Venice2009 schrieb:Es handelt sich um keine deutsche Seite, daher ist der Vergleich mit Deutschland unzutreffend.
Seine Akte kann von jedermann in Virginia eingesehen werden.
Entscheidend ist, wo der Blogbetreiber sitzt und der soll doch angeblich ein Cornelius Haffer, Journalist aus Hamburg sein? Also hat er sich an deutsches Recht zu halten, beispielsweise Impressumpflicht etc.
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Nochmal zum Hamilton Gutachten. Das wurde im Gegensatz zum Bullard Gutachten nicht in das Verfahren vor dem EGMR eingebracht:
Auszugsweise heißt es hierzu: (
http://www.eugrz.info/PDF/EGMR4/EGMR04-27.pdf)
Die Anwälte des Bf. legten ein Gutachten vom 15. Dezember 1986 vor, das
von einer psychiatrischen Gerichtsmedizinerin, Dr. Henrietta Bullard, erstattet
worden war. Die Gutachterin gelangte zu dem Ergebnis, dass der Bf. unreif und
unerfahren war und in einer symbiotischen Beziehung mit seiner Freundin –
„einer jungen energischen, überredungsfähigen und verwirrten Frau“ – seine
persönliche Identität verloren habe.  Zwischen den beiden habe  eine „folie à
deux“ bestanden. In dem Gutachten heißt es:
„Zur Tatzeit litt Jens Soering nach meiner Überzeugung an einer endogen
verursachten  geistigen  Anomalie,  die  seine  Verantwortlichkeit  für  seine
Handlungen  wesentlich  vermindert  hat.  (...)  Der  Grad  der  Gestörtheit
von Frl. Haysom grenzt an Psychose, und sie war im Laufe vieler Monate
fähig,  Soering  zu  überzeugen,  dass  er  ihre  Eltern  töten  müsse,  damit  sie
und er als Paar überleben könnten (...). Fräulein Haysom hatte eine ver-
wirrende  und  hypnotisierende  Wirkung  auf  Soering,  die  zu  einem  abnor-
men  psychischen  Zustand  führte,  in  dem  er  unfähig  war,  klar  zu  denken
oder die Absurdität der Sicht auf ihr Leben und auf den Einfluss ihrer El-
tern in Frage zu stellen.“
Die Gutachterin war der Ansicht, dass der Bf. zur Tatzeit unter einer geis-
tigen  Anomalie litt  und dass er  sich  in  einem  entsprechenden Verfahren im
Vereinigten Königreich deshalb würde verteidigen können, „des Mordes nicht
schuldig,  sondern  des  Todschlags  schuldig  zu  sein“.  Die  Schlussfolgerungen
von  Dr.  Bullard  glichen  in  Wesentlichen  den  Schlussfolgerungen,  zu  denen
der  Chefarzt  des  Broadmoor-Krankenhauses, Dr.  John  R.  Hamilton,  in  ei-
nem  Gutachten  vom  11.  Dezember  1986  gekommen  war.  Dieses  Gutachten
wurde dem Magistrates’ Court jedoch nicht vorgelegt.
In Bedford wurden beide Gutachten vermutlich nicht verwendet und befinden sich mithin nicht in der Gerichtsake in den USA (mir ist keine Fundstelle bekannt, aus der sich die Verwendung dieser Gutachten in Bedford ergibt). Die Gutachten sind von 1986, also einer Zeit als Söring noch behauptete, der Mörder zu sein, was beispielsweise Bullard denn auch ihrer Begutachtung zugrunde gelegt hat. Da Söring aber in den USA sein Geständnis widerrufen hat, waren diese Gutachten für ihn wertlos. Er wollte ja nicht mehr auf eine verminderte Schuldfähigkeit hinaus, sondern auf ein "not guilty".