Jeder, der meint, dass sich ein falsches Geständnis nicht von selbst ergeben kann, der sollte sich wissenschaftliche Fachliteratur zu dem Thema "Falsche Geständnisse" besorgen.

Natürlich will niemand bewusst ein falsches Geständnis herbeiführen, aber durch Fragestellungen kann es dazu kommen, wenn ein geistig Behinderter der Sache nicht gewachsen ist und keiner ihn bremst.

Ohne seinen Anwalt an seiner Seite hätte der Ulvi meines Erachtens nicht vernommen werden dürfen, auch wenn er vorher über seine Rechte belehrt wurde.

Als der erste Antrag auf Betreuung gestellt wurde, wurde er abgelehnt, mit dem Hinweis, dass Ulvi keinen amtlichen Betreuer braucht, weil er in der Klinik betreut und versorgt wird.

Schlussendlich wurde aber auf Vorschlag seiner Eltern die Frau Rödel von einem Richter zur Betreuerin bestellt, weil der Ulvi nicht in der Lage ist, seine Rechtsangelegenheiten selbst zu regeln.

Man hätte ihn nicht alleine mit der SOKO reden lassen sollen, denn er hat sich um Kopf und Kragen geredet. Was dabei herauskam, erkennt man dem Medienrummel und an dem Peggy-Buch. Das Wiederaufnahmeverfahren sollte stattfinden.