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Peggy Knobloch

98.379 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch
Lento ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

13.03.2025 um 00:45
Zitat von tracestraces schrieb:Danke für die Blumen. "Expertise" ist zu viel des Guten. Wir leben in Zeiten, in denen es immer wichtiger wird, skeptisch zu bleiben, wenn uns simple schwarz-weiß-Argumente für komplizierte Sachverhalte angeboten werden. Dass der Spiegel damals schon ganz genau gewusst haben will, was alles "falsch" gelaufen ist im Prozess, hat mich dereinst schon geärgert. Some things'll never change.
Ich denke, Schwarz-Weiß-Denken ist es nicht. Du übersiehst bei Deiner Mutmaßung einen wesentlichen Sachverhalt.

Kröber hat die vermeintlich fehlenden Unterlagen erhalten und zwar bei der Wiederaufnahme. Die 180°-Diskrepanz kann man damit nicht begründen.

Trotz der Vorlage der Dokumente hat Kröber im Wiederaufnahmeverfahren nur leicht sein erstes Gutachten abgeändert. Er führte laut Gericht aus:
Der Sachverständige geht jedoch weiterhin von der Glaubwürdigkeit des Geständnisses aus, da die Schilderung des Angeklagten einen kontinuierlichen, lückenlosen Ablauf über eine längere räumliche und zeitliche Strecke darstellt.
https://www.kurier.de/inhalt.richter-michael-ecksteins-begruendung-im-wortlaut-fall-peggy-das-urteil.20e359f8-b3fa-46bb-aaa0-31411e513ad6.html

Wie gesagt, die 180°-Diskrepanz kann man daher nicht mehr mit den fehlenden Unterlagen erklären.

Meine Erklärung hatte ich schon mal im folgenden Beitrag geschrieben:

Beitrag von Lento (Seite 4.980)

Wahrscheinlich hat Kröber bei seiner Beurteilung die Rekonstruktion des Weges mit UK nicht berücksichtigt. Ein Mensch mit etwas Erinnerungsvermögen kann sich dann einfach diese Rekonstruktion vorstellen, und dadurch ergibt sich bei Nacherzählungen automatisch ein lückenloser Ablauf über eine länger räumliche und zeitliche Strecke, das ist dann keine besondere Kunst mehr und es gibt keine Möglichkeit mehr, daraus die Glaubwürdigkeit zu ermitteln.

Diese Rekonstruktion erfolgte am Tage des "Geständnisses", das Geständnis selber ist nicht aufgezeichnet worden. das war ein Fehler der Beamten, sie hätten ohne das Nachspielen der Szene UK erstmal genau befragen müssen und sein "Geständnis" ganz genau protokollieren müssen. Das ist nicht erfolgt. Ihnen sind ähnliche Fehler unterlaufen, wie den Ermittlern im Fall Pascal und Rupp.

Letztlich hat Kröber dadurch nur das Gdächtnis von UK beurteilt. Aber auch das ist laut Urteil nicht immer perfekt gewesen.


Ich denke, ein solcher Fehler erklärt die Diskrepanz zwischen dem Kröber-Gutachten der Wiederaufnahme und dem Gutachten der Einstellung des Verfahrens sehr gut.

Oder welche Unterlagen meinst Du, soll der Psychologe zusätzlich genutzt haben, der nach Entdeckung Peggy beauftragt wurde?


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Peggy Knobloch

13.03.2025 um 07:00
Zitat von LentoLento schrieb:Ich denke, Schwarz-Weiß-Denken ist es nicht. Du übersiehst bei Deiner Mutmaßung einen wesentlichen Sachverhalt.

Kröber hat die vermeintlich fehlenden Unterlagen erhalten und zwar bei der Wiederaufnahme. Die 180°-Diskrepanz kann man damit nicht begründen.

Trotz der Vorlage der Dokumente hat Kröber im Wiederaufnahmeverfahren nur leicht sein erstes Gutachten abgeändert. Er führte laut Gericht aus:
Der Sachverständige geht jedoch weiterhin von der Glaubwürdigkeit des Geständnisses aus, da die Schilderung des Angeklagten einen kontinuierlichen, lückenlosen Ablauf über eine längere räumliche und zeitliche Strecke darstellt.
Dein gesamter Beitrag offenbart, dass du nicht verstehst, wie eine Glaubhaftigkeitsbeurteilung auf Basis einer Aussage erstellt wird und wie Kröbers Aussage dazu zu verstehen ist. Was Kröber vorzuwerfen ist: dass er vom Fachsprech abgewichen ist und einen komplexen Inhalt allgemeinsprachlich dargelegt hat, wodurch die Allgemeinheit entstellt, was der eigentliche Gegenstand war. Ich bin gerade zeitlich eingebunden, daher mal kurz was zum Nachdenken:
Stolperst nicht auch du über deinen eigenen Hinweis, dass es erstaunlich ist, dass UK einen Sachverhalt zeitlich und inhaltlich konstant reproduzieren kann, wenn doch seine Gedächtnisleistung (ich könnte auch sagen: Reproduktionsleistung) nicht unbedingt berauschend ist?
Im Übrigen funktioniert Gedächtnis nicht so, wie du es in deinem letzten Absatz skizziert hast. In diesem Sinne hast du Recht: "schwarzweiß-Argumentation" ist das nicht, sondern eine Simplifizierung, die zu Schlussfolgerungen führt, die schlichtweg nicht korrekt sind.


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Lento ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

13.03.2025 um 07:30
Du glaubst also, dass Laien die Arbeiten von Experten nicht nachvollziehen können. Ist das nicht das typische Schwarz-Weiß-Denken, was Du hier nutzt?

Ich habe dieses Schwarz-Weiß-Denken gerade nicht. Auch hochkarätige Gutachter können und dürfen sich irren. Die Gründe diesbzgl. sind auch allgemein bekannt.

Genau das ist die Aufgabe von Richtern, die in Wirklichkeit auch Laien auf diesem Gebiet sind. Daher muss ein Gutachter in der Lage sein, es dem Gericht allgemeinverständlich zu erklären. Die vom Richter zitierte Aussage gehört dazu.

Oder bist Du der Ansicht, dass Richter diese Aufgabe gar nicht leisten können? Ja, darüber könnte man diskutieren. Das sollte man aber in einem anderen Thread erfolgen, aber dann müsste man mehr als ein Gutachten erstellen lassen und demokratisch dann quasi per Abstimmung entscheiden.

Mir ist auch bekannt, wie ein Gedächtnis funktioniert. Die Erinnerung wird immer wieder neu zusammengebaut. Nein eine Videoaufnahme ist es nicht, Abweichungen kann es immer geben. Daher ist es umso schwerer festzustellen, worauf eine Erzählung beruht.

Hier im vorliegenden fall ist es besonders schwierig. Hier kann die Erinnerung auf einer schweren kriminellen Tat oder einfach der vorgespielten Tat beruhen, welche mit Hilfe der Polizisten erfolgte.

Ich will hier die Ergebnisse beider Gutachten noch einmal gegenüberstellen:

Kröber sagt:
er Sachverständige geht jedoch weiterhin von der Glaubwürdigkeit des Geständnisses aus, da die Schilderung des Angeklagten einen kontinuierlichen, lückenlosen Ablauf über eine längere räumliche und zeitliche Strecke darstellt.
https://www.kurier.de/inhalt.richter-michael-ecksteins-begruendung-im-wortlaut-fall-peggy-das-urteil.20e359f8-b3fa-46bb-aaa0-31411e513ad6.html


Der Aussagepsychologe meint:
Ulvi K. gab in seinen zahlreichen Vernehmungen unterschiedlichste Einlassungen und Tatversionen an, die er jeweils dem Verfahrensstand anpasste. Ein bezüglich der Aussagen eingeholtes Gutachten eines Fachpsychologen für Rechtspsychologie zu deren Wahrheitsgehalt kommt zu dem Ergebnis, dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann. Dafür wären die Widersprüchlichkeiten in seinen Aussagen und die Fluktuationen seiner Angaben zu hoch.
https://web.archive.org/web/20210614144444/https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2020/24.php

Er erwähnt übrigens die Rolle der Ermittler- ohne es im Einzelen auszuführen, was von Kröber gerade nicht erfolgt.

Wie kannst Du Dir nun diesen erheblichen Unterschied erklären. Wie gesagt, an den Unterlagen hat es nicht gelegen. Bisher habe ich von Dir keine plausible Theorie gelesen.


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Lento ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

13.03.2025 um 09:03
PS:
Noch eins fällt mir dazu ein.

UK hatte das erste Mal sein „Geständnis“ widerrufen, als er bei das erste Mal bei Kröber war. Kröber wies ihn daher an, zu erzählen, was er den Polizisten gesagt haben will.

UKs Aufgabe gegenüber Kröber war es daher nicht die vermeintliche Tat zu schildern, sondern das Konstrukt zu erzählen, was mit dem Mitwirken der Ermittler entstanden war.

Was hat nun UK wirklich erzählt, eine wirkliche Tat oder etwas Konstruiertes?

In beiden Fällen sind es erlebte Ereignisse, einmal mit Puppe, einmal mit einem menschlichen Körper. Mein laienhaftes Verständnis sagt mir, dass UK bei der Rekonstruktion wahrscheinlich mehr Emotionen gezeigt hätte, als es die Videos widerspiegeln.

Frage an Dich, warum soll sich etwas am Ort rekonstruierte nicht in gleicher Weise in das Gedächtnis einprägen?

Welche Mittel gibt es, das eine von anderen zu trennen?

Ich persönlich halte erstmal diese Aufgabe für nicht lösbar und gehe davon aus, dass darauf diese erheblichen Unterschiede zwischen den beiden Gutachten beruhen.

Wenn UK nicht Beteiligter war, dann war es nur seine Aufgabe Kröber die Rekonstruktion erneut nachzuerzählen und damit hätte Kröber nur die Qualität der Nacherzählung der Rekonstruktion feststellen können, mehr auch nicht.


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Peggy Knobloch

13.03.2025 um 19:41
Zitat von LentoLento schrieb:Du glaubst also, dass Laien die Arbeiten von Experten nicht nachvollziehen können. Ist das nicht das typische Schwarz-Weiß-Denken, was Du hier nutzt?
Ich glaube nichts. Ich stelle fest. Und ja, dein Beitrag legt meiner Wahrnehmung nach nahe, dass du als Laie "die Arbeit von Experten" inhaltlich nicht verstehst, wie deine Ausführungen aus meiner Sicht belegen. Und nein, ich bin nicht der Ansicht, dass Laien generell ein Verständnis für Fachthemen fehlt - speziell in diesem Thread gibt es mehrere User, die ein fundiertes Verständnis entwickelt haben. Durch Interesse, durch Recherche, durch kritisches Denken, durch Information und die Mühe, über den Horizont populärer Medien hinaus die Ursprungsquellen zu erschließen.


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Lento ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

13.03.2025 um 20:03
@traces

Nun, ich habe Dir konkret ein paar wesentliche Fragen zu diesem Themenkomplex gestellt.

Wie gesagt, jede Erklärung von den Gründen für diese offensichtlichen Unterschieden beider Gutachten fehlt von Dir gänzlich, ganz geschweige von den oben gestellten Fragen, z.B wie man beide Erinnerungen auseinander halten kann.

So wie ich ursprünglichen Deine Beiträge verstehe, warst Du auch ursprünglich von den Unterschieden des 1. und 2. Kröbergutachten ausgegangen, dort war es möglciherweise wirklich die fehlenden Unterlagen. Ich bezog mich jedoch auf das 2. und den der Abschluss der ermittelungen.

ich denke in Wirklichkeit hast Du nun auch selbst nicht dazu eine Antwort und versucht hier einfach nur davon abzulenken, indem Du mir hier vorwirfst angeblich das notwendge Verständnis nicht zu besitzen. Das ist in meinen Augen einfach nur ein extrem billiges Verhalten.


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Lento ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

13.03.2025 um 20:20
PS:

Die Theorie, dass UK in Wirklichkeit nur die erlebte Rekonstruktion Kröber nacherzählt hat, war mW. in keinem der populären Medien zu finden. Deine Kritik läuft daher ins Leere. Genaugenommen habe ich eben über den Horizont hier deutlich herausgeblickt und Fragen gestellt, welche selbst Du offenbar nicht beantworten kannst.

Und Kritik bringe ich generell ausreichend auf. Bei manchen Fällen sehe ich die Kritik der Medien an Urteilen/Gutachten als unberechtigt (Darsow, Böhringer), bei anderen eben nicht (wie beispielsweise den Badewannenunfall). Deine Kritik ist daher einfach nur Blödsinn.


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Lento ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

14.03.2025 um 09:31
@traces

Um hier mal wieder auf die sachliche Ebene zurückzukommen (Augrund einer Mod-Empfehlung), wiederhole ich nochmals etwas modifiziert meinen Beitrag:

UK hatte das erste Mal sein „Geständnis“ widerrufen, als er bei das erste Mal bei Kröber war. Kröber wies ihn daher an, zu erzählen, was er den Polizisten gesagt haben will.

UKs Aufgabe gegenüber Kröber war es daher nicht die vermeintliche Tat zu schildern, sondern u.a. das zu erzählen, was mit dem Mitwirken der Ermittler entstanden war.

Was hat nun UK wirklich erzählt, eine wirkliche Tat oder etwas Konstruiertes?

In beiden Fällen sind es erlebte Ereignisse, einmal mit Puppe, einmal mit einem menschlichen Körper. Mein laienhaftes Verständnis sagt mir, dass UK bei der Rekonstruktion wahrscheinlich mehr Emotionen gezeigt hätte, als es die Videos wiederspiegeln.

Was man zusätzlich beachten muss, Kulac musste offenbar mehrfach etwas Nachstellen bzw. Vorspielen, einmal direkt am Tag des "Geständnisses" und dann mindetens einmal später mit der Videoaufzeichnung. Also zwei Gelegenheiten, wo er möglicherweise nur etwas vorgespielt hat. Sicher eine wirkliche Tat würde sich wahrscheinlich auch in das Gehirn prägen. Ich würde dann aber deutlich mehr Emotionen erwarten, auch bei der Rekonstruktion.
Genauso könnte sich aus meiner Sicht das mehrfache möglicherweise nur Vorgespielte eingeprägt haben, zumal es auch wiederum eine besondere Situation war, denn so etwas macht man auch nicht jeden Tag vor der Polizei.

Frage an Dich, warum soll sich etwas mehrfach am Ort rekonstruierte nicht in ähnlicherWeise in das Gedächtnis einprägen?

Welche Mittel gibt es, das eine vom anderen zu trennen?

Ich persönlich halte erstmal diese Aufgabe für nicht lösbar und gehe davon aus, dass sich damit diese erheblichen Unterschiede zwischen den beiden Gutachten erklären könnten, welche nunmal Fakt sind.


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Peggy Knobloch

07.04.2025 um 18:33
Gestern hättest du Geburtstag gehabt kleine Peggy.
So viele Jahre nun schon, länger als du alt werden durftest, bist du nicht mehr bei deiner Familie.

Was mir immer noch so furchtbar leid tut, wie am Tag deines Verschwindens muss für deine Familie um einen zigfachen Faktor an Schmerz gesteigert sein.

Liebe Peggy, ich wünsche mir so sehr, dass dein/e Täter sich irgendwann doch noch hier auf der Erde für seine/ihre Tat verantworten muss/müssen.

Für dich, deine Mama, deine Geschwister und deinen Papa hoffe ich von ganzem Herzen, dass es einen Himmel gibt, in dem ihr euch eines Tages wieder sehen werdet.


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Peggy Knobloch

27.06.2025 um 22:49
Rund 24 Jahre nach dem Verschwinden des Mädchens Peggy aus Lichtenberg verhandelt das Oberlandesgericht Bamberg nun die Schmerzensgeld-Klage der Mutter. Vor mehr als einem Jahr - im Mai 2024 - war die Frau mit ihrer Klage vor dem Landgericht Hof gescheitert. Sie legte daraufhin Berufung ein. Verhandelt wird nun am 10.Juli. Die neunjährige Peggy war im Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald im Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg im Landkreis Hof entfernt. Wie sie genau zu Tode kam, ist bis heute ungeklärt.
Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/index.html


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Peggy Knobloch

10.07.2025 um 14:38
Heute geht es in die Berufungsverhandlung.
Noch ist nichts zum Urteil in den Medien veröffentlicht.


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Peggy Knobloch

10.07.2025 um 18:08
Zivilverfahren am OLG Bamberg
Mutter von Peggy fordert Schmerzensgeld von Ex-Verdächtigem
Ein Urteil soll am 14. August verkündet werden im Berufungsverfahren.
Zur Verhandlung vor dem OLG ordnete die Zivilkammer an, dass beide Parteien persönlich erscheinen. Zunächst gab die Vorsitzende Richterin in einer vorläufigen Bewertung jedoch zu erkennen, dass sie die Klage der Mutter von Peggy ebenfalls für unbegründet hält. Es gebe keine Indizien, die eindeutig auf den Beklagten hinwiesen, sagte die Richterin. Seine damaligen Aussagen seien in mehreren Punkten widersprüchlich und durch Ermittlungen zum Teil klar widerlegt. So geht das Oberlandesgericht derzeit davon aus, dass der ehemalige Verdächtige seine Aussage glaubhaft zurückgezogen hat
Quelle: https://www.stern.de/gesellschaft/regional/bayern/zivilverfahren--mutter-von-peggy-fordert-schmerzensgeld-von-ex-verdaechtigem-35884124.html


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Peggy Knobloch

10.07.2025 um 19:01
Danke für den Beitrag @Turmfalke23
Für mich nicht Überraschend dass Frau Knobloch auch hier keine Chance haben wird. Wenn sie selbst keine neuen Beweise einbringen kann wird auch das OLG nichts machen können.
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:Es gebe keine Indizien, die eindeutig auf den Beklagten hinwiesen, sagte die Richterin. Seine damaligen Aussagen seien in mehreren Punkten widersprüchlich und durch Ermittlungen zum Teil klar widerlegt. So geht das Oberlandesgericht derzeit davon aus, dass der ehemalige Verdächtige seine Aussage glaubhaft zurückgezogen hat
Das ist etwas überraschend. In der Pressemitteilung des Kripo Bayreuth hieß es ja damals dass es mehrere Indizien geben, die auf Manuel S. hindeuten, jedoch nicht mit der nötigen Beweiskraft für eine Anklage.

Aber gut wie gesagt, Frau Knobloch wird hier keine Chance haben und es wird auch kein Mörder mehr gefunden werden ( meine Meinung)


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Peggy Knobloch

10.07.2025 um 19:12
Um Schmerzensgeld geht es am Donnerstag im Oberlandesgericht Bamberg, um eine Art Entschädigung für viele Jahre Ungewissheit. 75 000 Euro will die Mutter von Peggy von dem Beklagten, 5000 Euro für jedes Jahr, in dem sie nicht wusste, was aus ihrem Kind geworden ist. Denn er, so ihre Annahme, wusste es die ganze Zeit. Einmal ist sie schon gescheitert mit ihrer Klage, nun geht es in die Berufung. Ein Urteil ist noch nicht gefallen, aber der Eindruck vom Donnerstag ist, dass auch das Oberlandesgericht Bamberg dem ersten Urteil folgen könnte.

[…]

Der Mann, der in Bamberg Beklagter ist, zählte eine Weile zum Kreis der Verdächtigen. Da gab es viele, die Ermittlungen im Fall Peggy förderten allerhand Verstrickungen zutage. Jener Mann also stand bereits 2001, beim Verschwinden des Mädchens, für kurze Zeit im Fokus der Ermittler. Als die sterblichen Überreste Peggys 2016 entdeckt wurden, führten erneut Spuren zu ihm. Damals gab er in einer Vernehmung an, er habe das leblose Kind an einer Bushaltestelle übernommen und in einen Wald gebracht – Peggy jedoch nicht getötet. Später widerrief er, das Geständnis sei unter Druck entstanden. Die Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt.

Es ist eine Berufungsverhandlung, im Mai 2024 war Peggys Mutter mit ihrer Klage vor dem Landgericht Hof gescheitert. Damit wollte sie sich jedoch nicht zufriedengeben, sie legte Berufung ein, das Landgericht Hof habe die Beweise nicht angemessen gewürdigt. Die Vorsitzende Richterin lässt am Donnerstag schnell erkennen, dass das Oberlandesgericht nach der Prüfung der Akten keinen Grund sieht, das erste Urteil aufzuheben.

Täterwissen habe das Landgericht nicht erkennen können

Das Landgericht hatte argumentiert, dass der Beklagte sein damaliges Geständnis widerrufen habe. Das sei zudem wenig glaubhaft gewesen und unter dem Druck seiner sehr langen Vernehmung entstanden. Von 8 bis 18.30 Uhr sei der Mann damals befragt worden. Auch Täterwissen habe das Landgericht nicht erkennen können. Kurz gesagt: Wenn der Mann also Peggy gar nicht in den Wald gebracht habe, dann gebe es auch keine Grundlage für Schmerzensgeld.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/bamberg-lichtenberg-fall-peggy-schmerzensgeld-mutter-li.3282333

Ein sehr guter Tag für die Gerechtigkeit und die Rechtssicherheit in Deutschland – und dennoch bringt er leider nicht für alle Prozessbeteiligten den wünschenswerten Rechtsfrieden. Dass das OLG Bamberg so deutliche Worte findet um klarzustellen dass das Geständnis von Manuel S. unglaubwürdig ist und zudem unter Druck des Verhörs zustande kam ist wirklich lobenswert! Weil es unterstreicht damit nämlich das die Causa Manuel S. auf einer – schon von Anfang an – total unsicheren Tatsachen- und Beweisgrundlage stand. Der Mann war, ist und bleibt vollkommen unschuldig hinsichtlich der gegen ihn erhobenen Vorwürfe, er hat Peggys Leichnam nicht verbracht! Gerade seine Angaben aus diesem Geständnis sind völlig unglaubhaft und damit absolut wertlos ebenso diese Farbreste und Pollenspuren da nichts davon explizit und ausschließlich nur mit Manuel S. in Verbindung gebracht werden kann!

In letzter Konsequenz macht dieses ganze Brimborium vor allem eines deutlich und zwar in was für einer totalen Sackgasse sich Staat und Justiz befunden haben wenn ihnen nach fast 20 Jahren Ermittlungsarbeit nichts mehr einfällt und sie sich wieder um 180° Grad drehen und den vermeintlichen Täter dort verorten wo sie 2004 schon waren. Aber da man Ulvi ja juristisch nicht mehr belangen kann (Ne bis in idem – Verbot der Doppelbestrafung) haben sie stattdessen versucht mit Manuel S. einen „Ersatzschuldigen“ in Haftung zu nehmen doch sind auch hier kläglich gescheitert! Der jetzige Zivilprozess war die Nachwirkung davon, sozusagen das letzte Aufbäumen, bevor es sich am 14. August erledigt.


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Peggy Knobloch

11.07.2025 um 12:40
Zitat von MauserMauser schrieb:Auch Täterwissen habe das Landgericht nicht erkennen können. Kurz gesagt: Wenn der Mann also Peggy gar nicht in den Wald gebracht habe, dann gebe es auch keine Grundlage für Schmerzensgeld.
Sein Nachmittagsalibi wurde doch widerlegt (nicht: "durchgängig" Geburtstag gefeiert, sondern Sparkasse, mit Auto unterwegs)! Über den Abend ist gar nichts bekannt. Und dann gab es noch das aufgezeichnete Telefonat zwischen Ulvi und seinem Vater, in dem der Vater sehr erstaunt reagierte, als er hörte, dass MS von Anfang an auch dabei gewesen sein solle!
Eine vollkommene Unschuldigkeit, auch im Hinblick auf "Das möchte ich auch mal." kann ich nicht glauben.


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Peggy Knobloch

11.07.2025 um 13:34
Meiner Meinung nach ist der Freispruch von Kuvac falsch gewesen.


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Peggy Knobloch

11.07.2025 um 14:11
Für mich ist die Erzählung, Manuel S. habe das Geständnis aus Druck gemacht, einfach unglaubwürdig - noch mehr, wenn man die ganzen Ungereimtheiten berücksichtigt.
Aber natürlich hat man zu akzeptieren, wenn ein Gericht das anders sieht. Die Mutter tut mir sehr leid


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Peggy Knobloch

11.07.2025 um 19:04
Der Userbezug wird hier gar nicht erst gestartet, lasst den Quatsch und bleibt sachlich.

Und auch nochmal zur Erinnerung:
Personen gegen die nicht ermittelt wird, dürfen nicht verdächtigt werden.
Gilt auch für Personen die freigesprochen wurden.


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Peggy Knobloch

11.07.2025 um 19:21
Anklage wegen der bloßen Verbringung hätte wegen Verjährung ja gar nicht erhoben werden können. Deshalb wurden doch auch keine Ermittlungen in diese Richtung fortgeführt und es ist doch überhaupt nicht gesagt, ob ein Strafgericht Manuel S diesbezüglich freigesprochen hätte.

Jetzt gibt es ein Zivilverfahren und das erstinstanzliche Gericht hat eine Beweiswürdigung getroffen, die ein Instanzgericht nicht (leicht) angreifen kann.

Ich bezweifle aber einfach, dass man - auch nach einer 12 Stunden Vernehmung - ein Geständnis zu einer Tat, die man nicht begangen hat, ablegt. Es sei denn, man wird gefoltert oder ist psychisch beeinträchtigt und völlig labil. Wer lässt sich denn die Geschichte mit dem Detail einfallen, man habe das Opfer noch wiederbeleben wollen? Warum gibt man zu, das Opfer verscharrt zu haben, beharrt aber darauf, die Tötung selbst nicht begangen zu haben.

Die arme Peggy wird das aber ohnehin nicht wiederbringen und die Zvilklagen führt die Mutter vermutlich auch nicht wegen Geld. Sie hat nichts unversucht gelassen, um die Sache vor einem Gericht verhandeln zu lassen, wenn auch nur mit der Konstruktion einer Schadensersatzklage.


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Peggy Knobloch

11.07.2025 um 19:43
Ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben.
Irgendwann wird es neue forensische Untersuchungsmethoden geben - und dann wird die Pollenanalyse zum Nachweis führen.
Und dann wird sich das offiziell bestätigen, was eh schon jeder weiß.


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