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Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

29.05.2015 um 22:41
@Tussinelda

Wie schon gesagt, niemand gibt den Eltern eine Schuld an Peggys Verschwinden.
Hier stehen aber zahlreiche Missbräuche im Raum. Und da wäre es einfach falsch, UKs Lebensumstände NICHT zu berücksichtigen.
Und die sind nunmal belegt und unstrittig. Und ja, man MUSS sie sogar hinterfragen, das ist meine Meinung.
Es geht hier auch um den Umgang mit geistig behinderten und nicht etwa darum, irgendwen an den Pranger zu stellen!
UND es geht darum, ob von UK in Zukunft in diesem Umfeld eine Gefahr ausgehen könnte! Das wird ständig thematisiert, gerade von den Unterstützern, ich bin nicht bereit, aus Gründen der vermeintlichen Pietät eine weitere Verharmlosung zuzulassen!

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Peggy Knobloch

29.05.2015 um 22:45
@Mao1974
Niemand? Hast Du nicht mitgelesen? Dann schau mal bei Infos ;)
Du bist nicht bereit, eine weitere Verharmlosung zuzulassen? Ach Du liebe Güte, wer bist Du denn? Das entscheiden weder Du noch ich, dass wird von entsprechenden Fachkräften entschieden, inwieweit er eine Gefahr ist und unter welchen Bedingungen er freikommt. Du maßt Dir gerade ganz schön viel an.


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Peggy Knobloch

29.05.2015 um 22:48
@Tussinelda

Ich bin nicht 24 Stunden hier anwesend.
Es geht mir um Tatsachen und um eine mögliche Gefahr für Kinder, nicht mehr und nicht weniger. Und da ist in diesem Fall einiges diskussionswürdig.
Die Fachleute bzw einige davon haben übrigens noch im Januar entschieden, UK nicht freizulassen.


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Peggy Knobloch

29.05.2015 um 22:49
@Mao1974
aber nicht von uns zu entscheiden.....so einfach ist das. man kann niemanden wegsperren, ein Leben lang, weil irgendwelche user denken, er wäre eine Gefahr, das entscheiden andere Personen, und zwar professionell und nicht emotional
Du warst übrigens höchstpersönlich anwesend, aber das nur nebenbei


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Peggy Knobloch

29.05.2015 um 22:55
@Tussinelda

Waren dann die letzten Gutachter nicht professionell? War Kröber nicht professionell?
Warum dann das permanente Geschrei gegen Fachleute?
Sorry, es war doch in diesem Fall so, daß so lange gegen Experten angeschrieen wurde, bis das gewünschte Ergebnis eintrat. DAS ist für mich die Erkenntnis!


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Peggy Knobloch

29.05.2015 um 23:03
@Mao1974
wieso machst Du aus einem Fall einen grundsätzlichen "Umgang mit Behinderten", kannst Du mir das mal erklären? Steht UK und dessen Eltern für alle? Warum muss man das pauschalisieren? Ist das gerecht? Ist das fair? Und dann auch noch quasi auf der moralischen Schiene argumentieren, man will ja nur die Kinder schützen.......da kann man ja mal eben alles und jeden über einen Kamm scheren....furchtbar
Ich schreie nicht gegen Fachleute, ich bezweifle Kröbers Gutachten, da er zum Beispiel nichts von der Tathergangshypothese wusste. Und er hat ja dann auch im WAV gesagt, dass er die Möglichkeit eines Falschgeständnisses nicht mehr ausschliessen kann, davor habe ich Respekt......Kröber ist eben kein Spezialist, Aussagepsychologie betreffend, er ist Spezialist auf dem Gebiet der Schuldfähigkeit und zur Prognose der Gefährlichkeit, aber so oder so kann man ein Gutachten nur dann seriös erstellen, wenn man alle Informationen hat und die hatte er ja nicht.


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Peggy Knobloch

29.05.2015 um 23:15
@Tussinelda

Es geht um den Umgang mit DIESEM Behinderten. Versuch bitte nicht, mich jetzt hier billigst in eine behindertenfeindliche Ecke zu stellen, da werd ich nämlich sauer.
Kröber hält das Geständnis nach wie vor für WAHRSCHEINLICH erlebnisbasiert, das wurde nur nicht so vermittelt.
Und Blocher geht noch im Gutachten vom Januar von einer Gefährlichkeit aus (wenn ich nicht täusche).
Ich habe nicht geschrieben, daß DU geschrieen hast, sondern daß geschrieen wurde. Sämtliche Gutachter haben zuvor ihre Meinung begründet, die Entscheidung zur Entlassung kam quasi unvermittelt und unbegründet.
Mir gibt das zu denken...


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Peggy Knobloch

29.05.2015 um 23:21
@Mao1974
dann drücke Dich entsprechend aus, Du schriebst
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Es geht hier auch um den Umgang mit geistig behinderten und nicht etwa darum, irgendwen an den Pranger zu stellen!
ist das pauschal oder nicht?

Mir gibt auch einiges zu denken, aber ich finde es eher postiv, wenn mal etwas nicht öffentlich gemacht wird, ehrlich gesagt.


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Peggy Knobloch

30.05.2015 um 09:27
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Mir gibt auch einiges zu denken, aber ich finde es eher postiv, wenn mal etwas nicht öffentlich gemacht wird, ehrlich gesagt.
Dann braucht man aber auch nicht alle paarTage schreiben: " Wir wissen ja zu wenig" ;) Oder gilt das für Peggys Familie nicht? Da bist Du doch auch sehr interessiert?

@emz
Zitat von emzemz schrieb:Spricht hier die Glaskugel? Vielleicht sollte man doch erst mal abwarten, was tatsächlich bei XY berichtet wird, bevor man sich jetzt schon mal prophylaktisch aufregt.
Ich denke man braucht keine Glaskugel um zu wissen dass XY wahrheits- und nicht wunschgemäß berichtet, das kann ja dann in gewissen Augen nur falsch sein ;)


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Peggy Knobloch

30.05.2015 um 09:36
@Frau.N.Zimmer
Das wir zu wenig wissen an tatsächlich gesicherten Fakten ist eine Feststellung, sonst nichts, es ist keine Aufforderung, dass alles öffentlich zu sein hat.


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Peggy Knobloch

30.05.2015 um 10:18
@FF
@Mao1974 hat tatsächlich recht bei der Schilderung der Ereignisse und deren Reihenfolge.


Zum Stichwort "Bewährungshelfer": Das müsste im Rahmen einer "Führungsaufsicht" geschehen: Wikipedia: Führungsaufsicht

Im Prinzip geht es darum, dass die Entlassung aus der Forensik mit Auflagen verbunden wird und diese Auflagen durch einen Bewährungshelfer überwacht werden. Der obige Link nennt einige Beispiele möglicher Auflagen und Maßnahmen, die dem Gericht bei der Überwachung helfen.

Hier der zugehörige Paragraph des StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/68a.html
§ 68a
Aufsichtsstelle, Bewährungshilfe, forensische Ambulanz

(1) Die verurteilte Person untersteht einer Aufsichtsstelle; das Gericht bestellt ihr für die Dauer der Führungsaufsicht eine Bewährungshelferin oder einen Bewährungshelfer.

(2) Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer und die Aufsichtsstelle stehen im Einvernehmen miteinander der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite.

(3) Die Aufsichtsstelle überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht und mit Unterstützung der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers das Verhalten der verurteilten Person und die Erfüllung der Weisungen.

(4) Besteht zwischen der Aufsichtsstelle und der Bewährungshelferin oder dem Bewährungshelfer in Fragen, welche die Hilfe für die verurteilte Person und ihre Betreuung berühren, kein Einvernehmen, entscheidet das Gericht.

(5) Das Gericht kann der Aufsichtsstelle und der Bewährungshelferin oder dem Bewährungshelfer für ihre Tätigkeit Anweisungen erteilen.

(6) Vor Stellung eines Antrags nach § 145a Satz 2 hört die Aufsichtsstelle die Bewährungshelferin oder den Bewährungshelfer; Absatz 4 ist nicht anzuwenden.

(7) Wird eine Weisung nach § 68b Abs. 2 Satz 2 und 3 erteilt, steht im Einvernehmen mit den in Absatz 2 Genannten auch die forensische Ambulanz der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite. Im Übrigen gelten die Absätze 3 und 6, soweit sie die Stellung der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers betreffen, auch für die forensische Ambulanz.

(8) Die in Absatz 1 Genannten und die in § 203 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der forensischen Ambulanz haben fremde Geheimnisse, die ihnen im Rahmen des durch § 203 geschützten Verhältnisses anvertraut oder sonst bekannt geworden sind, einander zu offenbaren, soweit dies notwendig ist, um der verurteilten Person zu helfen, nicht wieder straffällig zu werden. Darüber hinaus haben die in § 203 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der forensischen Ambulanz solche Geheimnisse gegenüber der Aufsichtsstelle und dem Gericht zu offenbaren, soweit aus ihrer Sicht
1. dies notwendig ist, um zu überwachen, ob die verurteilte Person einer Vorstellungsweisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 nachkommt oder im Rahmen einer Weisung nach § 68b Abs. 2 Satz 2 und 3 an einer Behandlung teilnimmt,
2. das Verhalten oder der Zustand der verurteilten Person Maßnahmen nach § 67g, § 67h oder § 68c Abs. 2 oder Abs. 3 erforderlich erscheinen lässt oder
3. dies zur Abwehr einer erheblichen gegenwärtigen Gefahr für das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung Dritter erforderlich ist.

In den Fällen der Sätze 1 und 2 Nr. 2 und 3 dürfen Tatsachen im Sinne von § 203 Abs. 1, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der forensischen Ambulanz offenbart wurden, nur zu den dort genannten Zwecken verwendet werden.
Welche Auflagen hier in Frage kommen und welche Maßnahmen zur Überprüfung sind nicht bekannt.


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Peggy Knobloch

30.05.2015 um 12:34
Ein interessanter Artikel über Kriminalprognosen, wie ich finde
http://www.kriminalpolizei.de/themen/kriminalitaet/detailansicht-kriminalitaet/artikel/vermeidbare-verbrechen.html


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Peggy Knobloch

30.05.2015 um 12:52
@Tussinelda
Würdest Du noch erklären, was genau Du daran interessant findest und wo die Parallelen zu dem hiesigen Thema sind?


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Peggy Knobloch

30.05.2015 um 13:07
Kommenden Mittwoch, 03.06.15, kommt Aktenzeichen XY mit der Sondersendung "Vermißte Kinder". Unter anderem wird da auch der Fall Peggy Knobloch angesprochen (so jedenfalls in der Vorschau für die Sendung angekündigt).

http://www.presseportal.de/pm/7840/3033955 (Archiv-Version vom 30.05.2015)

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

30.05.2015 um 13:13
@jaska
ich dachte es passt, weil es ja hier immer wieder um Gutachten und Gutachter geht, UK ja auch angesprochen wird und einfach mal dargestellt wird, wie es zu Prognosen kommt, in wie weit die "richtig" oder "falsch" sind, was alles eine Rolle spielt. Für mich war das interessant, muss ja nicht jedem so gehen


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Peggy Knobloch

30.05.2015 um 13:20
@Tussinelda
aber was genau nimmst Du aus dem Artikel für Dich mit?


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Peggy Knobloch

30.05.2015 um 13:27
@Tussinelda
der Artikel ist ganz interessant, in mehrfacher Hinsicht. zB die, dass in dem genannten beispiel viel zu oft "zu Gunsten des Angeklagten" begutachtet und geurteilt wurde. die Persönlichkeitsstörung wurde nicht oder nicht ausreichend beachtet und fand kaum Eingang in die Prognose

bei UK spielen allerdings die Prognosen der Gutachter keine Rolle (mehr), da auf Saschenbrecher's Intervention nun alleinig auf die Verhältnismäßigkeit abgestellt wurde.


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Peggy Knobloch

30.05.2015 um 13:37
@jaska
ich verstehe nicht, was Du jetzt wissen willst, der ganze Artikel ist für mich interessant, da eben dargestellt, erklärt wird, wie Prognosen erstellt werden, wie unterschiedlich die mediale Aufmerksamkeit sein kann, alles eben. Das ist einfach mal eine Sichtweise von jemandem, der offensichtlich Einblick hat, das ist eben interessant. Das es keine 100%ige Sicherheit gibt war mir sowieso klar, aber es mal so erklärt und aufgedröselt dargestellt zu bekommen ist eben - aus meiner Sicht - interessant.

@lawine
auch dann muss es Prognosen geben, allein die Verhältnismäßigkeit zählt nicht.
Das hat das OLG ja auch gesagt:
Kulac habe sich letztlich so weit entwickelt, dass er sich auch unter den Belastungen der öffentlichen Aufmerksamkeit an seiner Person als gut führbar und integrierbar erwiesen habe, heißt es in einer Mittelung des Oberlandesgerichts. Kulac bleibt noch bis zum 31. Juli 2015 im Bezirksklinikum Bayreuth. In dieser Zeit sollen die Voraussetzungen für eine betreute Unterbringung außerhalb eines psychiatrischen Krankenhauses geschaffen werden.
http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/ulvi-kulac-frei-100.html (Archiv-Version vom 24.07.2015)
da muss dem OLG also ein entsprechendes Gutachten vorliegen denke ich


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Peggy Knobloch

30.05.2015 um 13:51
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ein interessanter Artikel über Kriminalprognosen, wie ich finde
http://www.kriminalpolizei.de/themen/kriminalitaet/detailansicht-kriminalitaet/artikel/vermeidbare-verbrechen.html
Danke für die Einstellung des Links @Tussinelda . Stimmt, ist interessant.

Daraus ein Zitat:
Und hier begegnet man schon dem Kernproblem: Kriminalprognosen sind lediglich Wahrscheinlichkeitsaussagen – eine sichere Ja-Nein-Aussage über künftiges kriminelles Verhalten ist gar nicht möglich.
...seh ich auch so.
Jeder Täter tickt anders. Und meiner Ansicht nach kann kein Mensch in dessen Seele blicken...egal ob studierter Psychologe oder irgendwelche Verhaltensforscher.

Also was mich betrifft, möchte ich nicht die Verantwortung haben über den Geisteszustand eines Täters zu urteilen.

Gruß, Dumas


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