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Peggy Knobloch

98.373 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

gestern um 20:54
Recht bekommen und Gerechtigkeit erfahren sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Für mich hat sich mit der Bewertungen vom letzten Jahr, und nun diese vorläufige Meldung über das Berufungsverfahren, wenig geändert, es sind einfach der Zufälle zuviel. Und Aufgeben ist was für Feiglinge.


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Peggy Knobloch

um 11:30
Zitat von WattWatt schrieb:Meiner Meinung nach ist der Freispruch von Kuvac falsch gewesen.
jein.
Aus heutiger Sicht, nach Auffinden der Leiche und den daraus gewonnenen Erkenntnisse, hätte UK wohl kaum freigesprochen werden dürfen.
Man sollte allerdings nicht vergessen, dass zu damaligem Zeitpunkt dieses Wissen noch nicht vorhanden war. Der Freispruch in der damaligen Situation kann nicht wirklich kritisiert werden.
Zitat von emzemz schrieb:Ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben.
Irgendwann wird es neue forensische Untersuchungsmethoden geben - und dann wird die Pollenanalyse zum Nachweis führen.
Und dann wird sich das offiziell bestätigen, was eh schon jeder weiß.
dem kann ich mich nur anschliessen


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Peggy Knobloch

um 13:15
Zitat von WattWatt schrieb:Meiner Meinung nach ist der Freispruch von Kuvac falsch gewesen.
Die Meinung anderer zählt aber nicht. Fakt ist dass es keine handfesten Beweise gegen ihn gibt. Und daher gilt auch ganz klar im Zweifel FÜR den Angeklagten. Daher ist der Freispruch sehr wohl richtig. Sie würden es auch nicht wollen dass man Sie einsperrt wenn es keine Beweise gibt.


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Peggy Knobloch

um 14:59
Zitat von Laufa25Laufa25 schrieb:Fakt ist dass es keine handfesten Beweise gegen ihn gibt.
Aber nur, was den Mord anbelangt.
Ansonsten gilt Kulac nach wie vor als ein zurecht verurteilter Kinderschänder.


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Peggy Knobloch

um 15:36
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Sein Nachmittagsalibi wurde doch widerlegt (nicht: "durchgängig" Geburtstag gefeiert, sondern Sparkasse, mit Auto unterwegs)! Über den Abend ist gar nichts bekannt. Und dann gab es noch das aufgezeichnete Telefonat zwischen Ulvi und seinem Vater, in dem der Vater sehr erstaunt reagierte, als er hörte, dass MS von Anfang an auch dabei gewesen sein solle! Eine vollkommene Unschuldigkeit, auch im Hinblick auf "Das möchte ich auch mal." kann ich nicht glauben.

Inwieweit soll das jetzt beweisen das Manuel S. den Leichnam von Peggy verbracht hat? Kein Alibi zu haben ist nicht verboten und es gibt im deutschen Strafrecht keinen Paragraphen der das unter Strafe stellen würde. Ulvi ist geistig behindert und auf dem Entwicklungsstand eines 8 – 10 jährigen Kindes. Insofern sind alle seine Aussagen entsprechend mit Vorsicht zu behandeln und beweisen daher wenig bis gar nichts.

Im Gegensatz dazu sind die tatsächlichen Fakten wie etwa das gegen Manuel S. keine Anklage erhoben wurde und die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn eingestellt worden sind von erheblicher juristischer Bedeutung ebenso wie die jetzige Ablehnung der Zivilklage sowohl durch das LG Hof als auch OLG Bamberg. Selbst im kriminalistischen Bereich spricht nichts gegen Manuel S. denn es existieren keine Fotografie, keine Kameraaufnahme, keine übereinstimmenden Zeugenaussagen, keine DNA, nichts was die die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen auch nur ansatzweise untermauern würde.

Um es kurz zu machen: Es existiert kein einzig objektiver Sach- oder Tatsachenbeweis gegen ihn – die Beweislage gegen Manuel S. ist dünner und schwächer als ein Fingerabdruck! Insofern gilt schon allein daher nach allen rechtsstaatlichen Prinzipien die Unschuldsvermutung.


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