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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

58 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitsrecht, Führungskraft, Wohnungslosigkeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 20:08
@Crusi

Es wurden schon leute wegen weitaus geringerr sachen gefeuert..und nicht nur führungskräfte..

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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 20:18
@aseria23
Wenn du Pfandunterschlagung etc. meinst, ist das ein gewichtigerer Grund für eine Entlassung!


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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 21:41
Also niemand fliegt heut zu Tage einfach so von jetzt auf gleich aus seiner Wohnung und steht urplötzlich ohne Dach über dem Kopf da.

So etwas kündigt sich an, entweder durch Schreiben vom Vermieter oder oder oder.

Auch wenn Gehaltszahlungen ausbleiben, ist nicht gleich bei einer nicht gezahlten Miete der Rauswurf sofort von heute auf morgen gegeben.

Und eine Führungskraft, die eine solche Situation nicht kommen sieht bzw. nicht bewältigen und dem frühzeitig entgegensteuern kann, ist in meinen Augen keine Führungskraft - das nur mal nebenbei.

Das ganze Konstrukt ist meiner Meinung nach ziemlich weit her geholt ....

Und sollte es so sein, ist das ein hausgemachter Kündigungsgrund des Betriebes, egal ob Führungskraft oder nicht, und hat vor keinem AG bestand.

Zumal ja dann offensichtlich wiederum die Führungsqualitäten des Arbeitnehmers nicht so berauschend sein können wenn der Laden nicht läuft und keine Gehälter gezahlt werden können ....

Somit wäre dann auch die Kündigung wieder gerechtfertigt - allerdings aus anderem Grund.

Ein Teufelskreis :-)


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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 23:37
Also wenn schon eine hohe Führungskraft kein Gehalt mehr bekommt, dann geht wohl das ganze Unternehmen den Bach runter.
Denn bei finanziellen Schwierigkeiten einer Firma leiden zu allererst die Arbeiter durch Kündigungen oder Lohnkürzungen.

Dann hat sich ein eventuelles schlechtes Image wegen Obdachlosigkeit einer Führungskraft eh erledigt.


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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 23:45
Wenn ich das richtig verstehe, wird die Person wohnungslos, weil kein Geld mehr bezahlt wird.

Letztendlich kommt der Mieter in Zahlungsverzug, -aber- wohl über Monate, kein Vermieter kündigt einfach die Wohnung auf bei Nichtzahlung.

Maßnahme dagegen: Arbeitsrechtlich vors Arbeitsgericht wegen fehlender Zahlung, Hinweis an Vermieter und IHK oder wer auch immer zuständig ist und dann Wohnungsrechtlich nach dem BGB Privatklage anregen gegen Arbeitgeber, eventuell mit Anwalt bereits vorm Arbeitsgericht etc.

Beim Übergang zur Arbeitslosigkeit bei der ARGE Arbeitslosengeld beantragen, evt. mit Mietzuschuss.


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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

21.04.2014 um 23:55
Ich finde, die Geschichte wirkt irgendwie unstimmig.

1. Würde ein Pflegebetrieb, der ohne diese spezielle Führungskraft nicht funktionieren würde, doch nicht eben diese einfach so feuern. Es sei denn es steht schon ein kompetenter Ersatz in den Startlöchern.

2. Wie schon angemerkt von anderen, verliert man nicht einfach so nach einem Monat ohne Mietzahlung seine Wohnung.
Das muss schon mehrere Monate so gehen.
Was einen wiederum auf die Frage bringt, warum eine "Führungskraft" da nicht entsprechende Maßnahmen anwendet.

3. Wie auch schon mal bemerkt hier... Warum sollte so ein Unternehmen überhaupt einer/m so angeblich dermaßen wichtige/n Angestellten kein Gehalt mehr zahlen? Wenn finanzielle Schwierigkeiten für das Pflegeunternehmen herrschen, dann doch allen anderen Angestellten, aber doch zuletzt den Führungspersonen?

Wirkt irgendwie alles komisch auf mich.


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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

22.04.2014 um 00:32
@dasewige ganz schlechte idee... das wird teuer vorm arbeitsgericht.
außerdem kann der arbeitnehmer sich das geld schneller einklagen als der vermieter den mieter rausklagen. und wenn es ne firmen wohnung ist und der arbeitgeber die fristen nicht ordentlich setzt wird das noch viel teurer...
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das ist kein Kündigungsgrund, da käme kein Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht durch, niemals....woher sollen Kunden denn erfahren, dass die Führungskraft keinen Wohnsitz mehr hat?
naja, dauerhafte obdachlosigkeit könnte durchaus ein kündigungsgrund sein, jedenfalls wenn die führungskraft die üblichen probleme von obdachlosen bekommt.


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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

22.04.2014 um 06:24
also eine Führungskraft wird obdachlos, aufgrund fehlender Gehaltszahlungen und wird dann, aufgrund der Obdachlosigkeit gekündigt.....muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, ist schon sehr widersprüchlich und faktisch unmöglich, denn:
*der Arbeitgeber muss einen Grund angeben, wenn er kündigt, was aber nicht gleichbedeutend damit ist, dass dieser Grund Bestand hätte
*der Arbeitgeber kann, nicht fristlos kündigen, er muss abmahnen
*während der Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber ja Gehalt zahlen
*zahlt er kein Gehalt, wird der Arbeitgeber verklagt
*das Amt springt ein, wenn man aufgrund fehlender Gehaltszahlungen, in Zahlungsschwierigkeiten kommt
*der Arbeitgeber wird die ausstehenden Zahlungen leisten müssen UND dem Arbeitnehmer, will er die Kündigung aufrecht erhalten, eine Abfindung zahlen müssen, es wird einen Aufhebungsvertrag geben


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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

22.04.2014 um 07:43
@Tussinelda

du hast das Wesentliche wahrscheinlich schon gesagt (andere auch), aber man sollte vielleicht noch diese Aussage ergänzen:
Zitat von dasewigedasewige schrieb:auf jeden fall eine stellung, die für den betrieb sehr wichtig ist, eine stellung wenn die nicht besetzt ist,der betrieb nicht tätig werden kann.
Da beißt die Maus sich in den Schwanz?

Entweder wird die Fa. niemandem mehr zahlen können, weil der Betrieb nicht aufrecht erhalten werden kann, wenn der Führungskraft gekündigt wird.

Oder der Betrieb wird vorübergehend zwei Führungskraftgehälter zahlen müsssen...

Es bleibt alles in allem unstimmig.
Der TE sollte vielleicht das Problem etwas genauer schildern, finde ich.
(Gibt es eine Kontopfändung? Läuft der leitende Angestellte schon verwahrlost herum?)


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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

22.04.2014 um 08:56
@peggy_m
ich gehe mal davon aus, dass eine Führungskraft vielleicht auch gewisse soziale Fähigkeiten aufweist, somit wahrscheinlich Familie, Freunde hat, also auch WENN (was ich bezweifle) eine Obdachlosigkeit drohen würde, dann käme die Führungskraft wohl erst einmal unter und dann kann sich die Führungskraft eine neue Bleibe suchen. Kein Mensch steht urplötzlich, ohne jede Warnung vor der Obdachlosigkeit, es sei denn, es gab ein Unglück. Man wird nicht "über Nacht" aus der Wohnung geschmissen und ein Kündigungsgrund ist dies schon mal gar nicht, wenn der Arbeitgeber dies verschuldet hätte. Auch gibt es, wie gesagt, Ämter, die einen unterstützen, wenn man kein Gehalt bekommt, obwohl man gearbeitet hat. Ganz davon abgesehen, dass man sein Gehalt einklagt. Und gegen die Kündigung klagt. Also irgendetwas stimmt hier nicht.


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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

22.04.2014 um 08:59
@dasewige
Dein Fall ist eigentlich leicht zu lösen:

Der AG braucht (in der Regel) die Kündigung nicht zu begründen. Das Kündigungsschutzgesetz findet auf Führungskräfte keine bzw. nur eingeschränkte Anwendung. Die Frage ist allein, ob es sich wirklich um eine Führungskraft handelt oder "nur" um eine leitende Angestellte.

Mal was zum Einlesen:
http://xn--fachanwaltfrarbeitsrecht-5sc.net/ihre-kanzlei/arbeitsrecht-fuer-fach-und-fuehrungskrafte/


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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

22.04.2014 um 13:52
Zitat von dasewigedasewige schrieb:ein pflegedienst darf ohne leitende pflegefachkraft nicht tätig werden.
Es wäre äußerst hilfreich zu wissen, welche Funktionen die leitende Pflegekraft erfüllt (ob sie zum Beispiel selbstständig AN einstellt und entlässt), inwiefern sie weisungsgebunden ist und letztlich unter welche Rechtsform das Pflegeheim etc. fällt. Wie bereits erwähnt, gelten für einen GmbH-Geschäftsführer in der Regel die Arbeitsrechte nicht so wie für den AN. Genauso wie diese Rechte nicht oder eingeschränkt für Beamte oder Freiberufler gelten. Du musst da natürlich nicht drauf antworten, aber es würde die Lösung des Falls sehr vereinfachen. Bislang hattest du dich dahingehend nicht eindeutig ausgedrückt.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Der AG braucht (in der Regel) die Kündigung nicht zu begründen.
Richtig. Bei einer ordentlichen Kündigung nicht. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen, der, soweit ich weiß, auch mitgeteilt werden muss.


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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

22.04.2014 um 14:45
@Aldaris
Bei einer außerordentlichen ("fristlosen") Kündigung muss in er Tat ein wichtiger Grund vorliegen und dieser muss auch benannt werden.

Aber der Verlust einer Wohnung ist sicherlich kein wichtiger Grund, der für eine außerordentliche Kündigung erforderlich wäre. Da zählen Dinge, wie der Griff in die Kasse und vergleichbares dazu.

Ich vermute daher, dass hier eine ordentliche Kündigung im Raum steht. Wobei die Kündigung eher das kleinere Problem der AN ist, wenn der AG schon die Löhne nicht mehr zahlt.


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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

22.04.2014 um 18:46
@all
bin leider im moment auf grund von krankheit nicht in der lage hier vernüftig zu schreiben.


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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

22.04.2014 um 19:29
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber der Verlust einer Wohnung ist sicherlich kein wichtiger Grund, der für eine außerordentliche Kündigung erforderlich wäre.
Eine fristlose Kündigung aus diesem Grunde halte ich sogar grundsätzlich für rechtswidrig, da es sich nicht um einen wichtigen Grund i.S.d § 314 I BGB handelt. Der Wohnungsverlust könnte nur insofern eine Rolle spielen, als dass der AN aufgrund dessen seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen kann - insbesondere die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringt. Das hat aber nur indirekt etwas mit dem Verlust der Wohnung zu tun.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ich vermute daher, dass hier eine ordentliche Kündigung im Raum steht. Wobei die Kündigung eher das kleinere Problem der AN ist, wenn der AG schon die Löhne nicht mehr zahlt
Drohende Insolvenz vielleicht. Das ist immer bitter. Wie dem auch sei, wenn der Lohn nicht gezahlt wird, muss man zwangsläufig irgendwann vor das Arbeitsgericht. Möglicherweise berücksichtigt das Gericht dabei, dass der AN seine Wohnung aufgrund ausbleibender Lohnzahlungen verloren hat. Ich schätze aber eher nicht.
Zitat von dasewigedasewige schrieb:bin leider im moment auf grund von krankheit nicht in der lage hier vernüftig zu schreiben
Gute Besserung.


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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

22.04.2014 um 21:52
Arbeiten ohne Wohnung ist Unfug. Job bitte nur bei Wohnung. Andersrum - also Wohnung nur bei Job, hingegen nicht.
Wobei man natürlich sagen muss, dass wenn eine Miete über Hartz 4 finanziert wird, auch der Vermieter Sozialleistungen erhält. In dem Fall könnte doch auch für den Vermieter die Regelung zur Bedarfsgemeinschaft gelten, oder nicht?


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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

23.04.2014 um 08:16
Zitat von AldarisAldaris schrieb:§ 314 I BGB
Auch wenn es ein wenig klugscheißerisch ist, aber damit es nicht falsch da steht: Bei Arbeitsverhältnissen ist es 626 I.

@dasewige
ich wünsche Dir ebenfalls gute Besserung. Aber Dein geschilderter Fall ist recht konstruiert, oder?
Zitat von SimowitschSimowitsch schrieb:Wobei man natürlich sagen muss, dass wenn eine Miete über Hartz 4 finanziert wird, auch der Vermieter Sozialleistungen erhält.
Nein. Der Vermieter erhält in dem Fall keine Sozialleistungen. Die Sozialleistungen für den Mieter können direkt an der Vermieter gezahlt werden - aber das ist etwas anderes.


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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

23.04.2014 um 08:23
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Auch wenn es ein wenig klugscheißerisch ist, aber damit es nicht falsch da steht: Bei Arbeitsverhältnissen ist es 626 I.
Da ich gerade erst damit beginne, mich intensiv mit Arbeitsrecht zu befassen, ist mir jede Klugscheißerei Herzlich Willkommen. :)


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Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit

23.04.2014 um 10:22
*klugscheiß*


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