Böhmermann, Schmähkritik, Erdogan und internationale Zwischenfälle...
19.04.2016 um 21:34Anzeige
shionoro schrieb:NAtürlich kannst du ein schimpfwort satirisch ummanteln, wie ich dir bereits bewiesen habe.Was hast Du mir bewiesen? ... :D
fumo schrieb:Das OLG Düsseldorf stellte in demselben Jahr fest: Die Freiheit der Meinungsäußerung und der Kunst gilt nicht für eine Publikation, wenn diese lediglich aus einer unrichtigen Wiedergabe eines Geschehens und diffamierender Kritik besteht, statt den Spott über Erscheinungen der Wirklichkeit indirekt durch ästhetische Nachahmung auszudrücken. Wer also "ästhetisch feinsinnig" bleibt, genießt das Privileg der Kunst- bzw. Meinungsfreiheithttp://www.rechtsanwaltdrpalm.de/satire.htm
FF schrieb:Stehen die ständig mit einem Bein im Gericht?Jo, eigentlich schon, wenn man sich z. B. die etlichen Klagen gegen die "Titanic" wegen Verletzung der Persönlichleitsrechte anschaut, z.B. die Erfolgreiche des Papstes. Im Zusammenhang mit Böhmermann gab es ein Interview mit der Anwältin der Titanic: Die meisten kläger haben erfolg.
FF schrieb:Erstens hattest Du schon zuvor ohne Quelle verlinkt,Das war die Wikipedia-Definition zur Satire....
fumo schrieb:Was hast Du mir bewiesen? ... :DJa, ich habe dir belegt dass ein gericht (und nicht nur in einem fall, ehrlich gesagt) geurteilt hat, dass direkte beleidigungen ein teil einer satirischen vorstellung sein können.
Du hast mir lediglich gezeigt, dass ein Gericht das Wort "Arschloch" im Zuge der Satire durchgehen ließ, sonst nichts.
Ich habe Dir im Gegenzug dargelegt, dass ein anderes Gericht das Prinzip der Indirektheit untermauert hat!
FF schrieb:Dass Krömer ganz offiziell seinen Interviewpartner beleidigen durfte, ist nur ein Beispiel von vielen, in denen deutlich würde, dass Satire sogar oft beleidigend ist und dies im entsprechenden Zusammenhang eben auch sein darf.Und ich habe andere Urteile aufgegriffen, wo sie es nicht darf.
Meiner Meinung hätte es - um sich auch mit dem Gedicht im Gesamtkontext deutlich mehr im Rahmen der Satire zu bewegen und trotzdem den Sinn hinter der ganzen Aktion noch zu wahren - ausgereicht, wenn man einen Satz (oder von mir aus auch zwei Sätze) formuliert hätte, der sich auf tatsächliche Missstände oder ein tatsächliches Verhalten Erdogans bezieht, dann halt gespickt mit einer heftigeren Diffamierung/Beleidigung.Und daraufhin habe ich ja geschrieben, dass dies auch geschehen ist. Wahrheit wurde mit Schmähung vermischt, selbst wenn es nur 1 oder 2 Wahrheit/en waren.
Ich hielte dies für fatal wahrheit und Schmähung zu vermischen. Weil dann könnte mans wirklich verdächtigen die Satire für Schmähungen zu missbrauchen.
ahri schrieb:Seh ich nicht so. Es hätte meiner Meinung nach auch gereicht diesen Teil nicht so ausführlich darzustellen um deutlich zu machen, was der Sinn dahinter ist. Und eben diese Form der Quantität sollte meiner Meinung nach auch strafrechtlich berücksichtigt werden.Das ist ja aber eine geschmacjsfrage, ich finde nicht, dass die strafrechtlich berücksichtigt gehört.
shionoro schrieb:Und nein, du hast mir nen link gegeben, dessen inhalt du selbst nicht zu verstehen scheinst, weil dieser link genau dasselbe sagt wie ich, nämlich, dass man von der direkten aussage eines schimpfwortes abstrahieren muss und den kontext betrachten muss um zu beurteilen, ob eine satire eine beleidigung ist.Und wir drehen uns im Kreis....
FF schrieb:Das bestätigt doch aber nur, dass es da eben keine scharfen Grenzen gibt. Das kann es bei Doppelbödigkeiten auch gar nicht geben, und Satire betseht aus Doppelbödigkeit.Rechtlich wurden diese Grenzen aufgeweicht, sie sind nicht mehr scharf, aber dennoch verstößt das Wort "Arschloch" auch weiterhin gegen das Prinzip der Indirektheit einer Satire.
shionoro schrieb:Aber nur weil du nicht anerkennen willst, dass du den text da falsch interpretierst und gerichte so verfahren wie ich es von anfang an behauptet habe.Nein S., und das weißt Du selbst am besten!