Auch ich denke, dass Totschlag ebenso wie Mord nicht verjähren soll. Das würde bedeuten, dass der Gesetzgeber beim Strafrecht den veränderten Möglichkeiten bei der Aufklärung von Altfällen Rechnung trägt. Insbesondere durch die DNA-Analyse kann mittlerweile in etlichen Fällen noch der Täter ermittelt werden, allerdings ist es für das Gericht schwierig, das Vorliegen von Mordmerkmalen nachzuweisen bzw. Mord oder Totschlag mit hinreichender Sicherheit zu unterscheiden.
Diese allgemeine Forderung gilt aber unabhängig vom Fall Brieger.
Ohne Tatwaffe, ohne genaue Todesursache etc. wird der Nachweis von Heimtücke oder niederen Beweggründen natürlich sehr schwer sein.
Persönlich bin ich von der Schuld des Angeklagten am Tod von Lolita überzeugt, und ich glaube auch, dass er sie in diesen besagten Schuppen gelotst hat, um keine Zeugen befürchten zu müssen. Das würde für ein heimtückisches und planvolles Vorgehen sprechen - dies ist aber ausdrücklich nur eine private Hypothese.
Ferner glaube ich, dass dieses Verbrechen schon unmittelbar nach der Tat hätte geklärt werden können bei entsprechendem Nachdruck bei den Ermittlungen, beispielsweise durch den Einsatz eines Suchhundes.
@valadon Diese Mär wird der Angeklagte wohl kaum aufzutischen wagen, wenn er dem Hauptbelastungszeugen schon die Tötung gestanden hat. Er setzt, und das ist nicht zu beanstanden, auf das Aussageverweigerungsrecht für ihn und seine Angehörigen. Vermutlich werden von denen auch alle Bescheid gewusst haben. Oder sollte tatsächlich niemand nachgefragt haben, wenn die schwangere (Ex-)Geliebte so plötzlich für immer verschwindet?