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Peggy Knobloch

98.379 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

11.07.2025 um 20:54
Recht bekommen und Gerechtigkeit erfahren sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Für mich hat sich mit der Bewertungen vom letzten Jahr, und nun diese vorläufige Meldung über das Berufungsverfahren, wenig geändert, es sind einfach der Zufälle zuviel. Und Aufgeben ist was für Feiglinge.


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Peggy Knobloch

12.07.2025 um 11:30
Zitat von WattWatt schrieb:Meiner Meinung nach ist der Freispruch von Kuvac falsch gewesen.
jein.
Aus heutiger Sicht, nach Auffinden der Leiche und den daraus gewonnenen Erkenntnisse, hätte UK wohl kaum freigesprochen werden dürfen.
Man sollte allerdings nicht vergessen, dass zu damaligem Zeitpunkt dieses Wissen noch nicht vorhanden war. Der Freispruch in der damaligen Situation kann nicht wirklich kritisiert werden.
Zitat von emzemz schrieb:Ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben.
Irgendwann wird es neue forensische Untersuchungsmethoden geben - und dann wird die Pollenanalyse zum Nachweis führen.
Und dann wird sich das offiziell bestätigen, was eh schon jeder weiß.
dem kann ich mich nur anschliessen


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Peggy Knobloch

12.07.2025 um 13:15
Zitat von WattWatt schrieb:Meiner Meinung nach ist der Freispruch von Kuvac falsch gewesen.
Die Meinung anderer zählt aber nicht. Fakt ist dass es keine handfesten Beweise gegen ihn gibt. Und daher gilt auch ganz klar im Zweifel FÜR den Angeklagten. Daher ist der Freispruch sehr wohl richtig. Sie würden es auch nicht wollen dass man Sie einsperrt wenn es keine Beweise gibt.


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Peggy Knobloch

12.07.2025 um 14:59
Zitat von Laufa25Laufa25 schrieb:Fakt ist dass es keine handfesten Beweise gegen ihn gibt.
Aber nur, was den Mord anbelangt.
Ansonsten gilt Kulac nach wie vor als ein zurecht verurteilter Kinderschänder.


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Peggy Knobloch

12.07.2025 um 15:36
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Sein Nachmittagsalibi wurde doch widerlegt (nicht: "durchgängig" Geburtstag gefeiert, sondern Sparkasse, mit Auto unterwegs)! Über den Abend ist gar nichts bekannt. Und dann gab es noch das aufgezeichnete Telefonat zwischen Ulvi und seinem Vater, in dem der Vater sehr erstaunt reagierte, als er hörte, dass MS von Anfang an auch dabei gewesen sein solle! Eine vollkommene Unschuldigkeit, auch im Hinblick auf "Das möchte ich auch mal." kann ich nicht glauben.

Inwieweit soll das jetzt beweisen das Manuel S. den Leichnam von Peggy verbracht hat? Kein Alibi zu haben ist nicht verboten und es gibt im deutschen Strafrecht keinen Paragraphen der das unter Strafe stellen würde. Ulvi ist geistig behindert und auf dem Entwicklungsstand eines 8 – 10 jährigen Kindes. Insofern sind alle seine Aussagen entsprechend mit Vorsicht zu behandeln und beweisen daher wenig bis gar nichts.

Im Gegensatz dazu sind die tatsächlichen Fakten wie etwa das gegen Manuel S. keine Anklage erhoben wurde und die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn eingestellt worden sind von erheblicher juristischer Bedeutung ebenso wie die jetzige Ablehnung der Zivilklage sowohl durch das LG Hof als auch OLG Bamberg. Selbst im kriminalistischen Bereich spricht nichts gegen Manuel S. denn es existieren keine Fotografie, keine Kameraaufnahme, keine übereinstimmenden Zeugenaussagen, keine DNA, nichts was die die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen auch nur ansatzweise untermauern würde.

Um es kurz zu machen: Es existiert kein einzig objektiver Sach- oder Tatsachenbeweis gegen ihn – die Beweislage gegen Manuel S. ist dünner und schwächer als ein Fingerabdruck! Insofern gilt schon allein daher nach allen rechtsstaatlichen Prinzipien die Unschuldsvermutung.


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Peggy Knobloch

12.07.2025 um 20:16
Zitat von MauserMauser schrieb:Ulvi ist geistig behindert und auf dem Entwicklungsstand eines 8 – 10 jährigen Kindes.
Wollen wir das nochmal, zum zigsten Male diskutieren?

Also fangen wir doch damit an: Wie hoch ist sein IQ?
Sicher möchtest du mir antworten, @Mauser


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Peggy Knobloch

12.07.2025 um 20:21
Ermittlungen betreffend die Tötung wurden mangels Beweisen eingestellt, jene wegen Verbringung, die Gegenstand auch der Zvilklagen wurde, wegen Verjährung. Fakt ist auch: 2 Männer , die miteinander verbunden sind, reden selbst von einer Tatbeteiligung , haben kein Alibi und sind aufgrund der Indizien belastet und du, @Mauser, stellst es dar, als wären die Vorwürfe absurd und konstruiert. Das kann ich nicht nachvollziehen. Der eine gesteht den Mord, der andere die Verbringung. Das ist doch mehr als verdächtig.
Wiewohl beide ihr Geständnis widerrufen haben, ist auch ein widerrufenes Geständnis ja etwas, was das Gericht würdigen kann.


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Peggy Knobloch

13.07.2025 um 15:28
Das vermeintliche „Mordgeständnis“ von Ulvi ist vollkommen wertlos und zudem auf äußerst fragwürdige Weise zustande gekommen! Er ist geistig behindert, wurde stundenlang verhört, im entscheidenden Zeitpunkt war kein Anwalt zugegen, es existiert keine audiovisuelle Aufzeichnung sondern nur ein Gedächtnisprotokoll und last but not least entsprach das angebliche „Geständnis“ nahezu 1:1 der zuvor erstellten Tathergangshypothese der Soko II. Also objektiv überhaupt nichts Handfestes weshalb Ulvi ja auch in einem ordentlichen Wiederaufnahmeverfahren rechtskräftig vom Mordvorwurf an Peggy freigesprochen, ist also nach allen rechtstaatlichen Maßstäben vollkommen unschuldig!

Das angebliche „Geständnis“ der Leichenverbringung durch Manuel S. war von Beginn an extrem zweifelhaft da nicht nur der geschilderte Ablauf völlig unglaubwürdig und total unlogisch klingt sondern es darüber hinaus auch keine weitergehende Beweise dafür gibt. Keine audiovisuellen oder genetischen Belege und auch keinen einzigen kriminaltechnischen oder –biologischen Nachweis hinsichtlich der Farbreste und Pollenspuren. Dagegen haben zwei zivile Gerichtsinstanzen klar und eindeutig gewertet das sein vermeintliches „Geständnis“ einzig unter dem Druck aufgrund der sehr langen Vernehmungsdauer zustande kam und kein Täterwissen daran erkennbar sei:

Täterwissen habe das Landgericht nicht erkennen können

Das Landgericht hatte argumentiert, dass der Beklagte sein damaliges Geständnis widerrufen habe. Das sei zudem wenig glaubhaft gewesen und unter dem Druck seiner sehr langen Vernehmung entstanden. Von 8 bis 18.30 Uhr sei der Mann damals befragt worden. Auch Täterwissen habe das Landgericht nicht erkennen können. Kurz gesagt: Wenn der Mann also Peggy gar nicht in den Wald gebracht habe, dann gebe es auch keine Grundlage für Schmerzensgeld.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/bamberg-lichtenberg-fall-peggy-schmerzensgeld-mutter-li.3282333

"Keine Indizien, die eindeutig auf den Beklagten hinweisen"

Zur Verhandlung vor dem OLG ordnete die Zivilkammer an, dass beide Parteien persönlich erscheinen. Zunächst gab die Vorsitzende Richterin in einer vorläufigen Bewertung jedoch zu erkennen, dass sie die Klage der Mutter von Peggy ebenfalls für unbegründet hält. Es gebe keine Indizien, die eindeutig auf den Beklagten hinwiesen, sagte die Richterin. Seine damaligen Aussagen seien in mehreren Punkten widersprüchlich und durch Ermittlungen zum Teil klar widerlegt. So geht das Oberlandesgericht derzeit davon aus, dass der ehemalige Verdächtige seine Aussage glaubhaft zurückgezogen hat.

Es sei durchaus nachvollziehbar, dass der Mann bei der damals mehr als zehn Stunden dauernden Vernehmung zunächst falsche Angaben gemacht habe, um sich der für ihn unangenehmen Situation zu entziehen
, sagte die Vorsitzende Richterin.

https://www.stern.de/gesellschaft/regional/bayern/zivilverfahren--mutter-von-peggy-fordert-schmerzensgeld-von-ex-verdaechtigem-35884124.html

Warum also sollte man bei diesem – erwiesenen – Faktenstand auch nur ansatzweise an eine angebliche Täterschaft durch Ulvi glauben oder einer vermeintlichen Verbringung durch Manuel S. ausgehen wenn nichts davon Substanz besitzt? Der sogenannte Verdacht löst sich da förmlich in Luft auf!


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Peggy Knobloch

13.07.2025 um 18:06
@emz
Der IQ von Ulvi liegt bei 67%


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Peggy Knobloch

13.07.2025 um 19:00
Zitat von MauserMauser schrieb:Er ist geistig behindert, ...
Davon, dass du es wiederholst, wird es jetzt auch nicht wahrer.


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Peggy Knobloch

13.07.2025 um 19:36
@Mauser
Zitat von MauserMauser schrieb:Das vermeintliche „Mordgeständnis“ von Ulvi ist vollkommen wertlos und zudem auf äußerst fragwürdige Weise zustande gekommen!
Diese Darstellung ist hinfällig, wenn man sich den Gesamtkomplex anschaut.

Das erste Geständnis gegenüber der Polizei erfolgte im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung am 2. Juli 2002. Ulvi K. wiederholte dieses Geständnis noch am selben Tag bei einer Videorekonstruktion und noch weitere 3 Male im Juli 2002.
Zuvor hatte er bereits mehrfach im privaten/krankenhäuslichen Umfeld gestanden. Ab September 2001 gegenüber seinen Eltern, einem Mitpatienten, einem Krankenpfleger und 2 Ärzten.
Zitat von MauserMauser schrieb:entsprach das angebliche „Geständnis“ nahezu 1:1 der zuvor erstellten Tathergangshypothese der Soko II
Was leicht für die gute Arbeit des Profilers sprechen kann, der a) entsprechende kriminalistische Grundlagen eingebracht hat und b) sicher von einigen der "privaten" Geständnisse wusste.
Zitat von MauserMauser schrieb:Das angebliche „Geständnis“ der Leichenverbringung durch Manuel S. war von Beginn an extrem zweifelhaft da nicht nur der geschilderte Ablauf völlig unglaubwürdig und total unlogisch klingt sondern es darüber hinaus auch keine weitergehende Beweise dafür gibt.
Das sehen halt die Ermittler anders. Für die Staatsanwaltschaft war es glaubhaft und für das Landgericht Bayreuth ist das Geständnis von Manuel S. zumindest verwertbar.
Dass die Gerichte im Zivilprozess, nachdem mittlerweile die Ermittlungen gegen Manuel S. eingestellt wurden, ohne ein entsprechendes Urteil gegen ihn die Täterschaft (wegen der Verbringung der Leiche) anzweifeln und damit die Grundlage der Schmerzensgeldklage - das ist völlig nachvollziehbar. Keinesfalls hat diese Positionierung irgendeine Aussagekraft, was den Wahrheitsgehalt des Geständnisses betrifft. Es wurde keine erneute Beweisaufnahme gemacht.




@Pusteblume82
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Der IQ von Ulvi liegt bei 67%
Ich zitiere mich mal selbst:
Beitrag von jaska (Seite 1.774)
Zitat von jaskajaska schrieb am 06.02.2014:Die Experten machten verschiedene Tests und stellten einen IQ im Bereich zwischen 67 und 90 fest.



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