Doppelmord in KO-Horchheim - Die Tat und der Prozess
10.02.2013 um 19:06Anzeige
§ 131aich lese da nur was von "dringendem tatverdacht" und bin gespannt ob mich jetzt gleich einer der hausjuristen zerpflückt :-D ...
(3) Auf Grund einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder Zeugen darf bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung auch eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet werden, wenn der Beschuldigte der Begehung der Straftat dringend verdächtig ist und die Aufenthaltsermittlung auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.