Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

58 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitsrecht, Führungskraft, Wohnungslosigkeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 13:35
Vielleicht weil er sich eine neue Wohnung suchen wollte und die alte gekündigt hat, aber zu viel zu tun hatte, als dass er irgendwelche Wohnungen besichtigen könnte?

Anzeige
melden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 13:36
@Crusi

Naja...:D!

Nehmen wirs mal so hin, dass sowas passieren kann ;)!


melden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 13:42
Zitat von dasewigedasewige schrieb:Bitte daran denken es geht um eine Führungskraft und nicht um einen normalen Arbeitnehmer.
Wenn die Führungskraft kein Arbeitnehmer ist, gelten auch die Arbeitsgesetze wie das KSchG nicht oder eingeschränkt. Welche Stellung hat denn die Führungskraft inne? Geschäftsführer?


melden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 13:46
@Aldaris

auf jeden fall eine stellung, die für den betrieb sehr wichtig ist, eine stellung wenn die nicht besetzt ist,der betrieb nicht tätig werden kann.


3x zitiertmelden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 13:49
Zitat von CrusiCrusi schrieb:Vor allem bekommt eine Führungskraft i.d.R. ein ziemlich hohes Gehalt und dadurch kann man auch als Obdachloser gepflegt genug im Unternehmen erscheinen.
Die wohnen in solch Fällen eh im Hotel oder kriegen direkt von der Firma ne Wohnung gestellt.


melden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 13:55
Zitat von dasewigedasewige schrieb:auf jeden fall eine stellung, die für den betrieb sehr wichtig ist, eine stellung wenn die nicht besetzt ist,der betrieb nicht tätig werden kann.
Damit kann ich nichts anfangen. Es wäre ein bedeutender Unterschied, ob es sich um einen GmbH-Geschäftsführer handelt oder um bspw. den Chef der Marketing-Abteilung. Davon hängt die Rechtsstellung ab und dementsprechend auch die Bewertung.


melden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 15:22
@Aldaris

ein pflegedienst darf ohne leitende pflegefachkraft nicht tätig werden.


1x zitiertmelden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 17:32
hallo @dasewige
;)
ist die Führungskraft denn auch die leitende PDL? (frage mit Absicht, es könnte ja auch eine stellvertretende PDL sein)
dann hat die leitende PDL doch auch keinen weiteren vorgesetzten der ihr den gehalt vorenthalten kann? ich rede jetzt bei einem privaten ambulanten Pflegedienst und nicht von einem kirchlichen träger.

oder geht es hier um einen kirchlichen träger, bei dem die leitende PDL eingestellt ist?


melden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 17:46
@zett

es besteht ein vorgesetzter auch für die leitende pflegefachkraft und es ist kein kirchlicher träger.
der inhaber kann der vorgesetzte oder auch ein geschäftsführer kann der vorgesetzte sein, wenn der pflegedienst eine gmbh ist.


melden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 17:51
@dasewige
ah ok, jetzt verstehe ich. habe mich mit der Thematik nie beschäftigt, war zwar oft genug dort tätig aber nie wirklich danach gefragt


melden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 17:51
@dasewige
Kannst du das alles mal nicht ausführlicher zusammenfassen? Ist ein wenig blöd sich jetzt mühselig die Krumen zusammensuchen zu müssen die du hier verteilt hast. Vllt ist die Resonanz dann auch größer.


melden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 17:56
Welchen Grund hat es, dass das Gehalt nicht gezahlt wurde? Einmalig oder dauerhaft?
Bei einmaligem, gar mehrmaligem Verzug verliert man in der Regel nicht sofort seine Wohnung und muss am nächsten Tag ausziehen.

Außerdem selbst WENN man dann wohnungslos wär, temporär, wieso sollte es den Ruf des Unternehmens schädigen? Wer bekommt das denn mit außer ein paar Interne? Oder läuft man gleich am nächsten Tag biersaufend mit löchrigen Klamotten in den Betrieb und pöbelt rum?


1x zitiertmelden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 18:02
Zitat von FrauLehrerinFrauLehrerin schrieb:Außerdem selbst WENN man dann wohnungslos wär, temporär, wieso sollte es den Ruf des Unternehmens schädigen?
hmmm... also ich könnte mir vorstellen, wenn es der Kundenstamm (Patienten) des pflegedienstes mitbekommt, dass die leitende PDL plötzlich obdachlos ist, bzw. keine Wohnung mehr hat aufgrund von irgendwelcher vorkommnise im betrieb, dadurch evtl. gerüchte entstehen und das ansehen des betriebes leidet?

die Patienten befürchten vielleicht finanzielle einbußen in dem laden und sehen sich wo anders um

oder wie soll man das genauer verstehen? ;)

@dasewige


melden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 18:25
Zitat von dasewigedasewige schrieb:Im Grunde hat der Arbeitgeber ja die Wohnungslosigkeit verursacht, durch nicht Zahlung des Gehaltes, aber wiederum ist die Wohnungslosigkeit einer Führungskraft ein schlechtes Renomee für den Betrieb und kann zur geschäfttseinbrüche führen, was man als geschäftsschädigend auslegen kann.
warum Zahlt der AG nicht mehr?


melden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 19:14
Zitat von dasewigedasewige schrieb: eine stellung, die für den betrieb sehr wichtig ist, eine stellung wenn die nicht besetzt ist,der betrieb nicht tätig werden kann.
in dem Fall wird die Fa. sicherlich darauf achten, dass die betreffende Person ihr Gehalt pünktlich bekommt, sollte man meinen...


melden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 19:19
@dasewige
das ist kein Kündigungsgrund, da käme kein Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht durch, niemals....woher sollen Kunden denn erfahren, dass die Führungskraft keinen Wohnsitz mehr hat?


2x zitiertmelden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 19:23
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:.woher sollen Kunden denn erfahren, dass die Führungskraft keinen Wohnsitz mehr hat?
in einem kleinen Kaff könnte so etwas schon passieren...


melden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 19:31
@peggy_m
und in einem kleinen Kaff hat man dann, als Führungskraft, nicht die Möglichkeit, sich eine neue zu suchen bzw. irgendwo anders vorübergehend unterzukommen? In einem kleinen Kaff wüsste man dann nämlich auch, dass der Arbeitgeber wohl zahlungsunfähig ist......aber egal, diese Kündigung hat vor keinem Arbeitsgericht eine Chance, wobei ich nicht verstehe, wie man seine Wohnung verlieren kann, wenn man einmal kein Gehalt bekommt........dafür gibt es das Amt oder aber die Kaution, man kann mit dem Vermieter sprechen, wie auch immer.......darf man eine Wohnung sofort und fristlos kündigen, wenn einmal die Miete nicht pünktlich bezahlt wurde?


1x zitiertmelden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 19:39
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und in einem kleinen Kaff hat man dann, als Führungskraft, nicht die Möglichkeit, sich eine neue zu suchen
so ist es, und auch in einem größeren Kaff sollte es möglich sein. Allerdings muss man üblicherweise einen Einkommensnachweis vorlegen, wenn man eine Wohnung anmieten will. Bei Untermiete könnte es einfacher sein, im Hotel auch.

Mir ist die Sache zu konstruiert. Ohne nähere Angaben kann man kaum Antworten geben.

Übrigens, selbst wenn die Wohnung gekündigt worden ist, wird man nicht gleich zwangsgeräumt. Wie gesagt, mir ist die Sache zu (schlecht) konstruiert.


melden

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 20:07
Vor allem: Was soll überhaupt so schlimm daran sein, wenn eine Führungskraft (temporär) obdachlos ist? @dasewige
Unternehmen, die sich darüber beschweren, müssten ganz schön engstirnig sein.
Und die Führungskraft hätte den Arbeitsplatzverlust selbst zu verschulden, wenn sie zu blöd ist, sich irgendwann innerhalb von nem Jahr oder Anderthalb mal ne Wohnung anzumieten...


Anzeige

melden