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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

311 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vergewaltigung Falschanschuldigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

14.12.2014 um 21:35
@1ostS0ul
Zitat von 1ostS0ul1ostS0ul schrieb:...das ist mir schon klar, für dich wird auch ein kurzer blick von einem mann zu einer frau als belästigung gewertet wenn die frau nachher sagt ihr habe es nicht gefallen dass der mann sie kurz angesehen hat...:Y:...xD
Natürlich. Anschauen nur nach schriftlicher Erlaubnis.
Zitat von 1ostS0ul1ostS0ul schrieb:was erwartest du, willst du männern verbieten zu fühlen wie sie fühlen bzw. ihr "bedürfniss" verbieten oder wie stellst du dir das vor...?
Ich erwarte das man sich benimmt und respektvoll miteinenader umgeht. Wir sind intelligent genug um uns nicht vollständig unsere Trieben hinzugeben.
Zitat von 1ostS0ul1ostS0ul schrieb: dann aber auf der anderen seite alle offenen "fälle", auch ohne jeglichen beweise, als vergewaltigungen anzusehen....?
Wenn du damit auf die Dunkelfeldstudie abzielst - das ist nicht was bei einer solchen Studie tut.
Zitat von 1ostS0ul1ostS0ul schrieb:...nun haben auch einige deutsche seiten zu dem "immer-glauben-vorfall des rolling stone" geschrieben....
Wir leben in einem Rechtsstaat, genau wie die Amis.
Wer statt ins Krankenhaus und Polizei lieber zur einer Boulevardzeitschrift geht, der macht ganz grundlegend was falsch und kann nicht erwarten, dass es Aufklärung gibt.


Ich rede hier nicht davon, dass wir Lynchjustiz betreiben sollten oder demnächst der "Bravo Girl" die Aufgaben des Staatsanwaltes überlassen, ich rede davon, dass wir eine pragmatische Gesetzesänderung ausprobieren sollen um Vergewaltigungen besser bestrafen zu können.

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nero3 ehemaliges Mitglied

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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

14.12.2014 um 22:35
@jimmy82
finde ich auch krass und teile deine Meinung


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

17.12.2014 um 00:37
@1.21Gigawatt
Zitat von 1.21Gigawatt1.21Gigawatt schrieb: Wir sind intelligent genug um uns nicht vollständig unsere Trieben hinzugeben.
...anfragen, auch wenn vermeintlich unhöflich, ist also bei dir sich "vollständig seinen trieben hingeben"...?
Zitat von 1.21Gigawatt1.21Gigawatt schrieb:Wenn du damit auf die Dunkelfeldstudie abzielst - das ist nicht was bei einer solchen Studie tut.
...ich beziehe mich auf die von dir in dem link (der feministin) geposteten 3% aus den 100 "Fällen"....
Zitat von 1.21Gigawatt1.21Gigawatt schrieb:Ich rede hier nicht davon,
...du redest davon die unschuldsvermutung aufzuheben und eine beweislastumkehr einzuführen...-.-....


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

17.12.2014 um 02:10
@1ostS0ul
Catcalling ≠ "anfragen"
Zitat von 1ostS0ul1ostS0ul schrieb:...ich beziehe mich auf die von dir in dem link (der feministin) geposteten 3% aus den 100 "Fällen"....
Hast du eine bessere Quelle?
Zitat von 1ostS0ul1ostS0ul schrieb:...du redest davon die unschuldsvermutung aufzuheben und eine beweislastumkehr einzuführen...-.-....
Ich rede davon Vergewaltigung methodisch ähnlich zu behandeln wie Körperverletzung.
Bei einer Körperverletzung muss das Opfer auch nicht nachweisen, dass es nicht einvernehmlich stattfand, es muss nur nachgewiesen werden, dass es stattfand.
Wenn es einvernehmlich war, dann muss der "Täter" bzw. in dem Fall Partner, glaubhaft machen, dass es einvernehmlich war.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

17.12.2014 um 11:01
Zitat von 1.21Gigawatt1.21Gigawatt schrieb:Ich rede davon Vergewaltigung methodisch ähnlich zu behandeln wie Körperverletzung.
Bei einer Körperverletzung muss das Opfer auch nicht nachweisen, dass es nicht einvernehmlich stattfand, es muss nur nachgewiesen werden, dass es stattfand.
Wenn es einvernehmlich war, dann muss der "Täter" bzw. in dem Fall Partner, glaubhaft machen, dass es einvernehmlich war.
Du stellst ernsthaft "Körperverletzung" und "Sex" auf eine Stufe?
Körperverletzung ist in den seltensten Fällen (mal abgesehen von SM vielleicht) einvernehmlich.
Bei Sex schaut es da doch ein bisschen anders aus.

Ich bleibe bei meiner Meinung, was du hier "verlangst" ist absolut bescheuert, da Falschanschuldigungen so Tür und Tor geöffnet werden.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

17.12.2014 um 12:59
@Sombra84
Zitat von Sombra84Sombra84 schrieb:Ich bleibe bei meiner Meinung, was du hier "verlangst" ist absolut bescheuert, da Falschanschuldigungen so Tür und Tor geöffnet werden.
Und wie würdest du dann das aktuelle Problem lösen, dass es bei Vergewaltigung so selten zu Verurteilungen kommt?


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

17.12.2014 um 23:31
@1.21Gigawatt
Zitat von 1.21Gigawatt1.21Gigawatt schrieb:Hast du eine bessere Quelle?
...spielt in wie fern eine rolle...:ask:...ob ich nun eine habe oder nicht so ändert dies nichts daran das diese "studie" nicht wirklich eine hohe, wenn überhaupt, aussagekraft hat....
...bzgl. deiner "gleichsetzung" mit körperverletzung hat ja @Sombra84 schon etwas angemerkt....
Zitat von 1.21Gigawatt1.21Gigawatt schrieb:Und wie würdest du dann das aktuelle Problem lösen, dass es bei Vergewaltigung so selten zu Verurteilungen kommt?
...du beziehst dich auf die entwicklung der verurteilungen...:ask:....wenn ja, dann sollte man dies vielleicht auch erst einmal genauer untersuchen was es damit überhaupt auf sich hat und nicht voreillig auf grund seiner eigenen einstellung (alles vergewaltiger auch wenn keine beweise vorhanden sind...in diesem zusammenhang, http://www.sueddeutsche.de/panorama/prozess-in-zuerich-karl-dall-vom-vorwurf-der-vergewaltigung-freigesprochen-1.2259848 , auch so einer nicht wahr...? ;) ) voreillig schnellschüsse, dann auch noch in einem solchen ausmaß, vollziehen... :/ ...


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

18.12.2014 um 06:27
Zitat von 1.21Gigawatt1.21Gigawatt schrieb:Bei einer Körperverletzung muss das Opfer auch nicht nachweisen, dass es nicht einvernehmlich stattfand, es muss nur nachgewiesen werden, dass es stattfand.
Das Ding is eben auch, dass man schon bei einer Anschuldigung von Vergewaltigung immense
soziale Schäden davon trägt, die im Zweifel irreparabel sind.

Also selbst wenn man nachweisen kann, dass keine Vergewaltigung stattfand;
der Ruf ist ruiniert.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

18.12.2014 um 15:48
Zitat von 1.21Gigawatt1.21Gigawatt schrieb:Und wie würdest du dann das aktuelle Problem lösen, dass es bei Vergewaltigung so selten zu Verurteilungen kommt?
Ganze ehrlich? Keine Ahnung.
Aber bestimmt nicht indem ich jeden Mann unter Generalverdacht stelle.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

22.12.2014 um 17:49
So ein Fall ist eine Tragödie. Es ist immer eine Tragödie wenn jemand zu Unrecht für irgend etwas verurteilt wird. Normalerweise müsste eine Tat eindeutig bewiesen werden soweit das möglich ist, wenn jeder eingeknastet wird der von irgendwem in die Pfanne gehauen wird (erzählen kann ja jeder) dann kann man die Welt direkt einstampfen.

Der zu Unrecht verurteilte müsste eine gewaltige Entschädigungszahlung bekommen und die Frau die ihn beschuldigt hat, müsste die Zeit die er zu Unrecht gesessen hat, absitzen damit sie sieht was sie getan hat.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

22.12.2014 um 18:01
Fehlurteile gibt es in Einzelfällen immer, egal wie die Rechtslage ist.
Wer das nicht in Kauf nehmen will, argumentiert irrational und ist emotional befangen.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

22.12.2014 um 18:05
@Draiiipunkt0

Es kann passieren, ja. Soll aber nicht passieren. Man denke allein daran dass ein Unschuldiger im Bau sitzt und ein Täter frei herumrennt.

Wenn es einem selbst mal passiert dass man zu Unrecht für etwas verurteilt wird, möcht ich sehen wie rational man darauf reagiert.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

22.12.2014 um 22:11
@Capitano
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:Wenn es einem selbst mal passiert dass man zu Unrecht für etwas verurteilt wird, möcht ich sehen wie rational man darauf reagiert.
Nach der selben "Logik" wird auch die Todesstrafe für Kinderschänder gefordert.
Ich kann dieses "Argument" nicht mehr hören.
Nervt.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

22.12.2014 um 22:13
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Nach der selben "Logik" wird auch die Todesstrafe für Kinderschänder gefordert.
Ich kann dieses "Argument" nicht mehr hören.
Nervt.
Das ist überhaupt kein Vergleich. Es ist wohl ein Unterschied ob man über die Härte der Strafe für eine bestimmte Straftat diskutiert oder darüber dass jemand in den Bau geht der nichts verbrochen hat.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

22.12.2014 um 22:22
@Capitano
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:oder darüber dass jemand in den Bau geht der nichts verbrochen hat.
Diese Diskussion wird nicht geführt, weil sie nicht zielführend ist.
Fehlurteile gab und wird es immer geben.
Diskussionen auf Einzelfällen aufzubauen, ist unseriös.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

22.12.2014 um 22:25
@Draiiipunkt0

In erster Linie ging es mir nur um diese Aussage:
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Wer das nicht in Kauf nehmen will, argumentiert irrational und ist emotional befangen.
Ganz rational und emotionslos: So etwas ist nicht in Kauf zu nehmen und Punkt. Mehr ist nicht zu sagen dazu.

Sollten doch Fehler passieren (weil diese immer wieder passieren können) dann müssen die Personen die dafür verantwortlich sind aber auch dafür gerade stehen.

That's it. Verhindern kann man es eh nicht.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

22.12.2014 um 22:30
@Capitano
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:Ganz rational und emotionslos: So etwas ist nicht in Kauf zu nehmen und Punkt.
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:Verhindern kann man es eh nicht.
Was man nicht verhindern kann, muss man zwangsweise in Kauf nehmen.
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:Sollten doch Fehler passieren (weil diese immer wieder passieren können) dann müssen die Personen die dafür verantwortlich sind aber auch dafür gerade stehen.
Wer sagt, dass es nicht so ist?


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

22.12.2014 um 22:36
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Was man nicht verhindern kann, muss man zwangsweise in Kauf nehmen.
Stimm fast. Bis auf das "Nicht" welches du wohl vergessen hast. Da ist einfach das Rechtssystem gefordert, so etwas kann man mit Leichtigkeit verhindern in dem man auf reine Indizienprozesse, ohne eindeutige Beweise, ohne Geständnis, ohne glaubhafte Zeugen etc. verzichtet. Aber das driftet jetzt dann eh schon relativ weit ab. Lange Rede kurzer Sinn, es gäbe durchaus Mittel und Wege solche falschen Verurteilungen zu unterbinden.
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Wer sagt, dass es nicht so ist?
Solang es so ist hab ich auch überhaupt kein Problem damit.


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

22.12.2014 um 22:47
@Capitano
Zitat von CapitanoCapitano schrieb:Da ist einfach das Rechtssystem gefordert, so etwas kann man mit Leichtigkeit verhindern in dem man auf reine Indizienprozesse, ohne eindeutige Beweise, ohne Geständnis, ohne glaubhafte Zeugen etc. verzichtet.
Nenn mal ein paar Beispiele für solche "Indizienprozesse".

(Keine Fälle vom Höhrensagen oder aus dem Bekanntenkreis.)


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5,5 Jahre Knast für Falschanschuldigung wg Vergewaltigung

22.12.2014 um 22:50
@Draiiipunkt0

Fall Julia Kührer aus Österreich. Kannst du googeln. Ich kann dir zwar nicht sagen ob der der dafür einsitzt wirklich unschuldig ist (glaube sogar er wars) aber da wurde einer 20 Jahre eingebuchtet obwohl man ihm nichts nachweisen kann.


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