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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

311 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vergewaltigung Falschanschuldigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

26.11.2014 um 01:53
@1ostS0ul
Du hast ein Strohmann Argument gebracht. Ein Problem herbeigeredet, dass nicht existiert.
Zitat von 1ostS0ul1ostS0ul schrieb am 19.11.2014:ass sie uns alle als vergewaltiger bezeichnen
Passiert das? Nein.

Pragmatismus ist ganz wichtig in der Rechtsprechung.

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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

26.11.2014 um 15:54
@1.21Gigawatt

...es war kein argument als solches nur eine reaktion auf deine folgende aussage...
Zitat von 1.21Gigawatt1.21Gigawatt schrieb am 17.11.2014:Gibt keinen Anlass von derartig vielen Falschbeschuldigungen auszugehen.
...wenn du also nicht von falschbeschuldigungen ausgehst, obwohl nichts nachgewiesen wurde, von was gehst du aus bzw. als was bezeichnest du die leute...?


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

26.11.2014 um 16:03
@1ostS0ul
Eine Gesetzeslücke die dazu führte, dass Straftäter davon kommen können.
"Der Tatbestand der Vergewaltigung ist so eng beschrieben, dass es Fälle gibt, in denen unser Recht Schutzlücken offenbart", erklärte der SPD-Politiker in der "Frankfurter Rundschau". Er erwäge daher eine Gesetzesänderung, um Vergewaltiger leichter bestrafen zu können.

Das geltende Recht gebe auf die Frage, "wie viel Widerstand eine Frau leisten muss, damit es sich um Vergewaltigung handelt", nicht immer eine klare Antwort. Vergewaltigungen dürften aber nicht straflos bleiben, sagte Maas weiter.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/vergewaltigung-justizminister-maas-will-strengeres-sexualstrafrecht-a-1001317.html


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

26.11.2014 um 18:18
@1.21Gigawatt

...na wenn der "pinke pudel" maas sich eine andere definition von vergewaltigung wünscht bei welchem bestimmt auch schon ein falscher Blick, natürlich nur wenn er von einem mann ausgeht, eine vergewaltigung ist heißt das nun nicht das jeder "Freispruch" eigentlich ein vergewaltiger ist bzw. vielleicht nach seiner eigenen defintion aber real sollte immernoch, auch wenn es entgegen der wahrscheinlichen wunschvorstellung (eine aussage einer frau ist ausreichend auch wenn dreißig jahre später) von maas ist "unschuldig bis die schuld bewiesen ist" gelten... :/ ....heute schon genug dünnpfiff von dem hören "müssen"...-.-....


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

26.11.2014 um 19:56
@1ostS0ul
"pinker Pudel"? Meinst Du "lila Pudel"? Warum eigentlich so abwertend?


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

26.11.2014 um 21:19
Zitat von 1.21Gigawatt1.21Gigawatt schrieb:"wie viel Widerstand eine Frau leisten muss, damit es sich um Vergewaltigung handelt"
Normalerweise sollte ein einfaches aber ernst gemeinte Nein ausreichen.

Das Problem ist, dass viele die Missbrauch erfahren es nie anzeigen und dafür einige solche Vorfälle erfinden.

In dem Fall ist es aber besser, man glaubt ( als einfacher Zuhörer ) jeder Frau, als man zweifelt an jeder.

Wäre die falsche Entwicklung wenn wegen einiger kaputten Frauen, die Masse derjenigen welche wirklich vergewaltigt wurde, sich niemandem mehr anvertrauen wollen/können.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

26.11.2014 um 21:50
@1ostS0ul
Es geht um Pragmatismus hier. @insideman hats schon geschrieben.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

27.11.2014 um 23:39
@Tussinelda

...ja genau danke habe es verwechselt...:Y:...weshalb abwertend, bsschreibt es nur relativ gut wenn man bedenkt wie er die feministischen phrasen einfach so von sich gibt und "stolz" auf seine mitwirkung an der quote ist...*facepalm*....

...aber man kann bei der überlegung wie es zu der bezeichnung kam auch noch an....
Zitat von 1ostS0ul1ostS0ul schrieb:eute schon genug dünnpfiff von dem hören "müssen"...-.-....
...denken...-.-....

@1.21Gigawatt

...naja ich halte eben von der prämisse "unschuldig bis die schuld bewiesen ist" relativ viel und relativ wenig davon das wenn "nichts" nachgewiesen wurde man personen, so wie du, trotzdem "verurteilt" und sie dann dennoch im grunde als vergewaltiger bezeichnet. Du magst es anders sehen und eine beweislastumkehr gut heißen aber davon halte ich nichts...


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

28.11.2014 um 14:10
@1ostS0ul
Die Frage ist hier was du als Beweis gelten lässt.
Das Problem ist ja, dass letztendlich meist Aussage gegen Aussage stehen.
Was einvernehmlich vs. war nicht einvernehmlich.

Wie willst du hier in der Beweisführung vorran gehen wenn es keine Zeugen gibt?
Ich denke es wäre falsch die aktuelle Gesetzeslage unverändert zu lassen und es damit Vergewaltigern unwahrscheinlich einfach machen davon zu kommen bzw. es den Opfern von Vergewaltigung unwahrscheinlich schwer machen recht zu bekommen.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

30.11.2014 um 18:30
@1.21Gigawatt

...eine einzenlne aussage bestimmt nicht und erst recht nicht nach dreißig (übertrieben formuliert) jahren ... :/
...wenn es keine beweise / zeugen etc. gibt bleibt es bei "unschuldig bis die schuld bewiesen ist" bis man eine bessere alternative hat und dazu würde ich "es reicht eine aussage" (deine "wunschvorstellung"...?...oder wie stellst du es dir vor...:ask:...) nicht zählen....


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

01.12.2014 um 03:04
@1ostS0ul
Es ist ein pragmatischer Ansatz, kein idealer.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

01.12.2014 um 22:52
@1.21Gigawatt

...und das findest du gut und richtig bzw. ist deine "wunschvorstellung" (fällt kein besseres wort ein) das eine aussage ohne weitere beweise reicht bzw. ausreichen soll...:ask:..


...happy allmy b-day... ;) ...


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

01.12.2014 um 23:52
@1.21Gigawatt
Zitat von 1.21Gigawatt1.21Gigawatt schrieb:Es ist ein pragmatischer Ansatz, kein idealer.
In wie fern ist der Ansatz pragmmatisch?
Du kritisierst, dass die Vergewaltigten es schwer haben die Schuld des Vergewaltigers nachzuweisen. Mit deinem Ansatz würdest du es unmöglich machen, dass der Angeklagte seine Unschuld beweisen kann. Also verlagerst deu nur das Problem auf das andere Ende.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

02.12.2014 um 01:49
@ähhh
Zitat von ähhhähhh schrieb:Also verlagerst deu nur das Problem auf das andere Ende.
Richtig, aber Statistiken zeigen, dass an diesem Ende kein Problem besteht.
Während Studien zeigen, dass überwältigend viele Vergewaltiger straffrei davon kommen, zeigen Statistiken keine alamierend hohe Zahlen von unschuldig Verurteilten bzw. Versuchen unschuldige der Vergewaltigung zu bezichtigen.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

02.12.2014 um 09:09
@1.21Gigawatt

...mit "statistiken" beziehst du dich auf die eine (zwei mehr oder weniger) statistik von der feministin Liz Kelly...?
...und mit "Studien" meinst du das wenn jemand auf grund fehlender beweise "frei gesprochen" wird, er ja dennoch ein vergewaltiger ist...?


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

02.12.2014 um 15:40
@1ostS0ul
Das ist kein Topic von Feministinnen.
Die Kriminalforschung hat das Problem auch schon lange erkannt.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

02.12.2014 um 17:04
Von dem Fall habe ich auch gehört sowas ähnliches ist mir auch passiert nur mit dem Unterschied ich war nicht im Gefängnis und die Person die die Falschaussage gemacht hat wurde nie verurteilt


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

02.12.2014 um 17:34
@1.21Gigawatt
1) Verlinken von Statistiken ist ein muss, wenn man diese als Untermauerung seinder Argumente nutzt.
2)Einfach lächerlich in diesem speziellen Fall die Unschuldsvermutung ad acta zu legen (diese Vermutung gibt es nicht einfach so)
3)Es reicht unter umständen nur zu behaupten, dass man vergewaltigt wurde und schon ist der Ruf des mutmaßlichen Täters nachaltig geschädigt, ganz egal ob er dann freigesprochen wird oder nicht.

Mit deinem Ansatz wäre die Behauptung nicht mehr nur eine Behauptung, sondern schon ein Beweis für das Verbrechen. Wenn das mutmaßliche Opfer und der mutmaßliche Täter alleine beim Tathergan waren, wäre zwangsweise eine Verteilung die Folge.
Aber klar, wieso machen wir das nicht einfach bei jedem Verbrechen so; Dir wurde was gestohlen. Du gehtst hin und zeigst mit dem Finger auf jemanden und sagst der wars (mit deinem Ansatz in Fällen von Vergewaltigungen, übertragen auf Diebstahl, wäre so etwas möglich)
Und wie sollte man da seine Unschuld beweisen?


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

02.12.2014 um 17:51
Also ich finde wie einige andere auch, dass grade bei diesem Thema die Schuld ganz klar feststehen muss um zu verurteilen. Denn grade bei diesem sensiblen Thema ist es ja eh schwierig als Mann zu beweisen, dass es vielleicht auch einvernehmlich, halt nur eine härtere Gangart war. Ich habe mich letztens noch mit meinem Partner, mit dem ich in einer BDSM Beziehung lebe, drüber unterhalten. Es wäre doch ein Klacks ihn nach einer Session anzuzeigen. Aber keine Angst,das ist nicht meine Intention. Es war nur als Beispiel geschrieben ;) Hoffe, es kam an, was ich damit sagen bzw ausdrücken wollte ....


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

02.12.2014 um 23:13
@1.21Gigawatt

...@ähhh hat es ganz gut geschrieben...:Y:...


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