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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

658 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Männer, Recht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:02
Findet ihr das moralisch vertretbar? Ist das Kind nicht zu gleichen Teilen von beiden Elternteilen und sollte daher nicht eigentlich die Entscheidungsgewalt geteilt sein?
Sollte immer die werdende Mutter Entscheiden, ist ihr Körper und wenn das Kind auf der Welt ist, bleibt die Erziehung meistens an der Mutter hängen.

Klar kann man das gemeinsam Entscheiden aber am Ende bleibt die Entscheidung bei der Frau.

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Ilvi ehemaliges Mitglied

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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:02
@deponianer

Nur hat die Frau von dieser Art Prostitution reichlich wenig.
Ich glaub nicht das sie sich von den bisschen Kohle die ein Vater für sein Kind zahlt viel kaufen kann. Ausser sie hat 7 Kinder von 7 Väter


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:04
Zitat von BastoBasto schrieb:Das sehe ich genauso.

Dann fände ich es sehr großzügig bei Erbe zB dem Kind einen Teil auf sein Sparbuch zu überreichen anstatt die bisher gezahlten 225€ mindestunterhalt auf 5000 auf zu stocken.
Eben, das Unterhaltssystem muss zwingend umstrukturiert werden. Es sind nicht nur eine Handvoll Mütter, die direkt (nicht indirekt) vom Kindesunterhalt profitieren.

Der Unterhalt ist für ein Kind da. Den Lebensstandard hat der erziehende Elternteil für zu sorgen.
Und bei geteiltem Sorgerecht, eben auch der Kindsvater in dementsprechender Höhe.

Aber nicht, wenn dem Vater ohnehin das Wohl des Kindes egal ist. Er hat nicht für den Lebenstandard der Frau zu sorgen, sondern "lediglich" dass dem Kind die Grundbedürfnisse befriedigt werden.


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:06
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Trennungsunterhalt 1 Jahr ;) Danach aus die Maus :)
Nicht wenn das Kind unter 3 ist. Bis zum 3. Lebensjahr wird gezählt, erst dann aus die Maus.

Bei kinderlosen Paaren sieht das anders aus.
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Und dem Mann muss zugemutet werden, sich dumm und dämlich zu arbeiten um den Unterhalt zu zahlen?
Nicht dumm und dämlich, er hat immer noch seinen Selbstbehalt.
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Und nochmal, der Mindestunterhalt ist auch annehmbar und vollkommen ausreichend um ein Kind "ans kacken" zu halten.

Wozu sollte aber ein Mann, der bei der Geburt noch "normal" bis "ärmlich" lebte nach 10 Jahren Trennung und einem tollen Erbe oder Gewinn dann auf einmal 5000 Euro zahlen?
Seh ich keinen wirklichen Grund für.
Klar reicht der aus, ich weiß es ja an erster Stelle.

Nunja, einkommensverhältnisse ändern sich eben. Verdienst du mehr, zahlst du mehr.
Es soll dem Kind zu Gute kommen. Und immerhin hat man ja als Mann dann noch die Wahl, nein zu sagen.... Man zahlt nur mindestunterhalt. Entweder Frau gibt Ruhe oder klagt.

Ich mag dieses Theater nicht, es geht um Lebewesen, unserer Kinder. Da sollte Geld keine Rolle spielen.


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Dr.Thrax Diskussionsleiter
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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:07
Zitat von IlviIlvi schrieb:Und die daraus folgende Zahlung ist weil eben der Mann mit dieser Frau Sex wollte.
Muss eine Frau dann auch für die Depressionen bezahlen die ein Mann bekommt wenn sie Sex mit ihm hatte aber keine Beziehung will?

Das ist doch absurd. Eine Frau hat die freie Entscheidungsgewalt darüber ob sie mit einem Typen Sex hat oder nicht. Wenn sie es tut und weiß dass sie nicht verhütet und dazu noch weiß dass er nicht verhütet, dann sollte man erstens dieses ungeborene Kind ohnehin vor einer derartigen Mutter schützen und zweitens - wenn die Mutter sich entgegen dem Willen des Vaters - dazu entscheidet das Kind auszutragen, nicht den Vater finanziell in die Pflicht nehmen für ein Kind, das nur die Mutter will.

Im Grunde muss man doch sagen, dass es keine ungewollten Schwangerschaften gibt. Wenn eine Frau schwanger ist, und diese Schwangerschaft nicht will, kann sie sie abbrechen. Tut sie das nicht, so ist es doch vermessen von einer ungewollten Schwangerschaft zu sprechen. Vielleicht ungeplant, aber sicher nicht ungewollt. Beim Vater ist das hingegen anders: Wenn er die Schwangerschaft nicht will - nachdem beide gleichermaßen bei der Verhütung versagt haben - so hat er keinen Entscheidungseinfluss. Ungewollte Schwangerschaften gibt es folglich nur von Seiten der Väter aus. Frauen die eine Schwangerschaft nicht wollen lassen abtreiben. Tun sie das nicht, wollen sie diese Schwangerschaft offensichtlich.
Zitat von IlviIlvi schrieb:Was ist dabei wenn man sich bevor man sich hingibt mal nach nem Kinderwunsch, Verhütung und so erkundigt? Was ist dabei wenn man sich selbst um Verhütung kümmert.

Und bitte erzähl mir nicht ein Kondom ist eine Verhütung....die Gummis die schon geplatzt sind auf dieser Welt möcht ich nicht zählen müssen. Und die die schon Vaginal verschluckt wurden.....
Da ist nix dabei. Aber wenn man mit einer Frau schlafen will und man fängt an über Verhütung, Kinderwunsch und Unterhaltszahlungen zu reden, dann kann man sich die Verhütung auch sparen weil man dann mit ganz großer Sicherheit keinen Sex mit ihr haben wird.


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Ilvi ehemaliges Mitglied

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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:07
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Aber nicht, wenn dem Vater ohnehin das Wohl des Kindes egal ist. Er hat nicht für den Lebenstandard der Frau zu sorgen, sondern "lediglich" dass dem Kind die Grundbedürfnisse befriedigt werden.
Sehe ich ganz genau so


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:07
Zitat von BastoBasto schrieb:Nicht dumm und dämlich, er hat immer noch seinen Selbstbehalt.
Dieser erlischt mit dem 14 Lebensjahr des Kindes. Denn das ist das längste, was Unterhaltsvorschuss gewährt. Danach muss der Mann mit allen Mitteln den Unterhalt bedienen.
Gut, er kann dann Hartz4 aufstocken. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Unterhalt bedient werden muss.


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:10
Zitat von BastoBasto schrieb:Und immerhin hat man ja als Mann dann noch die Wahl, nein zu sagen.... Man zahlt nur mindestunterhalt. Entweder Frau gibt Ruhe oder klagt.
SChau dir die Düsseldorfer Tabelle an. Das ist der Mindestunterhalt. Und dieser bemisst sich am Unterhaltsleister.
Würde der Unterhaltsleister also plötzlich 20.000 Euro im Monat Einkommen generieren (wodurch auch immer) ist er verpflichtet den Höchstsatz an Mindestunterhalt zu zahlen.
Eine Klage der Frau wäre binnen weniger Monate entschieden und zugunster derer.


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Ilvi ehemaliges Mitglied

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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:10
Zitat von Dr.ThraxDr.Thrax schrieb:Da ist nix dabei. Aber wenn man mit einer Frau schlafen will und man fängt an über Verhütung, Kinderwunsch und Unterhaltszahlungen zu reden, dann kann man sich die Verhütung auch sparen weil man dann mit ganz großer Sicherheit keinen Sex mit ihr haben wird
Ich glaub du hast die für dich falschen Frauen um dich ggg


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:12
@Saturius
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Es sind nicht nur eine Handvoll Mütter, die direkt (nicht indirekt) vom Kindesunterhalt profitieren.
So ist es, ein Freund von mir ist seit 20Jahren geschieden, das Kind ist quasi bei ihm aufgwewachsen weil die Mutter immer auf tülüt war , aber den Unterhalt für das Kind musste er immer Überweisen um das Leben der Mutter zu finanzieren, für das gemeinsame Kind hat er ja eh gesorgt weil es immer bei ihm war und heute noch ist.


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:12
@Saturius
12. Lebensjahr
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Danach muss der Mann mit allen Mitteln den Unterhalt bedienen
Und die angehäuften Schulden des unterhaltsvorschusses beim Jugendamt abbauen.
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Unterhalt bedient werden muss.
Richtig. Rechtlich ist das so.

Moralisch gesehen haben wir hier 2 Welten.

In erster Linie weiß ich selbst wie es ist Alleinerziehend und anders herum denke ich auch an die verkehrten Pflichten der Väter.

Aber mal ganz ehrlich, wenn ein Mann ein Kind partou nicht will, wird er auch ums Zahlen herum kommen.....

Bester Fall: Frau will ein Kind. Frau hat ONS und wird schwanger. Frau gibt Vater als unbekannt an weil dieser kein Kind möchte und auch nicht dafür einstehen möchte. Fall gelöst auch wenn Betrug am Staat.


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:13
@Saturius
Richtig.

Deswegen schrieb ich ja
Zitat von BastoBasto schrieb:Entweder Frau gibt Ruhe oder klagt.
:)


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:14
Zitat von BastoBasto schrieb:Ich mag dieses Theater nicht, es geht um Lebewesen, unserer Kinder. Da sollte Geld keine Rolle spielen.
Im Falle eines gewollten Kindes auch außer Diskussion.
Ist aber einer der Elternteile gegen die Geburt, sieht das nunmal anders aus.

Aber für den Lebensstandard ist der erziehende Elternteil schuldig. Nicht der zahlende Elternteil.
Denn das neu gekaufte Haus, der schicke Wagen etc wird dem Kind nicht mit 18 überschrieben sondern bleibt im Besitz der Mutter.

Bei gewissem Einkommen fände ich es auch noch vertretbar, dass der zahlende Unterhaltsleister die gesamten Kosten der Grundbedürfnisse trägt. Aber nicht ein Leben in Saus und Braus, wovon die Mutter direkt profitiert. Und das Kind, wenn es 18 ist nichts mehr hat.


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Dr.Thrax Diskussionsleiter
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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:14
@Ilvi
Haha, nein ich habe zum Glück gerade eine Frau um mich die genauso nicht denkt. Was einfach daran liegt, dass ich anders als viele viele Männer den Reizen unverbindlichen Verkehrs mit bekannten Risiken weitestgehend widerstehe. :troll:

Aber mal ehrlich: Die Natur hat uns so gemacht dass wir Sex ohne Verhütung toll finden. Sowohl Männer als auch Frauen. Und vor dem ersten Mal mit einer Frau über Unterhaltszahlungen zu reden ist wohl ein dermaßen gigantischer Lustkiller dass die Herzdame sofort das Interesse verlieren wird.

Der Mensch will doch gar nicht in seinem Libidomodus über irgendwelche Konsequenzen nachdenken. Wer Sex will, will Sex und keine Debatte über Schwangerschaftsabbruch, Unterhaltsrecht oder statistische Sicherheit von Verhütungsmitteln.


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Ilvi ehemaliges Mitglied

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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:15
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Würde der Unterhaltsleister also plötzlich 20.000 Euro im Monat Einkommen generieren (wodurch auch immer) ist er verpflichtet den Höchstsatz an Mindestunterhalt zu zahlen.
Eine Klage der Frau wäre binnen weniger Monate entschieden und zugunster derer.
Jeder zu Unterhalt Verpflichtete hat das Recht sich eine Auflistung der gekauften Gegenstände (Nahrung, Kleidung, Spielzeug.....) vom anderen Elternteil geben zu lassen.
Somit kann jeder achten ob seine Kohlen auch so verwendet wurden wie sich's gehört.


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:17
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Aber für den Lebensstandard ist der erziehende Elternteil schuldig. Nicht der zahlende Elternteil.
Denn das neu gekaufte Haus, der schicke Wagen etc wird dem Kind nicht mit 18 überschrieben sondern bleibt im Besitz der Mutter.
Sehe ich auch so.

Leider gibt es keine festgesetzten Richtlinien wie der unterhalt oder generell das erworbene Geld zu Haushalten ist.

Eine Mutter die ihren Lebensstandard vor ihr Kind ätzt, ist keine Mutter sondern ein egoistisches Mistst....

Aber wer soll das kontrollieren?


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:17
@Dr.Thrax
Zitat von Dr.ThraxDr.Thrax schrieb:Der Mensch will doch gar nicht in seinem Libidomodus über irgendwelche Konsequenzen nachdenken.
Darum sollte er das vorher tun, das ist gar nicht so schwer wie man immer denkt.


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:19
Zitat von IlviIlvi schrieb:Jeder zu Unterhalt Verpflichtete hat das Recht sich eine Auflistung der gekauften Gegenstände (Nahrung, Kleidung, Spielzeug.....) vom anderen Elternteil geben zu lassen.
Somit kann jeder achten ob seine Kohlen auch so verwendet wurden wie sich's gehört.
Das wäre mir neu :D

Hast du dazu eine Quelle :) ? Höre ich zum ersten Mal


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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:20
Zitat von BastoBasto schrieb:Frau will ein Kind. Frau hat ONS und wird schwanger. Frau gibt Vater als unbekannt an weil dieser kein Kind möchte und auch nicht dafür einstehen möchte. Fall gelöst auch wenn Betrug am Staat.
Aber nicht für die Frau.
Denn Unterhaltsvorschuss geht bis 12 aber in Ausnahmefällen auf Antrag bis 14 :)

Gibt Frau aus Nächstenliebe "unbekannt" an steht sie spätestens am 14. Geburtstag ohne Unterhalt fürs Kind dar.
Wenn ihr dann einfällt "halt, der könnte es gewesen sein" wird der bis dato geleistete Unterhaltsvorschuss auf den dann ermittelten Kindsvater übertragen. :) Und er darf weiter zahlen.
Zitat von BastoBasto schrieb:In erster Linie weiß ich selbst wie es ist Alleinerziehend
DAs weiß ich auch. Einige meiner Ex waren alleinerziehend teils auch mit 2 oder 3 Kindern und ich musste trotz Unterhalt noch mitzahlen, weil es einfach kaum reichte. Ich habs gern getan.

Dennoch sage ich mir auch, ein Vater muss für das Kind unterhalt zahlen, nicht aber für die Frau. Die Frau selbst entscheidet, ob ein Kind geboren wird oder nicht. Und wenn sie weiß, er möchte nicht für das Kind da sein, dann ist es richtig, dass er dafür aufkommen muss. Aber nur in dem Rahmen, das das Kind benötigt. Für Luxus etc ist die Kindsmutter zuständig.

Wenn aber der Kindsvater das Kind ablehnt, kann er der Frau nicht sagen, sie soll abtreiben. Das ist auch richtig. Aus medizinischer Sicht.
Aber wenn er beim Sex schon versucht hat, keines zu zeugen, kann ihm für Fehlverhalten der Mutter (absichtlich, unabsichtlich) nicht etwas "angelastet" werden.


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Dr.Thrax Diskussionsleiter
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Abtreibung - Mitentscheidungsrecht des Vaters

21.08.2015 um 21:21
@Ilvi
Ja aber mal ehrlich: Ein Typ der schon zu bescheuert war um die Risiken des Geschlechtsverkehrs vor dem Abspritzen in das Lustobjekt zu kalkulieren und sich dann aus dem Staub macht wenn der Nachwuchs vor der Tür steht und die Patschehändchen faltet, wird mit Sicherheit nicht in seiner Freizeit die Bilanzen der Mama analysieren (außer er ist ein abartiger Sadist der ihr unbedingt mit allen Mitteln die ihm juristische zur Verfügung stehen eins auswischen will).

Das mag vielleicht für die Unterhaltszahlungen von Vätern die mit ihren Frauen lange verheiratet oder anderweitig liiert waren und einer geregelten, gefestigten beruflichen Tätigkeit nachkommen, relevant sein. Aber für den 17 jährigen Trottel-Vater von nebenan ist das doch ein absolut wertloses Scheinrecht.


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