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Mobbing am Arbeitsplatz

283 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mobbing ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 11:58
In der BRD ist Mobbing an sich, keine Straftat.

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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:00
@allmotlEY
@Casa_blanca

Kommt drauf an. Wenn ein spezieller Kollege jedesmal nur sagt, das und das ist falsch und du musst schneller machen, dann ist das Mobbing. Man kann nicht von einen neuen verlangen genauso gut zu sein, wie der Rest. Nur in den meisten Firmen checkt das niemand mehr heut zu tage. Also ich kann den TE verstehen.


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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:02
@Resonanz.

Das ist das Problem, deswegen meinen viele es einfach machen zu können.


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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:03
@Saarländer

Links neben dem Textfeld stehen die Namen der Mitdiskutanten. Wenn du die anklickst, bekommen sie mit, dass du sie angesprochen hast.
Zitat von Saarländer1Saarländer1 schrieb:kann mich überall unterzuordern
Warum bist du dann immer so aufgebracht, wenn jemand dir eine Anweisung gibt? Warum artet sowas immer gleich aus?
Es wird überall jemanden geben, der dir Anweisungen geben kann. Ob es dir passt oder nicht.

Bei uns ist eine sehr junge Frau Chefin geworden. Sie könnte meine Tochter sein. Wirklich toll finde ich es zwar nicht, wenn dieses kleine blonde Persönchen mir Anweisungen gibt, mit ihrer Piepsestimme, aber hey, es ist nunmal ihr Job. Ich habe das zu akzeptieren.
In ihrer Haut möchte ich nicht stecken, wenn sie auf Mitarbeiter wie mich zu kommen muss.


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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:06
@divepilot86

Mobbing ist kein Tatbestand, der dem Strafrecht unterliegt, sondern dem Zivilrecht, um das mal klarzustellen.

Der TE weigert sich ja hartnäckig, das anzuerkennen.

Wenn ein Dienstnehmer die geforderte Leistung in einem Betrieb nicht erbringen kann oder will, ist das ein anderes Thema.
Grundsätzlich sind die Anweisungen der Vorgesetzten oder der dazu Bevollmächtigten zu befolgen, alles andere ist Arbeitsverweigerung.
Wenn ein Dienstnehmer etwas falsch macht und aufgefordert wird es anders (richtig) zu machen, dann hat er sich daran zu halten. Da fährt der Zug drüber.


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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:08
@divepilot86

Naa ja. Der Begriff Mobbing, ist ein sehr schwammiger Ausdruck.

Einzelne (Straf-)Taten, welche der potenzielle "Mobber" ausübt, sind gegebenenfalls ein Straftatbestand und werden dann von der Judikative sanktioniert.


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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:10
Mobbing wird es doch erst, wenn sich mehrere Mitarbeiter zusammen tun, und einen einzelnen gezielt schikanieren.
Ein einziger kann doch gar nicht mobben. Gegen einen kann man sich wehren, gegen eine Gruppe kaum.


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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:11
@Casa_blanca

Das ist klar. Wenn man richtig angelernt wird und es dann trotzdem nicht packt ist es klar, dass man nicht lange dort ist. Aber ich habe z.b schon erlebt, dass in manchen Firmen sich nicht mal die Mühe gemacht wird einen Arbeiter richtig anzulernen. Da gibt es Firmen in denen du in einer Woche oder so die Abeiten so drauf haben musst wie einer, der beispielsweise 4 Jahre oder länger dort arbeitet. Das wiederum finde ich nicht richtig.

@Resonanz.

Und sowas erstmal nachzuweisen ist stressiger, als einfach ein sogenanntes "LMAA" Gefühl zu entwickeln.


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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:11
@Casa_blanca
Deutschland

Mobbing am Arbeitsplatz ist in Deutschland kein Straftatbestand. Einzelne Mobbinghandlungen sind jedoch strafbar und können auch angezeigt werden. So könnte es sich bei Mobbing etwa um den Straftatbestand der Körperverletzung handeln. Allerdings können auch eine Reihe von Handlungen, die − separat betrachtet − unbeachtlich erscheinen, insgesamt gesehen Mobbing mit rechtlichen Konsequenzen bedeuten (Dauertatbestand).[3] Problematisch ist jedoch immer der konkrete Nachweis des Mobbings, da Mobber versuchen, ihre Handlungen zu verschleiern. Im Falle eines Strafverfahrens werden viele Mobber daher nicht verurteilt und können danach ungestört weiter mobben.

Mobbing am Arbeitsplatz unterliegt einer besonderen gesetzlichen Kontrolle. Arbeitgeber stehen in der Pflicht, ihre Arbeitnehmer vor psychischer Belastung zu bewahren. Dies ergibt sich aus Art. 1 und Art. 2 des deutschen Grundgesetzes. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit und die Ehre des Arbeitnehmers zu schützen. Anders als in Frankreich und Schweden gibt es in Deutschland zwar kein spezielles Mobbing-Schutzgesetz, aber aus den vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen, wie dem Arbeitsschutzgesetz, ergeben sich einige Schutz- und Handlungsmöglichkeiten.

In den letzten Jahren wurden durch mehrere Gerichtsurteile grundsätzlich die Rechte der gemobbten Arbeitnehmer gestärkt und die Pflichten der Arbeitgeber erweitert. Das Thüringer Landesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass „der Arbeitgeber als Störer nicht nur dann in Anspruch genommen werden (kann), wenn er selbst den Eingriff begeht oder steuert, sondern auch dann, wenn er es unterläßt, Maßnahmen zu ergreifen oder seinen Betrieb so zu organisieren, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen wird“ (Link unten).

Mobbing kann zur fristlosen (außerordentlichen) Kündigung des Mobbers führen. Man muss jedoch bedenken, dass Zeugen aus Angst, selbst Mobbingopfer zu werden, oftmals nicht bereit sind, vor Gericht auszusagen. Diese mangelnde Bereitschaft gilt insbesondere dann, wenn Zeugen in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Mobber stehen. Überlange Verfahrensdauern von mehr als zwölf Monaten sind bei einigen Arbeitsgerichten an der Tagesordnung und belasten die Opfer zusätzlich.

Für die Geltendmachung juristischer Ansprüche oder arbeitsrechtlicher Sanktionen sind drei Elemente erforderlich:

konkrete Beschreibung der einzelnen Ereignisse;
Verzahnung dieser Ereignisse im Sinnzusammenhang Mobbing, also der adäquate Kausalzusammenhang;
Verletzung von Rechtsgütern des Gemobbten oder Verstoß gegen konkrete arbeitsvertragliche Verpflichtungen.

In diesem Sinne ist also der Begriff Mobbing auch juristisch notwendig, um die Bedeutung eines Sachverhaltes richtig erfassen zu können. Eine klare juristische Definition des Mobbings existiert bisher jedoch nicht. Rechtlich relevante einzelne Handlungen sind:

Kündigungen,
Versetzungen,
Abmahnungen,
Tätlichkeiten,
sexuelle Belästigungen,
üble Nachreden (§ 186 StGB),
Beleidigungen (§ 185 StGB).

Die Effizienz des Rechtsschutzes ist bei diesen Handlungen unterschiedlich ausgeprägt. Während die erfolgreiche Verteidigung gegen eine unberechtigte Kündigung, Versetzung, Abmahnung recht einfach ist, ist sie bei sexueller Belästigung, übler Nachrede und Beleidigung eher mühselig und praktisch schwer durchsetzbar.

Den genannten, für sich genommen juristisch relevanten Tatbeständen stehen solche gegenüber, die − als einzelne Handlung betrachtet − keine juristische Relevanz haben. Hierzu zählen:

soziale Isolation,
Vorenthalten von Informationen,
intensive Kontrolle,
kleinliche Kritik.

In diesen Fällen ist jedoch zu beachten, dass eine bloße Strafanzeige nicht ausreicht, sondern ein Strafantrag Prozessvoraussetzung ist und dieser innerhalb von drei Monaten gestellt werden muss. Der Staatsanwalt prüft dann, ob bei diesem Antragsdelikt ein öffentliches Interesse zur Verfolgung besteht und verweist gegebenenfalls auf den wenig aussichtsreichen Privatklageweg. Werden diese juristischen Einwände überwunden, ist es noch unklar, ob ein als Mobbing erlebtes Verhalten strafrechtliche Relevanz hat. Die soziale Ausgrenzung eines Kollegen kann dann als strafbar betrachtet werden, wenn das Verhalten der Täter über das sozial vertretbare Maß hinausgeht, wie zum Beispiel das demonstrative Verlassen des Raumes oder das demonstrative Ignorieren.

Sobald der Arbeitgeber von Mobbing in seinem Betrieb erfährt, muss er seiner Fürsorgepflicht nachkommen. Er ist handlungsverpflichtet und muss eine wirksame Intervention (Bsp: Mitarbeitergespräch, Weisungsrecht, Abmahnung, Kündigung, Versetzung) ergreifen. Einen mobbenden Arbeitnehmer kann er unter besonderen Umständen auch fristlos entlassen, z. B. wenn Gesundheitsschäden eingetreten sind. Bei Untätigkeit des Arbeitgebers oder unwirksamer Intervention kann in Deutschland das Opfer Schadensersatz auch vom Arbeitgeber verlangen. Der Schadensersatz bezieht sich dann auf Therapiekosten, Rechtswegkosten, Schmerzensgeld.[4][5][6]

Soweit ein Mobbing-Fall ein Fall von Diskriminierung ist, und insbesondere wenn es sich um Mobbing im Zusammenhang mit Geschlecht, Religion, Behinderung, Herkunft oder sexueller Identität handelt, hat in Deutschland das Opfer aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erheblich erweiterte Rechte z. B. bezüglich der Beweislast.[7]
Wikipedia: Mobbing (Arbeitsrecht)


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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:16
@divepilot86


In jedem Betrieb wird eine gewisse Einarbeitungsphase berücksichtigt. Es ist doch selbstverständlich, dass ein Neuer nicht alles am ersten Tag perfekt hinbekommt.

Es kommt auch auf die jeweilige Tätigkeit an. Einfache Tätigkeiten in einer Fabrik müssten allerdings nach ein paar Tagen sitzen.
Ansonsten stellt sich schon die Frage, wozu ein Mitarbeiter gut ist. Die restliche Belegschaft kann nicht einen ungewillten, patscherten, unfähigen Kollegen immer mitschleppen und dessen Arbeit zusätzlich erledigen.


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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:20
@Saarländer

Welches Vorgehen bei Mobbing am hilfreichsten ist, hängt, m.E., von unterschiedlichen Faktoren ab. So, wie ich Dich verstehe, hast Du unter d. Verhalten des 'Mobbers' gelitten - und keinen anderen Weg gesehen, als sein Verhalten, Dir gegenüber, bei der Geschäftsleitung zu melden.

Wie verhalten sich denn jetzt die anderen Kollegen Dir gegenüber, nachden die Person versetzt wurde?

Fühlst Du Dich jetzt wohler in der Firma?


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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:23
Hallo Jala Phemia danke für die Nachricht.Also ich fühle mich in der Firma wohler,das stimmt.Die anderen Kollegen sind mir dankbar,weil sie meinten,das es mal einer sagen muss,denn er hat das auch mit anderen Mitarbeitern gemacht--habe ich erst neulich gesagt bekommen


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Saarländer1 Diskussionsleiter
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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:24
Hallo casa Blanca ja das mit der Einarbeitung in der Firma stimmt.Bei mir ist es so,das ich bisher immer alles auf anhieb verstanden habe,was will man auch in dieser Firma falsch machen,da kann man nichts falsch machen.Ich sage mal so auch ein BLINDER kann dort eine Arbeit machen.


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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:25
Zitat von Saarländer1Saarländer1 schrieb:Bitte keine dumme Lästerungen oder Beleidigungen.Mobbing ist ein Ernstes Thema und kann auch bestraft weren.
Wenn du so auf der Arbeit auch sprichst oder schreibst, musste du dich nicht wundern.


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Saarländer1 Diskussionsleiter
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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:27
da gab es noch ein Fall von Mobbing.Es kam mal ein Leiharbeiter der war etwas geistig zurück geblieben.Eines Tages hat man den Leiharbeiter mit Folie eingewickelt,und hat ihn in ein Karre festgebunden,und mit dem Stapler in ein Hochregal reingestellt.Da hat er Stunden verweilt,Er konnte nicht sprechen es war ja alles verwickelt,bis man ihn dann fand.Es gab 3 Fristlose Entlassungen,und der Leiharbeiter bekam eine Festanstellung


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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:30
@aseria23

Beleidigung/üble Nachrede etc. stellen einen strafrechtlichen Tatbestand dar, richtig.

Das, was sich aus den Beiträgen des TE herauslesen läßt, ist allerdings nicht im Strafrecht verankert.

Den Hinweis auf zu langsames Arbeiten sowie Arbeitsaufforderung etc als Mobbing darzustellen und noch dazu in diesem Thread Firmennamen zu nennen, das ist für mich mehr als grenzwertig.


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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:33
@Saarländer
Zitat von Saarländer1Saarländer1 schrieb:Es gab 3 Fristlose Entlassungen,
Eine Entlassung ist immer fristlos.
Es gibt lediglich die Unterscheidung zwischen gerechtfertigt und ungerechtfertigt.

Wir können uns liebend gerne über das Arbeitsrecht unterhalten, wenn du willst. ^^

Edit: Das Sauberhalten des Arbeitsplatzes (sprich zusammenkehren) gehört übrigens zu den Pflichten eines Arbeitnehmers ^^


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Saarländer1 Diskussionsleiter
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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:34
Hallo bei uns in der Linie wird extra eine Kernschiesmaschine heimlich manipuliert.damit der ander Mitarbeiter erst mal den Fehler suchen muss,um weiter zu arbeiten.So sieht es aus.Das kann nicht sein.


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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:35
@Casa_blanca

Ich kann nachvollziehen, dass Kollegen/Kolleginnen genervt sind, wenn der Ablauf nicht fluppt, wie sie sich das vorstellen.

Gleichzeitig sehe ich es so, dass ich nicht mehr arbeiten muss, weil/wenn ein/e Kollege/Kollegin das zu erreichende Pensum nicht erfüllt.

Ich habe selbst ein paar Jahre in der Produktion gearbeitet (und war im Betriebsrat). Wenn ich eine Arbeitspensum nicht erfüllen konnte (ohne dabei am Krückstock zu gehen ;) ) , sei es, weil ein/e Kollege/Kollegn nicht mitkam - oder die Maschine nicht adäquat arbeitete, habe ich das gemacht, was ich konnte - Punkt.

Zudem kenne ich es so, dass Leiharbeiter in der Regel (bei selber Leistung) weniger verdienen, als Festangestellte. M.E. trägt der AG dazu bei, wenn ein Leiharbeiter evtl. weng weniger leistet, als jemand, der x Tacken mehr verdient.


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Mobbing am Arbeitsplatz

06.04.2014 um 12:36
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:Eine Entlassung ist immer fristlos
Käse.

Es gibt fristlose und fristgerechte Entlassungen.


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