Mord an 11 Jähriger
30.03.2012 um 21:32Anzeige
galina schrieb:diejenigen, die zu unrecht inhaftiert wurden, werden auch aus der staatskasse entschädigt .wohl wahr, mit glaub ich ca. € 20,-- pro tag!
Bone02943 schrieb:Wurdest du in deinem Namen denn öffentlich an den Pranger gestellt und man wollte dich deswegen umbringen?du sprichst es genau an!!
raschier schrieb:raffst du das denn NICHT??was wissen wir nicht???
WIR WISSEN es (noch)NICHT!!!
m7 schrieb:die polizei wollte es doch so oder weshalb wurde er schön öffentlich uns und der presse als täter präsentiert!?Die Polizei hat sicher auch falsch gehandelt, ich habe vor einigen Seiten geschrieben, was falsch war. Aber was die Medien und die Gesellschaft daraus machen, bleibt noch immer ihnen überlassen. Und sie sind mindestens genauso daran schuld, dass es jetzt so ist wie es ist.
Aber jetzt nochmal zu dem Video im Parkhaus. Ich selbst kann nicht beurteilen, ob es rechtlich erlaubt ist, eine Aufnahme zu zeigen, in der der womögliche Täter klarer zu erkennen ist. Rein intuitiv würde ich ja sagen, da es zur Aufklärung dient.Bei diversen Aufnahmen in Berliner U-Bahnen (im Zusammenhang mit tätlichen Angriffen), die veröffentlicht wurden, sind die Verdächtigen sehr gut zu erkennen.
Aber wenn nicht und das Video mit Absicht qualitativ verschlechtert wurde, sie wären doch imstand dann ein Phantombild des womöglichen Täters anzufertigen.
Wobei mir gerade wieder einfällt. Wenn man ein Foto eines Tatverdächtigen hat, werden die auch immer gezeigt. Zum einen, um Hinweise zu finden und zum anderen um die Bevölkerung vor einem womöglich gefährlichen Menschen zu warnen. Wieso sollten man dann bewegte Bilder nicht veröffentlichen dürfen?