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Automatisch Organspender - Bist du dafür oder dagegen?

1.026 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Umfrage, Tod, Organe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Automatisch Organspender - Bist du dafür oder dagegen?

09.04.2019 um 12:16
@gastric
Du gehst schon wieder zu weit mit deine Ausführung.
Egal ich bin raus.
Was ich gesagt habe habe ich gesagt. Will mich jetzt nicht weiter rechtfertigen warum weshalb wieso.
Ich bin gegen den automatischen Spenderausweis. Punkt aus.

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Automatisch Organspender - Bist du dafür oder dagegen?

09.04.2019 um 12:20
Dagegen.
Keiner bekommt meine Organe, ich will auch keine von anderen.


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Automatisch Organspender - Bist du dafür oder dagegen?

09.04.2019 um 12:34
@Dackelkontakt

Das ist ja auch nur konsequent.

Ich bin absolut für die Widerspruchslösung, weil ich darin eine bessere Lösung sehe als in der jetzigen Form des Spendeausweises.
So sind die Menschen gezwungen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und zu entscheiden, was sie mit ihrem Körper machen lassen wollen bzw. was eben nicht.

Wir leben in einer Gesellschaft, in der der Tod mittler Weile ein Tabuthema ist und sich keiner damit auseinandersetzen möchte.
Daher auch so wenig Spender, damit auch so eine hohe Nachfrage weil die Zahl der Empfänger wesentlich höher ist. Und damit auch die berechtigte Angst vieler, dass Schindluder getrieben wird.

Mit der Widerspruchslösung wäre vmtl. der "Markt" (Wenn man das so nennen darf) wohl gesättigt und Organhandel würde drastisch zurückgehen.
Auch die Vermutung, die Ärzte stellen dann mal schneller die Diagnose Hirntod, hält gegenüber einem gesättigtem Markt von Organen nicht mehr stand.

Und derjenige, der widerspricht, sollte auch konsequenter Weise keinen Anspruch auf ein Spenderorgan haben oder stellen.
Wie auch immer, ich bin mir sicher, daß nach meinem Ableben ich meine Organe nicht woanders brauchen kann, bevor ich die Maden damit füttere, rette ich lieber ein Leben damit- sofern meine Teile gebraucht werden können...


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Automatisch Organspender - Bist du dafür oder dagegen?

09.04.2019 um 12:45
Zitat von Niederbayern88Niederbayern88 schrieb:Du gehst schon wieder zu weit mit deine Ausführung.
Dir fehlt die erfahrung. Das ist gut, führt aber dazu, dass du nicht einmal 2m weiter denkst und dich in diejenigen hineinversetzt, die für dich dann entscheiden müssen. Liegt nichts vor, wird zwangsläufig nachgefragt und dann entscheidest eben nicht mehr du. Hast du offiziell widersprochen, hat sich das thema erledigt. Du nennst es bevormunden, weil du widersprechen musst. Ich nenne es zum nachdenken anregen und abläufe vereinfachen und automatisieren.

Aber mal zum nachdenken: wenn du nicht diskutieren willst, dann kennzeichne das bitte in zukunft im ersten post. Ich hab langsam die schnauze voll davon, dass sobald eine diskussion mit dir beginnt, diese von dir im keim mit einem "ich diskutiere nicht, punkt aus" abgeblockt wird und du die flucht angehst. Nicht förderlich in einem diskussionsforum... schreib halt nen blog, wenn du nur deine meinung sagen willst :D


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09.04.2019 um 12:52
@gastric
Ja ist schon recht.
Du kannst mich mal im Mondschein begegnen um es mal so blumig auszuschreiben.
Wenn du meine Meinung nicht akzeptieren kannst und ständig "zum nachdenken" andere animieren willst, mache das mit denen, die Neugier zeigen. Aber nicht jemanden der nur die Meinung hier in der Umfrage gesagt hat
Oder du meldest mich gleich bei der Verwaltung. Vielleicht werfen sie mich ja dann raus, weil ich dir nicht zur Nase stehe.

Ciao
Diskussion für mich in diesen Umfragethread beendet und wird nach absetzen dieses Postes nach Paragraph 1000901 Absatz 2 wirksam.


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09.04.2019 um 12:58
@Niederbayern88
Ich kann meinungen akzeptieren und ich will gar nicht zum nachdenken anregen. In deinem speziellen fall habe ich sogar nur nachgefragt. Mir ist es egal, ob du organspender bist oder nicht. Das ist deine freie entscheidung. Ich habe dich auch nur ganz dezent darauf aufmerksam gemacht, dass die entscheidung ob oder ob nicht auch im aktuellen falle offiziell getroffen werden sollte und irgendwie schriftlich festgehalten werden sollte. Wenn du da beleidigte leberwurst spielen willst, dann mach halt, vergiss aber nicht nen organspenderausweis mit nein auszufüllen :troll:


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10.04.2019 um 07:12
Zitat von DackelkontaktDackelkontakt schrieb:Keiner bekommt meine Organe, ich will auch keine von anderen.
Das sagt sich immer so leicht daher, wenns einem gerade gut geht.
Sieht sicher anders aus wenn eine Organspende dein Leben retten könnte und deine Tochter / Sohn am Krankenhausbett steht und seinen/ihren Vater/Mutter nicht verlieren will.


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14.04.2019 um 16:06
Ich bin unbedingt dafür, die Organe, wers brauchen kann, den Rest kriegt von Hagens für die Körperwelten. Dort könnt ihr mich in etlichen Jahren im Stück oder filetiert bewundern.


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14.04.2019 um 16:09
Eigentlich ist mir egal, was nach meinem Tode mit meinem Körper passiert, die Organe könnten jemanden helfen. Der Körper ist nur noch Hülle


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14.04.2019 um 22:52
In Deutschland sterben jährlich um die 40 000 Patienten an Krankenhauskeimen an fehlenden Organen für Transplantationen ca. 1000 Menschen.
Warum geht unsere Bundesregierung hiergegen nicht vor (Hygienemaßnahmen sind preisgünstiger sein, als als mehrere mit Hubschrauber eingeflogene Transplantationsteams)?
Kann man hiermit kein so großes Geschäft (Prestige) machen wie mit Organentnahmen ?

https://www.focus.de/gesundheit/news/hamburg-40-000-tote-pro-jahr-der-kampf-gegen-die-killer-keime_id_9794114.html

Jährlich infizieren sich bis zu eine Million Menschen dort, wo sie eigentlich Genesung erwarten: im Krankenhaus.

Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaus-Hygiene sterben in Deutschland 40.000 Menschen jedes Jahr an Krankenhauskeimen – mehr als zehn Mal so viele Menschen wie im Straßenverkehr und 100 Mal so viele wie an Aids. Immer noch wird sie völlig unterschätzt: die Gefahr, die von multiresistenten Keimen wie MRSA ausgeht.



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15.04.2019 um 08:08
Zitat von OptimistOptimist schrieb am 09.04.2019:Nein, das ist keine echte Freiheit, ich werde gezwungen, ansonsten wird über meinen Körper bestimmt.
Zitat von gastricgastric schrieb am 09.04.2019:Jau vorher wurde ich gezwungen mir einen organspendeausweis zu besorgen, den auszufüllen und mitzuführen, wenn ich mich für eine spende entscheide.
Ein Ausweis wäre sicher nicht unbedingt nötig, man könnte dies doch sicher auch in eine Patientenverfügung schreiben (welche man so und auch so machen sollte, auch unabhängig davon wie man sich wegen Organspende entscheidet)?


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15.04.2019 um 08:19
Zitat von LaDayaLaDaya schrieb:Warum geht unsere Bundesregierung hiergegen nicht vor
Was soll die machen? Dem krankenhauskeim hausverbot geben? Hygienevorschriften für krankenhauspersonal gibbet bereits. Das problem sind eher besucher und patienten selber, die sich nicht unbedingt daran halten.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ein Ausweis wäre sicher nicht unbedingt nötig, man könnte dies doch sicher auch in eine Patientenverfügung schreiben (welche man so und auch so machen sollte, auch unabhängig davon wie man sich wegen Organspende entscheidet)?
Eine patientenverfügung macht leider auch nur sinn, wenn man mehr angaben macht, als "nur" bezüglich der organspende. Das doofe ist nämlich, dass man die im idealfall auch mitsich führt oder aber dort hinterlegt, wo sie für ausgewählte personen greifbar ist. Sprich beim hausarzt oder aber bei freunden/angehörigen. Da finde ich es durchaus sinnvoller und einfacher zusätzlich nen organspendeausweis bei der krankenkassenkarte mitzuführen. Doppelt hält bekanntlich besser und wie oft hab ich schon irgendwelche wichtigen dokumente verlegt, weil ich sie jahrelang nicht gebraucht hab. Die chance ist groß, dass die patientenverfügung eines freundes oder familienmitgliedes das gleiche schicksal ereilt :D


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15.04.2019 um 08:27
Zitat von gastricgastric schrieb:Da finde ich es durchaus sinnvoller und einfacher zusätzlich nen organspendeausweis bei der krankenkassenkarte mitzuführen
ja da hast du recht.
Nun komme ich aber noch mal auf dein Argument zurück:
Zitat von gastricgastric schrieb am 09.04.2019:Jau vorher wurde ich gezwungen mir einen organspendeausweis zu besorgen, den auszufüllen und mitzuführen, wenn ich mich für eine spende entscheide
Zwang ist es also in meinen Augen nicht, sondern einfach nur sinnvoller und effektiver.
Und die Mühe einen Ausweis zu besorgen bräuchte man sich auch nicht machen, denn man könnte ganz formlos auf einen Zettel oder Pappe schreiben, dass man spenden will, mit dem Hinweis, dass dies auch in der Patientenverfügung vermerkt ist und dies ständig mit sich führen.

Insofern muss ich bei meinem Argument bleiben, dass man bei einem umgedrehten Gesetz Zwang und Mühe hätte, bei der jetzigen Regelung aber nicht.


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15.04.2019 um 09:46
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und die Mühe einen Ausweis zu besorgen bräuchte man sich auch nicht machen
Braucht man auch jetzt nicht. Man kann auch mit seinen angehörigen reden und seine entscheidung mitteilen. Die können deinen willen auch durchsetzen. Im grunde musst du nichteinmal was mit dir führen. Aber seien wir mal ehrlich: die mühe einen ausweis zu besorgen beschränkt sich aufs nachfragen beim hausarzt an der anmeldung, wenn man eh gerade da ist oder aber auf ein paar klicks im netz. Den aufwand pappe zu finden und dort leserlich und haltbar raufzuschreiben, dass man organspender ist (oder eben nicht), dies in der patientenverfügung steht und auch der zusatz, dass die patientenverfügung da und dort liegt, ist jetzt auch nicht geringer. Da lobe ich mir wasserfeste, idiotensichere formdrucke in blockschrift im scheckkartenformat, die ich nur ankreuzen muss. Ich weiß, ich mach mir das leben gern einfach :D
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Insofern muss ich bei meinem Argument bleiben, dass man bei einem umgedrehten Gesetz Zwang und Mühe hätte, bei der jetzigen Regelung aber nicht.
Du hast auch bei der jetzigen regelung mühe und zwang, allerdings nur, wenn du sicher gehen willst, dass dein wille durchgedrückt wird. Du musst dir die mühe einer patientenverfügung antun, in denen festgehalten wird, was mit dir geschieht. Du hast den zwang, dass du bestimmte angaben machen musst, damit das ganze anwendung finden kann. Ist es dir grundlegend egal, ändert sich gar nichts, weder in der aktuellen regelung, noch zukünftig. Die konsequenz ändert sich lediglich bei nichtangabe des willens, was ja auch schon wieder völlig egal ist, wenn es dich gar nicht interessiert.

Wo hast du also mehr aufwand? Willst du über dein leben entscheiden, hast du schließlich immer aufwand. Ist es egal, hast du keinen. Ich sehe das mehr einfach nicht.


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15.04.2019 um 11:49
@gastric

Wenn es einem egal ist was mit seinem Körper nach dem Tod wird -> kein Aufwand, bei beiden Regelungen nicht.

1.: Wenn es einem nicht egal ist bei der jetzigen Regel:
- wenn man nicht spenden will, hat man keinen Aufwand
- wenn man spenden will, hat man Aufwand.

2.: Wenn es einem nicht egal ist bei einer eventuellen Änderung der Regel:
- wenn man nicht spenden will, hat man Aufwand
- wenn man spenden will, hat man keinen Aufwand.

Bei 1. ist der Spendenwillige benachteiligt (aufwandsmäßig)
Bei 2. ist der Spendenunwillige benachteiligt.

zu 1.: Der Spendenwillige hat sich aber ganz bewusst entschieden, seinen Körper verwerten zu lassen, ganz ohne Zwang. Diese freiwillige Entscheidung (keine Unterlassung wie nachstehend bei Pkt.2) nimmt er freiwillig und sicher auch gerne auf sich, deshalb ist ihm dieser Aufwand zuzumuten und auch - im Gegensatz zu 2. - kein Einschnitt in seine Freiheit.

zu 2.: Der Spendenunwillige hat sich entschieden, seinen Körper nicht verwerten zu lassen. Nun würde er jedoch von vornherein in seiner Freiheit beschnitten, indem er gezwungen würde, seine Entscheidung (was eine Unterlassung ist, im Gegensatz zu 1.) zu dokumentieren, was Aufwand bedeutet.
Er wird also gezwungen seine Unterlassungsabsicht zu dokumentieren.

Wo in der Rechtsprechung muss man Unterlassungsabsichten auch dokumentieren?
Diese bekommt man immer "aufgebrummt" (also etwas zu unterlassen), muss man doch aber sicher nicht dokumentieren?


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Automatisch Organspender - Bist du dafür oder dagegen?

15.04.2019 um 12:38
Zitat von OptimistOptimist schrieb:1.: Wenn es einem nicht egal ist bei der jetzigen Regel:
- wenn man nicht spenden will, hat man keinen Aufwand
Und genau das würde ich nicht unterschreiben. Um sicher zu gehen und die entscheidung nicht von anderen abhängig zu machen, muss ich das kommunizieren. Entweder den personen gegenüber, die dann für mich entscheiden oder aber in schriftlicher form über organspendeausweis und/oder patientenverfügung. Gibt es nichts schriftliches, dann entscheidet (auch über die organspende) der gesetzliche vormund bzw der nächste verwandte. Ich kann nicht davon ausgehen, dass derjenige, der im falle des falles über mich entscheidet, die gleiche meinung wie ich vertritt. Demnach sollte man zumindest den aufwand betreiben und das ganze mal kommunizieren.... oder direkt alles schriftlich festhalten. Ohne kommunikation und äußerung des wunsches ist es für mich gleichbedeutend mit "mir egal, keine meinung dazu, entscheide du".

Ich handhabe das bspw so: muss ich entscheiden und ich kenne deren einstellung nicht, über denjenigen über den ich entscheiden soll, wird er durch meine entscheidung zum organspender. Das habe ich mit meinen angehörigen kommuniziert und im falle des falles auch mit dem partner. Ergo müssen sie mir bescheid geben, es schriftlich festhalten oder aber "arschkarte". Ich fange ganz bestimmt nicht an mir für andere im falle des falles den kopf zu zerbrechen, wie deren entscheidung sein könnte und ob sie organspender sein wollen oder absolute gegner sind. Ich für mich habe meine entscheidung im organspendeausweis und zusätzlich in der patientenverfügung festgehalten. Ergo, über mich muss sich niemand den kopf zerbrechen und versehentlich gegen meinen willen entscheiden.

Aufwand ist da nur wird sich selten bis nie mit dem thema beschäftigt. Als ich das angesprochen habe kam auch nur ein "puuuh noch nie mit beschäftigt, keine ahnung." Tja ich will mich halt in einer ausnahmesituation wie dem ableben geliebter menschen auch nicht damit beschäftigen, macht das also in ruhe und klärt das im vorfeld selbst.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wo in der Rechtsprechung muss man Unterlassungsabsichten auch dokumentieren?
Weg von der rechtssprechung hin zum medizinischen bereich, in dem wir uns befinden und da kannst du alles anführen, was auch in der patientenverfügung steht. Unterlassung (weiterer) lebenserhaltener maßnahmen sei da ein punkt, der schriftlich festgelegt werden muss, damit er auch beachtung findet. Gesetzlich ist es ohne zustimmung nicht gestattet lebenserhaltende maßnahmen abzubrechen. Das machst entweder du schriftlich im vorfeld (patientenverfügung) oder aber dein vormund im nachhinein mit seiner unterschrift auf dem ausgefüllten zettel. Hier gilt eigentlich schon immer, dass man jedem mist schriftlich widersprechen muss, wenn es gesetzlich anders geregelt ist. Sei es nun der abbruch der stationären aufnahme und behandlung (eigenverantwortliche entlassung) oder aber die ablehnung bestimmter behandlungen, wie bspw einer bluttransfusion (zeugen jehovas). Sowas MUSS schriftlich festgehalten werden, ansonsten sagt die regelung nämlich, alles machen, damit das leben gerettet werden kann. Bluttransfusion ausser bei widerspruch, organentnahme ausser bei widerspruch, chemotherapie ausser bei widerspruch, stationäre aufnahme ausser bei widerspruch. Du kannst die liste endlos fortführen.


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Automatisch Organspender - Bist du dafür oder dagegen?

15.04.2019 um 12:49
Zitat von OptimistOptimist schrieb:1.: Wenn es einem nicht egal ist bei der jetzigen Regel:- wenn man nicht spenden will, hat man keinen Aufwand
Zitat von gastricgastric schrieb:Und genau das würde ich nicht unterschreiben. Um sicher zu gehen und die entscheidung nicht von anderen abhängig zu machen, muss ich das kommunizieren
weshalb dieses? Nach der jetzigen Regel darf niemand einem Toten ein Organ entnehmen, wenn er keinen Ausweis und das entsprechende Kreuz hat.
Oder doch? Bzw. wird sich über diese Regelung hinweggesetzt?
Zitat von gastricgastric schrieb:Gibt es nichts schriftliches, dann entscheidet (auch über die organspende) der gesetzliche vormund bzw der nächste verwandte.
ist derzeit die Rechtslage wirklich so?
Nehmen wir mal an, es ist wirklich so:
Zitat von gastricgastric schrieb:muss ich entscheiden und ich kenne deren einstellung nicht, über denjenigen über den ich entscheiden soll, wird er durch meine entscheidung zum organspender
Wieso darfst du (oder auch andere) darüber entscheiden?
Dann wäre es doch genau schon so, wie das neue Gesetz angedacht ist: wer sich nicht explizit gegen eine Spende ausspricht - also wer auch keinen Ausweis hat - wird automatisch zum Organspender (wenn Verwandte oder ein Vormund dies so entscheiden).
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wo in der Rechtsprechung muss man Unterlassungsabsichten auch dokumentieren?
Zitat von gastricgastric schrieb:Weg von der rechtssprechung hin zum medizinischen bereich, in dem wir uns befinden und da kannst du alles anführen, was auch in der patientenverfügung steht. Unterlassung (weiterer) lebenserhaltener maßnahmen sei da ein punkt
Ja richtig.
Aber was der Span will, ist ja nicht nur was Medizinisches, sondern er will ein Gesetz ändern - also was Rechtliches.
Wir müssten also dann doch noch bei meinem Einwand oder Frage oben bleiben :)


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15.04.2019 um 13:11
Zitat von OptimistOptimist schrieb:weshalb dieses? Nach der jetzigen Regel darf niemand einem Toten ein Organ entnehmen, wenn er keinen Ausweis und das entsprechende Kreuz hat.
Oder doch? Bzw. wird sich über diese Regelung hinweggesetzt?
Gibt es keinen schriftlichen widerspruch, werden angehörige befragt. Stimmen sie zu, darf entnommen werden.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ist derzeit die Rechtslage wirklich so?
Ja ist sie:
Hat ein Verstorbener sich nicht zu Lebzeiten pro oder contra Organ- und Gewebespende festgelegt, müssen seine Angehörigen nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Maßgebend ist, was der Tote gewollt hätte.
https://www.tk.de/techniker/service/gesundheit-und-medizin/behandlungen-und-medizin/organspende/wenn-angehoerige-ueber-die-organspende-entscheiden-2022042

Hat der Patient nicht selber eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende (§ 3 TPG) getroffen, so sind die nächsten Angehörigen angehalten, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/organspende/rechtliche-grundlagen.html

Das ist der aktuelle stand.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wieso darfst du (oder auch andere) darüber entscheiden?
Weil ich es eben "muss", wenn derjenige es nicht aktenkundig getan hat.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Dann wäre es doch genau schon so, wie das neue Gesetz angedacht ist: wer sich nicht explizit gegen eine Spende ausspricht - also wer auch keinen Ausweis hat - wird automatisch zum Organspender (wenn Verwandte oder ein Vormund dies so entscheiden).
Jain. Automatisch passiert dies nicht, nur durch entscheidung. In diesem falle dann eben deiner angehörigen und nicht deiner eigenen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber was der Span will, ist ja nicht nur was Medizinisches, sondern er will ein Gesetz ändern - also was Rechtliches.
Auch die erhaltung lebenswichtiger maßnahmen ist gesetzlich geregelt. Im grunde ist alles gesetzlich geregelt, was im krankenhaus passiert. Du musst dort dementsprechend natürlich deine willenserklärung schriftlich abgeben, damit das krankenhaus einfach auf der sicheren seite ist. Im falle der organspende ist es nicht anders. Liegt etwas schriftlich vor (im besten falle von der person, um die es geht), kann das krankenhaus sicher hantieren ohne rechtliche folgen befürchten zu müssen. Ob da nun ein gesetz geändert wird oder nicht, tangiert die widerspruchslösung recht wenig. Maximal ändert sich der wortlaut auf dem zettel, den du unterschreiben musst, wenn du etwas nicht möchtest :D

Aber wenn ich schon lese, dass es mehr oder weniger unbekannt ist, dass angehörige bei fehlender entscheidung gefragt werden, dann ist die automatische organspende, bei der man sich mit dem thema auseinandersetzen MUSS wohl nicht die schlechteste idee.


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Automatisch Organspender - Bist du dafür oder dagegen?

15.04.2019 um 18:43
@gastric
Danke dir für deine Aufklärung. :)
Zitat von gastricgastric schrieb:Aber wenn ich schon lese, dass es mehr oder weniger unbekannt ist, dass angehörige bei fehlender entscheidung gefragt werden, dann ist die automatische organspende, bei der man sich mit dem thema auseinandersetzen MUSS wohl nicht die schlechteste idee.
Hmm, da hast du wohl recht.


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18.04.2019 um 01:21
Hier ein sehr interessanter Brief bezüglich der geplanten rechtswidrigen Widerspruchslösung an umseren neu installierten profilierungssüchtigen "Gesundheitsminister":



Transplantationsbeau ragte im Grenzbereich des rechtlich Zulässigen

Dabei bewegt sich der Transplantationsbeau ragte im Grenzbereich des rechtlich Zulässigen.
Ihm obliegt die problematische Tätigkeit, potentielle Organspender zu identi zieren und zu
melden. Sobald ein Patient als »Hirntod« diagnostiziert ist oder ein Verdacht darauf besteht,
können dessen Daten zum Nutzen Dritter, aber zu Lasten eines sterbenden Patienten, der sich
nicht mehr wehren kann, unter Missachtung der ärztlichen Schweigep icht und des Daten-
schutzes an die DSO oder ein Transplantationszentrum weitergeleitet werden. Das verstößt
gegen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde. Diese mehr als fragwürdige Tätigkeit
des Transplantationsbeau ragten soll jetzt noch besser honoriert werden, damit noch mehr
Zeit für seine detektivische Tätigkeit zur Verfügung steht. Ihm wollen Sie ein uneingeschränk-
tes Zugangsrecht zu den Intensivstationen einräumen und eine uneingeschränkte Einsicht
in die Patientenakten zur Auswertung des »Spenderpotentials«. Diese Art der Finanzierung
könnte man überspitzt gesagt als eine Art »Kopfgeld« bezeichnen.

Organentnahme: »justi ed killing« – gerechtfertigtes Töten


Dabei handelt es sich bei den potentiellen Spendern nicht einmal um verstorbene, sondern
sterbende Menschen, soweit die Hirntoddiagnose zuverlässig gestellt wurde. Ausgerechnet
an der Universität der USA, wo vor genau 50 Jahren explizit im Interesse der Transplanta-
tionsmedizin der »Hirntod« als Tod des Menschen verabredet wurde, rückte man bereits vor
Jahren von der Festschreibung dieses Irrtums ab – nicht jedoch von Organentnahmen. Jetzt
nennt u. a. Prof. Robert D. Truog von der Harvard University den Vorgang der Organentnah-
me »justi ed killing« – gerechtfertigtes Töten. Vorausgegangen war eine Erklärung des ameri-
kanischen Nationalen Bioethikrats, Hirntote seien nicht notwendigerweise tot. Mit dem 1968
in den USA eingeführten Hirntod-Konzept habe man sich geirrt. Unter Verzicht jeglicher
wissenscha licher Begründung hält die Bundesärztekammer dennoch seit 50 Jahren weiter-
hin an dem Diktum Hirntod = Tod als Geschä sgrundlage der Transplantationsmedizin fest.

Diese Erkenntnisse mögen immer mehr kritische Menschen trotz mangelnder Au lärung
erkennen und deshalb eine »Organspende« ablehnen. Ergebnisse von Meinungsumfragen pro
Organspende müssen deshalb nicht glaubha sein. Obwohl Ihr Ministerium, sehr geehrter
Herr Spahn, 2017 der Bundeszentrale für gesundheitliche Au lärung (BZgA) für Organ-
spende-Werbung einen Werbeetat in Höhe von 6 Mio. Euro zur Verfügung stellte, wurde die
Ö entlichkeit nicht seriös aufgeklärt. Ein prominenter Transplantationschirurg gab dazu eine
ehrliche Antwort: »Wenn wir die Gesellscha über die Organspende au lären, bekommen
wir keine Organe mehr.« (R. Fuchs: »Die Hirntod-



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