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Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:09
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Und genau das wird damit, dass mehrere andere Zeugen das Gegenteil behaupten, eben untermauert.
Danke :) So ist das. Da kann man sich selbst die Wahrheit in die Haare schmieren. Bei genug Gegenzeugen ist man " falsch"

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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:10
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Falsch! Informiere Dich
Sie verwechseln das mit Aussagen in der Öffentlichkeit. Vor Gericht hat man das zu sagen, was man meint gesehen zu haben.

Wo kämmen wir denn andernfalls hin?

Die Gefahr bestünde, dass niemand mehr vor Gericht aussagen würde, weil man sich nie 100%ig seiner Aussage sicher sein kann. Jeder Zeuge hätte bei einer solchen Gesetzeslage die Möglichkeit des Zeugnisverweigerungsrechtes, weil die Gefahr bestünde, für eine Zeugenaussage belangt zu werden.

Was meinen Sie wie da unser Staat aussehen würde?

Da wäre es dann ganz einfach möglich, zweifelhafte Zeugen aufzutreiben, die Lügen, wenn es nur einen Zeugen gibt, der die Sache wirklich gesehen hat. Dann ist der gleich eingeschüchtert, weil er nicht wissen kann, wie das Gericht sich entscheidet und verweigert die Aussage. Das hätte mit einem Rechtsstaat nicht mehr zu tun. Mafiöse Vereinigungen hätten leichtes Spiel.
Zitat von emzemz schrieb:Und genau das wird damit, dass mehrere andere Zeugen das Gegenteil behaupten, eben untermauert.
Irrtum, das WISSENTLICH wird damit erstmal nicht bewiesen. Nur das es eine falsche Aussage war. Bzgl. einer Falschaussage müssen dann weitere Umstände darauf hindeuten.


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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:13
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Sie verwechseln das mit Aussagen in der Öffentlichkeit. Vor Gericht hat man das zu sagen, was man meint gesehen zu haben.
Was man meint gesehen zu haben? :D Frag doch einfach jemanden der sich damit auskennt. Du liegst falsch und verbreitest den Quark. Letztendlich glaubt das noch jemand und bringt sich durch Deine " Rechtsberatung" aufs Glatteis. Was WISSENTLICH ist, entscheidet der Richter. Ich bin jetzt fertig, mit diesem OT.


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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:15
Für Jaska

Ich hatte zum angeblichen Zeitpunkt der angeblichen Misshandlung geschrieben:
Zitat von HörteisseniorHörteissenior schrieb:Sollte um 2002 - 2003 gewesen sein. SOKO II war dran.
Das muss ich revidieren. Ich habe noch einmal in meinem Schreiben an die AZ nachgelesen.

Hier ein Auszug:
"Auf meine weitere Nachfrage, ob ihm vielleicht Schmerzen während der Vernehmungen zugefügt wurden, antwortete er anfangs zögerlich mit Ja.
Um ihm keine Worte in den Mund zu legen bat ich ihn, an mir zu demonstrieren, wie dies gemacht wurde.
Daraufhin griff er mir an die Schultern und drückte gezielt auf eine hinter dem Schlüsselbein liegende Stelle.

Jeder, der eine Ahnung von Kampfsport hat, weiß, dass dies ein Nervenpunkt ist, der stärkste Schmerzen auslöst und sogar zur kurzzeitiger Lähmung der oberen Extremitäten führen kann.
Dabei werden aber keinerlei Spuren wie Hämatome o.ä. hinterlassen, weil der ausgeübte Druck gar nicht so stark sein muss um den gewünschten Effekt zu erreichen.

Ich wollte weiter wissen, wann dies geschah und wer diese Beamten waren.
Seine Antwort: nach seiner Verhaftung. Die Polizisten hießen Behrent und Labandowsy.
Weiter sagte er, dass dies im Hofer Polizeipräsidium geschah, bevor der Haftrichter kam und bevor der Rechtsanwalt Bagnoli anwesend war.
Ulvi sagte noch, dass ihm diese beiden Beamten drohten, er dürfe dem Arzt oder seinen Eltern auf keinen Fall etwas davon erzählen, sonst würden sie dafür sorgen, dass er nie wieder rauskommen würde."

Tut mir leid, aber wenn es auf die Siebziger zugeht.


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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:17
http://www.verteidiger-berlin.info/docs/falschaussage-meineid.php#Unkenntnis_Falschaussage
Was ist wenn ich nicht weiß, dass ich etwas Falsches Aussage?

Bei der Falschaussage handelt es sich um ein sogenanntes Vorsatzdelikt. Dies bedeutet, dass Sie wissen müssen, dass sich Ihre Aussage nicht mit der Wirklichkeit deckt. Gehen Sie davon aus, dass sich der Sachverhalt so zu getragen hat, wie Sie dem Gericht mitgeteilt haben und stellt sich dann aber heraus, dass Sie sich getäuscht haben, liegt keine vorsätzliche Falschaussage vor. Sie können dann nicht wegen einer Falschaussage gem. § 153 StGB bestraft werden. In Betracht kommt aber eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Falschaussage.
http://www.rechtsanwalt-falschaussage.de/fahrlaessiger-falscheid-fahrlaessige-falsche-versicherung-an-eides-statt-161-stgb/ (Archiv-Version vom 13.04.2015)


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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:19
@Hörteissenior
Also 2001?


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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:20
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Was man meint gesehen zu haben?
Letztendlich kann man nichts anderes aussgen. Das Gehirn spielt einem im Alltag eben Streiche. Vielleicht habe ich durch den oben geschilderten Autounfall mehr Erfahrungen als Sie und weiß was alles das Gehirn zusammendichtet.

Aber @Tussinelda hat das wohl jetzt geklärt. Ich hoffe Sie geben jetzt Ruhe.


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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:22
@Tussinelda

Eigentlich war ich fertig mit OT. Es ist wie @emz schrieb. Wenn andere Zeugen etwas anderes aussagen, weiss man das als Zeuge. Bleibt man trotzdem bei seiner Aussage weil es die Wahrheit ist - kann man wegen einer Falschaussage belangt werden.Was Du da bringst ist doch Falschaussage "light" und hat nichts damit zu tun.


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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:23
@jaska
Richtig.
So waren die "glaubhaften" Angaben vom Bedarfsachtjährigen.

Wie gesagt. Ich habe es am 2.6.2005 "erfahren". Habe es (zu diesem Zeitpunkt) geglaubt, war stinkwütend und habe am Folgetag an die Presse geschrieben.


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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:26
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Ich hoffe Sie geben jetzt Ruhe.
:D Ja, hoffen kannst Du ;) Erst, hier falsche Behauptungen aufstellen und dann dem anderen User den Mund verbieten?
Erkundige Dich doch erst bei jemandem der sich damit auskennt, dann braucht man hier nicht ewig diskutieren.


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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:27
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Die Gefahr bestünde, dass niemand mehr vor Gericht aussagen würde, weil man sich nie 100%ig seiner Aussage sicher sein kann. Jeder Zeuge hätte bei einer solchen Gesetzeslage die Möglichkeit des Zeugnisverweigerungsrechtes, weil die Gefahr bestünde, für eine Zeugenaussage belangt zu werden.
Falsch. Grundsätzlich ist jeder aussagepflichtig.

Wer nicht aussagen muss, ist im § 52 StPO geregelt.


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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:27
@Frau.N.Zimmer

Ich habe die Folgen Ihrer Ansicht oben in einem Beispiel gezeigt. Haben wir das hier in Deutschland?

Warum eigentlich nicht?

Aber es gibt ebven Menschen, die Fehler nie zugeben wollen.

Dei Diskussion hat mittlerweile unterstes Niveau erreicht.

Und Tschüss.


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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:29
@JosefK1914

Hör doch endlich auf mit dem Scharrn! Mache ICH die Gesetze? Erkundige Dich, so einfach ist das. Seitenweise OT nur weil Du auf Deinem Recht beharrst. Hör einfach auf und erkundige Dich.


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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:31
@JosefK1914

Das ist es, was ich an dir so mag. Du bestimmst, und das ist ja wirklich nicht das erste Mal, wann mit irgendeinem Thema Schluss zu sein hat und "hoffst" dann, dass deinen Anmerkungen Folge geleistet wird. Bitte unterlass das, das ist einer Diskussion nicht förderlich.


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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:32
Also Sie behaupten hier etwas was durch die Textpoassage von @Tussinelda letztendlich widerlegt wurde.

Dann stützen Sie mal Ihre Ansicht mit einem entsprechnden offiziellen Schriftsstück.

Ich warte


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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:33
@Hörteissenior
Jetzt bist Du nicht mehr dieser Überzeugung, richtig?
Wie erklärst Du Dir das Zustandekommen dieser "Aussage" von Ulvi K.?


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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:35
Zitat von emzemz schrieb:Das ist es, was ich an dir so mag. Du bestimmst, und das ist ja wirklich nicht das erste Mal, wann mit irgendeinem Thema Schluss zu sein hat und "hoffst" dann, dass deinen Anmerkungen Folge geleistet wird. Bitte unterlass das, das ist einer Diskussion nicht förderlich.
Lass doch diese Kindereien. Wir sind hier in einem freien Land, jeder kann eine Dikussion nicht mehr weiter führen, wenn sie ihm zu doof wird.

Ich werde die Diskussion nicht mehr weiter führen, solange @Frau.N.Zimmer ihre Behauptung nicht belegt hat PUNKT.


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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:37
@JosefK1914

Dann warte doch... Ich bin Dir doch NICHTS schuldig :D Ich schreib jetzt zum letzten Mal. Erkundige Dich, dann bist Du schlauer. Und geh mir nicht auf den Senkel. @Tussineldas Beitrag widerlegt eben Garnichts.
Wir reden hier von einer Aussage, an der festgehalten wird nachdem mehrere Zeugen etwas anders behaupteten.
Dann kann sogar die Wahrheit zur Falschaussage werden.


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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:39
@JosefK1914
Auch wenn das wahrscheinlich gleich wieder gelöscht wird.
Hoffentlich geht @Frau.N.Zimmer hier gar nicht weiter drauf ein. Die Chance, dass du die Diskussion nicht weiterführen wirst, ist einfach zu verlockend.


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Peggy Knobloch

24.04.2015 um 07:42
@emz

@ all

Entschuldigt bitte dieses ewige OT. :) Manche Halb- oder Unwahrheit kann ich einfach nicht übergehen.


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