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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

1.491 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Missbrauch, Babys ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

06.04.2012 um 18:14
@AngRa
"Es gibt inzwischen auch sehr viele Zeitungsberichte."
"Ach was...?" - würde Loriot jetzt sagen... :D

Möglicherweise sind da auch noch andere Protagonisten der Geschichte abgebildet. Z.B. der Neffe von Lolita Brieger welcher ja mit Josef K. befreundet war...

Und nun geht er Katzen füttern. Bis demnächst... ;)

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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

06.04.2012 um 18:15
Mir scheint der Fall so gelagert zu sein, dass der Josef die Lolita durchaus heiraten wollte, dann aber durch den Einfluss seines Vaters davon abgekommen ist. Was wäre ihm denn passiert, wenn er Lolita gegen den Willen seines Vater geheiratet hätte? Nichts! Der Vater hätte ihn vom Hof verjagen können. Das hätte er aber nicht gemacht, denn das hätte im Dorf einen sehr schlechten Eindruck gemacht.


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06.04.2012 um 18:23
@Scipper

Mag sein,dass er das mit einer Heirat mal vorhatte.Dann hat ersich aber wieder anders orientiert. Man darf auch nicht vergessen,dass er erst 21 Jahre alt war. Da schien ihm vielleicht eine Heirat zunächst ideal und dann hat er es sich wieder anders überlegt. Das kommt bei 21 Jährigen vor.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

06.04.2012 um 18:32
Die ganze Geschichte ist ohnehin ein Drama. Daher fasziniert sie mich so.

Vielleicht wäre der Angeklagte 1982 besser weggekommen,wenn man ihn damals angeklagt hätte oder vielleicht 1984 . Man hätte es mit einem jungen Mann zu tun gehabt,der damals Reue gezeigt hätte, ohne ein Geständnis wäre eine Anklage ohnehin nicht möglich gewesen,zumal die Polizei keine Leiche gefunden hatte und Suizid bzw. ein neues Leben fernab der Heimat im Raum stand usw.

Nun sind aber 30 Jahre vergangen.Man hat einen 50 Jährigen vor sich, der schweigt und der die ganze Zeit keine Skrupel hatte den Angehörigen unter die Augen zu treten obwohl er vermutlich die Tochter getötet hat und im Müll verscharrt hat. Das ist zwar juristisch irrelevant. Im Hinterkopf haben genau diese Umstände aber alle. Der Staatsanwalt,die Richter und die Laienrichter.


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Cleo1956 Diskussionsleiter
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06.04.2012 um 18:37
@AngRa
Da hast du vollkommen Recht,für einen 21jährigen ist das bestimmt erstmal ein Schock Vater zu werden. Viele trennen sich sofort von der Frau...später,nach dem Schock und etwas Abstand ,kehren sie aber wieder zurück.(das weiß ich aus eigener Erfahrung :)).
Er hat das ja auch erst getan,aber dann muß etwas passiert sein,er hat keinen anderen Ausweg gefunden und tötet sie.Das finde ich sehr krass mit 21 Jahren. Ich möchte mal wissen,was der Auslöser für so eine brutale Tat war,ich kann das nicht verstehen.


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Cleo1956 Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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06.04.2012 um 18:45
@AngRa
Ja,er hat die ganzen Jahre keine Skrupel gehabt,darum war er auch mit 21 schon so veranlagt!
Welche Rolle der Tatzeuge wirklich spielt,ist für mich auch noch ein Rätsel,denn der scheint ja auch keine Skrupel gehabt zu haben,obwohl er in der Nachbarschaft der Briegers wohnte.


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06.04.2012 um 18:48
@Cleo1956

Ja,das meine ich auch.Da muss man bei ihm Skrupellosigkeit annehmen, wenn er denn nun der Täter war.Ich kann mir das ganz schlecht vorstellen wie man weiter im Dorf / Umgebung leben kann mit all den Verwandten.Da muss es doch mal Schwächemomente gegeben habe.Ich stelle mir das so beim Toddes Vaters vor,der gestorben ist ohne zu wissen was aus seiner Tochter geworden ist.


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Cleo1956 Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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06.04.2012 um 18:56
......und was ist mit dem Schlüssel.Kann ja nur der Angeklagte oder der Zeuge als falsche Spur dort abgelegt haben.

@AngRa
Ihm muß doch auch bewußt gewesen sein,das im Dorf jeder dachte,er hat sie auf dem Gewissen.
Anderseits ist eine solche Tat so unfassbar,das man wieder meint,nein ...sowas hat das Jüppchen niemals getan.Also man traute ihm die Tat nicht zu.Eher dem Alten. Aber der war ja wirklich unschuldig
Ob er wußte,das sein Sohn zu solch einer Tat fähig war?? Leider sagen ja die Verwandten vom Angeklagten nicht aus.


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06.04.2012 um 19:00
@AngRa, wenn der Angeklagte sich 1982 sofort nach der Tat gestellt hätte (falls er der Täter ist), wäre er aufgrund seines Alters von 21 Jahren und aufgrund psychologischer Gutachten vermutlich nach dem Jugendstrafrecht wegen Totschlags im Affekt mit maximal 10 Jahren bestraft worden.


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06.04.2012 um 19:06
@Scipper

Nein, damals hatte er das 21.Lebensjahr zum Tatzeitpunkt beendet. Für ihn konnte kein Jugendstrafrecht mehr angewendet werden.Nach Vollendung des 21.Lebensjahres gilt man als Erwachsener.

Ich wollte nur sagen,dass das Urteil damals,falls er überführt worden wäre,milder ausgefallen wäre als heute.

@Cleo1956

Man weiß ja nicht was die Leute im Dorf hinter vorgehaltener Hand getuschelt haben.Offiziell hat ihm der Bürgermeister aber ein sehr gutes Leumundszeugnis ausgestellt,so nach dem Motto,er war doch immer so hilfsbereit,wenn sich nun herausstellen sollte,dass er Lolita getötet hat,dann sind wir aber alle enttäuscht von ihm usw.


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06.04.2012 um 19:28
@AngRa, wenn ein 21-jähriger Täter geistig noch nicht die Reife eines Erwachsenen hat, kann er als Jugendlicher oder als Heranwachsender bestraft werden. Das habe ich irgendwo gelesen.


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06.04.2012 um 19:32
"Auf Heranwachsende (18- bis 21-jährige) sind zentrale Normen (aber nicht alle) des Jugendstrafrechts nach Maßgabe der §§ 105 ff. JGG anzuwenden. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob der Heranwachsende von seinem Reifezustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch einem Jugendlichen gleichzustellen war oder ob er jedenfalls eine jugendtypische Tat begangen hat. Hilfreich kann hierbei die Marburger Richtlinie sein. In der Praxis wird sehr häufig auch bei Heranwachsenden noch das Jugendstrafrecht angewendet. Dies gilt besonders bei schweren Straftaten, so dass beispielsweise in der Gruppe der wegen schwerer Gewaltdelikte verurteilten Heranwachsendern die Verurteilung nach Jugendstrafrecht die Normalität darstellt (über 90 Prozent). Die Anwendung von Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende wird allerdings in den einzelnen Ländern unterschiedlich gehandhabt."

Quelle: Wikipedia: Jugendstrafrecht (Deutschland)


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06.04.2012 um 19:44
Wenn der Angeklagte damals bereits 21 Jahre alt war, war er kein "Heranwachsender" mehr, aber ich kenne sein Geburtsdatum nicht, also sein genaues Alter am Tag der Tat (4. November 1982).

§ 1 JGG - Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich:

(1) Dieses Gesetz gilt, wenn ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.
(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.

§ 105 JGG - Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende:

(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn
1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.

(2) § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 ist auch dann anzuwenden, wenn der Heranwachsende wegen eines Teils der Straftaten bereits rechtskräftig nach allgemeinem Strafrecht verurteilt worden ist.

(3) Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__105.html


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06.04.2012 um 19:47
Im übrigen weiß ich nicht, ob es genau auf den Tag ankommt, wenn einer gerade 21 Jahre ist. In den Berichten werden Altersangaben oft ungenau angegeben. Maßgebend ist das Geburtsdatum.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

06.04.2012 um 19:49
@Scipper

Die Diskussion um das Jugendstrafrecht hatten wir schon.

Schaust Du hier:

Beitrag von AngRa (Seite 23)

Der mutmaßliche Täter war 21 Jahre alt, ansonsten hätte die StA ihn vor der Jugendkammer des LG Trier anklagen müssen.


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06.04.2012 um 19:50
Egal wie alt der mutmaßliche Täter heute ist.


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Aktenzeichen XY ungelöst - Der Fall Lolita Brieger

06.04.2012 um 20:05
Für den 17.4. 2012 ein neuer Verhandlungstermin festgesetzt worden.

Zeuge ist u.a. ein Polizeibeamter, der in den 80iger Jahren tätig war. Vielleicht erfährt man dann etwas aus der Ermittlungsgeschichte, warum das Ermittlungsverfahren gegen Josef K.1987 eingestellt worden ist und worauf sich zuvor 1984 und 1987 der (einfache) Tatverdacht gegen ihn gestützt hat.

Er schweigt bekanntlich, also muss zu seinen damaligen Einlassungen der Vernehmungsbeamte gehört werden. Anders kann man diese Dinge nicht in den Prozess einführen,die zweifelsohne wichtig sind.

_____________


05.04.2012

"Polizeibeamter und Rechtsmedizinerin sagen im Mordprozess Lolita Brieger aus

Trier/Scheid/Frauenkron (boß) Im „Mordfall Lolita Brieger“ wird das Hauptverfahren am 17. April um 9 Uhr vor dem 1. Schwurgericht des Landgerichts Trier fortgesetzt.
An diesem Termin sollen fünf Zeugen vernommen werden, darunter auch ein in den 80er Jahren tätiger Polizeibeamter, eine Rechtsmedizinerin und drei Personen aus dem sozialen Umfeld des Angeklagten Josef K. und des Opfers Lolita Brieger.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 51-jährigen Landwirt Josef K. aus Scheid zur Last, seine damals 18-jährige schwangere Freundin Lolita Brieger am 4.11.1982 aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch ermordet zu haben. Anschließend soll er ihre Leiche mit einem Freund in der Müllkippe von Frauenkron vergraben haben. Der Zeuge führte nach einer Aktenzeichen XY-Sendung die Polizei an das Versteck, so dass am 19.10.2011 die sterblichen Überreste der Lolita Brieger gefunden worden waren.

Bisher hat sich der Angeklagte im Prozess nicht zu den Tatvorwürfen geäußert.
Die Mutter und eine Schwester Lolita Briegers haben sich dem Verfahren als Nebenklägerinnen angeschlossen.

Die Fortsetzungstermine wurden auf den 24.4., 3.5. und 8.5.2012 festgesetzt. "


http://www.input-aktuell.de/mainframe.asp?n=2&newsid=37248


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06.04.2012 um 20:19
@AngRa, natürlich hätte es vor Gericht für den Angeklagten 1982/1983 besser ausgesehen, wenn er sich sofort nach der Tat gestellt hätte (falls er der Täter ist), weil sein Anwalt dann auf Totschlag im Affekt hätte plädieren können, zumal damals nur Verdacht auf Totschlag bestand. Mir ging es aber darum, ob man diese Tat auch als Tat eines Heranwachsenden betrachten kann, denn es ist ja nicht so, dass jemand mit 21 Jahren von einem Tag auf den anderen Tag plötzlich einen Quantensprung in seiner geistigen Reife macht. Wenn man es psychologisch betrachtet, stand der Angeklagte damals trotz seiner Volljährigkeit unter dem Einfluss seines Vaters, der gegen die Heirat war.


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06.04.2012 um 20:24
@Bernard

Ich habe den Zeitungsbericht über die Aussage der Freundin zum Thema Traktor-Fahren wieder gefunden.

„Lolita beschrieb sie als „wunderbaren Charakter“, dass sie fleißig gewesen sei und dass sie habe arbeiten können. Sie habe Lolita, so die Zeugin, sogar auf deren Wunsch das Traktor-Fahren beigebracht. Sie habe ihrem Freund zeigen wollen, dass sie das auch könne. Extra sei man in Sichtweite des Hofs der Familie des Angeklagten gefahren – damit der Vater, der ja gegen die Beziehung gewesen sei, das sehe. „



http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1333017956532.shtml


@Scipper

Das ist mir schon klar, dass sich bei einem 21 Jährigen der Schalter nicht plötzlich auf Vernunft umklappen lässt. Ich stimme Dir da zu,dass man das hätte 1982ff alles viel milder berücksichtigen können.

Nun steht die Skrupellosigkeit des Mannes allen vor Augen,der vermutlich seine schwangere Freundin im Müll verscharrt hat und dann 30 Jahre lang Seite an Seite mit den Eltern und teilweise den Geschwistern gelebt hat. Das ist ja das Unerträgliche und das Besondere an diesem Fall.Da muss er gar nichts mehr sagen.Die Skrupellosigkeit spricht für sich, wenn er denn der Täter war. Momentan gilt natürlich noch die Unschuldsvermutung.


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06.04.2012 um 20:30
Ich habe Mitleid mit dem Angeklagten, weil er unter dem unseligen Einfluss seines Vaters stand. Und aus dem Grund meine ich, dass man das vor Gericht auch berücksichtigen sollte. Er wusste sich damals auf Grund seiner geistigen Unreife mit 21 Jahren offenbar nicht anders zu helfen (falls er der Täter ist).


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