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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

109 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Zwang, Höflichkeit, Grüßen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Virgh ehemaliges Mitglied

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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

10.11.2013 um 22:25
Seien Sie gegrüßt, Jingle,
oder wie es hier heißt,
@Jingle

Meines Erachtens nach, stellt Höflichkeit gegenüber anderen Personen auch die Wertschätzung zu deren eigenen Mentalität in Beziehung auf die kulturellen Gegebenheiten und deren spezifischen Sichtweisen da.

Des weiteren definiert jede Person Höflichkeit aus seiner eigenen Sicht anders, so das hier kein allgemeines Maß der Gegebenheiten festgelegt werden kann.

Auch stellt die Form der Höflichkeit einen Charakterlichen eigenen Standpunkt da, wie man selbst bereit ist mit anderen Personen zu Kommunizieren und auch auf diverse anderen vorhandenen Arten zu agieren.

Es liegt jedoch meines Erachtens nach kein Zwang vor wie diese angebrachte Höflichkeit von einer Person gestaltet werden muss oder sollte.
Das Gesetz an sich schreibt hier nicht vor, wie eine Form der Höflichkeit gestaltet werden soll oder sollte.
Diese kann daher, nach jeder Person auf verbaler oder auch nonverbaler Ebene Individuell gestaltet und dargelegt werden.

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cage ehemaliges Mitglied

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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

10.11.2013 um 22:25
Grüßen tut man aus Höflichkeit! Wenn ich jemanden Grüße, auch einen Fremden, heißt das ich nehme ihn wahr. Ich gewisser Weise hat das auch etwas mit Respekt zu tun. Und wenn auch ein gewisses Lächeln dabei ist, ist der Tag doch gleich schöner.

Hier muss man natürlich die Situation beachten. Im Einkaufszentrum "grüße" ich auch nicht. Jeder hat was anderes im Kopf, hat was zu erledigen und nimmt seine Umwelt, seine Mitmenschen ganz anders wahr.

Ob Stadt oder auf dem Land ist auch ein gewaltiger Unterschied. In der Stadt grüßt dich niemand. Diese Erfahrung habe ich jedenfalls schon oft gemacht. Und wenn ich die Leute grüße (wie bei uns auf dem Land) sehen sie mich nur komisch an - Meistens kommt gar nichts...

Hier auf dem Land ist das selbstverständlich zu grüßen. Ein ungeschriebenes "Gesetz" aber kein Zwang. Auf dem Land hier bei mir gehört sowas einfach zum guten Ton.


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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

10.11.2013 um 22:26
@CurtisNewton
lol

1. bei JEDEM bekannten den man nicht leiden kann ("Händeschütteln" und sinnlosen smalltalk führen obwohl man diesen jemand am liebsten nie wieder sehen würde)

2. bei Lehrern ("schleimen aus eigennutz" anstatt echte aufrichtige höflichkeit)

3. Autoritätspersonen z.b. Polizisten ("korrektes verhalten" statt meinungsfreiheit)

4. Floskeln die man aus sich herausquetschen muss wenn man nicht mit jemanden seine zeit verbringen will, ihn aber nicht vor den kopf stossen mag (Absagen am Telefon usw.)

5. beim einkaufen ("ich hätte gerne, bitte, danke" statt dem zweckmäßigeren "das, das und 2mal das da")

6. in der warteschlange ("sie dürfen gerne vor mich" obwohl man das eigentlich nicht machen würde)

7. bei Ärzten ("wie geht es ihnen" interressiert keinen)

8. in Foren (Mods, Admins)

9. bei zufälligen Begegnungen mit Feinden in der öffentlichkeit (Prügeln geht net, nur zähnegeknirsche)

10. bei Werbeanrufen oder Leuten an der Tür von der Kirche etc. ("höflich abweisen" statt die tür zuzuknallen oder zu drohen)

reicht das?


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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

10.11.2013 um 22:29
@nzhalko

In keinem der genannten Punkte wirst Du "gezwungen", Du hast immer noch die freie Wahl, Dich anders zu verhalten!

Sich zu etwas "gezwungen fühlen" ist doch wohl etwas anderes als zu etwas "gezwungen werden" !!!


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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

10.11.2013 um 22:33
@CurtisNewton

du hast meinen post gar nicht gelesen stimmts? so schnell wie du geantwortet hast...

und ausserdem wirst du sehr wohl gezwungen. Alleine schon durch Noten (Lehrer), Verhaltensregeln und physische Gewaltanwendung bei nichtbefolgen (Polizei) sowie gesellschaftlicher Abstieg (Job, Vorgesetzter, Chef, Kollege) sowie Ausgrenzung oder Sperrung (verwandte, Freunde, Foren).


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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

10.11.2013 um 22:37
@nzhalko
Zitat von nzhalkonzhalko schrieb:du hast meinen post gar nicht gelesen stimmts? so schnell wie du geantwortet hast...
Doch, er war nicht schwer, deswegen hab ich ihn beim Lesen direkt verstanden.
Zitat von nzhalkonzhalko schrieb:Alleine schon durch Noten (Lehrer), Verhaltensregeln und physische Gewaltanwendung bei nichtbefolgen (Polizei) sowie gesellschaftlicher Abstieg (Job, Vorgesetzter, Chef, Kollege) sowie Ausgrenzung oder Sperrung (verwandte, Freunde, Foren).
"Du bist doch nur nicht Willens, die Konsequenzen für Dein freies Handeln zu tragen!
Brich doch die Regeln zu xy, niemand hindert Dich, Du bist frei, das zu tun. Aber trag auch dann die Konsequenzen ohne zu Nörgeln."
So einfach sehe ich das.


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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

10.11.2013 um 22:41
@CurtisNewton

Also siehst du, sprichwörtlich, schmerzhafte und villeicht sogar tödliche, lebensbehindernde und verwirklichungsrestriktierende Maßnahmen als bestrafung deines freien verhaltens etwa nicht als Zwang?

Wie geht das denn bitte?

Was ist Zwang für dich wenn nicht eine Einschränkung deines natürlichen verhaltens durch die androhung und letztendlich durch das durchsetzten bestimmter Strafen?


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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

10.11.2013 um 22:42
Das Händeschütteln geht mir am meisten auf den Sack


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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

10.11.2013 um 23:12
Zitat von slobberslobber schrieb:Würde jemand aus meinem Freundeskreis "plötzlich" auf alle Begrüßungsformen, Nettigkeitsformen verzichten.... Ich wäre wohl angesäuert.
Wenn ich denjenigen aber schon so kennengelernt habe, kann ich damit eher umgehen und sein Verhalten als Schrulligkeit abtun.
Meine Freunde wissen das auch. Sie wissen es ist nicht böse gemeint, sondern dass ich das nicht so ernst nehme und akzeptieren das. Diese "Schrulligkeit" gehört zu mir. Und wenn ich mich selbst im vertrauten Freundeskreis verstellen müsste, wär ich schon längst fertig. Dafür schätze ich sie auch. So wie es gute Freunde tuen.


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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

10.11.2013 um 23:13
Bei mir auf der Arbeit sind immer ca. 30 Kollegen auf Schicht und jeder einzelne bekommt jeden Tag die Hand, natürlich nicht auf einmal, hat sich so eingebürgert bei uns.


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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

10.11.2013 um 23:13
Zitat von Spirit2015Spirit2015 schrieb:Ebend. Wenn es nicht wirklich gemeint ist, kann man es gleich lassen ist meine Meinung.
Sehe ich auch so. Dann weiß man auch, woran man ist.


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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

10.11.2013 um 23:24
@Spirit2015

Man bist du ein Miesepeter :D

Und was ist beispielsweise mit Teamwork und gegenseitiger Hilfe?


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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

11.11.2013 um 08:08
@all
na gut wenn ich morgens aus dem bett komme,bringe ich,bis ich meinen ersten kaffee habe, auch nur ein gemurmeldes moin raus.
aber ansonsten wenn ich jemanden begegne den ich kenne kommt schon ein klares moin moin raus, auch wenn ich ein geschäft betrete, ist es selbstverständlich, ein tagesgruß zu äußern auch bitte und danke gehören eben dazu, deswegen breche ich mir keinen zacken aus der krone.

für mich ist es ein selbstverständliches respektvoller umgang mit meinen mitmenschen.

@nzhalko
Zitat von nzhalkonzhalko schrieb:3. Autoritätspersonen z.b. Polizisten ("korrektes verhalten" statt meinungsfreiheit)
tschuldigung,ich bin der überzeugungung auch gegenüber diesen personenkreis kann ich trotz korrektes verhalten meine meinung frei äußern.
was ich auch tue, wenn ich zum schluß komme, dass es von nöten ist und es wurde noch nie negativ aufgefast.


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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

11.11.2013 um 08:22
Wen man nicht mag, grüßt man nicht. Also ist ein Gruß eigentlich eine Art Sympathieäußerung.
Bei uns im Haus da gibt`s ganz verschiedene Menschen. Einige Grüßen schon vom weiten, andere tun so, als würden sie einem nicht sehen, nur um nicht Grüßen zu müssen.
Also mir persönlich sind die Nachbarn, die mir im Flur mit einem freundlichen "Hallo" oder "Tach" begegnen bedeutend lieber.


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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

11.11.2013 um 08:48
bei der Fa. Siemens war das mal klar geregelt:

Vielleicht sollte man das in jedem Betrieb einführen.

Wer sich während der Arbeitszeit daran hält, wird das nach Feierabend weiter so halten, weil es einfach Gewohnheit wird - und dann ist alles klar geregelt.
An
Alle Mitarbeiter


Richtlinien für das Grüßen im Betrieb!


Pilotversuch zur Einführung einer Grußordnung für die Mitarbeiter


In Ermangelung einheitlicher Regelungen und gesetzlicher Bestimmungen sind die innerbetrieblichen Grußgewohnheiten völlig dem Zufall überlassen. Dies führt zwangsläufig immer wieder zu

- Missverständnissen
- Untergrabung der Autorität
- Spannung zwischen Gleichgestellten, zwischen Vorgesetzten und
- Untergebenen, Jüngeren und Älteren wie männlichen und weiblichen
Beschäftigten.

Um diesen Missstand zu beseitigen, wurde vom arbeitspsychologischen und arbeitspädagogischen Arbeitskreis der Siemens AG München eine Grußordnung erarbeitet, die alle Fragen des Grüßens im Betrieb erschöpfend behandelt.

Richtlinien:

Es ist zu unterscheiden zwischen Grußrecht und Grußpflicht.

Grußrecht genießen grundsätzlich Vorgesetzte gegenüber Mitarbeitern. Bei betrieblich Gleichgestellten genießt die Dame Grußrecht vor dem Herrn, der (die) ältere Mitarbeiter (in) vor dem (der) Jüngeren.

Dem Wortsinn entsprechend kann das Grußrecht ausgeübt werden, muss aber nicht.

Der Grußberechtigte grüßt anders als der Grußpflichtige, und zwar abgestuft je nach Stimmung durch:

- Stummes Kopfnicken
- Freundliches Kopfnicken
- Lächelndes Kopfnicken
- Folgende Grußformeln: "na" oder "na, wie geht´s" oder "das sind Sie ja wieder" oder "Ich habe Sie lange nicht gesehen".

Der Grußpflichtige grüßt grundsätzlich, es sei denn, der Grußberechtigte gibt dem Grußpflichtigen zu verstehen, dass sich ein Gruß erübrigt (beispielsweise dann, wenn der Grußpflichtige dem Grußberechtigten zum dritten Mal am Tag begegnet ist).

Der Grußpflichtige hat der Tageszeit entsprechend zu grüßen:
- Bis 10 Uhr: Guten Morgen
- 10 Uhr bis 11 Uhr: Guten Tag
- 11 Uhr bis 14 Uhr: Mahlzeit (leichte Neigung des Oberkörpers)
- 14 Uhr bis 16 Uhr: Guten Tag
- 16 Uhr bis 18 Uhr: Auf Wiedersehen
- In der Winterzeit nach 17 Uhr auch: Guten Abend
- Ab 23 Uhr (nur für Schichtarbeiter): Gute Nacht

Bei bestimmten Wetterlagen (z.B. Föhnwetter/strahlender Sonnenschein etc.) kann anstatt mit "Guten Morgen/Tag/Abend" auch mit "Wunderschönen guten Morgen/Tag/Abend" gegrüßt werden.

Begrüßt ein Grußberechtigter einen Grußpflichtigen mit "Wie geht es Ihnen?" oder gar mit "Kann ich etwas für Sie tun?", so hat der Grußpflichtige nicht daraus abzuleiten, dass tatsächlich eine Frage an ihn gerichtet worden ist, die eine Antwort erheischt.

Erwidert ein Grußberechtigter den Gruß eines Grußpflichtigen nicht, so entbindet dies den Grußpflichtigen nicht davon, bei abermaligem Begegnen, den Grußberechtigten erneut zu grüßen.

Begegnet ein Grußpflichtiger einem Grußberechtigten, der sich in Begleitung eines Dritten befindet, gegenüber dem der Grußpflichtige grußberechtigt ist, so grüßt der Grußpflichtige den Grußberechtigten mit der Entbietung der Tageszeit und der Hinzufügung dessen Namen oder dessen Titels.
Also etwa: "Guten Morgen, Herr Direktor"
oder: Guten Morgen, Herr Müller"
oder: Guten Morgen, Herr Direktor Müller"
Dadurch wird vermieden, dass der Grußpflichtige einen Dritten zu grüßen gezwungen ist, der ihm gegenüber grußpflichtig ist.

Von 23. bis 25. Dezember dürfen Grußpflichtige auch mit "Frohe Weihnachten" oder "Frohes Fest" oder "Gesegnetes Weihnachtsfest" grüßen.
Eine entsprechende Regelung gilt für Silvester/Neujahr vom 30.12. bis 2.1., wobei am 2.1. dem Neujahrswunsch ein "noch nachträglich" hinzuzufügen ist.
Auch Ostern und Pfingsten (jeweils ab 48 Stunden vorher) darf mit "Frohe Ostern" bzw. "Frohe Pfingsten" gegrüßt werden.

Begrüßungen wie "Servus", "Tschüß" und dergleichen sind nur unter Grußgleichgestellten gestattet. In Süddeutschland dürfen Grußpflichtige je nach betrieblichem oder lokalem Brauch statt mit Entbietung der Tageszeit auch mit "Grüß Gott" grüßen.

Auf Toiletten gelten Grußrecht und Grußpflicht uneingeschränkt, jedoch grüßt der Grußpflichtige von 11 Uhr bis 14 Uhr nicht mit "Mahlzeit", sondern mit der von 10 Uhr bis 11 Uhr gebräuchlichen Grußformel.

Grußpflichtige können nur durch amtsärztliches Attest von der Grußpflicht entbundnen werden.





Verantwortlich:
Arbeitspsychologischer und arbeitspädagogischer Arbeitskreis der Siemens AG München



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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

11.11.2013 um 09:26
@nzhalko
Du hast nicht verstanden, dass Du in einer Gesellschaft lebst und dass Deine Art, wie Du mit anderen Mitgliedern der Gesellschaft interagierst, ein Teil dieses Zusammenlebens ist.

Eine höfliche Umgangsweise ist dafür da, dass die Gesellschaft insgesamt besser funktioniert. Wenn Du es vorziehst, Deine Befindlichkeiten übermäßig über die der anderen zu stellen und Dich auch noch darüber ärgerst, dass Du höflich sein musst, damit die Gesellschaft es Dir nicht in gleicher Weise heimzahlt, dann bleibt Dir nur der Umzug auf eine einsame Insel.


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fumo ehemaliges Mitglied

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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

11.11.2013 um 09:51
Es geht beim Grüßen um viel mehr als um eine Floskel.

Durch einen Gruß können die Beteiligten verschiedene Dinge einander bestätigen:
1. Dass zwischen ihnen eine soziale Verflechtung besteht, die unterschiedlich aussehen kann.
- Wir sind einander bekannt und sind uns beide darüber bewusst.
- Wir sind einander zwar fremd, aber wir teilen die gleiche Situation (Das Begrüßen von Fremden in einem Fahrstuhl)
- Wir sind uns fremd, aber möchten miteinander in eine Form der sozialen Interaktion treten (Das Begrüßen einer Verkäuferin in einem Geschäft, um Produktinfomationen zu erhalten)

2. Der Gruß kann - aber muss nicht - als unverbindlicher, gesellschaftlich anerkannter Gesprächseinleiter dienen.
- Ich treffe einen Bekannten, den ich lange nicht gesehen habe und grüße ihn mit einem "Hallo", das er erwidert. Nachdem wir uns einander durch diesen Gruß bestätigt haben, dass wir miteinander bekannt sind, haben wir nun die Möglichkeit, ein weiterführendes Gespräch zu beginnen oder aber es bei diesem Gruß zu belassen.

3. Grüßende bestätigen einander, dass die Beziehung zwischen ihnen intakt ist.
- Ich grüße einen Bekannten, den ich lange Zeit nicht gesehen habe und er grüßt zurück
a) Wir bestätigen einander, dass wir uns kennen und dass zwischen uns eine Beziehung besteht (wir sind einander bekannt)
b) Durch das Grüßen bestätigen wir einander, dass diese Beziehung, die zueinander besteht (wir kennen uns) weiterhin intakt ist.


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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

11.11.2013 um 10:10
@Kc

Teamfähigkeit und Gegenseitige Hilfe. Hm lass mal sehen.

Montag haben wir einen neuen Kollegen bekommen. Habe ihm am Montag drei Stunden geholfen sein Büro arbeitsfertig einzurichten. Dann jeden Tag mindestens eine Stunde geholfen seine Anlaufprobleme zu lösen. Seit Freitag lässt er sich von anderen helfen und schaut mich mit dem Arsch nicht mehr an. teamfähigkeit und gegenseitige hilfe also. AM ARSCH!


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11.11.2013 um 10:16
@fumo
und das als spelunkenbesitzer, top :Y:


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Grüßen-Höflichkeit-Gesellschaftlicher Zwang?

11.11.2013 um 10:23
Wenn man nicht die grundlegendsten Verhaltensformen gegen seinem Gegenüber pflegt, würden wir bald wieder im Fell am Lagerfeuer sitzen :D Zumal ich glaube, so schlimm waren die gar nicht :D


Man muss sich eben manchen gesellschaftlichen Zwängen unterwerfen, wenn man einigermassen ungeschoren durchs Leben will


Meine Meinung :D


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