Kuno426 schrieb:Sein Nachmittagsalibi wurde doch widerlegt (nicht: "durchgängig" Geburtstag gefeiert, sondern Sparkasse, mit Auto unterwegs)! Über den Abend ist gar nichts bekannt. Und dann gab es noch das aufgezeichnete Telefonat zwischen Ulvi und seinem Vater, in dem der Vater sehr erstaunt reagierte, als er hörte, dass MS von Anfang an auch dabei gewesen sein solle! Eine vollkommene Unschuldigkeit, auch im Hinblick auf "Das möchte ich auch mal." kann ich nicht glauben.
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Inwieweit soll das jetzt beweisen das Manuel S. den Leichnam von Peggy verbracht hat? Kein Alibi zu haben ist nicht verboten und es gibt im deutschen Strafrecht keinen Paragraphen der das unter Strafe stellen würde. Ulvi ist geistig behindert und auf dem Entwicklungsstand eines 8 – 10 jährigen Kindes. Insofern sind alle seine Aussagen entsprechend mit Vorsicht zu behandeln und beweisen daher wenig bis gar nichts.
Im Gegensatz dazu sind die tatsächlichen Fakten wie etwa das gegen Manuel S. keine Anklage erhoben wurde und die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn eingestellt worden sind von erheblicher juristischer Bedeutung ebenso wie die jetzige Ablehnung der Zivilklage sowohl durch das LG Hof als auch OLG Bamberg. Selbst im kriminalistischen Bereich spricht nichts gegen Manuel S. denn es existieren keine Fotografie, keine Kameraaufnahme, keine übereinstimmenden Zeugenaussagen, keine DNA, nichts was die die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen auch nur ansatzweise untermauern würde.
Um es kurz zu machen: Es existiert kein einzig objektiver Sach- oder Tatsachenbeweis gegen ihn – die Beweislage gegen Manuel S. ist dünner und schwächer als ein Fingerabdruck! Insofern gilt schon allein daher nach allen rechtsstaatlichen Prinzipien die
Unschuldsvermutung.