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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

77 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Belästigung, Assi, Mietrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 10:45
Zitat von DaXxDaXx schrieb:japp abmahnung hat er wohl schon erhalten, wegen wiederholter Störung des Hausfriedens, ich werd aber erst in dem gespräch mit der HV (hoffentlich) direkt erfahren was jetzt aktuell so gegen ihn läuft, wie gesagt, er hat ja schon ein Gerichtsverfahren wegen der Beschädigung der Fahrräder bekommen, aber bis sowas durch ist das dauert halt auch. o.O
Die Abmahnung muss an den/die Mieter/-in gehen, denn diese ist für das Verhalten "verantwortlich". Eine Abmahnung an jemanden mit ich keinen Vertrag habe bringt nicht wirkllich viel :D Oder?

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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 10:46
@DaXx

Na doll, tolle verwaltung. Den hätte ich als verwaltung bei der vorgeschichte aber gar nicht mit einziehen lassen.


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 10:47
@DaXx


Ups, habe Deinen letzte Post an mich zu spät gelesen :D In dem Fall das er mit im Vertag steht, macht die Abmahnung allerdings Sinn :D


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 10:48
@Gentian
naja das wusste doch keiner.

Ist doch alles erst passiert als er dort schon eingezogen war, sprich innerhalb des letzten halben Jahres so etwa.^^

@Hawkster
Jo, darum hoffe ich ja dass er blad mal rausfliegt, denn viel bessert sich ja nicht.


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 10:54
@DaXx

Ah so, naja, da kann man nur hoffen, dass die kündigung ausgsprochen wird.


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 10:56
@Gentian
naja ich geh mal davon aus dass es nicht mehr lang dauert, evtl. ist die sogar schon in arbeit aber sowas kann sich ja auch hinziehen.
Bei der Menge an Beschwerden in so kurzer Zeit würde es mich jedenfalls wundern wenn da nichts bei rumkommt.


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 10:57
hmm wie denn überhaupt Kündigung?
Ich stell mir das so vor, Hausverwaltung sagt er muss gehen...jo er geht erstmal und 1 Tag später drescht er dann wieder gegen ihre Tür.
Sie nimmt ihn natürlich wieder auf, so schüchtern wie sie ist.

Also glaubt ihr das interessiert den? Da setzt der sich mitm Ar... drauf!


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 11:00
@knopper
na und wenn schon wenn ich z.b. sehe dass der sich hier weiter rumtreibt (was mich ja per se nicht stören würde) aber wenn er dann stress macht dann kann die HV auch ein Hausverbot erteilen weil er ja kein Mieter mehr ist, und wenn er das nicht beachtet gibts ne Verfügung, wenn die auch nicht fruchtet dann ne Unterlassungsklage und spästestens dann wirds verdammt teuer für den guten, Ich bin jetzt kein Jurist aber so in etwa müsste das dann doch laufen?!


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 11:01
@knopper

Klar kann der vermieter bei der häufung der vorkommnisse kündigen, wenn nach der abmahnung nix passiert ist. Dann dürfen die beiden sich eine neue bleibe suchen.


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 11:06
@DaXx
So einfach ist das mit dem Hausverbot nicht, wie bereits schrieb.

Vielleicht liest Du Dir folendes kurz durch und verstehst was ich meinte:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausverbot.htm

Ein kleiner, wichtiger Auszug:
er kann (der Vermiter) - abgesehen von sehr krassen Ausnahmesituationen - keine Hausverbote erteilen

Wobei hier offen ist, was als sehr krasse Ausnahmesituation definiert ist.


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 11:09
@Hawkster
naja Drogenkonsum, Mieterbeleidigung und Bedrohung sowie vorsätzliche Körperverletzung (oder der Versuch dieser)...dazu kommt ja noch Sachbeschädigung des Eigentums der Mit-Mieter. und dann ggf. noch häusliche Gewalt...ich denke das ist schon ne recht krasse Situation. Zumindest für mich (und ich bin sonst wirklich nicht pingelig, spiele selbst Gitarre und zocke Xbox über ne Dolby Anlage), ein untragbarer Zustand.

Aber wenn sich jemand beschwert hat man dem halt folge zu leisten, ansonsten gibts ärger.


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 11:21
Zitat von DaXxDaXx schrieb: und wenn er das nicht beachtet gibts ne Verfügung, wenn die auch nicht fruchtet dann ne Unterlassungsklage
Dazu noch etwas:
Eine zusätzliche Verfügung oder gar eine Unterlassungsklage ist nicht notwendig, da der Verstoß gegen das Hausverbot bereits strafbar ist.
Zitat von DaXxDaXx schrieb:Aber wenn sich jemand beschwert hat man dem halt folge zu leisten, ansonsten gibts ärger.
Ich sage es mal so: Nur wenn die Beschwerde angemessen ist :D

Ansonsten: Der Drogenkonsum geht Dich nicht wirlich was an, solange er nicht fixend im Treppenhaus sitzt oder so :)
Die vorsätzliche (versucht) KV ist doch die Sache die ausserhalb des Hauses/Grundstückes geschah, also ob das relevant ist für ein Hausverbot wage ich zu bezweifeln... aber in der Summe der Vorfälle sicher zu berücksichtigen, das entscheiden aber andere. Ich gebe hier nur meine Meinung zum Besten :D

Beleidigung und Bedrohung sind sicher schwerwiegend, aber hier sollten Strafanzeigen folgen. Ob dadurch ein Hausverbot gerechtfertigt ist, ist wieder eine Sache, die andere zu entschieden haben, mMn ehr nicht.

Sachbeschädigung am Eigentum des Vermieters (evtl auch anderen) ist dann ehr eine Sache die zu einem, durch den Vermieter, gerechtfetigtem Hausverbot führen kann.

Die häusliche Gewalt ist eine Sache die zur Anzeige gebracht werden muss/sollte und ob das ein Hausverbot durch den Vermieter rechtfertigt wage ich zu bezweifeln...

Was hier gerne übersehen wird ist die Möglichkeit der Mieterin ihm ein Hausverbot auszusprechen, dieses gilt dann zumindest für ihre Wohnung und wenn er keine weiteren Bekannten im Haus hat auch für den Rest des Hauses. Es gib ja keine Anliegen mehr sich im Haus rumzutreiben :D

Allles in Allem sicher eine Situation die komplizierter ist als sie zunächst scheint.

Ach so: Nur weil sein Name mit auf der Klingel steht, heisst das nicht das er im Mietvertrag stehen muss. Es reicht wenn der Vermieter von seiner Anwesenheit Kenntnis hat (zB wegen erhöhter Nebenkosten) und er dort gemeldet ist. Aber so wie ich das verstanden habe, hat Dir @DaXx wohl jemand gesagt das er einen Mitvertrag mitunterschrieben hat.


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 11:26
@Hawkster
hmmm...verdammt verzwickte Sache...

was die Böller-Sache angeht...also wenn ich Vermieter WÄRE, und jemand schmeisst Böller von innerhalb meines Hauses auf vorbeilaufende Passanten (oder sogar Mitbewohner) dann wäre das für mich (ich kann da nur subjektiv für mich sprechen denn wie du sagst, am ende entscheidet das die Ordnungsmacht), schon ein Grund ihm zu Kündigen.

des weiteren hast du recht, ich weiß nicht mit Bestimmtheit ob er im Mietvertrag steht, ich hab nur gesehen dass er an der Klingel steht und daher gehe ich von mir aus davon aus dass er sich in den Mietvertrag eingetragen hat. Wenn dem aber nicht so ist, dann greift ja wieder das Hausrecht des Vermieters/Eigentümers und er KÖNNTE ihm ein hausverbot erteilen. siehe hier:

"Ausnahmsweise kann der Vermieter bestimmten Personen das Betreten des Hauses verbieten, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden gestört oder die gemeinschaftlich zu nutzenden Räume beschädigt oder verunreinigt hat." (aus deinem Link)


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 11:33
@DaXx

Genau das was da steht, habe ich auch geschrieben. Es muss (nachweislich und wiederholt) eine Störung des hausfriedens oder Sachbeschädigungen vorliegen. Wie gesagt: Beweisbar. Ein: Ich habe gehört das da jemand in den Briefkasten geschlagen hat, kann, muss aber nicht ausreichen.
Wie gesagt, das ganze Szenario ist etwas komplizierter als es im ersten Moment den Eindruck macht :D


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 11:43
Zitat von DaXxDaXx schrieb:des weiteren hast du recht, ich weiß nicht mit Bestimmtheit ob er im Mietvertrag steht, ich hab nur gesehen dass er an der Klingel steht und daher gehe ich von mir aus davon aus dass er sich in den Mietvertrag eingetragen hat. Wenn dem aber nicht so ist, dann greift ja wieder das Hausrecht des Vermieters/Eigentümers und er KÖNNTE ihm ein hausverbot erteilen. siehe hier:
Hierzu noch etwas: Wenn er nicht im Mietvertrag steht und der Vermieter keine Kenntins davon hat das er da wohnt, dann ist unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung der Mieterin möglich, da aufgrund des Namens auf dem Klingelschild von einer dauerhaften Mitnutzung der Wohnung als gegeben angesehen werden kann. Also kein "Besuch" mehr.


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 11:47
@DaXx

Wie wärs wenn du, oder besser deine Freundin (wegen Eifersucht) mal mit dem Mädel sprichst. Keine Vorwürfe machen! Aber ihr könnt ja sagen, dass ihr den ganzen Lärm und die Streitereien mitbekommen habt und dass es sich so anhört, als wenn er sie schlägt. Fragt sie, ob sie Hilfe möchte. Zeigt Verständnis für sie, auch wenn ihr vielleicht das meiste nicht versteht. Gebt ihr die Nummer deiner Freundin, damit sie sich melden kann. Wenn ihr ihr Vertrauen habt und sie ihn auch loswerden will, dann habt ihr gemeinsam die größte Chance.


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 11:55
@DaXx
Ich bin gelernter Immobilienkaufmann und habe somit schon des Öfteren in der Rolle des Vermieters gesteckt. Deine Geschichte ist im Prinzip ein Klassiker für mich. Kommen wir mal zu den Grundlagen.

Jeder Mieter ist an seinen Mietvertrag gebunden. Wenn er gegen eine Vertragsregelung verstößt, wird in der Vermieter im Regelfall höflich darauf hinweisen (eher im Wohnraumbereich, weniger im Gewerbe) z. B. durch Erinnerungsschreiben, diesen Verstoß einzustellen. Dabei ist jeder Vermieter anders gestrickt und hat mehr oder weniger Geduld. Nach mehreren Wochen des guten Willens, wird es sicher zu einer Mahnung kommen, die später wichtig ist um eine evtl. fristlose Kündigung durch den Vermieter zu untermauern. Ich bin mir nicht sicher wie die Rechtslage mittlerweile ist, da ich schon etwas länger nichts mehr mit Wohnungen zu tun habe, aber es werden wahrscheinlich mindestens zwei, evtl. sogar drei Mahnungen benötigt (allerdings für den gleichen Punkt z. B. Ruhestörung) um den Mieter rechtswirksam zu kündigen. Da dem Mieter immer eine Frist eingeräumt wird den Verstoß einzustellen, kannst du dir vorstellen das nicht innerhalb von zwei Wochen von der Erinnerung bis zur letzten Mahnung alle Schreiben beim Mieter liegen und dann sofort gehandelt werden kann.

Wenn ein Mieter seine Mietschulden nicht begleicht, wird dies dem Vermieter bzw. der Verwaltung sehr schnell auffallen und man wird umgehend handeln können. Im Fall der Ruhestörung ist der Vermieter bzw. der Verwalter aber auf die Bewohner des Hauses angewiesen. Ich spreche bewusst von der Mehrzahl, da ein einzelner Mieter im Regelfall nicht viel ausrichten kann. Immerhin kann es ja gut sein, dass ein Mieter seinen Nachbarn einfach nicht mag und ihm eins auswischen will. Aus diesem Grund solltest du zunächst deine Nachbarn aufsuchen und sie vorsichtig zu diesem Thema "Ruhestörung" befragen. Wenn sie dein Problem ebenfalls als solches erkennen, dann sollten sie (wie du selbstverständlich auch) über einen Zeitraum von z. B. zwei Wochen alles dokumentieren, was sich der Ruhestörer erlaubt. Man kann den Vermieter/Verwalter durchaus vorab davon unterrichten, sodass er weiß was auf ihn zukommen wird.

Wenn mehrheitlich durch die Mitbewohner eine schriftliche Anzeige des Problems beim Vermieter/Verwalter vorliegt, dann muss er zielgerichtet dagegen vorgehen. Wichtig ist das die Bewohner auch nach der ersten Anzeige des Problems weiterhin alles dokumentieren und den Vermieter/Verwalter regelmäßig alle zwei Wochen damit versorgt. Man muss da schon dran bleiben. Und wenn das konsequent durchgezogen wird, kann es sein das es sich um ein Problem von nur ein paar Monaten handelt.


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DaXx Diskussionsleiter
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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 12:02
@Lady_Amalthea
daran dachte ich auch schon aber man sieht sie ja so gut wie nie und erst recht nicht alleine und bei denen klingeln werde ich bestimmt nicht, wer weiß was da raus kommt wenn ich da stehe und der macht die tür auf und ich sage "ja hallo....ich will mal mit deiner freundin reden, aber du solltest möglichst nicht dabei sein" :D

@Heidern
danke erstmal für die umfassende erklärung.
Hier ist es jetzt so dass wohl (so habe ich gehört, wie gesagt, näheres werde ich erst im Gespräch mit der HV erfahren) dass mehrere Mieter wohl schon beschwerden eingereicht haben und er wohl wegen Ruhestörung bisher eine Abmahnung erhalten hat (inwiefern die jetzt anders ist als eine normale Mahnung oder ob das das selbe ist weiß ich nicht). Auf jeden Fall werde ich mal die Böller-geschichte ansprechen, aber nicht in dem Zusammenhang dass er mir schaden wollte (das kann ich nicht beweisen und es war wohl auch nur provokation), sondern eher in der Richtung dass es mal wieder ein Fall von Ruhestörung war, ist ja schliesslich verboten.

Des weiteren hängt ihm wohl ein Verfahren wegen Sachbeschädigung an, weil er die Räder zerdeppert hat, und eine Abmahnung hat er ebenfalls bekommen weil er sich bei seiner Freundin einquartiert hat ohne die Vermietung davon zu unterrichten. Demnach liegen also schon mehrere Sachen vor, es kann ja also eigentlich nicht mehr viel fehlen bis da eine Kündigung/Hausverbot ausgesprochen wird.

@Hawkster
Genau das was da steht, habe ich auch geschrieben. Es muss (nachweislich) eine Störung des hausfriedens oder Sachbeschädigungen vorliegen. Wie gesagt: Beweisbar. Ein: Ich habe gehört das da jemand in den Briefkasten geschlagen hat, kann, muss aber nicht ausreichen.
Wie gesagt, das ganze Szenario ist etwas komplizierter als es im ersten Moment den Eindruck macht :D
Naja das mit dem Briefkasten ist mir persönlich auch nicht so wichtig, aber dass mehrfache (gemeldete) Ruhestörung bzw. Störung des Hausfriedens generell vorliegt ist wohl schon der Fall.


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 14:20
@DaXx
Zitat von DaXxDaXx schrieb:... Der hat ja keine Arbeit, keine Wohnung, nix. Typischer Hauptschulabbrecher halt.
Dir ist schon klar, dass dies eine heftige Vorverurteilung ist?

Übrigens, was innerhalb der Wänden anderer Mieter passiert - dies geht dich definitiv nichts an.

Mit kommt es so vor:
Da ist einer und passt in die biedere Hamstersiedlung nicht rein ... die Schwiegermutter hockt auch noch da und lässt die Gerüchteküche brodeln ...

... da will der Schwiegersohn den starken Mann spielen.

Ausser dreckige Wäsche zu waschen, kannst du hier nichts erreichen, zudem wird hier nur deine Darstellung abgehandelt.

Hausverwaltung ansprechen, Rechtsanwalt einschalten, du musst schon im realen Leben handeln.


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DaXx Diskussionsleiter
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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 14:35
@drachenflieger
was geht denn bei dir ab?
dass der typ mir nicht passt, ok, lass ich mir gerne unterstellen, stimmt ja auch aber nicht weil ich was gegen Junkies generell hab sondern weil ich einfach auch Angst um meine familie hab?!

Wenn du dem mal gegenüberstehen würdest wüsstest du schon was ich meine...
Zitat von drachenfliegerdrachenflieger schrieb:Übrigens, was innerhalb der Wänden anderer Mieter passiert - dies geht dich definitiv nichts an.
und das ist ja noch das schärfste :D

Klar kann ich einfach sagen "ist mir doch latte wenn der seine alte totprügelt, soll er doch" Es KÖNNTE mir sogar egal sein, pack schlägt sich, pack verträgt sich. Aber dann soll er verdammt noch mal leise dabei sein. Wenn die Ruhe selbst in meiner Wohnung gestört wird geht es mich nämlich sehr wohl was an, sind ja nicht alle so hart drauf wie du dass sie in ruhe ihr Nutellabrot frühstücken können während einer nebenan seine Frau durch die ganze Wohnung kloppt. o.O


WTF alter.


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