird bei Josef K. nicht anders (gewesen) sein.
Und bezieht man nun alle entsprechenden Überlegungen objektiv in eine durchzuführende Hauptverhandlung mit ein, dürfte die Illusion hier eine lebenslange Freiheitsstrafe zu erreichen, ziemlich rasch den realistischen Gegebenheiten weichen. Da wird auch der Zeuge (oder die Zeugin) nicht mehr viel bewirken können. Es wird in erster Linie um höherwertige "Entwicklungsstufen" eines Menschen gehen - und nicht um eine einfache "Hilfeleistung" beim Beseitigen einer ermordeten jungen Frau...


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

30.12.2011 um 18:02
@Bernard

Ein Mensch, der das 21.Lebensjahr vollendet hat, gilt per Gesetz nicht mehr als Heranwachsender.

Siehe § 1 JGG. Da gibt es keinerlei Spielraum, dass auf ihn noch Jugendstrafrecht anwendbar ist. Das ist nicht erst seit heute so.

Bei den Heranwachsenden, die im Alter zwischen 18 und vollendetem 21.Lebensjahr sind, wurde zumindest früher in den 80iger Jahren auf Empfehlung der Jugendgerichtshilfe großzügig Jugendstrafrecht angewendet.


Allerdings ist es mE per Gesetz ausgeschlossen, dass auf den mutmaßlichen Täter im Mordfall Brieger Jugendstrafrecht angewendet wird.

Nichts desto trotz bin ich auf die Gerichtsverhandlung gespannt und auch darauf welches Urteil letzten Endes gesprochen wird. Den Schöffen und den Berufsrichtern wird zusetzen, dass der mutmaßliche Täter seine getötete schwangere Freundin auf einer Müllhalde verscharrt hat. Allein wegen dieses Punktes wird meiner Einschätzung nach die Grundstimmung im Gerichtssaal für ihn nicht so positiv sein. Aber schaun mer mal.


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30.12.2011 um 18:18
@AngRa

Nicht auszuschließen, daß auf Totschlag erkannt wird, oder? Und der verjährt doch nach 30 Jahren? Dann hätten sie die Leiche gerade noch rechtzeitig gefunden, vor 29 Jahren ist sie verbuddelt worden.

Spekulatius.


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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30.12.2011 um 19:44
@AngRa
Also wenn dieser Mensch unter 15 Jahren wegkommt,wäre das eine Ungerechtigkeit sondergleichen!
Wie du schon sagtes,das Verscharren der Frau und ihr ungeborenes Kind auf einer MÜLKIPPE ist für mich so unglaublich grausam und Menschenverachtend ,das mir jedesmal die Tränen kommen,wenn ich nur darüber nachdenke!
Dazu kommt die lange Ungewissheit der Familie von Lolita,besonders für die Mutter.
Er hat sein Leben 30 Jahre FETT UND REICH (!!!!)weitergelebt und geschwiegen.Nein,er hat es verdient,von mir aus für den Rest seines verlogenen Lebens für diese schreckliche Tat zu büßen.
Eine Schwangere Frau im 5.Monat schwanger zu töten ist eine absolut feige,grausame,hinterhältige Tat. Ich hoffe,die Richter denken genauso!!!Wenn der Anwalt anders denkt,ok,ist sein Job...allerdings sollte auch der mal daran denken,was für einen Menschen er da verteidigt.

Ich fand den Anwalt von Olaf H.(Mircos Mörder)ganz gut,denn der hat keine Tricks versucht,weniger als 15 Jahre herauszuholen.Er hat auch immer betont,das es eine ganz schlimme Tat war.Hoffentlich bekommt der Mörder von Lolita auch so einen gerechten Anwalt.


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30.12.2011 um 20:25
@spekulatius
@Cleo1956

Die Verjährungsfrist richtet sich nach der Schwere des Delikts.

Nur Totschlag in einem besonders schweren Fall verjährt nach 30 Jahren. Das ergibt sich aus § 212 II StGB in Verbindung mit § 78 III Nr.1 StGB.

Ein besonders schwerer Fall des Totschlags muss einem Mord sehr nahe kommen. Absoluter Tötungswille usw. ist ein Merkmal.

Alle anderen Totschlagsvarianten sind verjährt.

Aber man sieht ja schon, dass alles interpretationsfähig ist. Es kommt darauf an, wie die Richter sich den Tatablauf vorstellen und was sie vom Angeklagten halten. Kann er überzeugend vermitteln, dass er sich selber in einer Zwangslage befand und vielleicht aus Verzweiflung getötet hat, sieht es nicht nach einem schweren Totschlagfall aus.

Gehen die Richter davon aus, dass er seine Freundin kalkuliert beseitigen wollte wegen des Kindes und der Ansprüche des Kindes, dann sieht alles ganz anders aus.
Es wiegt schwer, wenn ein Mann eine Frau tötet, die ein Kind von ihm erwartet. Also so von der Grundeinstellung her. Er hätte das Mädchen nicht heiraten müssen. Dazu besteht kein Zwang, aber Unterhalt muss ein Vater zahlen und er muss auch akzeptieren, dass ein Kind erbberechtigt ist. Darum ging es ja nur, um das zu verhindern und nicht um irgendwelche überbrodelnde Gefühle.

Das ist so meine Einschätzung.


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30.12.2011 um 20:29
Heute war ein großer Bericht im Volksfreund über den Fall Lolita Brieger. Leider finde ich diesen aber nicht auf deren Internetseite, nur den Bericht von gestern.
Daher hier nur kurz einige Abschriften aus dem heutigen Artikel des TV:
[...] Einen Tag, nachdem sich ihr Freund von ihr getrennt hatte, versuchte die 18-Jährige ihn am 4. November 1982 umzustimmen. Daraufhin soll dieser die Schwangere in einem abgelegenen Schuppen auf dem Bauernhof seiner Eltern erdrosselt und die Leiche zunächst in eine Plastikfolie eingewickelt haben, um sie ein paar Tage später auf der damaligen Mülldeponie von Frauenkron zu vergraben. [...] An der Jacke der Ermordeten entdeckten Kriminaltechniker schließlich den Draht, mit dem sie erdrosselt worden ist. [...] Der Jungbauer schwankte womöglich zwischen der Liebe zu der jungen Frau aus einfachen Verhältnissen, das dritte von sechs Kindern und dem Widerstand seines Vaters gegen die aus dessen Sicht vermutlich nicht standesgemäße Beziehung. Hat der damals 21-Jährige seine Verlobte, die sich nicht von ihm trennen wollte, aus Angst vor seinem Vater getötet? [...] Neben dem Bekannten des Angeklagten hätten sich weitere Zeugen gemeldet. Die Zeugenaussagen hätten sich dann wie ein Mosaik zusammengefügt und einen "hinreichenden Tatverdacht" gegen den heute 50-Jährigen begründet. Mehr als Indizien gibt es derzeit nicht. An den Überresten der jungen Frau fanden sich keine Hinweise für eine Todesursache. Lediglich der an der Jacke haftende Draht bestätigte, dass Lolita Brieger erdrosselt worden sei, sagte Breuer. Er ist sich sicher, dass der geschiedene Familienvater aus Scheid seine damalige Freundin heimtückisch ermordet hat.
Quelle: Trierischer Volksfreund, Print-Ausgabe, Freitag 30. Dezember 2011, Seite 1 und 3


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30.12.2011 um 20:38
@valadon

Das ist ein sehr interessanter Bericht!

Naja, der mutmaßliche Täter hat seine Frendin mit einem Draht erdrosselt. Wenigstens existiert dieser Draht noch. Das ist schon sehr heimtückisch. Angst vor dem Vater halte ich für einen Entschuldigungsversuch, den man so nicht akzeptieren kann.


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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30.12.2011 um 20:39
http://www.volksfreund.de/nachrichten/welt/themendestages/themenderzeit/Weitere-Themen-des-Tages-Musste-Lolita-sterben-weil-sie-nicht-erwuenscht-war;art742,3014613
Dieser Artikel

http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinland/Rheinland-Pfalz-und-Nachbarn-Mordanklage-gegen-Landwirt-im-Fall-Lolita-Brieger;art158726,3014159


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30.12.2011 um 20:43
Danke @Cleo1956 für die Links
(bin im Moment wohl selbst zu blöd zum suchen/finden)


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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30.12.2011 um 20:51
War leider nicht der Artikel von heute.


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30.12.2011 um 20:58
@Cleo1956
Doch, Dein erster Link ist identisch mit dem großen Artikel auf Seite 3 der heutigen TV-Ausgabe.

Das 'Extra' nennt sich dort nur 'Chronologie von "Aktenzeichen XY ... ungelöst" bis zur Anklageerhebung'.
Dazu gibt es dann noch in groß das auch hier im Thread gezeigte Foto mit dem Bagger und den beiden blauen Folien. Der Text ist absolut identisch!


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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30.12.2011 um 21:15
Dieser Artikel ist vom 29.12.da steht auch nichts vom Draht,der gefunden wurde.Egal,dein Artikel reicht ja auch , Gruß Cleo


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

31.12.2011 um 11:34
In diesem Zeitungsbericht wird über das Tatmotiv spekuliert.

Hier klingt an, dass der mutmaßliche Täter aus Angst vor seinem Vater gehandelt haben könnte.

_______________


"Musste Lolita sterben, weil sie nicht erwünscht war?

Was ist das Motiv für die Ermordung der 18-jährigen Lolita Brieger vor 29 Jahren? Die Ermittler glauben, dass ihr damaliger Freund seine schwangere Verlobte getötet hat, weil sie sich nicht von ihm trennen wollte.


Trier. Vor 24 Jahren hat er bereits im Visier der Fahnder gestanden: Der damals 26-jährige Freund von Lolita Brieger soll der 18-Jährigen etwas angetan haben. Die Kripo hatte einen "heißen Tipp" bekommen, rechnete mit einer baldigen Festnahme. Sie startete damals im Juni 1987 erneut eine großangelegte Suchaktion rund um den Eifelort Scheid in Rheinland-Pfalz und das nur zwei Kilometer entfernt liegende Dorf Frauenkron in Nordrhein-Westfalen.
Doch auch diese Aktion blieb - wie schon die erste kurz nach dem Verschwinden der schwangeren 18-Jährigen im November 1982 - ergebnislos. Der Freund der Vermissten gab an, die junge Frau am 4. November, dem Tag ihres Verschwindens, nicht getroffen zu haben.
In jedem Fall waren sich die Fahnder von da an sicher, dass es sich bei dem Vermisstenfall Lolita Brieger um ein Kapitalverbrechen handelt. Ihnen fehlten allerdings die Beweise. Der einzige Hinweis auf die junge Frau war ihr Haustürschlüssel, der nach ihrem

Verschwinden auf einem Parkplatz an der B 51 bei Stadtkyll gefunden wurde. Im Schlüsselanhänger war ein Foto ihres Freundes.

Zunächst sah es so aus, als hätte die 18-Jährige Selbstmord begannen. Doch im Laufe der Zeit verdichteten sich die Hinweise, dass ihr Freund oder sein Vater etwas mit dem Verschwinden zu tun haben könnten. Der reiche Eifelbauer soll der schwangeren Freundin seines Sohnes Geld angeboten haben, damit sie sich von dem drei Jahre Älteren, dem Erben seines Hofes, trennt. "Die kommt mir nicht auf den Hof", soll der Bauer damals gedroht haben. Vielleicht liegt in dem Vater-Sohn-Konflikt das Motiv für die Tat

Nur Gerüchte

Der Jungbauer schwankte womöglich zwischen der Liebe zu der jungen Frau aus einfachen Verhältnissen, das dritte von sechs Kindern und dem Widerstand seines Vaters gegen die aus dessen Sicht vermutlich nicht standesgemäße Beziehung.
Hat der damals 21-Jährige seine Verlobte, die sich nicht von ihm trennen und das gemeinsame Kind austragen wollte, aus Angst vor seinem Vater getötet?
Zeugen haben damals von Auseinandersetzungen zwischen dem Bauern und seinem Sohn berichtet. Doch es gab nur Gerüchte, keine handfesten Beweise.
"Ich bin mir sicher, dass es jemanden gibt, der weiß, was mit Lolita passiert ist", sagte die Mutter zwölf Jahren nach dem Verschwinden ihrer Tochter unserer Zeitung. Hatte sie einen konkreten Verdacht? Meinte sie damit den Vater von Lolitas Freund? Oder vielleicht einen Bekannten des Verlobten ihrer Tochter? Der war es schließlich, der den Fahndern im September 2011 den entscheidenden Hinweis gab - nach der Ausstrahlung der ZDF-Sendung "XY ... ungelöst" Ende August. Nach 29 Jahren brach er sein Schweigen, gab zu, gemeinsam mit dem Freund die Leiche in eine Plastikfolie verpackt und auf der Mülldeponie von Frauenkron vergraben zu haben. Er zeigte den Ermittlern die Stelle. Nach elf Tagen Suche fanden sie dort am 19. Oktober die Überreste von Lolita Brieger. Das Geständnis war für den Zeugen ungefährlich. Zwar hat er sich der Strafvereitelung schuldig gemacht. Doch die gilt nach fünf Jahren als verjährt.

Anders als Mord. Dieser verjährt nicht. Daher habe man die Akte Lolita Brieger nie geschlossen, sagte der Trierer Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer. Neben dem Bekannten des Angeklagten hätten sich weitere Zeugen gemeldet. Die Zeugenaussagen hätten sich dann wie ein Mosaik zusammengefügt und einen "hinreichenden Tatverdacht" gegen den heute 50-Jährigen begründet. Mehr als Indizien gibt es derzeit aber nicht. An den Überresten der jungen Frau fanden sich keine Hinweise für eine Todesursache. Lediglich der an der Jacke haftende Draht bestätige, dass Lolita Brieger erdrosselt worden sei, sagte Brauer. Er ist sich sicher, dass der geschiedene Familienvater aus Scheid seine damalige Freundin heimtückisch ermordet hat."

http://www.volksfreund.de/nachrichten/welt/themendestages/themenderzeit/Weitere-Themen-des-Tages-Musste-Lolita-sterben-weil-sie-nicht-erwuenscht-war;art742,3014613


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

05.02.2012 um 20:42
Das Landgericht Trier hat die Mordanklage zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet und den Hauptverhandlungstermin auf den 6.3.2012 festgesetzt.

____________________

Prozess im Fall „Lolita“
Von Michael Greuel, 03.02.12, 17:34h, aktualisiert 03.02.12, 17:51h
Einem heute 50-jährigen Landwirt wird vorgeworfen, 1982 die damals 18-jährige Lolita Brieger erdrosselt zu haben. Die Hauptverhandlung beginnt Anfang März. Die Leiche war erst vor einigen Monaten gefunden worden.


FRAUENKRON/TRIER - Das Verfahren gegen einen 50-jährigen Landwirt aus Scheid im Vulkaneifelkreis wegen Mordes wurde in dieser Woche von der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier eröffnet, der Hauptverhandlungstermin ist auf Dienstag, 6. März, festgelegt worden. Den Vorsitz hat die Richterin Petra Schmitz


Dem Landwirt wird vorgeworfen im November des Jahres 1982 die 18-jährige Lolita Brieger ermordet zu haben. Der heute 50-Jährige führte mit der jungen Frau eine Beziehung, Lolita Brieger war sogar schwanger von ihm. Allerdings missbilligte der Vater des Landwirts diese Romanze, was bei dem Pärchen häufig zu Auseinandersetzungen geführt hatte. Im Verlauf dieses Konflikts trennte sich der Landwirt allem Anschein nach von seiner Freundin, diese wollte jedoch an der Beziehung festhalten und das gemeinsame Kind austragen.
Diese Entscheidung könnte es gewesen sein, die das Schicksal von Lolita Brieger besiegelte. Der Tatverdächtige soll daraufhin den Entschluss gefasst haben, die junge Frau zu töten. Er erdrosselte sein Opfer in der Nähe des elterliche Hofes, wickelte die Leiche in Folie und vergrub sie mit Hilfe eines Komplizen auf der damaligen Müllkippe bei Frauenkron in der Gemeinde Dahlem.
Gefunden wurde die Leiche Lolita Briegers Ende vergangenen Jahres, als sich im Anschluss an eine Vorstellung des Falles bei der TV-Sendung „Aktenzeichen XY...ungelöst“ ein Zeuge meldete und zugab, dem mutmaßlichen Mörder beim Vergraben der Leiche geholfen zu haben. Die mutmaßliche Straftat des Komplizen, die Strafvereitelung, war zu diesem Zeitpunkt bereits verjährt.

http://www.ksta.de/html/artikel/1328096152086.shtml (Archiv-Version vom 04.03.2012)


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05.02.2012 um 22:38
Hier ist ein aktueller Fall wo anscheins auch einer auf einer Deponie entsorgt werden sollte:
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/pruem/aktuell/Heute-in-der-Pruemer-Zeitung-Leiche-auf-Deponie-Kripo-sucht-Tatort;art8111,3049916

http://www.ksta.de/html/artikel/1328096152001.shtml


wohl auch in der nähe da oder?


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

27.02.2012 um 07:20
Die Mutter von Lolita tritt im Prozess als Nebenklägerin auf. Interessant ist auch, dass sie und ihre Tochter den Angeklagten schon immer verdächtigt haben. Dann haben sie in der Tat in den letzten Jahrzehnten wirklich viel mitgemacht, denn sie werden dem ehemaligen Freund der Tochter wohl häufiger begegnet sein.

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"Nach 30 Jahren Mordprozess «Lolita Brieger»: 80-jährige Mutter ist Nebenklägerin

Trier - Im Prozess um den gewaltsamen Tod von Lolita Brieger vor fast 30 Jahren werden Mutter und Schwester des Opfers als Nebenklägerinnen vor Gericht auftreten. «Sie wollen, dass der Täter endlich bestraft wird», sagte Rechtsanwalt Hans-Josef Ewertz als Vertreter der Nebenklage am Freitag in Daun (Kreis Vulkaneifel).
Vom 6. März an muss sich ein 50-jähriger Landwirt vor dem Landgericht Trier wegen Mordes verantworten: Er soll seine schwangere Ex-Freundin im November 1982 in einem Schuppen mit einem Eisendraht von hinten erdrosselt und ihre Leiche auf der damaligen Mülldeponie von Frauenkron (Nordrhein-Westfalen) vergraben haben. Der Prozess ist zunächst bis 8. Mai terminiert.
Mutter und Schwester verdächtigten den Angeklagten schon immer
Die heute 80-jährige Mutter und die Schwester von Brieger hätten von Anfang an den Verdacht gehabt, dass der Landwirt schuld am Verschwinden der 18-Jährigen war, sagte Ewertz. Beide hätten in den vergangenen Jahrzehnten «viel mitgemacht». «Es wäre für sie ganz schlimm, wenn der Angeklagte jetzt ungeschoren davon käme», sagte er. Bisher schweigt der 50-Jährige aus Scheid (Kreis Vulkaneifel) zu den Vorwürfen.
Leiche wurde nach zweiwöchiger Suche auf der früheren Müllkippe gefunden
Polizisten hatten die sterblichen Überreste von Brieger im vergangenen Oktober nach zweiwöchiger Suche auf der früheren Müllkippe gefunden. Ein Zeuge, der dem mutmaßlichen Mörder damals bei der Beseitigung der Leiche geholfen haben will, hatte die Ermittler Anfang September dorthin geführt.
Vater wollte Lolita nicht zur Schwiegertochter
Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte das junge Paar immer wieder gestritten, weil der Vater des Landwirts gegen die Verbindung war. Einen Tag vor der mutmaßlichen Tat soll der Mann sich von Brieger getrennt haben. Als sie ihn dann umstimmen wollte und erklärte, dass gemeinsame Kind austragen zu wollen, habe er den Entschluss gefasst, sie umzubringen, hieß es."

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Nach-30-Jahren-Mordprozess-Lolita-Brieger-80-jaehrige-Mutter-ist-Nebenklaegerin-_arid,385668.html


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

27.02.2012 um 14:08
@AngRa
Ja ,die Familie hat es immer geahnt,ich denke auch die Polizei.Aber es gab keine Beweise....was sollte die Kripo damals machen? Wurden vor 30 Jahren schon Spürhunde eingesetzt?


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